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Central-Verein-Zeitung · 1928-11-09 · 45 (9.11.1928) · p. Seite 632

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
7 (1928)
Issue
45 (9.11.1928)
Date
1928-11-09
Page
Seite 632 (sequence 4)
Language
German
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W2 GMrMßm mir MHm M Dorr Rektor Dr. Otts Seeling (Berlin). Der Judenhaß ist mich in der jüngsten Zeit nicht völlig aus der Schulstube und dem Beratungszimmer der verschiedenen Unterrichtsanstalten verschwunderr. Diese Behauptung besteht selbst dann zu Recht, wenn man absieht von Kreisen der Hakenkreuzler und verwandter Richtungen. Ja, die judengegnerische Einstellung aus dem scheinbar Unbewußten heraus äußert sich jüdischen Kindern gegenüber manchmal sogar bei solchen Erziehern, die im Leben wie in der Theorie den Juden für völlig gleiclcherechtigt ansehen und für Beseitigung mittelalterlicher Vorurteile eintreten. Wie bekannt, werden noch immer die.Personalblätter wie die Karteitafeln mit einer Stotig über das Glaubensbekenntnis des SchulkindLZ versehen. Ta wir in Berlin in Wahrheit Leine Simultanschule haben, sondern die Schulrekruten nach ihrem Glanbensbekenntrns seiden müssen, so mag das eine Notivendigkeit sein. Tie den Schulleitern von der Polizei zu Ostern jeden Jahres zugehenden Listen enthalten für den Leiter der sogenannten Bezirks schulen die evangelischen Kinder und die mosaischeir. Dem Leiter einer katholischen Schule werden nur die katholischen Kinder genwldet. Wer vrele Personalbogen in seinen: Leben gesehen hat, der findet die Rubrik für das Religionsbekenntnis ab und zu mit „jüdisch" oder auch mit Jude ausgefüllt. Der nicht gar zu seltene rote Strich unter einem Religionsbekenntnis mag zweifellos eine Erleichterung der jährlichen Religionsstatistik sein, aber er kann auch suggestiv wirken zum Schaden eines jüdischen Kindes. Gelegentlich eines Besuches einer Schule außerhalb meines Wohnbezirks sah ich einmal eine Tafel am Schulfchrarck hängen, auf der die Klastengemeinschast so verarbeitet war, daß der „fremde" Lehrer sich über die Differenzierung der Klasse orientieren konnte. Es war zu lesen: 34 evangelische, zwei katholische, drei jüdische Knaben, wobei der den Minderheiten die Namen angegeben waren- Wenn auch heute niemand mehr es wagen darf, auf jüdische Kinder wegen ihres Judentums zu schimpfen, so ist die erforderliche Objektivität und Gleichheit in der Dehanolurrg doch noch nicht restlos überall erreicht. Ich will nun berichten, welche Erfahrung ich im Larffe von mehr als W Dienstjahreu mit jüdischen Kindern bzw. mit jüdischen Schülern Mädchm gemacht habe. Vorweg will ich bemerken, daß ich e v a n f 2 r Jt CÜm ««mV jJmA a U A A T A X A Ql irt 4-^^» f A vsycholoKschen Entwicklung wre hinsichtlich seiner Charakteranlagen int großen und ganzen nicht anders verhält wie die anderen Schüler. Daß die Keife bisweilen früher eiutritt und somit auch die dadurch bedingte Epoche der Backfisch- und der Flegeljahre ändert an dem Urteile nichts. Die Mischen Kinder zeigen vielfach eine größere Aktivität, die der Klassenpsyche als auffrischendes Moment zugute zu kommen pflegt. Zwei bis drei solchw aktiven Kinder können selbst dann den etwa drohenden Geist der Langeweile barmen, wenn ein Lehrfach zufälligerweise von einem methodisch schwächer veranlagten Lehrer vertreten wird. Voraussttzung ist für diesen Fall allerdings, daß die' Schule in moderner Weise auf die Kultur der Schülerfrage eingestellt ist und daß der Lehrer nicht in dem Vorbringen der Frage etwas spezifisch „Jüdisches" sieht. Die neue