Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 7 (1928)
- Issue
- 14 (4.4.1928)
- Date
- 1928-04-04
- Page
- Seite 186 (sequence 2)
- Language
- German
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famutcnbi’üdjC erfolgt. Es ist mnc durch die plan.rnüßigs Hetze der Völkischen zu erkläre!?, daß bei der Ausschlachümg des Falles Sannat diesen (StoanCn^anacn durchaus nicht gefolgt wird. Ter rlrnfang der Kouzornbildurig fn Deutschland, der nach einer neuen Untersuchung des statistischen Reichseunts heuteschon rund 62 v. O. des derüschen Attienkcrpitals in Konzernen umfaßt, bat sicher zrmr großen Dell rein wirtschaftliche Gründe. Geer Las'schnelle Tempo war dennoch nur durch Krieg, Jnslatton und -Kreditnot in der Nachinf(ations;eit rnöaüch. Viele Konzerne rvareu glücklicher als der der Brüder Barmat. Wir haben schon sehr früh auf die Parallele S L i n n e s—B a r m a t aufmerksam gemacht und haben die Genugtuung, daß auch in der öffentlichen Diskussion dieses Prozesses und in den Verhandlungen selbst dieser Vergleich immer wieder angewandt wurde, um die Tatbestände ^zn klären. Tie Jnslationsgeschaste der S t in ne s und Genossen auf dem Rücken der deutschen Wirtschaft in den Jahren 1922 bis 1924 unterscheiden sich durchaus nicht von denen der als leichtfertig und unsachgemäß verurteilten neuen Gruppenbilduugen. Sicherlich bestehen gewaltige Unterschiede kommerzieller Art zwischen Hugo Stinues und Julius B a r m a t Aber mtd) ba§ G e m c i n ) ci m e: die mammutartige Entwicklung des Stinnes-Konzerns, der in seinem Höhepunkt 1664 selbständige Unternehmungen mit 2890 Betriebsanlagen und elf mir dem Konzern in Verbindung stehende Banken umfaßt, hat (darunter allein 389 Handelsorganisationen), ist nur durch die Inflation erklärbar. _ Wenn den Barmats vorgeworfen wurde, daß sw von Margarinehändlern zu Eiseuindustriellen wurden, so ist der Vorwurf, den man gegen HugoSLinneZ erhoben hat, nicht wenigerschwer, daß er vom Schwereisenindnstriellen zum Produzenten und Zwischenhändler von Margarine geworden ist. (Vielleicht ist sogar die Stufenfolge bedenklicher.) Gleichzeitig ist dies eine interesiante Variation zum Gegensatz zwischen „raffendein" rcnd „schassendem" Kapital. Aber beim Zusammenbruch hatte es Stinues besser. Beim B a r m a t - Zusammenbruch Staatsanwälte und UeberfallkommandoT Beim SL in n es-Krach die rettende Hand des „Stillhaltekousortiuml* der I)-Banken, die den verhängnisvollen Eindruck im Ausland mildern wollten. Ter vm: völkischer Seite viel gelästerte Jacob Goldschmidt mar es in erster Linie, der schnell und energisch alle geeigneten Schritte ergriff, um eine langsame Liquidation des Stinnesschen Reiches zu ermöglichen. Ter schnelle Zusammenbruch der Barmats fraß die letzten Dermögensrefte auf, die langsame Liquidation des Stinnes-Konzerns ermöglichte die Ankurbelung der der Familie verbliebenen Unternehmungen, so daß kurze Zeit später wieder eine Amerika-Anleihe in Höhe von 25 600 000 Dollar für die Stinnes-Unternehmungen abgeschlossen werden Lnnte. Der S t i n n e § - K o n z e r n als Handelsgruppe besteht und b l ü h t d a h e rh e u t enoch. Allen objektiven und sachlich kritischen Aeußerungen über die loirtschastliche Tätigkeit des deutschen Judentums sind wir immer und allezeit zugänglich. Wir deutschen Juden wollen u