Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 7 (15.2.1929)
- Date
- 1929-02-15
- Page
- Seite 84 (sequence 4)
- Language
- German
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$4 Wir sehen sie schon, die Streicher imb Genossen, sich mit Biedermemusmietie als historische Forscher ansspielen, wenn sie ans den trübsten Quellen des Altertums und des Mittelalters Belege für ihre Nitualmordbehauptung schöpfen werden. „Im Auslegen sind sie ja frisch und munter, legen sie nichts aus, so legen sie 'was unter", müssen wir in Abwandlung des bekannten Wortes ans unseren Prozeßersahrungen mit völkischen Angeklagten feststellen. Und so wird denn vielleicht der niedrigste Ritnalmordhetzer frei ausgehen, weil er nicht etwa „in gemeiner Absicht" die jüdische Religion beschimpft hat, sondern lediglich einen neuen Beweis für das „historische Faktum des jüdischen Blntmordes" hatte Liefern wEen. Wir fragen: „Haben sich die Antragsteller der Linksparteien solche Folgen überdacht?" „Wünschen sie, daß in Zukunft Leute vom Schlage der „Stttrmer"-Redakte«re ungehemmt hetzen sotten?" Jeden: Politiker ist es klar, daß bei dieser zügellosen Propaganda zwar die Juden und das Judentum als Ziel des Kampfes gen a n n t werden, daß aber dieser Kamps im letzten Ende die gegenwärtige Staatsform zu treffen sucht. Es ist auch kein Zufall, daß jene Kreise nicht nur das Judentum beschimpfen, sondern daß sie sich, wenn auch nicht in der gleichen Zügellosigkeit. gegen das Christentum und seine Grundlagen wenden. An die Tätigkeit des Herrn Dr. D i n t e r, der eben erst von evangelischen Geistlichen wegen Religionsbeschimpfung angezeigt wurde, sei nur erinnert. Sott das religiöse Empfinden der überwiegenden Mehrheit des deutschen Volkes schutzlos Zielscheibe für jeden Gaffenpolitiker werden? Die Politiker, die für eine Streichung des § 180 eintreten, weisen darauf hin. daß auch der Staat sich gegen Beschimpfungen nicht besonders habe schützen lassen; der Schutz der Religionsgesellschaften stelle daher ein Sonderrecht dieser Korporationen dar. Die Parallele ist unrichtig; denn gerade die deutsche Republik hat sich genötigt gesehen, sich mit dem Gesetz zum Schutz der Republik gegen die Beschimpfungen der verfassungsmäßig sestgestellten Staatssorm, ihrer Träger und Symbole zu wenden. Das republikanische Empfinden ist mit Recht gegen die frechen Angriffe gerade jener antirepublikanischen Kreise geschützt worden, aus denen die Religionsbeschimpser und Ritualmordstreiter ihre lautesten Agitatoren holen. In der Debatte des Reichstagsausschusses hörte man von der heiligen Sphäre des religiösen Empfindens, die jedem Tageskampf entrückt bleiben müsse; sie wurzele so stark im Innenleben dos einzelnen, daß auch der frechste Angriff sie nicht berühren könne. Aber auch das Bekenntnis zur Republik fließt aus der Weltanschauung des Staatsbürgers, und diese Weltanschauung wird nicht erschüttert, wenn noch so maßlose Vorwürfe gegen die Republik erhoben werden. Und doch hat mm: das Gesetz zum Schutz der Republik geschaffen, und gerade die Anhänger der verfassungstreuen Parteien wachen mit Recht, daß es gegen alle Verächter der Staatssorm angewandt wird. Die Republik stürzt gewiß nicht, wenn die Derfassungsseinde das Lied von der Judenrepublik durch die Straßen brüllen. Die Staatsräson aber verlangt, daß die Anhänger der Verfassung sich nicht ungestraft durch solche rohe Kundgebung der Mißachtung beschimpfen lassen, daß ihr republikanisches Empfinden geschützt wird. Religionsgesettschaften, die die Anerkennung des