Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 11 (15.3.1929)
- Date
- 1929-03-15
- Page
- Seite 130 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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t30 oder weniger internationalen — Großkapitals sei. möge noch hinzugesügt werden, daß er seinen großen Rus seinem Kampfe gegen die Trusts, z. B. Standard Oil und Harriman, verdankt; er war der Vertreter der Staatsinteressen in diesen Verfahren. Man wird sich also wohl zu der Einsicht bequemen müssen, daß Staatssekretär Kellogg, zu dem nach ihm benannten Pakt, auch noch aus Eigenem einiges beigetragen hat. Aber selbstverständlich ist auch mit seiner Note das große Werk nicht vollendet gewesen. Jetzt setzten erst die Erörterungen in den auswärtigen Aemtern und Parlamenten der einzelnen Staaten ein, jetzt begann der umfangreiche Notenwechsel— die „Europäischen Gespräche" veröffentlichen allein aus der Zeit vom 23. Juni 1928 bis zum 20. Juli 1928 nicht weniger als fünfzehn derartige Dokumente. Das Ergebnis aller dieser Bemühungen ist dann die feierliche Unterzeichnung vom 27. August 1928 gewesen. Ob das Werk die Meister loben wird, das kann erst die Geschichte der kommenden Jahre und Jahrzehnte zeigen. Die Hoffnungen einer friedenssehnsüchtigen Menschheit begleiten es. Mit alledem wird freilich keinem einigermaßen sachkundigen Zeitgenossen etwas Neues gesagt.. Man muß schon Redakteur am „Völkischen Beobachter" sein, um all das nicht zu wissen oder nicht zu sehen. Soll man noch hinzufügen, daß es mit den Legenden, die die völkischen Gelehrten über die anderen internationalen Verträge verbreiten, z. B. über die D a w e s - Verträge, ebenso steht? Hier ist es ja für sie noch schwerer, den Juden hinter den Kulissen zu entdecken. Sie Helsen sich damit, daß sie kurz entschlossen Dawes selbst zum I u d e n m a ch e n. Es ist ja auch schließlich nicht so schwer, den Lxfern antisemitischer Blätter und den Hörern nationalsozialistischer Bersammlungsreden plausibel zu machen, daß Dawes eigentlich David oder Davidsohn heiße. Sie brauchen doch nicht zu wissen, daß Namen, die auf den Stamm David zurückgeführt werden können, in der angelsächsischen Welt bei Christen außerordentlich häufig find, schon zur Zeit der schottischen Könige, die diesen Namen mit Stolz trugen, und daß z. B. der Erzbischof von Canterbury Davidfon heißt. Auch mit dem Judentum des General Dawes ist es nichts. Er ist als Sohn eines christlichen Generals in einem kleinen Ort in Ohio geboren, er ist Stockamerikaner von Abstammung u»d Wesensart. Er hat an vielen Stellen ein hervorragendes Verwaltungstalent gezeigt, im Frieden und im Kriege, wo ihm die Verproviantierung der amerikanischen Armee oblag. Er leitete nach dem Kriege das Budgetdepartement . in Washington. Als Organisator und Finanzsachverständiger wurde er an die Spitze des Ausschusses berufen, der nach dem Zusammenbruch von 1923 die Reparationsfrage daraufhin prüfen sollte, wie fie unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Möglichkeiten zu lösen sei. Ob der Bericht dieser Kommission, den Dawes als Vorsitzender zeichnete, als Fortschritt oder als Rückschritt anzusehen sei, darüber mag man vom politischen Standpunkt verschieden urteilen. Nur über zweierlei sollte man nicht streiten: daß der Berichtnichtaus dem Kopfeeines Mannes kommt, sondern das Ergebnis gemeinsamer, vom 14. Januar bis zum 9. April 1928 währender Arbeit einer ganzen Reihe von Männern ist, die alle ihren eigenen Kopf hatten — und daß ko m Dawes- Bericht zu den Dawes-Gesetzen noch ein keineswegs kurzer Weg über zahlreiche neue Konferenzen und Verhandlungen führte. Der frühere deutsche Staatssekretär Bergmann hat chn im vierten Teil seines Buches. „Der Weg der Reparation", geschildert; die deutsche Regierung hat in dem Weißbuch der Londoner Konferenz Juli bis August 1924 (Drucksachen Nr. 263) eine Sammlung von neunundfünfzig Dokumenten vorgelegt, die es ermöglicht, ihn Schritt für Schritt zu verfolgen. Freilich ist solch ein Studium immerhin etwas schwieriger als die Prägung einer kurzen Formel, die mit ebensowenig eigenem geistigen Aufwand nachgesprochen werden kann. Im Grunde sind die Agitatoren, die internationale Verträge auf einen Erfinder zurückführen, nur um rund ein Jahrhundert hinter der Weltgeschichte zurückgeblieben. Im Jahre 1815 ist ein internationaler Vertrag abgeschlossen