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Central-Verein-Zeitung · 1928-03-23 · 12 (23.3.1928) · p. Seite 156

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
7 (1928)
Issue
12 (23.3.1928)
Date
1928-03-23
Page
Seite 156 (sequence 4)
Language
German
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156 Dee Plattfuß. Eine bcmerkenswerte Ltattstik -es Leutschnationalen Han-lttngsgchilfeuverbattvcs. Ter in vieler Beziehung sehr lesenswerte Rechenschaftsbericht des Teutschnationalen ftandlungsgehilsenverbandes über fr«* Jahr 1926 berichtet im Rahmen der Jugendarbeit über die von dem Verbände gebildeten Turnergilden. Es heißt dort über ötc tu ne«n.3cfjn Gilden durchgesührten sportärztlichen Untersuchungen ^die Ergebnisse an den erslnralig Untersuchten lauten aus allen Gilden mehr oder weniger gleich. Es wurde fcftßd'teüt: Ser Tccrchlchmtt der teilte ist sehr schivach entwickelt und hat unzureichende GcharntuluckulaLur. Vorherrschend sind rund . w ..... 3t> v. ft. Brustkorb- und Rückgrawcrbüdttng durch - Rachuts, 15 dis 20 v. ft. Trüsencrkraukung durch Skrosulcac.', ' 25 v. ft. engbrüstig durch schlechte törnerliche Entwirklung-nu'gluhkelk. 10 v. ft. schlechte Lungen, 10 v. ft. dtervenkrankheiten, 50 v. H. Plattfuß oder Anlage dazu tt), 25 v. ft/Augerttranrheiten, . . , ,• 15 bis 20 v. ft. ungenügende Ernährung, megcsamt ichu'ache Organe. Erwähnenswert ist, das; bei, den Untersuchungen in München 76 v. ft. Schilddrüscnvergrößermig fcstgesllllt Wunde." Bisher hörten wir immer, der Plattfuß sei eine Eigentümlichteit der Juden. Was sagen jetzt die völkische!! Rassetheoretiker gegenüber diesen doch sicher errnvaudsreien Feststellungen aus einem völlig rassereinen Kreis? Nnlautrrer Wettbewerb. Voil Rcchtsanwalt Tr. Rudolf Wassermann (München). Es wird häufig übersehen, da's A.eugernnge:! des lvirtschchsttichen Antisemitismus, die sich n.'ch-t zur Verfolgung mit der Beleidigungsklage eignen, aus Grund des unlauteren Wettbewerbsgesetzes verfolgt werden können, und zwar sowohl im Wege der Klage, als auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Einschlägig ist der 6 1 dieses Gesetzes, der fccftimmf: .Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken dcs Wettbewerbs Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstehen, kann aus Ilnterlasiung und. Schadenersatz in Anspruch genommen werden." Es ist nun von Interesse, dag neuerdings in einem Rechtsstreit, der an sich nichts init dem 'Antisemitismus Zu tun hat, das Oberlandesgericht Braunschweia in einem Urteil vom 11. November 1927 (A. Z. 6 P 16r27) G r u ndsätze cnlloickelt hat. die sich häufig auch Zur Bekä m pfu n g des W i r t s ch a f t s a n t i s e m i - tisrnus eignen werden. Ter Reichsschutzverband für Handel und Gewerbe hat in Bekämpfung des Verbandes deutscher Waren- und Kauflzaujer Flugblätter verteilen lassen, in denen es u. a. hieß, wer im Warenhaus kaufe, unterstütze diejenigen „goldenen Mächte", die ihm spater selber eiserne Ketten flechten; der Käufer untergrabe den deutschen Mittelstand und helfe, die deutsche- Wirtschaft knechten; er grabe sich selbst und feinen Kindern das Grab usw. Ter Iln t e r l a s s n n as k l a g e des Verbandes deutscher Waren- und Kaufhäuser hat nun das Oberland e sg e r i ch t B r a;r n i ch w e i g mit folgender Begründung stattgegeben-. „Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist anzunehmen, daß eine Verteilung des vom Kläger beanstandeten Flugblattes durch die Beklagte einen Verstoß gcacn vic guten Sitten 1 1129©.) darstellen würde. Ter deutsche Einzelhandel steht sceillch in einem wirtschasltichen Kampfe gegen den Wettbewerb der