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Central-Verein-Zeitung · 1929-05-24 · 21 (24.5.1929) · p. Seite 277

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
21 (24.5.1929)
Date
1929-05-24
Page
Seite 277 (sequence 5)
Language
German
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277 Schächtöebatte in Wien. Lärmszenen auf dem Internationalen Tierschutzkongretz. Vom 12. bis 17. Mai tagte in Wie n der -I n t e r n a t i o - nale T i e r s ch u tz k o n g r e ß. Dem Ehrenpräsidium gehörten viele prominente Persönlichkeiten, Diplomaten und auch der Oberrabbiner-Stellvertreter Dr. David Feuchtwang an. Eine imposante Zahl von Vertretern aus der ganzen Welt war anwesend. Ein reiches Programm mit einer Fülle von Vorträgen und Referaten über alle in das Gebiet des Tierschutzes fallende Themata lag vor. Daraus interessiert uns in erster Linie dasjenige, was ü b e r das Schächten gesagt wurde, zumal im Programm ein Vortrag des Schlachthofdirektors Dr. Klein (Lennep) angekündigt war, der seit Jahren einen Kampf gegen das rituelle Schächten führt. Die Juden waren, wie selbst Gegner und Feinde zugeben, die einzige Religwnsgemeinschaft und das einzige Volk der Welt, das in einem Altertum, in welchem sonst nirgendwo von einem durch das Neligionsgesetz gebotenen Tierschutz die Rede war, in seiner schriftlichen und mündlichen Lehre weitgehende Maßnahmen zum Tierschutz getroffen hatte. Das hat auf dem Kongreß auch Rabbiner Ellguther (Delegierter des Vereines für Natur- und Tierschutz in Neisse) dargestellt. Zahllose wissenschaftlich einwandfreie Urteile und Gutachten größter Autoritäten erhärten, daß der uralte Schächtschnitt bis zum heutigen Tage nicht überholt ist und in keinem Falle als Tierquälerei bezeichnet werden darf. Das bedarf zwar keines Beweises mehr, kann aber vor jedem nicht voreingenommenen Forum bewiesen werden und ist bewiesen worden; vor einem tendenziös eingestellten Forum allerdings helfen keine Beweise. Leider hat die Tagung des Internationalen Tierschutzkongresses überhaupt in der Schechita-Frage keine objektive Stellung eingenommen. Bei Gelegenheiten, die es durchaus nicht erforderten, haben Redner sich feindlich und gehässig geäußert. Professor Johannes Ude (Graz), der über „Alkoholismus und Tierschutz" sprach, benutzte diese Gelegenheit, was man von ihm nicht hat erwarten können, zu einem gehässigen Ausfall. Er wurde in einer halbstündigen Unterredung, welche Rabbiner Dr. Feuchtwang mit i h m hatte, auf sein Unrecht und auf die Gefährlichkeit seiner Aeußerungen hingewiesen. Im Mittelpunkte der Verhandlungen über die Schechita-Frage stand der Filmvortrag von Dr. Klein: „Sind geschachtete Tiere sofort nach dem Schächten bewußtlos?" Der vorgeführte Film zeigte Schlachtungen von Rindern und Hammeln, die sofort nach dem Halsschnitt entfesselt waren, und sollte als Beweis dienen, daß die „rituelle Schlachtung" wegen Tierquälerei zu verwerfen sei. Diese Schlachtungen wurden von einen: des rituellen Schlachtens unkundige n Nichtjuden vorgenommen, wie Dr. Klein selbst sagte, ferner mit Schlachtmef.fern, die nicht von jüdischen Fachmännern geprüft waren, und außerdem wurden die Hammel stehend (!) geschlachtet. Diese im Film dargestellten, völlig abnormen Schlachtungen können also keinerlei Grundlage für irgendein Urteil über die jüdisch-rituelle Schlachtung bilden. Das wurde auch von Rabbiner Dr. Feuchtwang in feiner sich an den Flilmvortrag anschließenden Rede fest ge stellt und von Dr. Klein nicht widerlegt. Professor Max Müller aus München führte anschließend an den Vortrag Kleins die neuesten Versuche elektrischer Betäubung vor. Als Einleitung hielt Professor Müller eine ausgesprochen judenfeindliche Rede. Es muß öffentlich sestgestellt werden, daß Professor Müller seine Ausführungen mit angeblich wissenschaftlichen, kultur- und religionsgeschichtlichen Ve - m errungen verbrämte. Es erschien völlig zwecklos, Müller, der auf diese m Kongreß seine alten und oft widerlegten unwissenschaftlichen Behauptungen wiederholte, mit Waffen der Wahrheit und Wissenschaft e n t g e g e n z u 1 r e t e n. Der für den Kongreß als Delegierter anwesende Schlachthofdirektor Dr. Basel aus Stettin berichtete, daß seine an 73 von jüdischen Schächtern rituell geschachteten Tieren gemachten Beobachtungen das Resultat Zeitigten, daß eine Tierquälerei nicht vorliegt. Auch er hatte der Beweisführung halber sofort nach dem Halsschnitt entfesseln lassen. Im gleichen Sinne brachte Stadtobertierarzt Tr. Platschek aus Berlin wesentliche Gesichtspunkte zum Vortrag. Beide Herren wurden von den Kongreßteilnehmern v o n An fa n g an unfreundlich angehört und