Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 15 (12.4.1929)
- Date
- 1929-04-12
- Page
- Seite 188 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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m ttineräfosisser Natürliches Zur Gesundhaltunsl Fachinger Versandstelle, Berlin SW 11, Schöneberger Strasse Ha. Telefon: Liitzow 8250 / 61. sei. Ihm selb st sei dadurch, daß Juden ganz allgemein der Zutritt zu den nationalsozialistischen Versammlungen verboten sei, nicht die Dt ö g l i d) feit gegeben, s i ch authentisch über den Verlauf der Versammlung zu informieren. Was insbesondere die Totengedenkfeier am 9. November anbelangt, so müsse eine solche Totenfeier als unwürdig bezeichnet werden, zn der die öffentliche Ankündigung in folgender Weife stattgefunden habe: „Nationalsozialisten, Antisemiten! Zum zehnten Maile fährt sich der Tag des Volksverrats, an dem durch die Judenrevolte vorn 9 November das Blut von zwei Millionen deutscher Frontsoldaten nutzlos geopfert wurde." Es folgt dann die Einladung zur Versammlung. Weiter heißt es: „Das Blut wurde in Gold umgemünzt, das heute die Tresors der Wallstreet füllt. Juden ist der Zutritt verboten." Sabatzky erklärte hierzu, daß ihn als alten Frontsoldaten und Syndikus des ostprenszischen C. V. eine derartige Einladnrrg dermaszen eurpört habe, datz er sie mit Recht kritisiert habe. Auch heute müfic er eine Totenfeier, zu der in einer solchen Form eingeladen wird, als durchaus unwürdig bezeichnen. Die Beweisaufnahme ergab die Richtigkeit der in der Anklage erhobenen Behauptungen. Der Vertreter des Staatsanwalts berücksichtigte straferschwerend, daß es sich nicht um Aeußerungen im Kampfe von Person zu Person handele, sondern daß diese überaus schweren Ehreukrünkuugen in einer öffentlichen Versammlung vor mindestens 2000Personen erfolgt seien. Er beantragte daher wegen Beleidigung in zroei Fällen eine Gefängnisstrafe von je zwei Monaten bzw. eine Gesamtstrafe von drei Monaten Gefängnis. Rechtsanwalt Lepehne wies als Vertreter des Nebenklägers Sabatzky aus die starken Ausschreitungen der Nationalsozialisten hin, die den Nebenkläger zur Abfassung des Artikels veranlaßt hätten. Eine Geldstrafe würde den Angeklagten gar nicht treffen, da diese erfahrungsgemäß aus der Parteikasse bezahlt würde. In bezug auf das Strafmaß schloß sich Rechtsanwalt Dr. Lepehne dem Anträge des Staatsanwalts an. An Hand von Gerichtsentscheidungen wies er nach daß der Angeklagte keinesfalls in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt habe, da es sich um eine parteipolitische Veranstaltung handele, und daß Reichsgerichtsentscheidungen bei solchen Veranstaltungen politischen Agitatoren und Parteibeamten den Schutz des tz 193 versagten. Nach langer Beratung kam der Gerichtshof zu nachstehendem Urteil: Der Angeklagte wird wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Mark und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Es sei erwiesen, daß Koch Sabatzky in seiner Eigenschaft als C.-V.-Führer habe treffen wollen, infolgedessen mußte er verurteilt werden. Für seine Behauptungen habe er jedoch bis zu einem gewissen Grade den Wahrheitsbeweis geführt. In der Behauptung Sabatzkhs in der „C. V.-Zeitung", daß die Totengedenkfeier der Nationalsozialisten unwürdig verlaufen sei, liege eine gewisse Verunglimpfung der Kriegsopfer, so daß bei Koch eine gewisse Berechtigung zu seinem Angriffe Vorgelegen habe. Ber der Strafe habe das Gericht für den ersten Fall der Beleidigung 100 Reichsmark und für den zweiten Fall 50 Reichsmark, insgesamt also 150 Reichsmark festgesetzt. Es sei dabei zu berücksichtigen gewesen, daß der Angeklagte nicht vorbestraft war, die beleidigenden Aeußerungen in einer öffentlichen Versammlung gefallen sind und daß der Angeklagte in großer Erregung gehandelt habe. Die Urteilsbegründung, in der gesagt wird, Sabatzky habe das Andenken der Opser des Weltkrieges in Aewissem Sinne verunglimpft, muß überaus befremden. Es ist selbstverständlich, daß der Nebenkläger gegen dieses Urteil Berufung eingelegt hat. Das Gesellschaftsproblem zwischen und Christen. Von Theodor Kappstein, n.") Vor etlichen Jahren nahm ich als vieljähriger Freund des Philosophen Rudolf