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Central-Verein-Zeitung · 1928-10-19 · 42 (19.10.1928) · p. Seite 593

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
7 (1928)
Issue
42 (19.10.1928)
Date
1928-10-19
Page
Seite 593 (sequence 5)
Language
German
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Von Df. phil. Albe ft Sachse (Leipzig). Ter Versuch Dr. iur. Erich (Berlin) m der „Deutschen Richterzeitung".- die Ansichten über dew Jesus- Prozeß auf eine neue Grundlage zu sielten, mutz als gescheitert betrachtet werden. Gottschling war unter Hinzuziehung alter erreichbaren Quellen über die römische Strafrechtspflege zu dem Ergebnis gekommen, daß von einem „zweifellos gerechten und gewipenhaften römischen Richter" (gemeint ist natürlich der Landpfteger Pontius Pilatus! D. V.) „unter dem Druck eines Terrors" (gesperrt vom Verfasser!) „ein Fehlurteil gefällt worden sei", demzufolge Jesus von Nazareth den Kreuzestod erleiden mußte. Damit hatte Gottschling erneut alle Schuld an dem Sterben Christi dem jüdischen Volke zugeschoben, eine Anklage, die nun schon fast zweitausend Jahre besteht, auch immer noch geglaubt wird, aber trotzdem nicht richtig zu sein braucht. Cottschling ist wieder dem alten Fehler verfallen, die vier Evangelien des Neuen Testamentes als authentische Quellen heranzuziehen imt> die Resultate jahrzehntelanger emsigster Bibelkritik vollständig zu übersehen. Ter Widerspruch mußte demnach sofort emsetzen, als seine Arbeit erschien, und zeiAte sich auch, als eine größere mitteldeutsche Tageszeitung die Studie Gottschliugs iu großer Ausmachung abdruckte und den Irrtum Gottschlings ohne Quellenangabe weiterverbreitete. Ter erste, der den Ausführungen Gottschlings bestimmt widersprach, war der Leipziger Universikätsproseffor Dr. Lipsius. Er wies darauf hin, daß Eottfchling nur die Bestimmungen des römischen Rechts, nicht aber die des damals geltenden jüdischen berücksichtigt habe, wie sie vor allem im Traktat Sanhedrin der Mischna (IV, 1; VII, 5 und XI, 5) zu finden seien. Die' Verhandlungen gegen Jesum könnten nicht „zur Nachtzeit", wie die Evangelien berichten, geführt, das Todesurteil nicht „in der Nacht der Verhaftung", wie bei Matthäus und Markus zu lesen ist, gefällt worden sein. Ter Anspruch arrf die messianrsche Würde enthalte überhaupt nichts für das jüdische Bewußtsein Verletzendes. sonst hätte der Rabbi Akiba die messiamschen Ansprüche Bar Kochbas nie unterstützen können. Der Prozeß Jesu, wie ihn die Evangelien berichten, sei „also zweifellos ungeschichtlich" (gesperrt vom Verfasser!), und jeder Versuch, die Nebertieferung zu retten, „muffe notwendig dazu führen, etwas völlig anderes an ihre Stelle zu setzen". Zutreffend habe schon der holländische Forscher W. Brandt in seiner „Evangelischen Geschichte" (1893) bemerkt, daß ein römischer Prokurator, der sich von einem lärmenden Volkshaufen vorschreiben laste, was mit seinen Gefangenen geschehen solle, „ei n fa ch er ne Un mögl ich kei t" sei. Widersinnig fände Brandt auch die Behauptung. Pilatus sei gewöhnt gewesen, dem Volke alljährlich einen Delinquenten loszugeben. Auch der Umschwung der Volksgunst vom Palmsonntag zum Karfreitag der Christen sei schlecht motiviert und die symbolische Händelvaschung, mit der Pilatus seine Unschuld beteuert, sogar unrömisch. Die Anklage, die seit so vielen Jahren dem jüdischen Volke immer wieder zur Last gelegt wird, sei — so urteilt Lipsius — vom Standpunkt eines griechisch denkenden Christen aus konstruiert worden. TerAutor des evangelischen Berichtes habe in Jesu nicht nur den idealen Davididen, sondern ein göttliches Wesen im Sinne der heidnischen Reugwnsmekaphhsik erblickt, das der „Hohe Rat" ernstlich beobachtet und schließlich verfolgt habe. Lipsius schließt seinen Aufsatz (vgl. Leipziger Neueste Nachrichten", Nr. 178 vom 24. Juni 1928, S. 2) mit der Feststellung, daß von. einem „unter dem Druck eines Maffenterrors ergangenen PolitisilM Fehlurteil" schwerlich die Rede sein könne. Ueber den Jesusprozeß ist mehrfach geschrieben worden. Wer sich ernsthaft mit der Frage beschäftigen will, sei auf Friedrich Dörrs Arbeit verwiesen, die 1920 bei Kohlhammer iu Stuttgart erschienen ist, oder auf G. DalmanZ „Jesus — Jeschua" (Leipzig 1922) oder auf Parck Rouös JProees de Jesus" (Paris 1924) oder auf Henri Regnaults und des Berliner Professors Eduard Nordens Untersuchungen. Neuerdings hat auch ein dänischer Gekehrter Stellung dazu genommen. Die bedeutende Arbeit dieses Mannes, des berühmten Orientalisten