Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 7 (1928)
- Issue
- 40 (5.10.1928)
- Date
- 1928-10-05
- Page
- Seite 564 (sequence 8)
- Language
- German
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564 \ ü, Co. eintrat. Er war es, der an der Reorganisation der amerikanischen Bahnen führend beteiligt war und dessen Bankhaus zu einem großen Ernissionshaus wurde. Sein Judentum stand ihm aber über allem. Deshalb unterstützt er aus Antipathie gegen Rußland im Russisch-Japanischen Kriegs die Japaner. 1916 stellt er sich an die Spitze einer großen Friedenspropaganda und wirbt für einen Ausgleichfrieden. Er stirbt 1920. Sein Nachfolger in der Leitung des großen Bankhauses wird Otto H. Kahn. Wie Schiss selbst ein Süddeutscher, 1867 in Mannheim geboren. Nach dem Wege über London kommt er 1897 zu Kuhn, Loeb u. Co. in New Dort und ist heute neben Morgan der führende Bankier Amerikas. Während des Krieges tritt er energisch für die Herstellung eines wirklichen Friedens ein, erklärt dann die Friedensverträge shr ungerecht und ist einer der ersten, der die Revision der Friedensbedingungen verlangt. So gehört er mit Zu den Vätern des Dawes-Plans, durch den endlich der Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft ermöglicht wird. Kahn ist auch bekannt als Kunstmäzen. Keiner hat so viel für das Theater getan wie er. Unter den amerikanischen Wirtschastsführern jüdischen Glau, bens müssen wir schließlich noch die beiden Brüder Paul M. und Felix M. Marburg genannt werden. Beides Brüder Max M. Marburgs (Hamburg). Beide sind aus dem Hause Kuhn, Loeb u. Co. hervorgegangen. Paul war seit der Gründung des k'eäeral Reserve Loarck. der amerikanischen Reichsban!, deren Präsident und legte dieses Amt erst am Ende des Krieges nieder. Er ist heute Präsident der International Rxceptanee Bank, die maßgebend ist für Anleihen an die europäische Industrie. Felix M. Marburg gehört zu den Mitinhabern des Bankhauses Kuhn, Loeb u. Co.. Schöpferisch haben alle diese Männer gewirkt. Als Wirtschafts, führer ersannen sie neue Methoden, bauten neue Wege und ebneten neues Gelände. In Deutschland, in England, in Amerika und vielen anderen Ländern, überall stellten sich jüdische Geister in den Dienst ihrer Heimat. Ihr Lebenskampf war erfüllt nicht nur von reinem Erwerbsstreben, sondern von der Sehnsucht, die hinausführt aus der Sphäre des Kontors in die Welt der Ewig, keitswerte. Hinauf zum schweren Dienst am Ganzen des Volkes. Dom Berliner Stadtarchivdircktor Dr. Kacbcr. mm Daß in den Straßen Berlins, den von Licht übcrgossenen, vom Tempo der amerikanisierten Zeit durchrasten, je Mittelalter gewesen, klingt es nicht wie eine Legende, fremd und seltsam? Daß auf diesem gleichen Boden, auf dem das entsepelte Leben des 20. Jahrhunderts nach Gewinn und Genuß stürmt, je des Mittelalters streng gebundene Kultur erwachsen konnte, würden wir es glauben wollen, wenn nicht die Geschichte es lehrte? Wie wenige unter den Millionen, die sich Einwohner Berlins nennen, haben die Bauwerke jener Jahrhunderte die Kirchen des alten Berlins gesehen! Und wer mag in den ach so seltenen müßigen Stunden, die Beruf und Sport dem modernen Menschen gönnen, einmal einen Blick in die Aufzeichnungen geworfen haben, aus denen der Geschichtsschreiber das Bild der Vergangenheit zu formen sucht. Freilich. schwer zu deuten find diese Zeugnisse und gering ist