n s e x c n nichtjüdi s ch e n Dt i f b ü r g e r n vffen ins Auge sehen können. Es sind auch bei uns Nebelstände vorhanden. Aber wir lehnen alle Verallgemeinerungen ab. Wohin würde das führen d Von den Barmats sagen die Völkischen: so wie sie sind alle Juden. Was würde man dazu sagen, wenn wir auf die sinnlose Idee kämen, das gesamte deutsche Beamtentum beschuldigen zu wollen, weil der Oberfinanzrat H e kl w i g der Preußischeu Staatsbank nunmehr der passiven Bestechung überführt wurde? Was würde man uns vorwerfen, wenn wir den Fall Stinues — der in seiner Auswirkung sehr bedenklich war -»- dem ganzer: deutschen Nnternohmertum aukreiden würden.? Würden es sich die deutschen Offiziere gefallen lassen, wenn wir die Transaktionen des Kapitän L o h in a n n als typisch für den Geist des deutschen Lssizierkorps bezeichnen würden? Aber im Fall Barmat soll es erlaubt sein, zu verallgemeinern. weil man zu einer zugkräftigen 'Wahlparole kommen will! Die Transaktionen des Kapitän Loh manu: Ohne daß bisher restlose Klarheit vorliegt, kann doch gesagt werden, daß hier ein „Konzern" entstanden ist, der das Reich rund 30 Millionen Reichsmark gekostet hat. Auch hier lag keine wirtschastsvolitische Idee zugrunde. Hier wurde — viele Jahre nach der Inflationszeit — mit mflationistischen Methoden gearbeitet. Roch weiß man rächt, welche Kreise und Persönlichkeiten sich an den von Lohnrann „verwalteten" Geldern bereichert haben. Aber schon versuchen die völkischen Zeitungen -7 ohne Beweis und Handhabe — in dunkeln Andeutungen es so darzustellen, als ob Juden die Nutznießer dieser bedenkliche!: wirtschaftlichen Transaktionen gewesen seien. Besteht nach allen Zusammenbrüchen nichtjüüischer Unternehmungen und Konzerne, nach den Unregelmäßigkeiten, die wir schaudernd erlebt haben, die Berechtigung, den Fall dev Juden Darmat zu verallgemeinern? Wir glauben daran, daß die große Mehrheit des deutschen Volkes die Objektivität ausbringt, sich nicht weiter verhetzen zu lassen, und daß es nach dein Ausgang des Prozesses den Bürgerschreck Barmat nicht mehr fürchten wird. Tie Lehre dieses Prozesses aber sollte sein: mehr Objektivität und Wahrheit in der Judenf r a t) c ganz allgemein! a-i;pi ■! j V,.riii6if;. fi\J( wv v ■} jf 1^'v&'zü ff W/,jyr*är VV > f, H ’J; 4 -!■;,! ’J 0 ■w </ vr C iv//^*5 mb WU Erfreuliche und unerfreuliche Erfahrungen. Das S ch w u r g e r i ch t M ü n ch e n hatte sich in der letzten Woche zweimal mit der völkischen Presse zu beschäsriacn un3 hat erfreulicherweise die AuZnrtungeu des politischen Ka:npfes, die sich bei ihr zur ständigen Gewohnheit entwickelt haben, zurückgeroiejeu. Ter erste Fall betraf den „I l l u st r i e r t e n B e 0 ba ch te r", das — sit venia vcrbo — schöngeistige Organ der Hitler-Bewegung. In diesen: Blatt erschien eine sogenannte Novelle ..Ter ewige staunst die in widerwärtiger Weise die Berführungstünste eines reichen Müßiggängers schildert, natürlich eines häßlichen schwarzhaarigen Juden, der ein engelhaftes blondes Nllidchen mit Hilft einer natürlich auch jüdischen Kupplerin zu stall bringt. Tiefer chHlld" weiß beim ersten Anblick: Ter Judengott hatte ihm abermals ein Opfer zngeführt. Tie Novelle stellte also Gott als Herfershelser bei dem schuruhigen Licbeshandcl eines Jude!: hin. Trotz aller Ausflüchte und Windungen des