Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 7 (1928)
- Issue
- 33 (17.8.1928)
- Date
- 1928-08-17
- Page
- Seite 457 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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/ Der „Züöische SittirchkerLsverbrecher^ - ein Stah!he!mfuhrer. Das System der völkischen Presse i|Vinifercn Lesern 'ur Genüge bekannt. Jede ihr unsympathische- Persönlichkeit in Politik und Wirtschaft, in Literatur und Kunst wird, wo nur angängig, zum Juden gemacht. Die völkischen Wochenblätter, die teilweise von Skandalen teb-m, gehen noch einen Schritt weiter und fabrizieren all die Missetäter, die Schuldigen wie die Unschuldigen, Sie gerichtlich belangt werden, zu Juden. Selbstverständlich sind auch unter denen, die sich gegen Rocht und Gesetz vergehn, zweifellos Juden. Leiderk Es können ja nicht alle Juden Gelehrte, wie Einstein, Nordpolforscher wie Pontremoli. Olympiasieger wie Helene Mayer sein, ja es sind sicher nicht einmal alle brave, normale Staatsbürger. Wollten wir in dieser niedrigen Weise gegen Völkische jedweder Färbung kämpfen — wir hätten wahrhaftig nicht nötig, erst nichtjüdischen deutschen Missetätern fälschlicherweise das Hakenkreuz nnizuhängen. Die völkische Bewegung der Nachkriegszeit hat so viel unsaubere Elemente in ihren Reihen, völkische Sünder auf allen Gebieten haben so oft peinliche Bekaunschast mit den Gerichten gemacht, das; wir in jeder 9bnmmer dieser Zeitung die Spalten mit Berichten darüber überfüllen könnten. Wir lehnen aber diese Kampfes weise grundsätzlich ab. Mögen nur die Völkischen immer weiter in den Privatverhültnissen jüdischer und angeblich jüdischer Mitbürger herumwühlen! Dem anständigen Deutschland werden nur die Augen über dieses „arische System" ausgehen. * Heute liegt einmal ein besonders lehrreicher Fall vor. der völkische Arbeitsmethode« aufzeigtt Wir veröffentlichen ihn, wir müssen ihn veröffentlichen, damit wieder einmal die deutsche Oesfentlichtest klar sieht, in rvelcher unaufrichtigen, widerlichen Weise gegen uns gearbeitet wird. Es soll — obwohl eigentlich überflüssig — unterstrichen werden, daß wir nur in der Notwehr von der politischen Organisation des Llugektagten hier sprechen, ohne damit etwa diese auch nur in den entferntesten Zusammenhang mit der Anklage bringen zu wollen. Am 5. Arrgnst berichtete die völkische „Berliner Ar» derter-Zeiturrg", am 7♦ August der Münchener „Bölrische Beobachter", dag ein „jüdischer Kaufmann" aus Berlin, Werner W., vom Schöffengericht Gerlin-Tempelhof wegen dreifacher Notzucht, begangen an inr Loause seiner Eltern befchäflig-en Dienstmädchen, zu ly Jahren Gefängnis verurteilt worden ist. Nach einem blntrurrstigerr Berhandlungsberrcht wirft das Blatt dann die Frage auf, ob etwa iy Jahre Gefängnis ohne Verhaftung nach Urteilsverkündung „eine gerechte Strafe sein sollen für ein jüdisches Verbrechen abnormen Ausmatzes, das unter Mißbrauch dienstherrlicher Gewalt drei deutschen Mädchen Ehre und rassigste Gesundheit raubte". Der nrchtjüdische (und der jüdische) Leser schaudert, wenn er in diesem „Indische Notzuchtss kaudale ohne Ende" überschriebeneu Artikel lieft, wie dieser jüdische Wüstling die armen, hilflosen Dienstmädchen vergewaltigt, gepeinigt, rnisihandelt und bedroht hat. Er findet es unbegreiflich, wie der Staatsanwalt, dem eine „schmutzige Phantasie" attestiert wird, und der Verteidiger, Dr. Georg L o e w e n t h a l, dem der gleiche Vorwurf