Staates gerrietzeri, können vom Staat fordern, daß dem religiösen Empfinden ihrer Anhänger staatlicher Strafschntz gegen rohe Beschimpfung gewährt wird. Dieser staatliche Strafschutz wird aber nur gewährleistet, wenn das Delikt der R e l i g i o n s b e s ch i n: p s u n g auch w e i t e r h i n vom Strafgesetzbuch anerkannt au t b; mag dies nun in der Fassung des Regierungsentwurses oder in der Form der Anträge, die das Zentrum und die Deutschnationale Volkspartei gestellt haben, geschehen: keinesfalls genügt nach den obigen Erörterungen die Fassung, die nur die Beschimpfung „in gemeiner Absicht" unter Strafe stellt. Gewiß wünschen auch wir nicht die Bestrafung eines kritischen Freigeistes; gewiß werden gerade wir tolerant sein gegen ernste Menschen, die mit der Feder oder dem Griffel die Kluft aufzuzeigen suchen, die zwischen den Grundsätzen der Religion und der Haltung mancher ihrer Träger besteht. Die Rechtsprechung hat genügend Möglichkeiten, solche Kritiker durch enge Auslegung des Begriffs „beschimpfen" gegen der: Vorwurf des Religionsvergehens zu sichern. Solange aber Jugenderzieher ihrer Verachtung vor der „jüdischen Rasse" (lies Religwnsgesellschaft) ungestraft dadurch Ausdruck geben können, daß sie ihre Schüler vor einem jüdischen Friedhof ausspeien lassen, solange die Ritualmordlüge ausgesprochen und geglaubt wird, solange die selbstverständliche Achtung vor jeder religiösen Ueberzengung nicht Gemeingut aller Schichten des Volkes ist, solange wird es notwendig sein, datz Rohlinge, wie es die vom Centralverein angeregte Fassung des Religionsvergehens vorgeschlagen hat, gewarnt werden: „öffentlich eine im Reich bestehende Religionsgesettschaft, ihre Einrichtungen, ihren Glauben oder die religiösen Lehren ihrer Geschichte zu beschimpfen und verächtlich zu machen." Der Mortbruch von Cleve. In Cleve fand vor einiger Zeit eine Versammlung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei statt, zu der ursprünglich ein städtischer Saal zur Verfügung gestellt worden war. Nachdem der Bürgermeister jedoch erfahren hatte, daß n:an den Juden bcn Ein- tritt verwehren wollte, war den Nationalsozialisten der Saal entzogen worden. Diese erklärten daraufhin'schriftlich, daß sie ans ihren Plakaten die Worte: „Juden haben keinen Zutritt" streichen würden und daß zu der Versammlung tatsächlich jedermann willkommen sei. Nachdem die Nationalsozialisten auf diese Bedingungen eingegangen waren, wurde ihnen der Saal wieder zur Verfügung gestellt. Einige unserer Freunde besuchten die Versammlung. Nach kurzer Zeit wurden sie jedoch von den: Versammlungsleiter aufgefordert, den Saal zu verlassen, da Juden der Zutritt verboten sei. Man hatte heldenhasterweise nach Beginn der Versammlung'an die Tür des Versammlungslokals ein kleines Schild gehängt: „Juden ist der.Zutritt verboten", und entfernte die jüdischen Zuhörer nunmehr aus den: Saal mit dem Hinweis daraus, daß ihr Verbleiben Hausfriedensbruch darstelle. Auf Grund dieser Vorkommnisse gab der Bürge r n: e i st e r der Stadt Cleve in der ''Stadtverordnetenversammlung öffentlich folgende Erklärung ab: „Die Vorkommnisse in der Versammlung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei am 12. d. M. sprechen den gegebenen Zusicherungen, die zur Hergabe des Schwanensaales für die Versammlung geführt haben, geradezu Hohn. Man ließ die Mitbürger jüdischen Glaubens zuerst anstandslos in den Saal, um sie dann nach etwa einer halben Stunde wieder daraus zu entfernen. Außerhalb des Saales sollen auch Roheiten vorgekommen