Schule kornmt in Wahrheit der bei jüdischen Kindern stark in die Ersck^inung tretenden Wißbegierde entgegen. Die Folge ist eine bei diesen Sckchlern besonders auffallende willkürliche Aufmerksamkeit. Das Betragen zeigt im Klaflenverbande keinerlei grundsätzliche Abweichungen. Dre jüdischen Schüler und Schülerinnen haben sich in den von mir beobachteten Fällen stets leicht und reibungslos in die Klasfengemeinschaft ein^ordnet. Das konnte ich selbst bei suchen mosaischen Kindern feststellen, die aus dem fernen Osten mit ungünstigsten soziologischen Verhältnissen gekommen waren. Niemals habe ich erlebt, daß von den andern Kindern diesem Einordnu ngs dem ülyc n irgendwelche SckMierigkeiten bereitet worden wären. Im Gegenteil, in der von mir geleiteten Mädchenschule sind in allen Fällen schnell s^ar Freundschaften geschloffen worden, die von Dauer waren und von den beiderseitigen Eltern gebilligt sind. Die Schule ist von den jüdischen Eltern, mit einer einzigen Ausnähme in meiner langen Amtszeit, jederzeit in ihren Bestrebungen unterstützt und auch mit Spenden gefördert worden. Tie SchulorbeitenE werden bei der Wertschätzung des geistigen Kapitals in jüdischen Familien mit besonderer Sorgfalt vom Hause kontrolliert uno beaufsichtigt. Bei Differenzen mit der Schule, die nach dem Gesetz der Wahrscheinlichkeit selbstverständlich auch einmal jüdische Eltern Vorbringen, ist das Verhandeln nur dann nicht .eicht, wenn das Kind schon einmal unter juden feindlicher Einstellung innerhalb der Schule gelitten hat. Dann ist nicht selten, was psychologisch durchaus begreiflich erscheint, bei empfindsamen Eltern so etwas wie ein Vorurteil zu spüren. Ich erwähne das, da einmal der Vorwurf der antisermtisck-en Einstellung deshalb erhoben wurde, weil bei einem Elternabend mit Aufführungen eins jüdische, an sich geeignete Schülerin bei der Auswahl der Aufführenden ü&crgangcn worden war. Es handelte sich um ein W e r h - nachtsspiel. Es erschien angebracht, einmal auf die Fratze einzugehcn, ob denn wirklich, wie so oft behauptet wird, gegenüber Mischen ändern eine besondere Pädagogik nobvendig sei, bzw. ob jüdische Schüler aus Gründen der „R a s s c" so von den andern abrveichcn. daß schließlich eine Zusammenfassung aller mosaischen Knaben und Mädchen in jüdischen Schulen erfolgen nuifj. Man hat auch schon darauf hingewiesen, daß doch in Psychopathenheimen relativ viele Jnsasten jüdische Kinder seien. Was das mit der Behandlung der vielen Normalen zu tun hat, wird kein Vernünftiger herausfinden. Voreilige Verallgemeinerungen werden dem uns so nötigen gesellschaftlichen Frieden in so schrverer Zeit gar zu a b tr ä g l i ch sein. Wie überall im Leben, kommt es bei Werturteilen auf die Einstellung an, und wer sich bei sorgfältiger Selbstprüfung nicht frei fühlt, der sollte lieber auf Werturteile der angedeuteten, seindschasterzeugenden Art verzichten. '; > > t TA. „DeuLschstämmigkeit". Völkische Begriffe in der deutschen Rechtsauslegung. In der Zeitschrift „Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge"' vom September 1928 besaßt sich Rechtsanwalt Ludwig Foerder (Breslau) mit dem Begrrsf der Deutschstammigkeit im Recht insbesondere im deutschen Fremdenrecht. Er stellt fest, daß der RaNebegriff sich auch im Rechts leben breitzumachen beginnt, und schreibt: ^Tas Gesetz zwar kennt ihn (den Rasiebegriff) bisher nicht. Ihn auf dem Wege der Rechtsprechung einzuführen, z. B. die Anwendung des Klastenkampfparagraphen bei Juden auszuschalten. mit der Begründung, daß sie keine Bevölkerungsklafse, sondern eine.Reste bildeten, mißlang. Dagegen nimmt er