nicht erspart bleibt, Fragen an die Zeugen stellen können, die geeignet sind, die Glaubwürdigkeit der armen Opfer des jüdischen Lüstlings zu erschüttern und ihn selbst herausznreitzen. Entsetzen mutz jedoch jeden nichtjüdischen Leser ergreifen, wenn der „Völkische Beobachter" ihm weiter mittcilt, das; diese schcrrtzliche Untat keinen Ei nz ei fall darstcllt, sondern nur ein Glied in einer Kette jüdischer Notznchtsskarrdale bildet, ein Fall Ln der ungeheuren Anzahl der Verbrechen gegen die geschlechtliche Ehre rrichLiüdischcr Frauen und Mädchen, welche dem Juden sein Ncligionsgesetz, der Talmud, nicht nur erlaubt, sondern geradezu gebietet und deren Ziel die plaumZtzige Entsittlichung des deutschen Volkes bildet. Der Cent ralverern ist. wie immer in solchen Fällen, dem Vorfall sowrt nachgegangen und übersandte den Artikel zur Stellung, nahrne rmd Acuszerung dom übrigens auch persönlich schwer anqearisfeneu Verteidiger des Angeklagten. ' Aus der Antwort des Herrn Tr. Loewenthal geben wir das folgende wreder: ' das Produkt bs-saxtrgster Verleumden Hetzwillens. Der Auge in *em erwähnten Prozeß vor dem Schöffen fh* f verteidigt habe, ist weder J L"'«* StttserntjüdischkrAbsia m »nw n g Sn Am£* ^«S-tl«gtrn »echirrt sich im Geknrt-il ti ♦> l«)ff ^ezrehung rechtsgerichteterr Kreisen zre. nnv ir der Verhandlung ist n. a. zur Sprache gekommen, datz der Angeklagte selbst wegen seiner politisch rechtsstehenden Haltung sich in der Nachbarschaft viele Feinde gemacht hatte. Offenbar hat der „Völkische Beobachter" die jüdische Rasse meines Mandanten angenommen, weit r ch seine Verteidigung geführt habe. Meines Wissens hat nur ein Berichterstatter einer Berliner, politisch neutralen Zeitung, der Verhandlung beigewohut. so daß anzunehmen ist, daß der Bericht im „Völkischen Beobachter" nur den neutralen Bericht der „Neuen Berliner 12-Uhr-Msttags- Zeitung" zur Vortage hatte. In dieser Zeitung war der Name des Angeklagten mit Rücksicht auf die peinlichen Vorfälle, die zur Sprache kamen, mit dem Anfangsbuchstaben abgekürzt. Ter „Völkische Beobachter" hat also aus dem „Angeklagten namens W." einen „jüdischen Wüstling" gemacht, der nach seiner Ansicht viel zu milde bestraft erscheint und gegen den zu Unrecht nicht die sofortige Verhaftung an ge ordnet sei. Auch sonst enthält der Bericht im „Völkischen Beobachter" die gröbsten Entstellungen und unerhörtesten Vorwürfe nicht nur gegen mich, sondern auch gegen den Staatsanwalt und Vorsitzenden. Tie Tatsache, daß ich gegen das Urteil Berufung eingelegt habe und deshalb das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, macht es mir unmöglich, sachlich eingehend zu dcnr Fall Stellung zu nehmen. Trotzdem möchte ich meiner Ansicht dahin Ausdruck geben, daß^es sich hier um eineu Fall handelt, bei dem ein Angeklagter, denen politische Gesinnung in einem unpolitischen Strafprozeß ja nicht interessieren darf, zu Unrecht den Treibereien feindlich gesinnter Kreise,' nicht zuletzt aus politischen Motiven, zum Opfer gefallen ist." Der Schreiber dieser Zeile;:, der der Verhandlung vor dem Schöffengericht TempcLhos von Anfang bis Ende bergewohnt hat, mutz die vorstehenden Ausführungen noch in einen: allerdings sehr wesentlichen Punkte ergänzen^ auf den Dr. Loewenthal infolge der ihm durch sein Vcrteidigeramt gebetenen Z rrr ir et Haltung nicht eiugcgarrgcrr ist. Auf Befragen des Vorsitzenden hat der Angeklagte in der Harrplverhandlung bekundet, datz er