Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1929-06-28 · 26 (28.6.1929) · p. Seite 342

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
26 (28.6.1929)
Date
1929-06-28
Page
Seite 342 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2277379-2277833-2277859--05335-2286066
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

342 l u ft brachte ihnen mit 504 (gegenüber 107), Schwerin mit 1252 (früher 320) Stimmen bedeutsamen Zuwachs. Bürgerliche Einheitsliste (Wirtschafts¬ Landtags- Reichstagspartei, Deutsch« Wahl 1929 Wahl 1928 Volkspartei, Deuts chnationale. Dentschvölkische) . 136 427 111 578 Nationalsozialisten . 12 554 7 456 Landtags- Zuu. Abn. wühl i927 der Stimm. Von 19 27 CU] 19 29 143 942 —7 515 5 598 + 6 956 Der nationalsozialistische Gewinn geht wohl zum Teil aus Kosten der Deutschvölkischen, die sich der Einheitsliste angeschlossen hatten und natürlich nicht viel Gelegenheit zur Betonung des eigenen Standpunktes fanden. Für keine Partei bedeutete der Anschluß an die Einheitsliste in so hohem Maße eine Selbstausgabe wie für die deutschvölkische Freiheitsbewegung, die einst in Mecklenburg so fest im Sattel saß. Daß die Völkischen unter diesen Umständen den Anschluß vollzogen, vollziehen mußten, zeigt deutlich, wie weit der völkische Teufel schon vor der Wahlkampagne von dem nationalsozialistischen Beelzebub verdrängt worden war. An Mandaten erhalten Sozialdemokraten 21 (22), Einheitsliste 23 (23), Kommunisten 3 (2), Mieter und Sparer 1 (2), Temokraten 1 (1), Nationalsozialisten 2 (0), Bauernbund 1 (0). Die Mehrheit der demokratisch-sozialdemokratischen Regierung S ch r ö d e r — D r. Möller — Asch, die auch von den Mietern und vom Bauernbund unterstützt wurde, ist also zur Minderheit geworden. Aus der anderen Seite kann der Bürgerblock ebenso wenig eine tragfühige Mehrheit stellen. Mecklenburg steht also in einer noch unklaren parlamentarischen Situation und darf nur dann hoffen, der Abhängigkeit von den Hitlerianern und Kommunisten zu entgehen, wenn die jetzigen Wahlkampffronten fallen und Arbeiterschaft und bürgerliche Mitte sich zu sachlicher Zusammenarbeit verstehen. Rommunalwahlen in Roburg. Sonderbericht f. d. „C.-B.-Ztg.". Koburg, 2 4. Juni 1929. Ter nationalsozialistische Kamps um Koburg hat mit einem beträchtlichen Erfolge der Nationalsozialisten geendet. Sie sind damit am Ziel eines politischen Kampfes, dessen Etappen sie gleichfalls erfolgreich zu rückgelegt haben. Die Amtsenthebung des nationalsozialistischen Führers Schwede von seinem Posten als städtischer Maschinenineister veranlagte die Nationalsozialisten zur Einbringung eines Volksbegehrens auf vorzeitige Abberufung des Koburger Stadtrats, das am 5. Mai vor sich ging; es endete mit dem Sieg der Nationalsozialisten. Nunmehr begannen Wochen rücksichtsloser nationalsozialistischer Agitation, der die anderen Parteien kaum Gleichwertiges entgegenstellten. Bis zum letzten Abend, an dem Hitler selbst im überfüllten größten Saale Koburgs sprach, jagten sich die Versammlungen, folgte Plakat aus Plakat. Fast alle nationalsozialistischen Parlamentarier wirkten in Koburg, während die Führung aller anderen Parteien den Kampf nicht in gleicher Weise ernst nahm. Das Ergebnis liegt nunmehr vor. Stadtrat Reichstag 1929 1928 S.P.D.. . . 4178 Bayerische Volkspartei. . . 376 474 Nationalsozialisten . . . 5143 2393 Naiionallibcraler Verband . . . . . 1057 Kommunisten. . . 148 184 T-eutschnationale Vplkspartei . . . •. 1357 851 Deutschdemokratische Partei . . . . . 420 943 Deutsche Volkspartei.! Sitze verteilen sich wie folgt: 414 Sozialdemokraten ...... Nationalsozialisten .... Nationalliberaler Verband . . . o Teutschnationale. Diese Zahlen bedeuten in Mandate umgerechnet, daß die Nationalsozialisten von 25 Sitzen 13 innehaben, gegenüber 3 Sitzen zuvor. Da die Sozialdemokratie ihre Wählerzisser fast behauptet hat, stammt der nationalsozialistische Zuwachs a u s d e n K r e i s cn derbürgerlich e n Parteien, von den Demokraten über die Wirtschastspartei und den Nationalliberalen bis zu den Deutschnationalen und der Bayerischen Volkspartei. Das Koburger Ergebnis dürste auch den kritischstell Benrteilern der nationalsozialistischen Fortschritte genügender Beweis dafür sein, daß die Entwicklung der Partei in Sachsen nur einen kleinen Vorgeschmack ans den noch zu erwartenden Ausstieg gibt. Der Tod des AationalsoziaWen Memeyer Die Verhandlung vor dem Schöffengericht Schöneberg. Am Morgen des 17. November 1928 wurde, wie erinnerlich, aus dem Berliner Landwehrkanal eine Leiche geborgen. Die Polizei stellte fest, daß es sich um den nationalsozialistischen Arbeiter Kütemeyer handelte, der am Abend vorher nach der ersten