Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 18 (3.5.1929)
- Date
- 1929-05-03
- Page
- Seite 236 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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2Zö G. Grosser Lpk?ia!hsus für feine Herren-Wäsche, LriKotklgrn ufw. VEREIN w CH AR LOTTEN STR ASSE 65 FERNSPRECHER: MERKUR 6330 heiter 31t belächeln; ich konnte leider nicht dienen mit dem doppelten Betrage meines Honorars. Aber diese gewissen Wunderlichkeiten werden ausgewogen durch den jüdischen Familiensinn, durch die Enthaltsamkeit, den Bildungseifer und durch andere Tugenden — übrigens Pflegen auch die Nichtjuden neben ihren Vorzügen ihre eigenen Wunderlichkeiten. Man soll sich verstehen lernen, Lern-t man auf Reisen andere Völker kennen, so ergibt das jedesmal ein fruchtbares Studium; wir Den Ischen, die wir alles Ausländische inbrünstig lieben und bis zur Selbstaufgabe nachahmen, dürfen beim Judentum nicht versagen. Den eigenen Kalender und die Speiseriten Israels empfinde ich als schwierig zwischen Juden und Christen, auch gesellschaftlich als Hemmung: tritt da eine Vermischung (in jedem Lande) ein, so wird eine solche Lösung durch Auslösung heilsam wirken. Zum guten Schluß: jeder Mensch ist ein Gedanke Gottes, sofern er em wertvoller Mensch ist. Gott denkt in Völkern und spricht in Jahrhunderten. Das ist der Reiz des Lebens, daß wir nicht alle gleich sind. Tie Brüder sollen einträchtig beieinander wohnen. Michael Holzmann zum Gedenken. Der Nestor der Berliner Gemeinde, Seminardirektor Dr. Michael Holzmann, ist im ehrwürdigen und gesegneten Alter von bald 89 Jahren verschieden. Die gewaltige Fülle der Erinnerungen, die den sehr reichen und vollgerundeten Lebensinhalt des teuren Heimgegangenen zierend umkränzen, ist auch in einem langen Nachruf nicht wiederzugeben. Seine scharf gemeißelte, bis zum letzten Atemzuge konsequente, vorbildliche Natur möge deshalb hier in ganz wenigen Worten der Wehmut gegrüßt sein. Wenn der Name H 0 l z - mann später genannt werden wird, dann wissen auch die Konunenden, daß er ein großer Lehrer der Berliner Gemeinde war. Tausende von Schülern und Hunderte von Lehrern hat er herangebildet und jedem Liebe und Ehrfurcht ins Herz gelegt. Sein ungeheurer Bildungsdrang hat sich auf viele seiner Schüler übertragen, und wenn ihm auch der Gedanke „Wissen ist Macht!" fern lag, weil er ein reiner Idealist war und blieb, so hat er die Idee „Wissen ist Lebenszweck und Lebensziel" unermüdlich und erfolgreich als Praktiker verfochten. Er hat die Schulung der jungen Menschen bis zur Höhe einer geadelten Pedanterie betrieben, deren Fehlen heute — das beweisen oft traurige Resultate der individualistischen Erziehungsaussassung — schmerzlich vermißt wird. Holzmann war ein gründlicher Kenner feiner Schüler und aller Menschen, mit denen er beruflich, amtlich und persönlich Zusammenkam. Ten Begriff der Muße hat er überhaupt nicht gekannt, seine Korrektheit, seine unbedingte Zuverlässigkeit streifte ans Märchenhafte. Er war immer da, er war immer zu finden, er hatte immer Arbeit, er hatte aber auch immer Zeit. Vor ihm nmchte das Alter halt, und bis zu'seinem Tode trug er Haupt und Gesinnung so ausrecht, wie keiner in seinem Zeitalter; selbst da, wo er den anderen starr erschien, wirkte seine Ueberzeugungstreue imponierend, und wenn jemals das Wort von der anima candida gesprochen werden durfte, bei ihm ist diese Ehrenbezeichnung im Superlativ noch ein Minimum des Tankes, den die deutsche Judenheit ihm schuldet. Ganz lebensfroh und jung strahlte noch