Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 7 (1928)
- Issue
- 14 (4.4.1928)
- Date
- 1928-04-04
- Page
- Seite 185 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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VH. Jahrgang ❖ Nr. 14. Einzrlnummrr IS Pfennig des Oudeniums Siinfioff 859J, 8595. .:. PofischcckkontL: Setlitt SM 72. .:. Darittonio: Dresdner Dank, Wechl-rm IIn isn Sr. RorLrrt Einsiel». Der Fall Barmat ist vorläufig Z'um Abschluß gekommen. Wie bekannt, endete der Prozeß, der am 11. Januar 1927 seinen Anfang nahm, am 80. Mürz 1928 damit, daß entgegen den Anträgen der Staatsanwaltschaft für die erhobene Hauptanklage des Betruges und der Untreue der Schuldbeweis nicht geführt werden konnte. Die Juden I u l i u s rrnd Henr y Barmat wurden vielmehr wegen aktiver, die Nichtjuden Obersinanzrat Helkwig und Oberzollinspektor Stachel wegen passiver Bestechung verurteilt. Das ist heransgekommen nach einem ungeheuren Aufwand von Zeit, Geld und politischen Auseinandersetzungen, und das Kuriosum der 648 Seilen umfassenden Anklageschrift hat in ernsten Kreisen die Frage veranlaßt, ob es nicht sinnlos war, diesen Prozeß in der gewählten Form zn führen. Für uns hat der Prozeß Sarmat aber noch eine besondere Bedeutung. Tenn von völkischen Kreisen wurden die DarmaLs als besonders charakteristische Typen des „jüdischen Wirtschaftlers" bezeichnet, und der Kamps gegen Barmat galt der Stellung der Juden im deutschen Wirtschaftsleben überhaupt. Mit der Bloßstellung der Barmats wollte man den großzügigen Beweis liefern, daß die „jüdischen Eeschäftsmanieren" für das deutsche Wirtschaftsleben schädlich seien, und Daß man sich aller Mittel bedienen müsse, um das Judentum im kommerziellen und ökonomischen Leben zu isolieren. Daher füllte der Fall Barmat seit Jahren die Spalten der gegnerischen Presse, daher war er das Lieblingsthema völkischer Redner, daher spielte dieser unerquickliche Fall während des leidenschaftlichen Wahlkampfes zur Reichspräsidentenwahl im Frühjahr 1925 die Hauptrolle. Aber auch nach dem Urteil wird jetzt versucht werden, die geringen Strafen gegen die Barmats, Hellwig usw. auf den angeblichen politischen Einfluß des Cesamtjudentums zurückzusühren, und, wenn nickst alle Zeichen trügen, wird um Barmat auch während des konunenden Reichstags- Wahlkampfes gestritten werden. Trotz der geringen Strafen sind die Barmats nicht etwa ohne ernste Schädigung ihres geschäftlichen Rufes aus diesem Prozeß hervorgegangen. Ebenso wie wir nie diesen Fall beschönigt haben, wollen wir jetzt den Darmats kein Ehrenkränzlein winden. Ueber die jüdisch-prinzipielle Seite des Falles hat schon Dr. Alfred Wiener in einem Artikel .Müssen wir »abrücken'?" in Nr. 9 der „C. V.-Zeitung" vom Kahre 1925 geschrieben. Und was damals galt, ist noch heute zutreffend: wrr sind nicht für die Barmats verantwortlich, um so weniger, als sie int öffentlichen und politischen Leben der deutschen Juden nie eine besondere Rolle gespielt haben. Und wir wollen auch heute sagen, was die ganze objektive und sachliche Handelspreue zum Fall Barmat sagen mußte: es hat sich in diesem Prozeß viel Unerfreuliches ergeben. Die Methoden, nach denen die Barmats Millionenkredite von der Preußischen Staatsbank und von der Reichspost für ihre Unternehmungen und Konzerngesellschaften erhalten haben, sind bedenklich. Die Sicherheiten, die zur Verfügung gestellt wurden, haben sich nicht immer als wertvoll erwiesen. Das Gericht vertrat — nach der vorläufigen Urteilsbegründung (die endgültige erfolgt erst in einigen Monaten) — den Standpunkt, daß viele Geschäfte mit Treu und Glauben nicht vereinbar waren. Und Georg Bernhard schreibt in der „Bosskschen Zeitung" vom 1. April mit Recht: „Die Barmats gehören nicht zu den vorbildlichen Kausleuten." Was zur Entschuldigung der Barmats gesagt werden muß, hat der Vorsitzende des Gerichts in seiner vorläufigen Urteilsbegründung in gewipem Umfange schon ausgesprochen. Tie Vorgänge jener Zeit sind überhaupt nur zu verstehen, wenn man dieWirkungen und Nachwirkungen der Inflationszeit mit in Rechnung setzt. Man kann nicht sagen, daß die geschäftliche Moral ganz allgemein außer Acht gelassen wurde. Aber man kann Ausanuuenfapend sagen: durch die Inflation sind wirtschaftliche Grundgesetze (manchmal zwangläufig) zum Wanken gekommen. Es galt damals als höchste wirtschaftliche Weisheit, alles Erreichbare auszukaufen. Die Sorge oes Bezahlens wurde durch die tägliche Geldentwertung, wenn nicht überhaupt aufgehoben, fo doch unerheblich. Nicht die Barmats allein haben sich in jener Zeit ans bm Erwerb schlechter Unternehmungen eingelapcm, und nicht ihnen allein fehlten nach der Stabilisierung die Betriebsmittel, die zur Wetterführung der Betriebe und Unternehmungen erforderlich waren. Es war die Zeit, in der es das höchste Ziel eines Wirtschaftlers war, nicht nur über einen kleineren oder größeren Einzelbetrieb zu Herrscher, sondern an der Spitze eines „Konzerns" zu stehen. Die Ueberspitzung des Konzerngedanlens hatte in manchen industriellen Kreisen einen Leichtsinn verbreitet, der sich nach Ende der Inflation gerächt hat: auch stärkere und ältere Unternehmungen als die Barmatschen stnd zusammengebrochen. Und rvenn nicht nach der Stabilisierung sich hilfreiche Hände gefunden hatten, wären noch größere Zu-