Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 7 (1928)
- Issue
- 11 (16.3.1928)
- Date
- 1928-03-16
- Page
- Seite 144 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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144 WsxGMMO jjUv; £ )t\ / M ZlrSMMit » M§A Ü44ü: Unter den freuten Lchändmiaon jüdischer Friedhese der lchtcn Jahre nimmt der Lvwenbcrger Falt insosern eine beinnrere Etellmig ein, als -er wohl die j u q e n D 11 d> ft c n Täter nujirctjr: ^d;uliunaen im Alter zwischen neun uni) elf Jahren. Cr aber auch -imosern interenant, als die erst vor kurzem abge'chlov.one Vcrso'.gung der Anaelegenbeit durch die zuständigen Behörden zu Crgedurgen geführt hat die wegen ihrer Eigenart festgehalten zu werden vordienen. Das Vorfahren gliederte sich in ein straf recht UckM cm verrvaltuugsmäßigcs und ein zivilrechtliches. Ter Schauplatz der Tat ist das in Niederschlcsieu. am 9ioibabt)aim des Nieseugebirges gelegene Landstadtchen Lvwendcrg, in welö-ein knavv zehn iüdisä'e Familien wahnen. Tor! entdeckte man Ende Februar 1^, daß auf dem indischen Friedhof etwa ein Dutzend Grabsteine umgewenen oder durch Abhauen von Verzierungen und Ecken beschädigt wmden waren. Einige Steine waren mit Hakenkreuz e n bemcilt. Als ^.akr wnrdnr drei Schüler ermittelt, die unmittelbar vor dem Nebcrgang aus der Volksschule in die Quarta des dortigen Gymnasiums standen. Alle drei stammten ans guten Familien. Ter gewecktesteoffenbar der Anführer, war der Sohn eines Löwenbergcr Studienrats N. In der Strafanzeige des Landesverbandes Niederfchlesien des E. B. war betont, daß die Jrurgen die ^-rat ozonbar unter dem Einfluß Erwachsener vvtlsührt hatten, zumal W e r w o l s und Iungdo üch unter den Jugendlichen in Löwenberg großer Beliebtheit erfreuten. Segen die Täter selbst, von denen einer, der Sohn des Studienrats. kurz zuvor beim UebcrUettern der Friedhofsmauer von dem Gärtner des Fri.dhoss erwischt worden war. konnte natürlich wegen der noch nicht erreichten Strafmündigkeit nicht eingeschritten werden. Sie erklärten, Kaninchen gesagt zu haben und dabei aus den Friedhof geraten zu sein. Tie Verfolgung eines Tieres habe zum Umstürzen eines Grabsteins geführt, der beim Fallen zerbrochen sei. Tann hätten sie von anderen Grabstätten Verzicrnnaen und ^teiukugeln abgeschlagen, um damit m spie lew- Sie befrritten übrigens. Oa& sämtliche vorhandenen^ Beschädigungen von ihnen stammten, und behaupteten. die Urheber der übrrgen nacht zu kennen. Tie Ermittlungen nach etwaige;: Hintermünnen: blieben vergeblich. Sv wurde das cingeleitcte Strafverfahren eingestellt. Ter zweite Abschnitt des Verfahrens spielte sich vor der 3 chulbchörde ab. Drr Tircltor des Eynurasiums. aus das die drei Täler während des Verfahrens nbergesicdckt waren, zögerte ntdjt* bei; Knaben das Verwerfliche ihres Tuns vor Augen zu führen und ihnen eine Prügelstrafe zu verabfolgen. Insoweit brauchte die Schulbehörde nicht einzugreise::. Tagegen wurde dies leider gegenüber dem Vater des Rädelsführers nötig. Tiefer, wie bereits erwähnt, ein Ctudienrat an der gleichen Anstalt, wurde für den von seinem Sohn an- Lcrichteten Lchad-en von der ShnagogelTgemeinde in Anspruch genommen undbrachte es im Laufe des hierüber entstandenen iLchriftrvechsels fertig, von dem ..sogenannten Schaden" zu sprechen, den sein Sohn augerichtet habe, wobei er das Wort Schaden in Gänsefüßchen setzte! Er erhielt von dem Rechtsvertreter der Gemeinde die Antwort, es sei tief bedauerlich, daß einem. Erzieher der Jugend das Verständnis für den hier angerichteten Schaden abgehc. Hierauf erwiderte er, es fei ihm völlig gleichgültig. was mau bei chm verständlich oder unverständlich finde, er verbäte sich enh'chicdcn stgliche Kritik. Tiefer Briefwechsel wurde dem zuständigen Provinzialschulkolkcgium