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Central-Verein-Zeitung · 1928-03-23 · 12 (23.3.1928) · p. Seite 157

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
7 (1928)
Issue
12 (23.3.1928)
Date
1928-03-23
Page
Seite 157 (sequence 5)
Language
German
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NsNsGL MQQcÄ IPösMöaH fj 3m Verlag Sersbach ir. 3 o b n, S?er(m W 35, erscheint in bcn nächsten Tagen ein Buch des Berliner Polstcivstevrnsidentm Dr. Weis; (Berlin-. ..Pc.»i;er und Politik." In dem Buch schildert Tr. Weis;, der selbst jabrdann nn der Sritze der politischen Polizei gestanden bat. Gckctziwte und Gegenwart dieses sür das Staatsleben so außerordentlich wichtigen Zweiges polizeilicher Tätigkeit in Vergangenheit und Gegenwart. Von grundsätzlicher Bedeutung sind die Anssührnttgen. die Tr. Weis; über die Stellung'des Polizcibcaniten zur Politik inacht. In den Kapiteln „Tic Parteivolitik im Privatleben des Polizeibeaintentz und „Parteipolitik und Tienstausübung" führt PoUzeivizeprüsident Tr. Weiß n. a. aus: „Tie Beamten sind Treuer der Gesamtheit, nicht einer Partei". Tiefer Sah läßt erkennen, daß die Freiheit der parteipolitischen Betätigung jedes Beamten durch die ans der staatsrechtlichen Stellung des Beamten sich ergebenden Pflichten eingeschränkt wird. Ten allgemeinen Inhalt dieser Beamtenpslichten grenzt für die Berwaltungsbeansten Preußens § 2 des „Gesetzes betreffend die Tienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten" vom. 21. Juli 1652 dahin ab, das; der Beamte „sich durch sein Verhalten in oder außer dem Amte der Achtung, des Ansehens oder des Vertrauens, die sein Berns erfordert, nicht unwürdig zeigen" darf. Im Nahmen dieser allgemeinen Pflichten muß sich der Polizeibeamte, der die irmerpolitischen Machtmittel des Staates verkörpert und als solcher bei feiner Umwelt überall bekannt ist ^besonders dann, wenn er Uniform trägt), eine Einschränkung seiner politischen Betätigung nach der Richtung hin gefallen lassen, das; er bei deren Betätigung ein besonderes Mas; von Zurückhaltung beobachtet. Eine solche Zurückhaltung ist notwendig, mn das Ansehen und die Autorität der Polizei bei allen Teilen der Bevölkerung zu wahren, und um auch den Anschein zu. vermeiden, daß die Poliwibcamtcn Tiener einer Partei, statt Treuer der Gesamtheit feien. Daneben ist die Zurückhaltung auch ans Gründen eines festen Zusammenhalts der Polizeibeamtenschasr geboten, da andernfalls das kollegiale Gemeinschaftsgefühl der Beamtenschaft gefährdet würde . . . Ilm dem Ansehen der Polizei Rechnung zu tragen, wird es übrigens nicht nur genügen, daß die Polizeibeamten sich in den Tiensträumen selbst jeder parteipolittzschen Betätigung enthalten, sondern sie werden auch dafür sorgen mü|mi, daß in den Tienstraumen nicht von dritter Seite parteipolitische Agitation getrieben wird. Tie Verteilung parteipolitischer Flugblätter darf daher ebensowenig geduldet werden wie die Anbringung parteipolitischer Plakate, Bilder und Aufschriften. Mit der gebotenen Zurückhaltung ist es ferner nicht zu vereinbaren, daß Polizeibeamte in Uniform parteipolitische Berfaunnlungeu besuchen oder sich auf andere Weise in Uniform politisch betätigen. Weiterhin entspricht es nicht der gebotenen Zurückhaltung, daß Polizeibeamte in Uniform bei einer außerdienstlichen Veranstaltung Abzeichen anlegen, die als Ausdruck einer bestimmten politischen Ueberzengung gelten, daß sie also zum Beispiel bei einer Vereinsfestlichkeit schwarzweißrote Schärpen tragen, wie es gelegentlich vorgekommen und von seiten der Vorgesetzten