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Central-Verein-Zeitung · 1929-02-01 · 5 (1.2.1929) · p. Seite 58

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
5 (1.2.1929)
Date
1929-02-01
Page
Seite 58 (sequence 2)
Language
German
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noch nicht durchweg so weit fortgeschritten, daß in der Lebenshaltung, im Verkehr mit der Umwelt usw. nicht gewisse Beschränkungen vorhanden sind. Schließlich findet sich die dritte Gruppe im Osten, vor allem in Polen, Ungarn und Rumänien; hier leben die Juden in geschlossenen Massen, haben eine vollständig eigene Kultur entwickelt und stehen ihrer Umwelt meist fremd gegenüber. Es ist keine Frage, daß gerade hier die Gegensätze am schärfsten auseinanderprallen. Die Leser dieses Blattes wissen ja aus vielen Berichten, daß in Rumänien erst in letzter Zeit pogromartige Ausschreitungen gegen jüdische Studenten vorgekommen sind, die sogar ein jüdisches Todesopfer gefordert haben. Professor H e r s ch hat für diese östlichen Gegenden die Losung vorgeschlagen, den dortigen Juden die Rechte einer nationalen Minderheit zu geben; dies dürfe aber keinerlei Einschränkungen mit sich bringen. Daneben stand ein Vorschlag des Professors Qualid, eine berufliche Umschichtung der Juden, insbesondere in Richtirng auf eine stärkere Betätigung in der Landwirtschaft, und eine örtliche Neuverteilung innerhalb der einzelnen Länder zu erstreben. Diese Vorschläge wurden mit großem Ernst diskutiert; man war sich aber darüber klar, daß die Konferenz in dieser Richtung praktisch nichts tun könne. Einzelnes aus der Debatte mag hier wenigstens gestreift werden: In Rumänien besteht z. B. auf Grnmd der Friedensverträge, denen bekanntlich Rumänien seinen dreifach vergrößerten Umfang gegenüber dem Vorkriegszustand verdankt, ein völkerrechtlich gesicherter Minder h e i t s s ch u tz der Juden. Es war interessant, einen rumänischen Vertreter darüber zu hören. Die Friedensverträge, meinte er, feien, soweit es sich um rumänische Juden handele, ein schreiendes U n re ch t. Man habe seiner Nation etwas aufgezwungen, was sie nicht gewollt habe; derartig erzwungene Verträge entbehrten jeden moralischen Gehalts und können bindende Verpflichtungen nicht schaffen. Auch im übrigen gab der Standpunkt der Rumänen zu denken. Sagte man doch in allem Ernst, daß ein Verständnis zwischen Juden und Nichtjuden unmöglich sei, da Gott die Judenheit verworfen habe; weil die Juden die Niederlegung aller Grenzen erstrebten, seien sie die Todfeinde aller Nationen, deren Eigenleben doch an diese Grenzen gebunden sei. In Rumänien also will man in keiner Weise etwas von einem Minderheitsschutz der Juden wissen. Auch sonst sind zu diesem Punkt die verschiedensten Auffassungen in Bierville geäußert worden. Man meinte z. B., daß rein rechtlich eine nationale Minderheit nur als Appendix eines benachbarten Staates gedacht werden könne, der von der gleichen Nation betvohnt werden Da bei den Juden ein solcher Staat fehle, können sie eine nationale Minderheit überhaupt nicht darstellen. Bei den Anhängern des Gedankens der nationalen Minderheit ging es um die Frage, ob man im Interesse des Staatsganzen dieser Minderheit nur beschränkte Rechte und Pflichten gegen den Staat zugestehen dürfe oder ob man ihr unbeschränktes Staatsbürgerrecht gewähren könne. Auch hierbei kam es zu lebhaften Debatten. Der VertreterderDeutschen Studentenschaft meinte, man könne beispielsweise einer nationalen Minderheit im Staate nicht zumuten, für diesen Staat in den Krieg zu ziehen. Demgemäß sei er dafür, neben geminderten Pflichten den Angehörigen der Minderheit nur verringerte Rechte im Staatsleben zuzugestehen. So dachte er vor allem an die Verschließung der maßgebenden ' Beamtenstellen, der akademischen Lehrämter usw. E s m u ß a b e r b e t o n t w e r d e n , d a ß S ch m a d e I f ü r d a s Deutsche Reich diesen Fragenkomplex als unwichtig und keineswegs akut b e z e i ch - n e t e. Mit dem Hinweis auf die Stellung der deutschen Minderheiten in der Tschechoslowakei z. B. und vor allem in Südtirol waren diese Auffassungen von der Beschränkung der Rechte leicht zu bekämpfen. Wo sollte eS denn hinführen, wenn man auch nur theoretisch irgendwelchen Minderheiten irgendwelche Rechte absprechen wollte, aber gleichzeitig und durchaus mit Recht für die volle Gleichberechtigung der deutschen Minderheiten sich einsetzt? Besonderes Interesse bot die Beh andlung de1> deutschen Fragen. Der Führer der Deutschen Studentenschaft teilte die Juden in Deutschland in drei Gruppen ein. In solche, die vollkommen assimiliert seien, die er aber dann als Juden nicht mehr betrachten könne. In solche, die zionistisch und nationaljüdisch und nichts als das seien, und schließlich in eine mittlere Schicht, die zwischen diesen beiden Gruppen liege. Die Ein- Karlsruher LebensversleherungsbanR A.