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Central-Verein-Zeitung · 1929-03-29 · 13 (29.3.1929) · p. Seite 161

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
13 (29.3.1929)
Date
1929-03-29
Page
Seite 161 (sequence 5)
Language
German
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161 Wahre Gleichberechtigung! I Von Rabbiner Dr. Felix Goldmann (Leipzig). f Im Freistaate Sachsen, der alben Hochburg religiöser Intoleranz-— I erst im Jahre 1869 sind die letzten Neste der Ausnahmegesetzgebung I gegen die Juden geschwunden —, leiden die jüdischen Schüler sehr darunter, daß sie an den hohen jüdischen Feiertagen, -! abgesehen vom Neujahrsfest und vom Versöhnungstag, die Schule besuchen müssen! Natürlich ist gar keine Rede davon, daß I Schülern, deren Eltern darum nachsuchen, am Sabbat die Gelegenheit gegeben wird, den Gottesdienst zu besuchen, ein an sich selbstverständliches Entgegenkommen, das in dem so reaktionären Preußen der Vorkriegszeit bereits seit dem Jahre 1856 den Juden erwiesen wurde. Teils weit ich im Interesse der unter dieser Unduldsamkeit leidenden Teile der sächsischen Judenheit eine Aenderung herbeiführen wollte, Z teils weil ich es meiner religiös liberalen Einstellung gemäß für unveri einbar mit dem wahren Geiste des Sabbats holte, wenn schon den •i jungen Kindern der religiöse Ruhetag zum Werktag gemacht wird, i habe ich für eins meiner Kinder bei allen Instanzen brs hinauf zum 1 sächsischen Unterrichtsministerium die Befreiung von der Schule nach-! gesucht. Schroff und ohne daß eine Begründung gegeben wurde, hat man 'meine Bitte in einer Form abgelehnt, aus der — vielleicht war es nichü beabsichtigt — Geringschätzung gegen das Judentum und verletzende Gleichgültigkeit sprach. In der festen Ueberzeugung, daß eine J solche Stellungnahme der sächsischen Landesregierung gegen die Reichs- 4 Verfassung verstößt, habe ich eine richterliche Eulscheiduug - herbeiführen 1 wollen und mein Kind an allen Sabbaten des vergangenen Jahres von der Schule zurückbehalten. Zwei Instanzen haben gegen mich entschieden. Das Leipziger Amtsgericht bestrafte mich, und das Ober-; landesgericht Dresden verwarf die gegen das Urteil aus rechtlichen - Gründen er n gelegte Revision. Wenn ich mich zu einem solchen Schritt entschloß, so geschah es, : weil ich nicht nur auf das tolerante Beispiel der anderen deutschen Ä Länder Hinweisen konnte, sondern weil fraglos der sächsische $ Geist gegen die N e i ch s v e r f a s s u n g verstößt, die in den beiden bekannten Artikeln dem deutschen Bürger R e l i g i o n s - freiheit und Gleichberechtigung zusichert. Inwiefern die -f Neligions- und Gewissensfreiheit im Freistaat Sachsen gefährdet ist, 1 soll an dieser Stelle nicht erörtert werden. An ihr ist auch das Christentum in größerem Maße interessiert, und zu meiner großen 1 Freude habe ich in evangelischen und katholischen Kreisen starkes Interesse und erfreuliche Zustimmung erfahren. Wohl muß aber von unserer Seite betont werden, daß das sächsische Innenm i n i st e r i u m d u r ch seine Verordnungen die Gleichberechtigung aller Staatsbürger praktisch außer K r a s t ge s etz t h a t und daß das Amtsgericht Leipzig ebenso wie Z das Oberlandesgericht Dresden solches Vorgehen sanktioniert haben. | Denn was den Inden verwehrt wird, ist den christlichen f Sabbatisten, der Sekte der Adventisten vom siebenten Tage, i ohne weiteres gestattet! Adventistenkinder sind vom Besuche des 1 Unterrichts am Sabbat befreit. Und so entsteht eine reizende Situation! Im Freistaate Sachsen gibt es zwei Religionsgemein- I schäften, die den jüdischen Sabbat heiligen: die Juden selber und i die christlichen Adventisten! Das Recht, ihre Kinder zur (jüdischen Sabbatfeier an Anhalten, genießen aber — nur die Christen! Den Juden i st es untersagt! Noch keine