deutschen Waren- und Kaufhäuser, und er mag in diesem Kampfe einen verechligtcu Adrvchrkamps von seiner Seile erblicken. Auch mag er alle Maßnahmen., die. er in diesem Kampfe trifft, als Abwehrmaßmchmen von keiner Seile ansehen. obschon diese Auffassung unrichtig wäre. Tenn der Wettbewerb der Waren- und Kaufhäuser gegenüber dem Einzelhandel ist an sich nicht rechts- oder sittenwidrig. sondern erlaubt wgl. RG. IW. 1927. S. 113), und insbesondere liegt im Streitfälle nichts dafür vor, daß einer Verteilung des vom Kläger beanstandeten Flugblattes ein unerlaubter Angriff von seiten der Waren- und Kau'häustr vorausgegangen ist. Dennoch blcidt eine Bertcitttug vcs vorn Klüger beanstandeten Flugblattes sittenwidrig, weil keineswegs alle Maßnahmen» die im wirtschaftlichen Kampfe für bloße Adwcbrmaßnabmen gehalten werden, erlaubt sind. In dcnr FlugLlatte wird unter Mißbrauch der nationalen Empfindungen des deutschen Volkes für einen wirtschaftlichen Kamps zweier Intcrcffcntcngrnpvcn in aufreizender Form der Versuch unternommen, den wirtschaftlichen Gegner in der öncnilichcn Meinung ans daS schwerste herabzuwürdigen und verächtlich zu machen. Ein derartiges Vergehen gegen einen wfttftbafrlicheu Gegner, das Zn einer Bergntung des geschäsrlichen Lebens führen ntuß, stellt unter allen Umständen einen Verstoß gegen die guten Sitten durch Von besonderer Bedeutung sind natürlich die letzten Sätze der Begründung, in denen sich das Oberlandesgericht ans Den Standpunkt Jiclit, daß nicht u u t c r 19 i ß b r a u ch der nationalen Empfindungen im W i r t s ch a s t s k a m \\ f der Vers u ch uu re rno m m e n u? erben du rfe, den w i r t s ch a s t l i ch e n Gegner in der^ vsfcnrLicheu M e i n u u g herabzuw u rdige n. Das Oberlandesgericht Braunschweig k n i\ i> f t d^ibei oficnlnnan Entscheidungen anderer Gerichte an, die ebenfalls schon ausgejprochur hatten, daß gehässige und aufreizende K u w b g e b u n g c n . als WetLbe lu c r b s m a ß n a h m e n pttenUMbrig sein fi'nnlcn, und zwar insbesondere dann, wenn sie „sachlich unberechtigt, geeignet und darauf berechnet sind, den. Betroffenen m den Äugendes PublikumZ herabznwürdchtzn/. (Bergl. hierzu die Zusammenstellung in dem Kommentar von- Rosenthal zum tt. W. G. 6. Ausl., Note 35 und 36 zu § 1.) _ NWsdcstorveuiger bleibt das Urteil insofern bedeutsam, als es -ans die Berechtigung oder Nichtbercchtigung der Vonoürse gar nicht eingeht und sich auf den Standpunkt stellt, daß allein schon der Mißbrauch der nationalen Empfindungen in aufreizender Form im Wettbewerb dazu genügt, eine U n t e r t a s s n n g s k l a g e z u b e g r ü n d e u. Ein Jubiläum... Gedanken eines jüdischen Frontkämpfers. „ . . . Grabsteine demolieren, Friedhöfe schänden . . . Das ist neu in der Kulturgeschichte. Darniör er!. Ich finde, daß dagegen alle Brunnenvergistungs- und 'Ritualmorderzesse zwar blutrünstige und hirnlose, aber, wen;; man großzügig denkt, durch Wahn und Leidenschaft entschuldbare Veranstaltungen waren ..." (Jacob W a s s e r m a n n , Ter Fall MauriziuZ.) Im Taumel der Zeit hat man in Deutschland, wo man nicht gern eine Gelegenheit verpaßt, Jubiläen zu feiern, es doch übersehen. daß ein bestimmter Anlaß zu einem solchen vorlag. Wir haben nämlich vor kurzem die fünfzigste Schändung eines jüdischen Friedhofes erleben müssen, der einige weitere auf dein Fuße folgten, so daß wir augenblicklich bei Abfassung dieser Zeilen bei der vierundsünfZigsten Verwüstung eines jüdischen Friedhofes halten. Eine erschreckende Vorstellung, wenn man in Gedanken die Unzahl umgestürzter Grabsteine vor sich sieht. Unmöglich, sich das Innere der vertierten Täter