Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 1 (4.1.1929)
- Date
- 1929-01-04
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 Der Evangelisthe Oberkirchenrat gegen Krieöhofsschänüungen. Unser Mitglied Herr Michael Fraenkel (Breslau), hatte kürglich an den Evangelischen Oberkirchenrat eine Eingabe gemacht, in der er ihn um Stellungnahme gegen die schändlichen Untaten auf jüdischer! Friedhöfen bat. Der Evangelische Obcrkirchenrrat hat Herrn Fraenkel am 14. Dezember daraus folgendes Schreiben zugehen lassen: „Aus das gefällige Schreiben vorn 5. d. M. Wir können Ihren Abscheu gegen Schändungen jüdischer Friedhöfe nur in Vollstern Matze teilen, rrnd es bedarf keines Wortes, wie solche Untaten jeden christlichen Geist verleugnen. Von einem amtlichem Erlaß an unsere Geistlichen dieserhalb glauben wir Abstand nehmen zu sollen, da wir für ausgeschlossen halten müssen, datz christlich-kirchliche Kreise für die Täterschaft in Frage kommen, der evangelischen Kirche fernstehende Personen aber von einer Mahnung unserer Geistlichen nicht erreicht oder beeinflußt würden. Wir werden die Angelegenheit jedoch sorgfältig im Auge behalten und gegebenenfalls weiteres erwägen." Der preußische Innenminister antwortet zum Zoll Nütemeper. Es 4st unseren Lesern bekannt, daß die Nationalsozialisten in ihrer unverfrorenen Taktik den Tod ihres Parteigenossen Kütemeher auf jüdische Machenschaften, insbesondere auf die Arbeit des Central- Vereins, zurückführen. Wir haben bereits in München dem „Völkischen Beobachter" die Weiterverbreitung derartiger Verleumdungen durch ein Urteil des Landgerichts München unterbunden. Wir werden auf dieses Urteil noch znrückkornmen. Heute veröffentlichen wir nur die Antwort des preußischen Innenministers auf die Anfrage der Nationalsozialisten im preußischen Landtage, in der sie ihn wegen des Todes Kütemeyers interpellierten. Der Minister erklärte: „Noch dem bisherigen Ergebnis der eingehenden polizeilichen Ermittlungen ist selbst der Verdacht eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen den Verletzungen, die Kütemeyer in drv Nacht zum November 19215 auf dem Heimwege von der Versammlung im Sportpalast bei einer von ihm mitverschuldetcn tätlichen Auseinandersetzung mit Bauarbeitern erlitten hat, und seinem mehrere Stunden später erfolgten Tod durch Ertrinken im. Kandwehrkanal nicht begründet*). Für die Annahme eines Perjagens der Polizei oder einer unterschiedlichen Behandlung politischer Organisationen und ihrer Mitglieder durch den Polizeipräsidenten in Berlin oder Beamte des Polizeipräsidiums liegt nicht der geringste Anhalt vor. Die Frage des Verbots von Umzügen auf öffentlichen Straßen und Plätzen wird stets nur nach sachlichen Gesichtspunkten im Nahmen der gesetzlichen Bestimmungen geprüft und entschieden. Ich Habe insbesondere auch im vorliegenden Fall keine Veranlassung, die Maßnahme des Herrn Polizeipräsidenten in Berlin zu beanstanden." gez. Grzesinski. zum verbot Ser Zeitungen öes Reichstagsabgeoröneten Strasier. Die nationalsozialistische .-Berliner Arbeiterzeitung" mit ihren zahlreichen Kopf blättern ist vom OberprasidenLen in. Berlin wegen Vergehens gegen dasNepubliks ch u tz g e s e tz auf ad)t Woche n verboten worden. Straffer Ließ an Stelle seiner verbotenen Zeitungen andere in der gleichen Ausmachung wie seine früheren Organe erscheinen. Er änderte nur den Titel: Was früher die „Berliner Arbeiterzeitung" war, hieß heute „Die Faust". Diese Umgehung des Verbotes ist verhindert worden; die Ersatzblätter („Die Faust") wurden ebenfalls beschlagnahmt. Eine diesbezügliche kleine Anfrage im preußischen Landtag beantwortete der preußische Innenminister mit einem abschlägigen Schreiben, in dem es heißt: „Der Beschwerde des Verlegers Georg Straffer, M. d. R., gegen die von dem Oberpräsidenten in Charlottenburg m. E. zu . Recht erlassene Verbots-Verfügung vom 20. 