ihre Zahl. Keine unmittelbar das Leben widerspiegelnde Chronik ist uns erhalten; Urkunden und Rechtssätze bilden fast allein die Quellen, aus denen der Historiker schöpfen kann. Es ist vielleicht die schwierigste Ausgabe, die dem Biographen der Reich-Hauptstadt gesetzt ist. ihre Jugendgeschichte zu schreiben. Aber gerade sie zieht ihn an. Die Anfänge will er ergründen, aus denen das Spätere hervorgegangen ist. Und so mag auch der Versuch, den frühesten Schicksalen der Juden im mittelalterlichen Berlin nachzuspürcn. Anteilnahme bei dem Geschlecht der jetzt Lebenden finden, selbst wenn um der Mängel der Ueberlieserung willen manches Tunke! nicht gelichtet, manches uns vielleicht weniger Wichtige geschildert werden wird. Als Lm 13. Jahrhundert die Stadt Berlin entstand, war die heroische Epoche abendländischen Christentums schon zu Ende gegangen. war das alte deutsche Kaisertum Friedrich Barbarossas seinem Untergang nahe. Fern von den Zentren des Reiches und seiner Kultur erwuchs Berlin im Schutze des brandenburgischen Markgrafentums der Askanier im neu gewonnenen kolonialen Land. Fertig übernahm es. was auf historischem Boden in Jahrhunderten sich gebildet hatte, städtisches Recht und städtische Verfassung. Und so übernahm cs auch die Träger des städtischen Geld- und Pfandverkehrs, die Juden, deren Zahl und deren wirtschaftliche Bedeutung in Deutschland feit dem Beginn des 12. Jahrhunderts, seit der strengeren Durchführung des kirchlichen Zinsverbotes sich gehoben hatte. Ein halbes Jahrhundert nach der frühesten Erwähnung Berlins hören wir zum erstenmal von ihnen, aus einem jener Handwerkerprivilegien, die uns die älteste Kunde vom Wirtschaftsleben der neuen Stad! an der Spree überliefern. Es ist nur ein einziger Satz und bezeichnenderweise ein Verbot: den Tuchmachern wird durch den regierenden Rat der Stadt in dem Privileg vom 28. Qktober 1295 untersagt, bei den Juden Carn einzukausen. Zum Geld-, nicht zum Warenhandel sind die Juden. wie überall, so auch in Berlin berufen. Daß in der Tat auch hier das den Christen nach kanonischem Recht verbotene Geldleihen ihr Hauptberuf war, lehren uns zrvei Urkunden der ersten Hälfte des 14. Jahr- Hunderts. Als 1319 Markgräfin Agnes und Herzog Rudolph die Vorrechte Berlins und seiner Schwesterstadt Kölln am anderen User des Flusses bestätigten, fügten sie hinzu, daß kein Jude höhere als die hergebrachten Zinsen nehmen, sondern sich mit dem von alters her anerkannten Satze begnügen solle. Wenn aber Zugleich Uebertretungen des markgrästichen Münzrechts mit der Strafe für Fälscher, dem Feuertode. bedroht wurden, dann sollte dies keine Ausnahmebestimmung für die Juden sein, sondern ebenso auch Christen treffen. Aehnlich wird in einem Münzvertrag, den 1322 Berlin und Kölln mit Brandenburg abfchlossen. den Juden der Ankauf von Silber nicht gestattet — sie sollen sich mit ihren Zinsgeschäften begnügen —. Eingriffe in das Recht des Münzmeisters jedoch werden den Angehörigen beider Konfessionen verboten. Auch dem Rate der verbündeten Städte sind Münzvergehen Dinge, die nicht an Rasse und Religion gebunden sind! Als diese Urkunde ausgestellt wurde, hatte das Berliner Bürgertum bereits die Schranken überwunden, die seiner Herrschaft über die in der Stadt wohnenden Juden bisher entgegengestanden hatten. Markgraf Woldcmar, dem die Nachwelt. kaum mit Recht, den Beinamen des