Instanz hat mir irgend etwas zur Erklärung oder zur 1 Entschuldigung dieses für einen Kulturstaat des 20. Jahrhunderts h würdelosen Zustandes der Entrechtung der Juden sagen können. Schulz 1 Schulamt und Ministerium haben sich einfach daraus, berufen, daß J die bestehenden Gesetze und Verordnungen nicht'verletzt seien. Auf den Gedanken, daß man sich vom Geiste der Gleichberechtigung 8 leiten lassen müsse, daß die Reichsverfassung sich im offenbaren Wider- I spruch mit dieser aus, der Zeit eines reaktionären Antisemitismus (stammenden Entrechtung der Juden befinde, ist keiner gekömmen. An die Stelle des Rechts stellt man kühl die Willkür und die Macht. Die beiden Gerichtsurteile halten sich lediglich an Formalien. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts hält es nicht einmal für nötig, der Frage näherzutreten, ob die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichberechtigung' der Juden durch die sächsischen Verordnungen Z verletzt ist!! ) Man sieht an diesem Beispiel wieder einmal, wie viel noch .im Z Gleichberechtigungskampfe an solchen Stellen zu leisten ist, die sich l der Aufmerksamkeit der großen Oefsentlichkeit nicht aufdrängen. I Mögen es — leidex nur wenige sein, die sich von diesem sächsischen J Sonderantisemitismus betroffen fühlen, so werden sie doch in ihren | Rechten beschränkt, w e i l s i e I u d e n s i n d! Und darum muß die .1 gesamte jüdische Oefsentlichkeit ein Interesse daran haben, daß hier | Ordnung geschaffen wird. In Gewissensangelegenheiten kann es I gewiß kein Strecken der Waffen vor der Intoleranz geben. Hier handelt es sich aber mehr noch um eine Frage des Rechts! Der | Freistaat Sachsen macht Unterschiede Zuungunsten seiner jüdischen | Bürger! Und daß solches geändert wird, daß Recht werde, liegt im .2 Interesse aller! Was heute der einen Gruppe in Fragen der Religion angetan wird, kann morgen einer anderen in wirtschaftlichen und :*? Politischen Dingen geschehen. Wenn es in Deutschland erlaubt sein H soll, durch Ministerialversügungen die Neichsverfassnng zu nngunsten der Juden außer Kraft All setzen, so eröffnen sich für die künftige Gestaltung der Verhältnisse die lieblichsten Aussichten. Principiis obsta! So eng und geringfügig manchem der Gegenstand meines Kampfes zu sem scheint, er hat Bedeutung für das ganze deutsche Judentum! Ich hätte dieser Darlegung auch die Ueberschrift geben können' „Was im zwanzigsten Jahrhundert in Sachsen passieren kann!" Viel richtiger mühte sie aber heißen: „Wasi m AbwehrkamPf bi sher versäumt worden ist!" Denn es ist sicher, daß seit der Zeit der Emanzipation unser Vorgehen durch den schrankenlosen Individualismus sehr erschwert und verzögert worden ist. Man hat sich immer nur für die persönlichen Rechte der einzelnen Juden eingesetzt, und die Stellung der jüdischen Gemeinschaft ist vernachlässigt worden. Dadurch ist diese ins Hintertreffen geraten, sie wird den christlichen Gemeinschaften gegenüber znrückgescht, und das wirkt auf den jüdischen Menschen zurück. Wenn der Antisemitismus in Frankreich beispielsweise schwächer war als bei uns, geht das zu einem guten Teile darauf zurück, daß der Jude dort als Glied einer völlig gleichberechtigten religiösen Gemeinschaft auch persönlich als gleichberechtigt geachtet wurde! Noch, ist es zur Aenderung unseres Irrtums nicht zu spät! Und zu diesem notwendigen Kampfe um das Recht der Gemeinschaft etwas l>eizutragen, ist der letzte Sinn meines Strebens um Befreiung jüdischer Kinder vom Schulbesuch an jüdischen Feiertagen. Daß dabei auch ein Urteil des Oberlandesgernhts Dresden einen Kampf um Grundsätzlick)es, um das Recht, nicht abschließen oder aushalten kann, ist selbstverständlich. Der Erlaß öes preußischen Innenministers. Der preußische Innenminister Grzesinski hat durch den ,,Amtlichen Preußischen