und Herarrsgobers dos Handbuches der altarabischen Altertumskunde Detlef Nielsen, HesbröUothekars in Kopen?)agen. liegt in deutscher Sprache vor und ist vor wenig Wochen als „Geschichtlicher Jesus" bei Meyer und Jessen in München herausgekommen. Nielsen geht Vorausschungslos kritisch vor und auch er bestätigt das Urteil so vieler, daß einzig und allein die Römer, auf keinen Fall aber die Inden die Verantwortung für den Tod Jesus tragen. Auch von dem Landpsreger Pontius Pilatus entwirft Nielsen ein völlig anderes Bild, als Eottschling es gezeichnet hat. Nielsen verweist auf historische Zeugnisse, die die „maßlos wilde Grausamkeit" des „blutdürstigen Tyrannen", feine Räubereien und Metzeleien scharf geißeln. Als Pilatus ein paar Jahre nach Jesu Kreuzigung einen Propheten samt seinen Anhängern in Samaria habe hinrichten lassen, sei sein Vorgesetzter, der römische Legat in Syrien, Vitellins, gegen ihn eirrgeschritten, habe ihn seines Amtes enthoben und unter der Anklage des Mßbrauchs der Amtsgewalt nach Rom gesandt. Durch Selbstmord sei er schließlich im Jahre 39 der Strafe für seine Verbrechen entgangen. Das ist ein wesentlich anderes Bild als das, was Gottschling gewonnen hat. Von dem „geroissenhaften und gerechten Richter" bleibt nichts übrig. Es bestätigt sich hier wieder einmal treffend, daß ohne die Geschichtswissenschaft Fragen aus alter Zeit überhaupt nicht gelöst werden sollten und können. Sich aus den Bericht der Evangelien allein zu verlassen, ist abwegig und muß zu einem „Fehlurteil" führen. Das wird sich auch erweisen, wenn wir die angebliche Mitschuld des jüdischen Volkes an Jesu Tode überprüfen. Wir verweisen hier zunächst aus Tacitus. In dessen Annalen (XV, 44) steht klipp und klar, daß „der Stifter dieses Namens (der Christen) Christus ist (auctor nominis ejus Christus), der unter dem Kaiser Liberins durch den Landpfteger Pontius Pilatus, nicht „unter" dem Landpfteger, wie es im christlichen Glaubensbekenntnis heißt, hingerichtet wurde (Tiberio imperi taute per proeuratorem Pauli um Pilatum suppiieio affectus erat)". Diese Stelle zeigt, mit welchen Augen die nüchterne, vernnnstsreundliche Stoa den Vorgang fur^ nach der Zeitenwende betrachtet hat: Jesus fiel, weil seine Anhängerschaft zu groß wurde, so daß sie im geeigneter! Zeitpunkt dem römischen Landpfteger durch Verschwörung und Aufruhr hätte unbequem werden können. „Die römische Eisenfauft lag damals hart auf dem unglücklichen jüdischere Volk", schreibt Nielsen in seinem religionsgeschichilich hochbedeutsamen. vorurteilslosen Werke (S. 81 f.). „Es gärte und siedete ständig im Volke, aber jede Erhebung — ob sie national oder religiös war — wurde rasch in Mut erstickt. Jesu Kreuzigung, für uns das große weltgeschichtliche Drama, war für die Römer eine Episode, die vielleicht noch weniger Aufsehen erregte, als wenn die Engländer heutigestags eine vorr jenen Messias-Gestalten (Madhi's) unschädlich machen, die im Orient noch jetzt gelegentlich auftreken mrd in der Regel Befreiung vom Joch der Fremdherrschaft predigen. Dazwischen einmal gewinnt eine solche mefsiamsche Bewegung an Bedeutung rrnd wird in weiteren Kreisen bekannt. Tie Negierung ist da eben nicht genügend aus der Hut gewesen . . .; so sarnmolte im Jahre 132 . . . ein indischer Merpas, Simon bar Kochba, unter Kaiser Hadrian das jüdische Volk zur letzten großen Abrechnung mit den Römern ... Solche außerordentlichen Fälle tverden in der zeitgenössischen Geschichtschreibung enoähnt; aber mit vielen anderen orientalischen Volksführern, die wie Jesus oder Johannes der Täufer vor den europäischen Richterstuhl geschleppt und ohne Recht und Urteil erledigt werden, beschäftigt sich die Geschichte nicht/ Es gibt aber dennoch eine ziemlich große Anzahl profangeschichtlicher Zeugnisse, die ßar und deutlich erkennen läßt, daß" alle Vercullwvrtrmg an dem Tode des jüdischen Propheten ans Nazareth die Römer trifft. Da ist z. B. die Kreuzesirrschrist, die unseres Erachtens viel zu wenig beachtet wird. Sie lautet: „.5- X. R. J/\ das ist vollständig geschrieben: Jesus Nazarenus Rex Judaeorum, zu deutsch. Jesus aus Nazareth, der König der Juden. Run bedeutet aber, wie der ftanzosische Forscher Henri Negnault dargetau hat. diese „Pilatusiuschrist" eine Art Urteilsbegründung, U?ie auch noch aus Marc. K>, 26 rmd Mattst 27, 87 knapp zu er- Um-u'u ist. Stimmt aber Ncguaults Ansicht, woran nicht zu zweifeln ist, da ja der Jesusprozeß „tu allen Instanzen den

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