11. 28 habe ich nicht stattgegeben, die Vorgänge vielmehr gemäß § 17 Absatz 3 Nepublik- . schutzgesetz dem Reichsgericht zur zuständigen Entscheidung vorgelegt. Tie in der kleinen Anfrage gestellten Fragen werden demgemäß sämtlich mit nein beantwortet." gez. Grzesinski. *) Vau ans fcttw'siljt. Die Schrisiteitnng. Keks Enthält nur feinste Molkereibutter H. BAU LS ENS KEKS-FABRIK AG* HANNOVER So ßnö sie. Die Berichtigungsmethoderr des „Stürmer". lieber die unwahrhaftige Art völkischer Zeitungen, Berichtigungen zu bringen oder richtiger rncht zu bringen, ist in diesen Blättern schon häufig gesprochen worden. Es würde keine große Mühe verursachen, jede Nummer mit charakteristischen Beispielen dieses Gebarens „vornehmer Journalisten" zu füllen. Schon um unsere Leser nicht andauernd mit diesem Gehabe zu langweilen, haben wir die Hebung, nur in besonderen Fällen Beispiele dafür* zu geben, die aber nicht als Einzelsülle, sondern in ihrer all» g e m einen B e d e u t u n g gewertet sein wollen. Folgendes bezeichnendes Vorhalten des N ü r n b e r g e t ,.S t n r m e t", den fennirJid) der n a t i o n a l f o z i alistische Abgeordnet e Streicher herausgibt, spricht Bünde. Der Tatbestand ist folgender: : Das Bankhaus Louis N \ ober nt a i e t u. C o. in Negensbirrg ist in Konkurs geraten. Ter Firmeninhaber Josef Gösch! sitzt in Untersuchungshaft. Der „Stürmer" brachte in seiner Nr. 42 einen etwa zwei Spalten langen .Bericht, in dem er die Vorgänge im großen und ganzen richtig schilderte. Falsch war „nur" die Behauptung, daß Göschl Jude sei. (Der „Stürmer" schildert ausführlich, inwiefern Göschl bei der Schädigung seiner Gläubiger den Vorschriften dos Talmuds und seiner jüdischen Veranlagung gefolgt ist, daß unter den Gläubigern keine Juden seien und daß auch der Konkursverwalter Jude sei.) Mit Schreiben vom 26. Oktober verlangte der Konkurs- Verwalter, Rechtsanwalt Konrad Wormbs, eine Berichtigung. Nach einer Einleitung heißt es in seinem Schreiben: „Gemäß tz 11 PresiegJch ersuche ich, in Ihrer nächsten Nummer'an gleicher Stelle dies dahin zu berichtigen, daß Rechtsanwalt W 0 r m b s kein Jude ist. Als Konkursverwalter über das Vermögen der Firma L. Niedcrmaier u. Eo. lInhaber Joses Göschl) ersuche ich weiter um Berichtigung obigen Artikels dahin, daß Josef Göschl kein Jude ist und daß sich unter den Gläubigern auch Juden befinden." Erst in seiner Nr. 47 brachte dann der „Stürmer" folgende „Berichtigung": „Zum Bankkrach in Regensburg. Von feiten des Rechtsanwalts K. Wormbs (Regensburg), werden wir ersucht, der Oessentlichkert mit- Znteilen, daß er (W 0 r m b s) nicht der jüdischen Rasse angehöre." Also: Ein Nichtjude, der an einem Bankkrach beteiligt ist, wird erstens zum Juden gestempelt; dann wird ihm unterschoben, daß er auf Grund der jüdischen „Talmudsittlichkeit" sich zwangläusig gerade gegen Nichtjnden schwer vergehen müßte. Ebenso wird der Konkursverwalter, ein bekannter nichtjüdischer Anwalt, leichtfertig zum Juden ernannt. Dies alles wird in großer Ausmachung dem unkundigen Publikum vorgesetzt und als Beweis abgrundtiefer jüdischer Schlechtigkeit ausgemalt. . Der Anwalt berichtigt, wie angegeben, und nun wird nicht etwa, wie das bei einem anständigen Blatte üblich ist, der Irrtum freimütig eingeftanben, sondern die an und für sich belanglose Notiz, daß nur der Konkursverwalter „nicht der jüdischen Nasse angehöre" — man beachte diese Formulierung! — ist das einzige, was übrigbleibt. Da der am meisten Beschuldigte im Gefängnis sitzt und nur der Anwalt für ihn berichtigend eintreten kann, nach dem Pressegesetz die Zeitung aber zu einer Berichtigung nicht zwingen kann, so wird dieser wichtige Umstand vom „Stürmer" vollkommen in der Berichtigung totgeschwiegen. So schon nationalsozialistische P ress e m e t h o d r 1 aus!