Gruppenführer inr Berliner Stahlhelm ist, ein Umstand, de? dem „Völkischen Beobachter^ nicht fremd gewesen sein kann, da bereits vor den: Erscheinen des Artikels im „Völkischcn Beobachter" der „Montag Morgen" hierauf hingcwicscrr hak. Tiefe Methode, zu verleumden, ist ja auch so unendlich einfach und gefahrlos, wissen doch die Herren von der völkischen Prelle genau, daß der Verurteilte kein Interesse daran haben rvird, eine Berichtigung zu erzwingen, durch die die ganze Angelegenheit nur noch einrnal aufgerollt werden würde: im übrigen können ihm diese Versuche, seine Identität zu verschleiern, ja nur angenehm sein. Nach der engen Fällung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen hüben jedoch andere Personen oder Organisationen keine Möglichkeit, eine Berichtigung zu erzwingen. Wie wir erfahren, beabsichtigt Rechtsanwalt Dr. Georg Loewenthal wegen der in dem Artikel enthaltenen persönlichen Beleidigungen Privatklage gegen den „Völkischen Beobachter" und die anderen beteiligten nationalsozialistischen Blätter anzustrengen. Es dürste auch anzunehmen sein, daß die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Jntereste für gegeben erachtet und von sich aus Anklage erhebt, da erst kürzlich der preußische Justizminister die Strasversolgungsbehörden angewiesen hat. für den Fall, daß ein Anwalt bei Gelegenheit dev Ausübung seirws Berufes beleidigt worden ist. von Amts wegen Airklage zu erheben. Ob der m dem Artikel gleichfalls schwer beleidigte Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft gegen die beteiligten Blätter vorgeht, ist nicht bekannt. Zur Frage der Äollcktivbctcidigung. Ter Zeitungsverleger Hans Kurth zu Breslau wurde von dem Schöffengericht zu Breslau in der Sitzung vom 25. Just 1028 wegen Beleidigung des Rechtsanwalts und Notars Keiler, Vorstandsmitglied der Breslauer Ortsgruppe dos G e n t r a bv e r e i n s. zu einer Geldstrafe von 10ll Rcick>sma.rk, sowie zur Veröfsentlichungsbefugnis des Beleidigten verurteilt. Kurth, der bei der Maiwahl im Jahre 1924 auf einige Monate in den deutschen Reichstag em.zvg und sich in der Agitation sowie rin Reichstaash-mdbuch stuschttchcrwcise Bergarbeiter nannte — in Wirklichkeit halte er als Werkstudent eine Zolllang im Kalibergbau gearbeitet —, hakte in der nunmehr Angegangenen. „S ch l e s i s ch e n B o! k s ft i in m c", dem Breslauer Crgan der Bött-sichen, bei einem Angriff aus die Warenhaus inhaber u. et. folgen de, die i ü b i f c: e N ech t s a n w a l t s ck a f t beleidigende Wendungen gebraucht. ..Wenn dagegen ein jüdischer Börsenritter oder Lumpenschacherer es dis zun: Warenhausnmgnatcn bringe, dann wäre das seine Tüchtigkeit, die sich in Wirklichkeit als Skrupellosigkeit im Geschäftsgebaren darstelle, niemand sei darin skrupelloser als der jüdische Schacherer und der jüdische Rechtsanwalt, dom Juden sichle das Ehrgefühl, dies prädestiniere ihn zum Schacherer, der hinten wrch^er hcreinkommo. wenn er vorne rausgeschminon werde." Das Schöffengericht Breslau hatte in dieser Kollektivbeleidigung eine Beleidigung eines jeden jüdi s ch e n R e ch t s a n w a l t, vor allem aber eines solchen, dcr im Verbrcitungsbezrrk der „Mllksstimme" wohnt, erblickt, und deshalb Rechtsanwalt Keiler als dchbcnklügor zugelasien rmd entsprechend den bekannten Entscheidungen dos öb. (in Rechtsprechung Bd. l S. 292 R.G. St. 31. S. 185. „Jur. Wocheuschr." 1929 S. 19H den Nebenkläger als ftrasantragsberechttgt angesehen.