E u ck e n in Jena an der Jahresversammlung der „Eucken-Bünde" in seinem Hause teil. Diese meist kleinen Vereine in einem Dutzend deutscher Städte, die sich schon zu Lebzeiten Euckens mit seinem Namen belegten, hatten an einem der beiden Tage neben Geistesproblemen aus der Geschichte und der Gegenwart auch Stellung zu nehmen zum Gesellschafts- Problem zwischen C h r i st e n und Juden. Verschiedentlich hatten Reibungen stattgesunden, in Breslau warb ein liberaler protestantischer Pfarrer für den unterschiedslosen Eintritt geistiger Juden in den dortigen Eucken-Bund, aus Berlin stieß der Vertreter einer jüdischen Gruppe besonders kräftig vor. Der feine Weißkopf hatte in der Weitschaft seiner über alle Parteigegensätze hinaus gediehenen Geistesreife in seinen philosophischen und religionsphilosophischen Schriften sich eigentlich längst sestgelegt; auch persönlich und im Briefwechsel mit jüdischen Männern und Frauen seines geistigen Umgangs hatte er mit müheloser Natürlichkeit niemals unterscheiden mögen. Doch im Konserenzkreise gab es bei den Angehörigen des Hausherrn und bei einigen Eucken-Bündlern inneren und äußeren Widerstand gegen die Parität. Man redete aneinander vorbei und wollte wenigstens den Schein wahren, als ob Euckens Ideale durchaus nicht preisgegeben werden sollten! Mit intimer List beries man Rudolf Eucken zum Schiedsrichter, was er nur widerwillig übernahm. Und als er nach einer Beratung im engsten Kreise seinen Spruch verkündete, dem die Versammlung als einem Schiedsspruch sich von vornherein ohne Widerspruch unterordnen sollte, da hörten wir ein Nein und Ja z u g l e i ch im Schaukelversahren seiner Formulierung. Im ersten Satz wurde großartig für den Eucken-Bund als Grundsatz verkündet: jeder mit der Gedankenwelt und Weltanschauung Euckens Vertraute gehört durch seine Zustimmung zum Bunde. Die Auswirkung dieser Theorie wäre der schlichte Zusatz: wir erwarten von jedem einzelnen Eucken-Bund, daß er die Geistesgenossen, wenn die selbstverständlichen persönlichen Voraussetzungen vorhanden sind, ohne bösen Unterschied in seine Reihen ausnimmt. Statt dessen hinkte die zweideutige Erklärung kleinmenschlich nach: es müsse den Eucken-Bünden in jedem Falle überlassen bleiben, sich in bezug aus die Aufnahme in Freiheit zu entscheiden, ob sie Juden zulassen wollen oder nicht. Damit war das Band zerrissen, Eucken wehrte sich mit leeren Worten gegen den Widerspruch, er sah gequält drein und man fühlte, daß er unter dem ihm abgenötigten Zugeständnis an den Rassenhaß als einer persönlichen Niederlage, einer Untreue gegenüber seinem Ideal in der Ausrichtung eines unbeschränkten Geistesreiches litt. Die Abgeordneten zweier Städte verließen augenblicks aus Nimmerwiedersehen Euckens ungastlich gewordenes Philosophenheim. Als ich nach Euckens Tode in einem warmen Briese an die Witwe diese Vorgänge mit einer Mahnung für die reine Pflege des Erbes Euckens erwähnte, wurde von Jena mit Schärfe geantwortet: der „zielbewußte Kurs" werde mit aller Energie durchgesührt werden. Wir hatten in Berlin eine Aussprache zwischen den Eucken-Anhängern christlicher und jüdischer Herkunst in gehobener Form vorbereitet, um zu friedlicher Klärung vorzudringen. Durch persönliche Machenschaften wurde diese^menschenwürdige Absicht vereitelt und führte zu einem bitteren streit, den Eucken sich wohl durch brüderliche Einwirkung zu entgiften bemühte, der jedoch die Sachlage kaum veränderte. (Ich gebe keine Namen, um den Eindruck dieser wehmütigen Erfahrung nicht abzufchwächen.) Dies Bild zeigt, wie sehr wir unter der Verwilderung des Weltkrieges und seiner Nachwirkungen von der freien Höhe herabgeglitten sind, die wir in der Lebensgeschichte Schleiermachers und seiner jüdischen Freunde in Berlin zur Zeit der Romantik bereits gewonnen hatten. Ich blicke in mein eigenes Leben, um Striche zum Bilde unseres Problems zu finden. Denn Bilder bilden. Aus meinen frühesten Schuljahren taucht in meiner Erinnerung die breite Gestalt eines vollblütigen Lehrers auf, von dem ich nur den Namen, sonst *) Der erste Aufsatz dieser Serie war in Nr. 14 vorn 5. d. M. abgedruckt. «TV S1J Sc be fü sa fri kc G3 W au sc en Ti B Sa in ha lei fn jü> I Fa m EPS