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Central-Verein-Zeitung · 1929-04-19 · 16 (19.4.1929) · p. Seite 203

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
16 (19.4.1929)
Date
1929-04-19
Page
Seite 203 (sequence 7)
Language
German
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203 Stk Domprvpst von Wderbvm gegen den SudrnhaK. Ein Zwischenfall im preußischen Landtag. Im Preußischen Landtag kam es am 16. April bei der Beratung des Kultusetats zu einer interessantmr Auseinandersetzung zwischen den Rednern des Zentrums und der Nationalsozialisten. Der Zentrumsabgeorduete Dr. L i n n e b o r n der als D o m - Propst von Paderborn eine geachtete Stellung innerhalb der katholifchen^Bevölkerung Deutschlands einnimmt, beschwerte sich darüber, daß Sozialdemokraten imö Demokraten im HaupLausschuß den christlichen Kirchen die durch die Neichsverfassung zugesicherten Staats- Zuschüsse abgelehnt, diese aber für die Synagogengemeinden bewilligt harren, obwohl deren Ansprüche auf solche Zuschüße nicht verfassungsmäßig verbrieft und diese Zuschüsse erst neu in den Etat eingestellt seien. Dabei betonte der Redner: d „Ich will übrigens ausdrücklich bemerken, daß das Zentrum diese Ausgaben sür die Synagogen gemeinden bewilligen wird, wie es auch stets sür die staatsbürgerlichen Rechte bei Juden eingetreten ist. Wenn neulich, am 6. Februar d. I. der nationalsozialistische Abgeordnete Kube versucht hat, das Zentrum als Helfershelfer bei jener eines gesitteten Voltes unwürdigen Jndenhetze anzusprechen, die vielfach in völkischen und naLimrirlfozialistischcn Kreisen betrieben wird — ich erinnere an die rohen Schändungen israelitischer Friedhöfe —, so mutz das Zentrum jede Bundesgerroflenfchaft mit allem Nachdruck zurirekweisen. Herr Kube hat dabei einen Artikel der „Germania" aus dem Jahre 1Ü12 Zitiert. Der Artikel handelte von dem großen Einfluß, den das Judentum auf den modern-künstlerischen und finanziell-kommerziellen Gebieten ausübe. Aber die „Germania" schrieb ausdrücklich von der Beweglichkeit und Rührigkeit der jüdischen Minderheit, um die christlich-deutschen Kreise zu einem gleichen Handeln auf diesem Gebiete anzuspornen. Das ist eine Mahnung, die man ruhig zu jeder Zeit wiederholen kann, die auch jene christlichen Kreise annehmen dürfen, die über jüdische Konkurrenz klagen, aber in jener Lethargie, wie die „Germania" sich ansdrückt, zu gleicher Rührigkeit und Lebhaftigkeit sich nicht anfrafsen können/' (Lebhafte Zustimmung links und in der Mitte.) Ans die Nationalsozialisten wirkten diese Ausführungen des Zentrumsredners wie Peitschenhiebe, und sie versuchten, Tr. L i n n eb o r n durch Zahlreiche und erregte Zurufe immer wieder zu unterbrechen und zu stören. Aber dieser ließ sich nicht beirren. Mit Empörung wies er die Behauptungen des nationalfozmlistischen Abgeordneten Kube zurück, daß Feindschaft gegen das Judentum in den Richtlinien des katholischen Dogmas enthalten sei. „Wenn ich jetzt", so fuhr er forL „ans Zwischenrufen höre, datz Sie (zu den Nationalsozialisten) bei dieser Auffassung bleiben, dann wntz ich mich gegen derartige Anmatzungen und haltlose Beschuldigungen mit allem Nachdruck tm Namen der katholischen Kirche und aller Katlzaliken Deutschlands verwahren." (Stürmischer Beifall uno Bravorufe bei der großen Mehrheit des Hauses.) Die Kunde von der heftigen Auseinandersetzung zwischen Zentrum und Nationalsozialrsrttus hatte sich schnell im Hause verbreitet, und so waren Plenum nnd Tribüne bald überfüllt. Vor dem Rednerpult standen wohl hundert Abgeordnete, die Tr. Linneborns Ausführungen gegen die NationäLsoziälisten miß sichtlicher Anteilnahme verfolgten. Zum Manauer Ulorö. Erklärung der gerichtlichen Pressestelle Bamberg. Die fränkische Presse veröffentlicht eine ausführliche Erklärung der Bamberger gerichtlichen Pressestelle. T-as „Bamberger Volksblatt" (vom 15. April) leitet sie folgendermaßen ein: „Der Manauer