in so lärmender Weise unterbrochen, daß ihre Ausführungen vollkommen wirkungslos bleiben mußten. Die Wogen der Feindlichkeit gingen immer höher, und jeder Versuch einer sachlichen, objektiven Auseinandersetzung war vergeblich. Die Forderung des Kongresses gipfelte darin, jede Sch lach - t u n g einschließlich des S ch ü ch t e n s ohne vorhergegangene Betäubung als Tierquälerei zu verbiete n. Als Betäubungsmittel wurden seit langer Zeit verschiedene Methoden vorgeschlagen, besonders der Bolzenschuß, der von jüdischer Seite aus religionsgesetzlichen Gründen abgelehnt werden muß: iu neuester Zeit sind elektrische Betäubungsmittel versucht worden, deren Effekte noch nicht genügend erprobt sind. Wir Juden sind weit entfernt, eine mit dem Inhalte der Religionscodices zu vereinigende humane Art der Vorbereitung zum Schächten abzulehneu. Im Gegenteil: Tierschutz :st uns Landschaftlich schönster Kurort in den baver.Alpen-Seit 60 Jahren bewahrt .. bei.- Asthma, Bronchitis H&ls- N&sen-u.Kehlkopfleiden Die gesundheitlichen Nachwirkungen der Grippe wenden durch, einen Aufenthalt in diesem heilkräftigen Bad beseitigt. religiöse Pflicht. Verbietet doch unser Religions g e s e tz die Jagd und hat sogar sür die humane Tötung von Geflügel seit Jahrtausenden vorgesorgt. Die vom Kongreß beschlossene Resolution geht dahin, zu erwirken, daß jedes Schlachten (einschließlich des Schlichtens) ohne vorhergehende Betäubung zu verbieten sei. Die von zahlreichen autoritativen Fachleuten nachgewiesene Tatsache, daß das Schächten an sich ein Betäubungsmittel darstellt, soll also unberücksichtigt bleiben. Der französische Delegierte, Maitre Lespin e, hatte eine Resolution vorbereitet, welche die humanste Art der Schlachtung forderte. Sie wurde nicht angenommen, obzwar sie vollkommen genügt hätte. Der weitaus größere Teil der Kongreßmitglieder hatte sich mit Wucht aus die Schächtsrage geworfen/ohne zu bedenken, daß ein uraltes Gesetz unrechtmäßig angegriffen und eine Religionsgemeinschaft an der Ausübung religiöser Pflicht gehindert werden sollte. Das Judentum wird nach wie vor im hohen Dienste der Liebes pflichten gegen alle Menschen und des Schutzes der Tiere vor aller Qual und unhumaner Behandlung verharren, sich aber gegen ungerechten Angriff und Beleidigung feiner religiösen Gefühle zu schützen wissen. Der Keiherr von holzschuher. Ein „Satiriker" unv ein Bücherfreund. In der „Zeitschrift für Bücherfreunde" veröffentlicht der Archivar Ludwig Göhring einen Artikel „JtzigFeitelStern. Leben und Werte eines bisher in: Dunkel gebliebenen fränkischen Schriftstellers." Folgender Tatbestand wird hier als literarhistorische Kuriosität dargeboten: Johann Friedrich Sigmund Freiherrvon Holzschuh er, geboren in Nürnberg, veröffentlichte in den Jahren 1826—1835, hauptsächlich in den dreißiger Jahren, eine Reihe von Schriften, die, teilweise mit Kupfern ausgestattet, in dem antisemitischen Verlag Gödsche in Meißen erschienen. Diese Bücher enthielten Parabeln, Erzählungen in Vers und Prosa, Anekdoten, dramatische Possen usw., sie trugen jüdisch klingende Titel, z. B. „Das Schabbesgärtle", „Gedichten, Perobeln unn Schneukes", „Knoblichblttte", „Lauberhüttenkränz", „Die Schabbes- Lamp". Sie waren in einem mit hebräischen Worten durchsetzten, lächerlich verzerrten Deutsch geschnoben, einige mußte man von vorn nach hinten lesen. Ihre Handlung, die unter den Juden in den Dörfern und Landstädten Mittelsrankens spielte, war als Satire aufgemacht und scheint ihren Lesern viel Vergnügen bereitet zu haben, denn die ersten Auslagen waren — wie Göhring meint: durch jüdische Aufkäufe — rasch vergriffen. Heute existieren nur noch wenige Exemplare. Nun war aber der Freiherr von Holzschuher — mit 19 Jahren Burschenschafter in Erlangen, im Beginn seiner schriftstellerischen Tätigkeit Nechtspraktikant in Ansbach, später Assessor in Nördlingen, schließlich Landrichter in Gräsenberg — ein königlich bayerischer Beamter nud mit dem Michaels-Ritterkreuz ausgezeichnet. Er fand zwar Gefallen daran, sich und seine Landsleute aus solche Art literarisch zu amüsieren, mit Rücksicht auf seinen Berus und Stand verschwieg er aber seinen wahren Namen und nannte sich gewöhnlich I tz i g Feitel Stern, sonst auch L e v i O P P e n h e i m e r und David L ö w D r a ch e n f e l s, was zur Folge hatte, daß man lange Zeit einen anderen Mann, einen gewissen Heinrich Holzschuher, für den Autor hielt, dann die Sache — was auch das Beste war — überhaupt vergaß, bis jetzt durch einen Zufall eine Art literarischen Testaments dieses bayerischen Justizbeamten ans Licht gekommen ist.

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