Großen verlieh, hatte 1317 auf die Ausübung der Gerichisbarkeit und damit des wichtigsten Hoheitsrechts über die Juden Berlins und Köllns verzichtet. Wie die Bürger standen sie nun unter der strafrechtlichen Gewalt des Stadtrichters. Co waren die Berliner Juden in die Rechtsordnung der Stadt ausgenommen, wurden vielleicht sogar Bürger, wenn wir einen naheliegenden Schluß aus den Zuständen anderer märkischen Städte ziehen dürfen. Wohl geschah gelegentlich ein Uebergriff gegen einen Juden, wie 1336 die Gesängennabme des Smolke aus Berlin, doch war dies sicher kein Symptom eines allgemeinen Judenhasses. Auch ließ sich Herzog Rudolph von Sachsen, unter dessen Schutz Smolke stand, das Vorgehen der Stadt nicht gefallen und verzieh ihr erst, als sie ihm eine bedeutende finanzielle Unterstützung in Aussicht stellte. Den Umfang der Geldgeschäfte Berliner Juden dieser Zeit beleuchtet ein noch heut erhaltener Schuldschein von drei Einwohnern des Dorfes Markau für die Juden Meyer und Mache: die in ihm angegebene Summe freilich ist so unwahrscheinlich hoch, daß wir in der Zahl einen Schreibfehler sehen nrüssen. Strenge Ordnung des Daseins, Abgeschlossenheit jedes geistigen, sozialen und wirtschaftlichen Kreises, jeder Stand, jeder Beruf der Erfüllung der ihnen eigenen Aufgaben hingcgeben — das ist die Form mittelalterlichen Lebens. Auch dem Juden ist die Aufgabe zugewiesen, die er an seinem Teile zu erfüllen hat; Zusammenstöße mit den Angehörigen anderer Berufe sind so vermieden. Nur zu einem Gewerbe mußten Gegensätze entstehen, zu dem der Fleischer. Wollte man den Juden nicht das Heiligste nehmen, die Befolgung ihres Gesetzes, dann mußte ihnen erlaubt sein, nach den Vorschriften dieses Gesetzes Vieh zu schlachten. So war es auch in Berlin, und es hatte sich daraus der Brauch entwickelt, daß sie das ihnen aus religiösen Gründen verbotene Fleisch an Christen weiterverkauften. Das aber bedeutete einen so Liefen Eingriff in die Rechte der Fleischerinnung, daß der Rat sich im Jahre 1343 zu einer Regelung entschloß, wie sie ähnlich in Brandenburg schon seit Jahren bestand. Er verbot die vorgekommenen Eingriffe in die Vorrechte der christlichen Fleischer und gestattete den Juden nur. das von ihnen geschlachtete Vieh in ganzen Vierteln wieder zu verkaufen, also vor allem wohl an die Sch.ächten die es dann ihren Kunden weitergeben mochten. Dazu unterwarf er den Fleischcinkauf der Juden den allgemein gültigen Marktgesetzen und den gesundheitspolizeilichen Vorschriften, deren Jnnehaltung ihren christlichen Genossen in gleicher Weise Pflicht weit. Wie wichtig diese Bestimmungen den Menschen des 14. Jahrhunderts er schien, a. können wir schon aus der Ucberschcift erkennen, die ihnen bei der Eintragung in das berühmte Berliner Stadtbnch des 14. Jahrhunderts gegeben wurde: „jnckeornin litera*; es ist d i e Urkunde der Berliner Judenschaft. Aber auch der Text selbst betont die Bedeutung des Inhalts, wenn er mit einem feierlichen Zitat des auch dem christlichen Mittelalter teuren Philosophen Aristoteles die Urkunde beginnen läßt. Nicht der Willkür ausgeliefert, sondern einer dem Geiste der Zeit entsprossenen Ordnung eingefügt war ja auch das Judentum. Einer Ordnung, die ebenso schützte, wie sie beschränkte. Aber sie mar nicht stark genug um dem Ausbruch dunkler Leidenschaften zu widerstehet dessen Vorboten sich schon antündigten.