vorznstellen. Vielleicht in der Inflationszeit, als der Kampf ums nackte Dasein auf seinem Siedepunkt war. da Hütte man bei allerdings sehr großzügigem Verstehen, in Anbetracht der allgemeinen Notlage, die stets in einem Volke die niedrigsten Instinkte erweckt, die, wenn auch irregeleitete Mentalität der Täter begreifen können. Heute aber, wo die Verhältnisse glücklicherweise wieder geordnete sind, wo die Gemüter, die durch Kriegs- und Inflationszeit mit ihren Sorgen und ihrer Unterernährung so stark mitgenommen waren, sich allmählich beruhigt haben, heute ist es unfaßbar, wie sich Menschen dazu hergebcn können, die Ruhe der Toten zu stören. Man denkt Zurück an den Krieg, wo nur allzu oft der Kampf auf Friedhöfen sich abspielte, und man erinnert sich noch des entsetzlichen Grauens, das jeder bei dem Gedanken, diese heiligen Plätze Zu entweihen, empfand. Und nun kommen, mitten im tiefsten Frieden, zehn Jahre nach dem Kriege entfepclte Menschen und legen, was bezeichnend ist, meist in der Nacht, Friedhöfe ihrer eigenen Volksgenossen um. In der Vorrede Zu dein Buche „Jüdische Flieger im Weltkrieg", die von keinem geringeren als dem Schöpfer der deutschen Kriegs-- fliegerei, Oberstleutnant Siegert. verfaßt ist. sagt dieser: „...Ich möchte mit diesem Vorwort die Stimmung deutscher Männer dahin beeinflussen, ihren Führern den Auftrag Zn erteilen, Partnkämpse in einer Form ausznsechten, die sich gleicherweise von Vernnglunpsung Lebender wie von Leichenschändung entfernt halt . . / siegert faßte in seiner vornehmen Denkungsart schon die Herabsetzung der Kriegsleistungen jüdischer Soldaten als „Leichenschändung" ans. Was soll man nun dazu sagen, wenn diese Schändung in des Wortes traurigster Bedeutung in Wirklichkeit vorgenommen wird. Tenn nur allzu oft haben sich auf den verwüsteten Friedhösen die Gräber jüdischer Kriegsteilnehmer unter den Opfern befunden. Man muß sich die Frage vorlegen, was die Behörden tun, um solches Treiben völkischer Schandbuben Zu verhindern. Ter Contra!- verein hat sich, ivie in der „G. B.-Zeitung" ansgesührt wurde, rechtzeitig an die zuständigen Stellen gewandt und von allen Seiten die Zusicherung erhalten, daß man rücksichtslos gegen die Uebcltäter einschreiten würde. Es läßt sich auch feststellen, daß meist nach kurzer Zeit die Verbrecher gestellt und den Gerichten übergeben werden. 'Allerdings zeigen diese, und es ist schmerzlich, dies konstatieren zu müssen, solchen Rohlingen gegenüber eine geradezu erstaunliche Milde. Tie Folge davon ist nun. daß die geringen Strafen weder abschreckend noch erziehlich wirken und jede Woche ihre neue Friedhofsverwnstung mit sich bringt. Als vor einigen Jahren das Schlageterdenkmal mit roter Farbe besudelt wurde, da beeilte sich die damalige Reichsregierung mit ihren: Kanzler, Herrn L u t h c r . an der Spitze, durch ein Telegramm an die Eltern Säsiageters das Verwerfliche dieser Tat scst.zustellen. Mit 'Recht. DUt demsclbcn Recht aber können wie verlangen, das; endlich auch einmal vor; atttoritativer Seite auf das schimpfliche Tun der Schänder jüdischer Friedhöfe, die schon Hunderte von Gräbern verwüstet haben, hingcwiesen wird. Ties würde sich schon in Anbetracht des deutschen Ansehens im Auslande empfehlen, denn es wirst wahrlich kein gutes Licht aui die kulturellen Zustände bei uns, wenci die ausländischen Zeitungen die häufigen Friodhossschändungen mH oder ohne Kommentar verössentlichen, in einer Zeit, wo die ehemaligen Feindstaaten alles tun, nur die Stätten der bei ihnen ruhenden deutschen Kämpfer ebenso würdig anszrrgeüaltcn wie die eigenen. e« sch.'

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