unleugbar gewisse Anläufe, sich in manchen staats- und verwaltungsreckMchen Materien emzunisten. und Zwar mit Hilfe des Begriffs der D-eutschstämmigkeiV oder des Ausländsdeutschen' und der als Gegensatz dazu gebrauchten Wendung von dem Sremdstämmigen'." Rechtsanwalt Foerder gibt dann eure llebersicht über die Verordnungen und Verfügungen, die das Wort „deutschstämmig" enthalten, geht aus die Auswirkung des Begriffes imDtudentenrechk ein, die ja. wre auch in diesen Blättern eingehend, berichtet wurde, bei allen studentischen Versastungsfragen eine entscheidende Rolle gespielt hat, und wendet sich dann dem Fremdenrecht Zu: . D)ie kürzlich von der Tagespreste gebrachte Meldung vom Devorstehen einer liberalen und großrggigen Reform des Fremden- Polizeiwesens läßt es deshalb angezeigt erscheinen, die Unklarheit und Unzulänglichkeit des Begriffs der deutschen Stammeszugehörigkeit zu erörtern^ um dadurch vielleicht seine Ausschaltung aus dem Text behördlicher Verordnungen, mindestens aber die Beseitigung der Mißgriffe herbeizuführen, die seine Anwendung zur Folge hat. * Denn — das sei mit allem Nachdruck betont — er bot den Anhängern der sogenannten ,deutschvö!kischen' Richtung willkommenen Anlaß, ihrem Chauvinismus gerade Juden gegenüber die Zügel schießen zu lassen. In einer ganzen Reihe von Fällen habe ich nn Lause der letzten Jahre ermittelt, daß Fragebogen, die von der Polizeibehörde in Großstädten Ausländern bei ihrer Anmeldung oder bei ihrer Vernehmung über die Beschuldigung des Verstoßes gegen irgendeine Strafbestimmung vorgelegt wurden, in den vielen auszufüllenden Spalten auch dis nach der Stammeszugehörigkeit oder Abstammung' enthielten . . . Handelte es sich nun z. B. um einen christlichen Balten mit deutschklingendem Namen, so war es nicht schwer. trotz des noch so russisch klingenden Sprochalzentes die Ausfüllung mit ^deutsch' herberZuführen. Handelte es sich dagegen um Luden*, da konnte der Träger des deutschklingenden Namens die deutsck)e Sprache noch so grtt meistern: er wurde fall immer als .jüdischer Abstammung* bezeichnet und damit allen Rachteilen au? ge setzt, welche die Frenrdstämmigkeit in Verordnungen und noch mehr nach den unkontrollierbaren Gefühlen behördlicher Organe nach sich zog .. / .. „ Man bedenke, daß auf Grund der geschilderten Handhabung heut Träger von Namen wie der verstorbene Mathematiker Rosanes, der im Jahre 1903 als erster Jude Rektor an einer preußischen Universität wurde — bei seiner Einwanderung nach Deutschland ein galizischr Talmudbochr, ein Dutzend Jahre später ordentlicher Univerjttätsprofestor — oder der berühmte Internist Minkowski — eingewandcrt aus Kowno. zuletzt Direktor der Breslauer Universitätsklinik —, kaum ln Deutschland geduldet oder wenigstens nach Vollendung ihres Studiums unbarmherzig aus gewiesen worden wären. Man sieht also, das Schwergewicht wird bei diesen in jedem Falle subtilen Unterscheidungen nicht sowohl auf das abstammuugs- oder bluLnmßige, also aus das kulturelle Moment zu legen sein . . .* Als Ergebnis stellt Rechtsamvall Foerder folgende Forderungen auf: 1. Bei deutschen Neichsangchsrigen hat jede behördliche Unterscheidung nach ihrem Blute oder ihrer Abstammung zu unterbleiben« 2. Bei Ausländern ist ihre Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum nach ihrem WMen, sich dazu zu bekennen, nach ihrer Sprache. Bildung, Kultur und Anpasinngsfährgkeit %n berreLeilerr. Dw Entscheidung hierüber itt der höheren Verwaltungsbehörde unter Erösstrung der üblichen Rechtsmittel vorzu behalten." I I:

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