beanstandet worden ist. Ven 3?cli*eivl*eptfäs*dejÄ£ Auch beim Eintritt Ln politische Vereine werden sich die Po!izerbeamten eine gewisse Zurückhaltung cnckerstgen münen. SKöuverständlich dürfen sie keiner Organisation beitretew welche die Berfasiung ans nicht gesetzmäßigem Wege zu ändern bestrebt ist. (Ausdrücklich weist Artikel 78 der preußischen Verfassung vom 30. November 1920 daraus hin, daß die Staatsbeamten besonders rer p stichlet sind, „die Verfassung gewissenhaft zu beobachten".) Tarüber hinaus werden sich aber auch die Polizeibeamten, wie ein preußischer Ministerialertatz vom 8. Tezember 1921 zum An-druck bringt, von einer öffentlichen Betätigung in solchen Vereinen scrnhalrcn müsstn, deren Ziele nicht offenkundig und einwandfrei verfannngsireuudlich sind; denn anderenfalls kann gar zu Leicht der Anschein bei der Bevölkerung hervorgerusen werden, daß die zu Hütern der Verfassung bestellten Polizeibeamten Feinde der Verfassung sind. ... Tie Zusammenhänge zwischen außerdienstlicher und dienstlicher Tätigkeit des Polizeibeamten sind dem Parteipoliiiter^ natürlich bekamst. Bewußt erstrebt er daher neben der Beeinflu"ung der persönlichen Haltung des Polizeibeamtcn auch eine Boemsiwmng seiner dienstlichen Betätigung. Alle politischen Parteien wißen, daß die Polizeibeamtcn im innerpolitischen Leben die Machtstütze des Staates darstellen. Sie haben daher ein erklärliches Interesse daran, diese innerpolitischeu Machtmittel ihren Politischen Parteizwecken dienstbar zu machen. Tie Jahre nach dem Novembernmsturz in Tcutschland haben uns zur Genüge gezeigt, in welcher zielbewussten und bei der Wahl der Mittel oft durchaus skrupellosen Weise die staatsfeindlichen Parteien die Tiensttäugkeit der Schutzpolizei zu beeinflusien streben. Tie Rechts radikalen versuchten ihr Heil vor allem in der Beeinstumrng der oberen PolizeibeamicnschafL (der Pol: zeiosti ziere- und darin, daß sie die Schntzpoli zeibe amten Zinn Eintritt in politisch rechtsstehende Verbände zu bewegen bemüht waren, in denen eine lebhaste Propaganda gegen die bestehende Republik getrieben wurde. Tie .Kommunisten haben ein umfassenderes Beeinflnsfun gssystenr ausgebildet. Ihre Organisationen weisen'besondere Reports auß die den Ramcn „Zersetzung" führen und deren schließlicher Zweck (neben der Beeiustustung von Reichswehr und gegnerischer Priwatorganisanonen wie des Reichsbanners) die Zersetzung der Schutzpolizei ist, das heißt die Herüberziehung der Schutzpolizeibeamteu zu den Kommunisten. Solche verhetzende Propaganda verspricht den staatsfeindlichen Kräften Erfolge nicht nur für den entscheidenden Machtkampf mit den: Staat, sondern sie verheißt den staatsfeindlichen Parteien auch für die kleinen Tagesereignisse, bei denen Zusammenstöße mit der Pouzst unausbleiblich sind, wesentliche Vorteile. Wenn die Beamten der Schutzpolizei vom Parteigeist des Kommunismus angesteckt sind, werden sie naturgemäß kommunistische^Temonstranten bei etwaigen Ausschreitungen nicht allzu scharf anfasien, und anderseits werden Schutzpolizeibcamte. deren Herz den Rechtsradikalen zuneigt, bei etwaigen Zuf sammcnstößen zwischen Hakenkreuzlern und Politisch Linksstehenden f die crftcren nicht zu. schonen geneigt sein ... Schneeflocken. Tumult im Deutschen und Oesterreichischen Alperrverein. Tie Bereinigung des Deutschen und Oesterreichischen Alpenvereins war so schön vor sich gegangen. Tie Oesterreicher hatten nach dem Arier- Paragraphen die nicht stubenreine Sektion Tonanland hinausgeworfen. Tie Lorbeeren der österreichischen Arier ließen die deutschen