angeklagteu ^christleiters Philipp Bouhler, der das Manuskript vor Aufnahme nur flüchtig gelesen haben wollte und sich im übrigen zur Rechtfertigung der gotteslästerlichen Stelle natürlich auf die bekannten antisemitischen Talmudauslegnngcn berieft verurterlte ihn das Schwurgericht wegen Gotteslästerung an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von 20 Tagen zu 2 0 0 Mark G e l d st x ci \ e. Ter nächste stall hieß Weiß gegen W e i ß. Ter Polizeivizepräsideut von Berlin Tr. Bernhard Weiß hatte gegen den Schrift- Leiter des TBöLkochen Beobachters", Wilhelm Weiß, Strafantrag gestellt, weil dieses Blatt tu einer Reihe von Aussätzen seinen Kampf gegen das Verbot der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei in Berlin mit heftigen persönlichen Angriffen gegen den verhaßten Polizeivize- Präsidenten ausgeschmücki hatte; dabei spielte insbesondere der Name „Isidor" eine große Rolle, den die Völkischen Herrn Tr. Weiß beizulegen beliebtem weil sie meinten, ihn dadurch besonders verächtlich machen 31t können. Trotz einer fulminanten Rede des Verteidigers gegen die „Teutschenversolgung" durch die „marxistische'" preußische Regierung nnd den Berliner Pollzeiterror sprach das Gericht nur in einen: der m:ter Anklage stehenden Fälle frei, weil man dem Angeklagten glaubte, daß dieser Artikel ohne sein Zutun in das Blatt gelangt war; in allen übrigen Fällen wurde er verurteilt. und zwar zur Geldstrafe von 1500 Mark. llkach dem unerfreuliche»: Ausgang, den manche Beleidigungsprozesse gegen völkische Hetzer in den letzten Jahren vor bayerischen Gerichten genommen haben, wud man diese beiden Urteile als Beweis einer Wendung zun: Beperen begrüßen dürfen, zumal cs sich um G e s ch w 0 r e n e n f p r ü ch e handelt, die letzte Entscheidung also bei Männern aus den: Volke lag. Altern diese Befriedigung ward einigermaßen getrübt durch Unbegreiflichkeitei: des von: Gericht in den: ersten Fall cinaeschlagene:: Verfahre»:-, stz ist schon schwer ver- [tünoiid), daß die Staatsanwaltschaft die Anklage nicht auch gegen den Verfasser, sondern nur gegen den Lchristlcitev erhob, dem das Gericht dann beim Strafmaß wohl oder übel zugute halten mußte, daß er loeniger schuldig sei als der Verfasser des Machwerkes „Fanu'st um so lvenigcr verständlich, als der Strasanteag unseres Landesverbandes Bapcrir ausdrücklich auch gegen den unter -cm Namen „Hesse" schreibenden Verfasser gcrrchict war. Vermutlich handelt es sich um ein Psendoupm. das aber bei entsprechenden Bennihungen der Aullagebehörde :00hl hätte gelüstet werden können, stoch befremdlicher aber war es, daß sich das Gericht neben dem von Amts wegen geladenen Sachverständigen. dem katholischen Theologieprofessor Geheimrat Tr. GöttZberger, von der Verteidigung als sogenannten Sachverständigen den Schriftleiter des „Völkischen Beobachters". Alfred Ro send erg, ansdrärrgen ließ. Nach der Strasprozeßorömmg müssen wohl Zeugen unbeschränkt zugelassen werden, die A::swähl von S a ch v e r st ä n d r g e n sieht aber im freien Gemessen des Gerichts. Und ein Main:, der eine niedrige Tendenzschrist über „Die Unmoral im Talmud^ aus bekannten Teudeugschristen zusannnengeklittert hat, aber zugcgcbcucrmasten die Ursprache dcS Talmuds überhaupt nicht kennt, ist doch nicht ein Sachkundiger, von dem das Gericht Bclehrnngc:»