Mord wurde von der nätionalsozialistischen Presse zu einer fanatischen Hetze gegen die jüdische Bevölkerung ausgenutzt. Man suchte die Mordtat als einen jüdischen Ritualmord darzustellen. Besonders der „Stürmer" in Nürnberg tat sich hierbei besonders hervor." Die amtliche Erklärung beginnt: „Der Bericht in Nr. 13 des „Stürmer" über den Mord an Karl Keßler in Manau bei Hofheim enthält folgende Unrichtigkeiten . . TEMPINO geschützter Name für Pinobad Marke „TEMMLER, RodiROBzentriertes, Kombiniertes, aromarisches Etfeltannen-tctsciien- Mtt-kMe»IIMl-8l!l für Kefvßse u. RfieumaleltientEe. Aeusserst ergieb g im Gebrauch. In allen Apotheken und besseren Drogerien vor rätig. TEWMLER-GJERKE, BERUH-JORAHHISTHÄL In sie ben Absätzen nimmt sodann die amtliche Erklärung eingehend gegen diejenigen Behauptungen des „S türin er" Stellung, durch die der Nachweis eines angeblichen Nitualmordes geführt werden soll. Sie stellt fest, daß am T a t o r t e i n e g r o ß e B l u t * lache vorhanden und die Kleidung des K nabe n stark mit Blut d u r ch t r ä n k t gewesen sei. Der Grad der Blutleere habe dem bei einem Verb-lutungstodo üblichen entsprochen; eine außergewöhnliche, auf künstliches Ausbluten deutende Blutleere sei nicht aufg efallen. N n w ahr sei auch daß sich an der rechten Halsseite drei Versuchs stellen, die Adern zu durchtrermen, gesmrden hätten. Eine au das „Knicken" erinnernde Verletzung am Rückenwirbel sei nicht sestgestelli. Die Erklärung geht dann ausführlich auf die Befunde, bei der Obduktion ein und kommt zu dem Ergebnis, daß irgendwelche Anhaltspunktefür die Beschuldigungen des „S türm >e r" nicht vorhanden seien. Soweit die amtliche Erklärung. Die It n t e r s u ch u n g w i r d fortgesührt. Wir werden ständig hierüber berichten. Sühne für Arnsberg. Politische BevhetzÄMK oder DummerMUKenstreich? Die Verhandlung gegen die Uebeltäter von Arnsberg (vergl. „E. V. ^Ztg." Nr. 15 vom 12. April) fand schon am 12. April im beschleunigten Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht Arnsberg statt. Auf der Anklagebank saßen fünf jüngere Leute im Alter von 19 bis 26 Jahren, durchweg jüngere Kausleute aus ehrenwerten Familien. Der Hauptangeklagte ist der Sohn eines Prot u x i st e n der Kvsack schon Papierfabrik, ein anderer Angeklagter der Sohn eines hoch angesehenen Papierfabrikanteu aus Hagen r. W. Sämtliche Angeklagten haben höhere Schellen besucht, zum Teil sogar das Abiturimnexarnen gemacht. Tie Angeklagten legten in der Hauptverhandkung ein r e u m ütiges Geständnis ab. Sie leugneten jeden Zusammenhang der Tat mit der am Tage vorher stattgefundenen Hetzversammlung des Pfarrers M ü n ch - ni eher und gaben an, sie seien sämtlich schwer angetrunken gewesen und Zufällig an dem Hause vorbcigekommen, in dem sich die Synagoge von Arnsberg befindet. Auf den Zuruf: „Hier ist die Judenschule" seien sie lediglich aus Leichtsinn in das Zimmer eingedrnngen und hätten dort den von uns schon beschriebenen Unfug getrieben. Einzelne wollten sich des Grades ihrer Mitwirkung nicht mehr entsinnen. Der Vertreter der Anklage, StaatsanwaltschustsraL H o r st m a n n , geißelte in außerordentlich scharfen Worten das Vorgehen der Angeklagten. Bezüglich des Strafmaßes erklärte er, daß es wohl Zu berücksichtigen sei, daß es sich um junge, bisher unbestrafte Leute aus guten Familien handele. Aber anderseits falle gerade die Tatsache, daß alle fünf Angeklagte Söhne ehrsamer Eltern seien, die eirre gute Erziehung und Schnl- Hildnng genossen hatten, strasverschärfend ins Gewicht. Denn solche Leute seien in ganz anderem Matze befähigt, den an sie herantretenden Versuchungen Widerstand zu Leisten als derjenige, der in. einer ungünstigen Umgehung ausgewachsen fei. Die Angeklagten seien sich ferner bewußt gewesen, daß sie in einen Raum der jüdischen Gemeinde eingedrungeu seien. Sie möchten nicht bewußt von den Hetz-

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