Brüder nacht ruhen. „Im Interesse des Friedens" in der Sektion Berlin des Alpenvereins wurden die jüdischen Mitglieder hinausgegrault. Teils gingen sie, teils wurden sie gegangen. Und nun scheint doch der Friede in dem Land ohne Inden nicht cingekehrt zu sein. Zunächst hat das Gericht, wie hier berichtet, entschieden, daß das Hinausfetzen jüdischer Mitglieder zu Unrecht erfolgt, sei. da die Wahl des amtierenden Vorstandes statutenwidrig erfolgt sei. Und nun hat gar der Vorsitzende drese-s Vorstandes deschllpenbereins, Herr Kommerzienrat Hauptner, „der seme Person in selbstlosester Weise eingesetzt hat", das Pech, daß es rhm nicht besser ergangen ist une den Indem er, der Hauptvorsitzende, t|t von emer Gruppe der Sektion, der „Geselligen Gruppe", am 22. Februar ^^.ausgeschlossen worden. Als ein Herr sür den aemastregelten Herrn Hanptner eintrat, wurde jener Herr, ein Professor, m t t Sänften bedroht, und als die Anlegung den Siedepunkt erreichte, brevi manu an die Lust gesetzt, Est wird sogar behauptet, daß die Fäuste mit dem Körper des Herrn, einen; der ältesten Mitglieder des Vereins, in Berührnng^gekommen sind. Und warum? Herr Hanptner hatte bei einer Tettioncweranstaltung. der Weihnacht-cheier m der „Geselligen Gruppe" d-es Alpenvereins, in „etwas venckHrften" Worten seiner Empörung darüber erregt zum Ausdruck gegeben, daß wer junge Tarnen, z. T. Töchter eines Vorsitzenden, bei einer Aussuhrnng als „Schneeflocken" „mit bis wett oberhalb der Knie nackten Bcrncn" tanzten, was doch nicht schicklich sei. auch lvenn cs von den ergeneu Müttern als nicht unschicklich empfunden wurde. Trotzdem .^auptner d:e „Angabe über die Grenze der Bekleidung der Tänzerinnen" znruckgenommeu hat, hat die Gruppe den B e r k e h r m i t H e r r n Hauptner abgebrochen, und der Sektionsvorstand hat jeden amtlichen Verkehr mit der „Geselligen Gruppe" der Sektion abgebrochen. Sonderbar, höchst sonderbar! Man hätte derartige Vorgänge verstehen können, solange eine große Zahl jüdischer Mitglieder im T ent scheu rmd Oesterreichischen Alpenverein war. die ja den guten Ton und die reinen Sitten verderben und der Geselligkeit Abtrag tun. Aber so-?! Es ist und bleibt traurig, daß der einst blühende Verein auf derartige abschüssige Bahn geraten ist. Einst war seine Gestlligkeit vorbildlich. Ehristen und Juden begeisterten sich friedlich, nebeneinander wetteifernd, für die Schönheiten der alpinen A'atur. als noch nicht als „Grüß Gott" dein Bergsteiger von der Hütte in Fels und Smuee die Inschrift entgegenstierte: „Inden ist der Eintritt verboten." Atpinus. Michas! und Neper Heers „Struensee". <?irr (Sevenkblatt zum-27. Mär; 1928. Von Dr» Leopold Hirschbcrg (Berlin). In der deutschen Literatur waren es die Brüder Stolbcrg. Goethes Jugendfreunde. und die Brüder Grimm, in der französischen die Brüder Goncourt, die in Eintracht und Liebe ihre Werte gemeinsam schrieben und veröffentlichten. Aber diese drei waren Schaffende ans gleichen Gebieten: Tichtcr und Forscher. Ich kenne nur einen Fall, in dem sich ein vedents a in e s Brüderpaar zu einer Schöpfung v e r s ch rede n e r Künste vereinigte und ein Werk zeitigte, denen gänzliches Verschollen sein durch nichts gerechtfertigt ist. Ter Säkularlag des 2 7. März 1628 ist wohl geeignet, die heutige Zeit an Wertvolles und Vergessenes zu erinnern: nn die gemeinsame .Kunsttat der Brüder Mevor und Michael Beer. Heute vor hundert Jahren wurde auf dem königlichen Theater zu München der ,.S t r n e n fc e", ein Trauerspiel in fünf Ans-

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