sein. ... Derartige Vorkommnisie, die nur geeignet find, die heute mehr denn je notwendige Eintracht unseres deutschen Volkes zu stören, sind tief zu bedauern« Die Folgerung, die Stadtverwaltung und Stadtvertretung aus diesen Vorkommnissen ziehen, ist selbstverständlich die. das; der NationaLsozialiftischen Deutschen Arbeiterpartei der Schwanensaal in Zukunft nicht mehr übcr- Lasien werden wird« . . . Die Ortsgruppenleitung versuchte inzwischen darzutun, daß die jüdischen Mitbürger hätten entfernt werden müssen, weil sie die Absicht . gehabt hätten, zu Provozieren. Tie bisher angestellten Ermittlungen haben aber hierfür keinerlei Anhaltspunkte gegeben." Hakenkreuzpropaganda in Landeehut. In dem schlesischen Städtchen Landeshut, das durch seine Leinenfabrikation Weltruf hat, sind in den letzten Monaten Nationalsozialisten recht „aktiv" geworden. Nach Berliner Muster wurden antisemitische Schmähworte mit roter Farbe in Zäune und Brücken, besonders aber in jüdische Geschäftshäuser ein gebeizt, ohne daß die Polizei die Täter finden konnte. Radauversammlungen sorgen für die nötige Stimmung, die bereits so weit gediehen ist, daß Juden, darunter auch Einkäufer jüdischen Glaubens, die zum Teil weither nach Landeshut kamen, auf der Straße angerempelt wurden. Bezeichnend für die Situation ist ein „E i n - gesandt der jüdischen Geschäftsinhaber von Land-eshu t" im „Landeshute r Tage b l a 11" vom 5. Februar. In diesen: Eingesandt heißt es: Seil einigen Wochen haben die Nationalsozialisten — wohl nicht ohne Anregung aus Kreisen, die sich bei Tage in ihrer Gesellschaft mcljt zeigen mögen —- ihre Tätigkeit in unsere Stadt verlegt. Ter Kamps, den sie gegen politische Parteien führen, berührt uns insofern nicht, als es in allen politischen Parteien — natürlich mit Ausnahme der judensemdlichen — jüdische Mitglieder gibt. Wohl aber interessiert uns und die gesamte anständige Einwohnerschaft von Landshut die antisemitische Hetze, welche diese Partöi treibt und gelegentlich zn Ausschreitungen geführt hat, die weder sozial, noch deutsch, noch national sind« Lder will jemand behaupten, daß diese Eigenschaften sich vor Gotteshäusern, durch Belästigung aus der Straße, nächtliche Schmierereien an den Häusern und Schaufenstern knndgeben? ... Wir richten an die staatlichen und städtischen Behörden die Bitte, dieser Hetze ihr Augenmerk znzuwcndcn und dafür zu sorgen, daß der Friede nuferer Stadt nicht durch gewissenlose Hetzer untergraben wird« Zu unseren Mitbürgern haben wir das Vertrauen, daß sie das bisherige friedliche Zusammenleben von Juden und Christen in Landeshut nicht durch so plumpe Manöver beeinträchtigen lasser: werden. Würden die - antisemitischen Drahtzieher ihr Ziel erreichen und die jüdischen Kaufleute und Fabrikanten aus der Stadt verdrängen. dann würde die Allgemeinheit es sein, die letzten Endes den Schaden davon hat. Diecküdischen Geschäftsinhaber vor: Landeshut. Vor 300 Jahren. Die nationalsozialistische Presse wiederholt in jeder Ausgabe dre Behauptung von der Macht des jüdischen Finanzkapitals, das die Welt unterjoche. Nun bringt der „Jungstaylhelm" an: 13. Januar d. I. ein Gedicht aus den: 16. Jahrhundert, dessen mittlerer Vers lautet: „Geld nur regiert die ganze Welt,! Rechtschaffen hi::, rechtschaffen her. dazu verhilft betrügen; j das sind nur alte Geigen: wer sich sonst noch so redlich hält,! Betrug, Gewalt und List vielmehr, muß doch bald unterliegen.! klag du, man wird di?s zeigen." War damals die „Judenmacht" und der Einfluß der „Novemberverbrecher" auch schon so groß? L« H.