Pressedienst" nachstehenden Ausruf gegen die Störer des öffentlichen Friedens veröffentlicht. „Die verfassungsmäßig gewährleistete Vereins- und Versammlungsfreiheit wie das Recht der freien Meinungsäußerung werden in fortschreitendem Maße unter völliger Verkennung ihrer Bedeutung und ihres Zweckes mißbraucht. Ausschreitungen bedauerlichster Art, die sogar Menschenleben gefordert oder gefährdet haben, und in Verbindung damit versteckte oder gar offene, zum Teil planmäßig vorbereitete, technisch organisierte Auflehnung gegen die Polizei, bei der Veainte erheblich Zu Schaden gekommen sind, sind gerade in letzter Zeit, eine häufige Erscheinung. Auch vor Denkmalsbeschädigitttgerr und antisemitischen Friedhossschandungen ist man nicht znrückgeschreckt. Parlamentarische Anträge, Große und Kleine Anfragen von allen Seiten im Landtage wie auch weite Kreise der Oefsentlichkeit verlangen von mir dringend Abhilfe und fordern mit Recht vorbeugende Maßnahmen. Ich habe wiederholt Anlaß genommen, vor einer Fortsetzung dieses Treibens, das mit Politik und politischem Kampfe'nichts mehr Zu tun hat. Zu warnen. Zuletzt habe ich am 1. März 1929 im Landtag btc aus diesen Vorfällen erkennbare Unduldsamkeit gegeißelt und an die Führer der verschiedenen politischen Richtungen und Parteien die dringende Mahnung gerichtet, auf ihre Anhänger in mäßigendem Sinne nachdrücklich Einfluß auszuüben. Meine Warnungen und Hinweise haben bisher bedauerlicherweise nicht überall die notwendige W i r k u n g gehabt. Ich wiederhole daher heute noch einmal sehr ernstlich meine Mahnung an alle politischen Organisationen, Bünde und die Führer der ihnen nahestehenden politischen Parteien und ersuche auch die in Frage kommende Presse dringend, durch Abkehr von dem gerade in der letzten Zeit vielfach wieder beobachteter verhetzenden und die auch von ihnen für erforderlich gehaltene Autorität des Staates untergrabenden Ton auch ihrerseits zu einer Befriedung des öffentlichen Lebens beizntragen, so daß politische Meinungsverschiedenheiten wieder in vernünftigen formen ausgetragen werden und Andersdenkende von ihren politischen Gegnern unbeläftigt bleiben. Wenn dieser letzte Versuch, die politische Betätigung der Staatsbürger im Rahmen der Gesetze gegen jode Beeinträchtigung zu schützen und die Ausartungen des politischen Kampfes durch Anwendung gewaltsamer Mittel zu unterdrücken, nngehört verhallen sollte, werde ich zürn Besten der friedlichen und friedliebenden Bevölkerung gegen die radikalen Organisationen mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln rücksichtslos einschreiten. Dabei würde ich auch vor der Auslösung solcher Verbände und Bereinigungen nicht zurückschrecken, die gleichzeitig die Form politiscl>er Parteien haben." Dieser Erlaß ist durch eine Anweisung des Ministers an die Polizei ergänzt, alle Störungsversuche vorbeugend zu verhindern und Versa mmlungen in geschlossenen Räumen, die nach Beginn einen u n friedlichen Charakter an nehmen, auszulösen. In der gesamten deutschen Presse, der Vaterland und Verfassung über Partei und Parteiegoismus geht, hat das energische Vorgehen des preußischen Innenministers ein starkes und dankbares Echo gesunden. Für die Richtigkeit des -Vorgehens spricht, daß die völkische „Deutsche Zeitung" von dem „sozialdemokratischen Diktaturerlaß" und von einem „Ablenkungsmanöver gegen die Rechtsverbände" schreibt. Sie rügt die Erwähnung der judenfeindkichen Friedhofsschändungen und bezeichnet sie wieder einmal als Märchen der Linkspresse. Es ist sehr bezeichnend, daß die „Deutsche Tageszeitung" sich den Rock anzieht, wenn von Gewalttätigkeiten und' Gesinnungsterror die Rede' ist. Auch die kommünistische Presse hat den Erlaß auf die K. P. D. und den Roten Frontkämpferbünd bezogen. -

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