großen Hitler- Versammlung im Sportpalast in eine Schlägerei mit Bauarbeitern verwickelt worden war. Die weiteren Ermittlungen ergaben, daß Kütemeyer bei der Nauserei nicht unerheblich verletzt wurde. Nach Beendigung der Schlägerei ist er aber, von Parteigenossen noch gesehen worden, denen er erklärte, er könne allein nach Hause gehen. Sein weiteres Schicksal blieb dunkel. Wilde Gerüchte, von nationalsozialistischer Seite mit Absicht genährt, tauchten aus. Ein geheimnisvolles Auto sollte dem Verletzten gefolgt sein. Die Vermutung wurde laut, Kütemeyer sei von Insassen des Autos in den Kanal geworfen worden. Dies — in der weiteren Untersuchung übrigens völlig unbestätigt gebliebene Gerücht — bildete das Zeichen für einen judenfeindlichen Generalangriff, über den wir in diesen Blättern ausführlich berichtet Habens. Am 19. Juni 1929 verhandelte nun das Schöffengericht Schöneberg gegen die an der Schlägerei beteiligten Arbeiter. Fünf Angeklagte erhielten Gefängnisstrafen, unter Zubilligung einer Bewährungsfrist, einer wurde freigesprochen. Die von Landgerichtsdirektor Dr. Ziegel geleitete Verhandlung brachte drei Feststellungen von Bedeutung: 1. Sowohl der Vertreter der Anklage, Erster Staatsanwalt Köhler, wie der Vorsitzende stellten auf Grund der gerichtsärztlichen Gutachten fest, daß Kütemeyer bei der Schlägerei zwar nicht unerheblich verletzt worden sei, daß jedoch keine einzige dieser Verletzungen als tödlich angesehen werden könne; 2. daß die Todesursache des Kütemeyer nicht mit Sicherheit ermittelt werden könne. Für einen Mord seien jedoch keine Anhaltspunkte gegeben. Nichts spreche gegen die Annahme, daß Kütemeyer nach Beendigung der Schlägerei das Opfer eines Unglückssalles geworden sei; 3. daß die Schuld an der Entstehung der Schlägereien zweifellos die Nationalsozialisten treffe. Während die nationalsozialistischen Zeugen, die sonst alle die Angeklagten belastenden Vorgänge scharf beobachtet hatten, nichts davon gehört haben wollten, daß ihre Kameraden, insbesondere auch Kütemeyer, die Bauarbeiter durch beleidigende Zurufe provozierten, haben völlig unbeteiligte Zeugen bekundet, daß die Nationalsozialisten, in erster Linie auch Kütemeyer selbst, an die Arbeiter, die gerade Arbeitspause hatten, herantrateu, offensichtlich in der Absicht, mit ihnen Händel zu beginnen. Sie machten antisemitische Bemerkungen und erklärten den Arbeitern schließlich, „Ihr lest doch alle die Judenpresse. Alle Juden, insbesondere die jüdischen Zeitungsherausgeber, müßte man aufhängen." Den Arbeitern wurde schließlich diese Störung zu bunt. Der Vorarbeiter Schumann trat auf den am weitesten vorn stehenden, besonders aggressiven Kütemeyer zu und erklärte ihm, hier werde gearbeitet, die Nationalsozialisten sollten die Baustelle verlassen. Statt fortzugehen, schlug Kütemeyer dem Schumann das Butterbrot ans der Hand. Dies wurde das Signal zu einer allgemeinen Nauserei, deren Ende bekannt ist. Ob diese Schlägerei eine der Ursachen zu Kütemeyers Tod war oder nicht, wird sich mit Sicherheit wohl niemals feststellen lassen. Eine der nationalsozialistischen Zeuginnen machte die charakteristische Bekundung, Kütemeyer sei so freudig erregt gewesen, weil er Hitler zum ersten Male gehört habe. Interessant ist das Echo des Urteils in der nationalsozialistischen Presse. Herr Goebbels, der in jeder Nummer seines „Angriff" Sturmangriffe gegen die Justiz rennt, widmet dem Urteil in der Nummer vom 24. Juni unter der Ueberschrist „Trinkgelder für einen Totschlag" zwei Artikel. Er schreckt vor maßlosen Beschimpfungen nicht Zurück und behauptet zunächst, die beteiligten Richter wären Juden, eine Behauptung, die, wie wir von Zuständiger Stelle erfahren, frei erfunden ist. Weiter wird das Urteil u. a. als „einfach zynisch und schamlos" bezeichnet. Eine so schwere Beschimpfung richterlicher Beamter bei Ausübung ihrer Amtstätigkeit übersteigt sogar die Grenzen des bei dem „Angriff" Gewohnten, f. Wie wir ebenfalls von sehr unterrichteter Seite erfahren, haben die " im „Angriff" angegriffenen Preußischen Justizbeamten es bisher stets abgelehnt, gegen das Blatt strafrechtlich vorzugehen, „weil es doch nicht ernst genommen werden könne". Das Strafgesetzbuch gibt der Vorgesetzten Behörde in Ausübung ihres Amtes beleidigter Beamter das Recht, selbständig gegen die Beleidiger vorzugehen. Sollte dieser Fall nicht der preußischen Justizverwaltung Veranlassung geben, ausnahmsweise auch einmal den „Angriff" ernst zu nehmen und ihren Beamten den Schutz zu gewähren, auf den sie Anspruch haben? W. R. r) Man vergleiche gang 1929. ,C. V.-Ztg " Nr. 18 Jahrgang 1928, Nr. 1, 6 und 23 Jahr-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.