worden, aus dessen Entstehung ungefähr das Schema paßt, mit dem jene noch heute arbeiten. Damals hat die fromme Frau v. Krüdener, erfüllt von mystisch-christlichen Ideen, dem Zaren Alexander I., der für derlei Regungen empfänglich war, den Gedanken suggeriert, sich mit den Monarchen von Preußen und Oesterreich zu einem Bunde zu vereinigen, der als den einzigen Souverän der einen christlichen Nation „Gott, unseren göttlichen Erlöser Jesus Christus" anerkenne. Zar Alexander hat damals diese Bundesurkunde eigenhändig niedergeschrieben, und von seinen Verbündeten eigenhändig unterschreiben lassen. Es war die „Heilige Allianz", die so von einigen wenigen Personen erfunden und ins Leben gerufen wurde. In jener guten alten Zeit, da die Monarchen uneingeschränkt regierten, ging es so zu, wie es noch heute im Kopse der ewig rückwärts Gewandten zugeht. Freilich bemerkt Treitschke von diesem heiligen Pakt: „Jene rätselhafte Schicksalsgunft, welche es immer so fügte, daß die Gefühlswallungen Alexanders mit seinem Vorteile zusammen trafen, waltete auch über diesem Ergüsse ferner heiligsten Empfindungen." Man sollte meinen, daß auch da ein Jude hinter den Kulissen gesteckt hat. Allein, es hilft nichts, es war nur — Frau v. Krüdener. Iuöenfemöttche Voreingenommenheit a!s Revisionsbegrünöung. Am 12. und 13. März ist der bekannte Fall Halsmann vor dem Wiener Obersten Gerichtshof zur Nevisionsverhandlung gekommen. Der aus Riga gebürtige jüdische Student Philipp Halsmann war beschuldigt, seinen Vater aus einer Bergtour in den Zillertaler Alpen dadurch ermordet zu haben, daß er ihn an einer von mehreren Zeugen als ungefährlich bezeichneten Wegstelle hrnabstürzte. Halsmann stand deshalb in einer viertägigen Verhandlung vor Innsbrucker Geschworenen und wurde von diesen trotz der ausgezeichneten Verteidigung, die er durch den Wiener Rechtsanwalt Dr. Richard Preßburger genoß, des Aaternwrdes für schuldig erkannt und zu zehn Jahren schweren Kerkers verurteilt. Dieses Urteil hat nicht nur in Innsbruck, wo es anläßlich seiner Verkündigung zu lebhaften Demonstrationen für den Angeklagten kam, sondern in ganz Oesterreich und auch über dessen Grenzen hinaus, großes Aussehen hervorgerufen; denn die Schuld des Angeklagten, die von ihm selbst aufs lebhafteste bestritten wurde, stand absolut nicht einwandfrei fest, und da der Tat jeglicher Zeuge fehlte, waren die Geschworenen bei ihrem Urteilsspruche aus den Indizienbeweis angewiesen, der ihnen vom Staatsanwalt vorgelegt wurde, und in mancher Hinsicht nicht als stichhaltig bezeichnet werden kann. Seither ist die Debatte über Schuld oder Unschuld des Angeklagten nicht zum Stillstand gekommen. Sein Verteidiger hat nun dem Gerichte eine sehn umfangreiche Nichtigkeitsbeschwerde überreicht, die nach Aufzählung verschiedener formaler Mängel zu folgenden Feststellungen gelangt: In der Verhandlung spielte ein unausgesprochenes Jmponderabil, ein Stimmungsmoment, eine ungeheure Rolle. Das Beweismaterial dafür besteht unter anderem in einer legalisierten Erklärung des Rigaer Lehrers Arvid Schultz, wonach der Zeuge D r. Rainer den jugendlichen Zeugen Alois Graus an der Mutter des Angeklagten und deren Begleitern vorübergeführt und dabei gesagt habe: „Bei einem Juden muht du linkshalten, bei einem Nichtjuden darfst du rechts halten." Ebenso haben zahlreiche Zeugen bestätigt, daß der Kronzeuge im Innsbrucker Prozeß, dev Hüttenwart Eder, in der Nähe der Geschworenenbank antisemitische, gegen den Angeklagten gerichtete A e u ß e r u n g en machte. Die Verteidigung will über die speziellen Gründe der Antipathie eines Teiles des Publikums, das aber Einflußnahme auf die Zeugen und Geschworenen versuchte, in dev mündlichen Verhandlung eingehender sprechen. Formell wird der Antrag gestellt, der Oberste Gerichtshof möge das Innsbrucker Schwurgerichtsurteil aufheben und eine neuerliche Verhandlung vor einem anderen Gericht anordnen, als welches das Wiener Landgericht in Dovschlag gebracht wird. Der ganze Verlauf des Innsbrucker Prozesses, die von der Verteidigung angedeuteten Vorurteile und Befangenheiten begründen diese Revision, deren Ausgang in weiten Kreisen mit großer Anteilnahme erwartet wird. # Bekanntlich wurde folgendes Urteil gefällt: Der Wiener Oberste Gerichtshof gibt der Nichtigkeitsklage statt und verweist die Sache an das Innsbrucker Schwurgericht zur erneuten Verhandlung zurück.