sein scharfer und denkender Geist, er war eine ragende Säule in zwei Jahrhunderten, und höchste Demut und tiefste Selbstbescheidung sind die Pulsschlüge seines starken und - entschlossenen Herzens gewesen. Michael H 0 l z m a n n war ein Mann, an dem der Anprall auch gerüsteter Feinde zuschanden werden mußte, denn sein Tun und Lassen, sein Dichten und Trachten, sein Wirken und Vollenden war durch Untadligkeit ausgrzeichnet. Darum legt auch der Centralverein die Krone des guten Namens auf sein Haupt und grüßt den Heimgegangenen Großen in Treue und Dankbarkeit. Dr. Martin Salomonski. Michael Holzmann Nach einer Kohlezeichnung von Elfriede Meier-Lanz. Dr. h. c. Ernst Fuchs. Ein Lebensbild von Rechtsanwalt Picard (Köln). Ein deutscher Rechtsanwalt ist gestorben, der ein Jude war, Ernst Fuchs in Karlsruhe.. Und es ist selbstverständlich, daß er ein besonderer gewesen sein muß, wenn an dieser wie an anderen sichtbaren Stellerl der deutschen Presse sein Name nun rühmend genannt wird. Dabei war er keiner von den bedeutenden Kommentatoren oder den Spezialisten irgendeines Gebietes. Und doch ging seine Wirkung über sein Spezialfach des Zivilen Rechts, ja, weit über das Nechtsgebiet überhaupt hinaus ins Wirtschaftliche hinein. Von ihm müßte im Grunde gesprochen werden wie von einem großen Erfinder, einem der großen Aerzte, deren Namen jeder kennt. Um es mit einem Worte zu sagen: er ist der Begründer der F r eir e ch t s s ch u l e, die für soziologische Rechtsfindung kämpfte. Wenn von Laien gefragt wird, was das bedeute, so bestätigt das nur die Behauptung, daß selbst Menscheu, die mit allen Problemen unserer Zeit sonst vertraut sind, von diesem bedeutenden Menschen unserer Art nichts wissen: denn selten war so der Begriff einer Sache gebunden an den Namen einer Person wie hier. Schon früh, wenige Jahre, nachdem das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft getreten war, erkannte Fuchs, daß die Rechtsprechung, verhaften der unzeitgemäßen gelehrtenhaften Scholastik dieses Gesetzes, in einer hoffnungslos lebens- und volksfremden Bahn sich bewegte, insbesondere die des Reichsgerichts, die eines Tages umgekehrt zur Katastrophe der völligen Entfremdung des Volkes von Gericht und Richtern führen mußte, und er gab zugleich, sein Hauptverdienst, das Mittel an, wie dem abgeholfen werden mußte. Zu einer Zeit hatte er die Kühnheit, die Dinge beim rechten Namen zu nennen, als es für ihn, den einfachen Provinzanwält, der lange fast allein stand, noch gefährlich war. Dabei führte er den Kampf — und es war ein Kampf — mit ungewöhnlicher schriftstellerischer Begabung und dem vollkommenen Wissen des Fachmanns, mit Ironie, Humor und Ileberlegenheit, doch stets vornehm gegen bonzenhaste Aeberhebung der Nurwissenschaftler und lebensfremder Richter, die das abstrakte Brettspiel der Begriffsjurisprudenz übten. Ein frischer Zug ging von seinen Schriften aus, deren Formulierungen stets scharf und prägnant waren und in deren besonders glücklichen Titeln sich schon schlagend ausdrückte, was er meinte; Worte wie „Die Gemeinschädlichkeit der konstruktiven Jurisprudenz" oder „Schreibjustiz und Richterkönigtum" sagen in sich schon alles. Er, ein Jude, mußte wieder den berufenen Nichtjuden sagend wie schon einmal Mendelssohn den großen König mahnte, sich der deutschen Sprache zu bedienen, daß sie auf dem Fehlweg waren, indem er sich folgende Worte eines anderen zu eigen macht: : „N ati 0 nale Erziehung arcf dem Grund der deutschen Muttersprache und des deutschen Rechts, als deur unbesiegten, u n - verletztlichen Mutterboden, macht die Volkheit er st zur inneren unvergänglichen Einheit , Auf die einfachste Formel gebracht, handelt es sich bei seinen Zielen um nichts weniger und nichts mehr als dies: das Gesetz soll nachwem gesunden Menschenverstand angewandt werden, nach seinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zwecken und Aufgaben. Man muß sich erinnern, was damals für ein Wind wehte, wenn dieses Wort für den Zustand nicht an sich schon einen Widerspruch bedeutet. Die Rechtsprechung war völlig besangen in der scholastisch-wissenschaftlichen Enge des begriffsmathemaiischen Romanismus einer vergangenen Zeit. Man sprach Recht nach abstrakten Begriffen und tat dem Leben damit oft Abbruch, dem Volk damit das Vertrauen in die Rechtsprechung raubend. Damals schon begann das, was man heute die Krise der Justiz nennt, und — man kann es ruhig seststellen — wäre nicht die Arbeit von Ernst Fuchs gewesen, die Situation wäre heute weit bedenklicher; die Folgen seiner Wirksamkeit Zeigen sich darin, daß das allgemeine Vertrauen wenigstens in der ZiviljustiZ im wesentlichen doch gewahrt blieb. Um nur ein Beispiel anzusühren, das freilich uns alle angeht und am augenscheinlichsten zeigt, wie wichtig seine Tätigkeit für unser Wirtschaftsleben war und was sie eigentlich war: man kann den Verstorbenen geradezu den Vater der Aufwertungsrechtsprechung nennen. Als der Wert der Mark zu sinken begann/ hat Fuchs schon früh auf die dadurch entstandene unhaltbare Situation zwischen Gläubigern und Schuldnern hingewiefen, welch letztere, sich auf den nominalen Wert ihrer Papiermarkleistungen stützend, eine zeit- und in Wirklichkeit vertragsgemäße Befriedigung den Gläubigern weigerten. — Schon im Jahre 1920 erschienen zwei Aufsätze von ihm: „Vertragstreue und Vertragsorthodoxie"' sowie „Vertragstreue und Shhlokismus". Er prägte das treffende Wort von den Schuldnerwucherern, und man erkennt sofort, wie er blitzschnell damit eine rechtlich-wirtschaftliche Situation, mit der man sich auseinanderzusetzen hatte, beleuchtete. Die Schuldner beriefen sich aus den Satz pacta sunt servanda, Verträge müssen streng eingehalten werden, nur das leisten zu müssen, was sie einmal unter ganz anderen Verhältnissen zissernmüßig zu leisten sich verpflichtet hatten, und wodurch die Gläubiger in unbilliger. Weise geschädigt wurden. Hätte die von Fuchs geführte Freirechtsschule nicht längst darauf hingewiesen und damit die Bahn geebnet -gehabt zu einer freieren Rechtsauslegung auf Grund des § 242, dem „König" der Sätze des BGB., wie Fuchs ihn nennt, der eine Leistung so bewirkt haben will, wie Treu und Glaube mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern, so wäre wahrscheinlich das höchste Gericht, und die Literatur noch viel später erst, als es ohnedies geschah, zur Erkenntnis der wahren, Sachlage' gelaugt. Seine Gedanken mit gaben den Richtern den Mut, .dem Zeitbedürfnis Rechnung zu tragen und sich auf die rechtsschöpferische Macht des Richters zu einer höheren Gerechtigkeit zu besinnen unter Ablehnung des Zwanges der shstemlogischen und formalistischen, gerade in diesem Augenblick dem Leben besonders widersprechenden Begrisssjurisprudenz. Und von hier ans ging dann die ganze große Entwicklung, die unser Rechts- und Wirtschaftsleben der letzten Jahre ans neue, solide Basis gestellt hat. Man sieht aber auch, daß Fuchs damit nicht nur der Allgemeinheit seiner Volksgenossen hals; er hat zugleich den deutschen Richter, ihn an seine Pflicht erinnernd, ans seine Souveränität verioiesen und ihm das Ä“ I