-G, Ursprung 1835 Lebens-, Aussteuer- und Studiengeld Versicherungen. Mitarbeiter überall gesucht. teilung ist nicht gerade neu, wird mindestens den Lesern dieses Blattes nicht als neu erscheinen. Die Folgerungen aber, die S ch m a d e l aus dieser Teilung zog, müssen erwähnt werden. Der ersten Gruppe will er nämlich — selbstverständlich — alle Rechte im Staat zugestehen. Er hält nicht, wie wohl noch bis vor kurzem die Mehrzahl der deutschen Studenten, die rassische Gebundenheit für das maßgebende Element. Wichtiger für ihn ist das, was er Volkstum nennt. Gewiß spiele auch dabei der Begriff der Rasse eine gewisse und nicht unwichtige Rolle, aber keine ausschlaggebende. Das Verwobensein mit der Kultur der Umwelt sei hier grundlegend; dabei müssen religiöse Fragen in engerem Sinne ausgeschlossen werden. Schm a de l glaubt allerdings, daß gerade die jüdische Religiosität untrennbar mit jüdischer Rasse und mit irgendeinem jüdisch-nationalen Etwas verbunden sei. Er glaubt auf der anderen Seite, daß auch heute noch in der deutschen Staatsidee — und wohl auch — unbewußt — im deutschen Volke — rein christliche Gedanken mitspielen —, Gedanken, die sich in höherem Sinne vom Begriff des „Gottesgnadentums" ableiteten. Dies will er nicht etwa als monarchistisches Bekenntnis aufgefaßt sehen. Das „Gotlesgnadentum", wie er es verstehe, bedeute nur, daß dem Staate und seinem Führer eine Verantwortung irgendeiner höheren Gewalt gegenüber obliege; der deutsche Staat fei nicht wie die westlichen Demokratien eine rechtsphilvsophische Konstruktion, die sich mit einer formalen Abgrenzung ihrer Aufgaben und deren verwaltungsmäßigen Erfüllung genügen könne. Es ist nicht zu verkennen, daß diese Auffassungen ein allgemeines, wohlwollendes Interesse wachriefen. Aber auch die Gegen Äußerungen fanden starke Beachtung. Sie bewegten sich im wesentlichen dahin, daß zunächst der Gedanke eines christlichen Staatsideals in Deutschland erst mit dem Jahre 800 begonnen, sich nur gegen die allerschärfsten Widerstände — man denke an die mittelalterlichen Kämpfe zwischen Kaiser und Papst — durchgesetzt und schließlich mit dem Westfälischen Frieden und der Entstehung des absoluten, modernen Staatswesens jedwede innere Bedeutung verloren habe. Wenn Friedrich der Große sich' als den ersten Diener feines Staates bezeichnet habe, so hätte er damit für Deutschland das neue.Staatsideal, die Verantwortung des Führers dem Volksganzen gegenüber, geschaffen — dieses Ideal ist durch die Französische Revolution, die es aufnahm, Gemeingut der ganzen Welt geworden. Man wird eben nun wieder fragen, wie dieses Volksganze zu begrenzen ist. In der Beantwortung dieser Fragen liegt auch die Antwort auf den ersten Teil der Schmadelschen Gedankengänge. Staat und Volk eines Staates kann nur die Zusammen f a s f u n g aller Kräfte sein, die sich im Staate sammeln und den Staat als solchen bejahen, für ihn wirkenund für ihn und in ihm leben wollen. Wenn dem so ist, gibt es keinen Unterschied zwischen jüdischen oder nichtjüdischen Staatsbürgern. Der Schmadelsche Begriff des Volkstums, der ja an der Rasse nicht haltmachen will, kann sich ohne Schwierigkeit so weit stecken lassen, daß er zum mindesten auch alle diejenigen Juden umfaßt, die den Staat als ihren Staat bejahen und erleben. Die Gruppe, die so denkt, geht weit über die erste der Schmadelschen Einteilung hinaus. Ueberslüssig ist, in diesem Blatte zu betonen, daß auch die erste, assimilierte Gruppe von Juden sich durch und durch als Juden fühlt. Nur ist ihr Judentum ein religiöses und traditionelles und hat mit staatlichem Denken und nationalem Fühlen nicht das mindeste zu tun. Bis weit in die zweite Gruppe hinein wird der Staat allen denen, die sich zu ihm bekennen, mit dem selbstverständlichen Vertrauen entgegenkommen müssen, daß er

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