unterbreitet. Tor Qberpräsidcnt als dessen Vorsitzender teilte mit, er habe gegen den Studienrat ..das Erforderliche veranlaßt". Hoffentlich hat der Studienrat ob seiner in feinen Briefen sich offenbarendon Eesinnungsrobeit eine scharfe disziplinarische Rüge erhalten. Es ist kein befriedigender Zustand, daß ein arg mißverstandener Autoritätsglaube manche Behörden noch ünmer an der aus dem uionarchistischen Regime stammenden Gepflogenheit fcsthalken küßt, auf Beschtverden gegen Beamte ihres Reports den Beschwerdeführer über die ergriffenen Maßregeln km Ungewissen zu lasten. Prinzipiell muß betont werden, daß derartige- Bescheide der Stellung eines die Behörde anrusenden Bürgers im Vvkksstaat nicht entsprechen, und deshalb dringend abänderungsdedürstig sind. Tenn wenn Artikel 126 der Reichs Verfassung jedem Deutschen das Recht gibt, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an d i c Zuständige Behörde zu wenden, so entspringt hieraus die Verpflichtung der Behörde, dem Petenten eine klare und erschöpfende A n t ft* o r t’ 1 ü e 11 c i 1 c n- Noch auffallender wirkte das Verhalten des zustandigeir K r c i s s ch u! - ratZ. Er erstattete feiner Vorgesetzten Behörde einen Bericht,!u den: es heißt: ^Einige Sternkugeln, die cm? eisernen Spitzen kose saßen, wurden von den Jürgen herrmtergeuommen. Vor? einer Marrnorplatte. die beim Hcradkasten en einen Stein stieß, brach eine Ecke ab. Tie Zeitungsartikel find eine tendenziöse Ausmachrrng. Es gehört viel Phantasie dazu, den vewkiegendeu TrunrnenirlugenstrAch mit den Erfurter Ex- ' Men auf eine Stufe zu stellen. Tie Erziehung im Hause oder eine völkische Bewegung haben damit nicht das Geringste zu tun." , ßvlbft wenn man der Ansicht ist. daß hier rnehc Tununheit als Böswilligkeit im Spicke war. muß cs enlschüdeu austallen. daß der Säurlrat es beharrlich vermeidet, die Tinge deün rechten Namen zu nennen und vom ».H e x u n i e r n c b m c n" der Verzierungen, sowie von: ,.H er a b l a s s c n'* «inet Ltaruwrvsittle spricht, während doch der eine Attentäter gestäüblich die Verzierungen mit einem Knüppel herunkerge st v ß e n hatte und die Maruwrplatte regelrecht umgeworjen war. Am meisten Zeit nahm die zivilrechtliche Seite des FLlles in Anspruch. Während die Eltern ztveror Mittäter den von ihren Söhncrr angerichteten Schaden anstandslos bezahlten, kam es bezeichnenderweise gerade mit dem Studienrat zu keiner gütlichen Derständlgw-g. Er wollte nicht einmal die- 99 Reichsrnark begleichen, die der Bildhauer für die Reparatur der -Schäden liquidierte, die sein, LeL Studienrats. Sohn nach eigenen, Geständnis ungerichtet hatte. So kam es zur Klage. Gemäß § 892 Bürgerliches Gesetzbuch hastet der Bater für unerlaubte Handlungen seiner unmündigen Kinder, falls er die chm obliegende Pflicht. sie genügend zu beansüchtiaen. $to3cfc/’S^d/tdsc/mAi Eigene Verkaufatetten in afien g t ösfei tn Städten Deutschlands. Erhältlich in allen Spezialgeschäften. W . .. M schuldhaft verletzt hat. Amtsgericht Löwenberg und Landgericht Hirschberg, die in erster und zweiter Instanz zu entscheiden hatten, verneinten übereinstimmend, daß hier eine solche Verletzung der Aufsichtspslicht vorliegc. Zwei Lehrer, die den jungen N. ans der Schule kannten und ms Zeugen vernommen wurden, bekundeten übereinstimmend, er sei ein durchaus gutartiges und anständiges Kind, das zwar gelegentlich herumtolle, aber im Betrage!: stets eine gute Note aufgewiesen habe, jjuiu habe ihm keineswegs eine Tat wie die Beschädigung von Gräbern Zutrauen können. Hätte man bei dieser Sachlage das klagabweisende Urteil billigen können, so mußten zwei Umstände doch Bedenken erregen: Einmal hatte N. bei Entdeckung der Tat zunächst alle Beschädigungen seinen beiden Kameraden in die Schuhe geschoben und angegeben, er habe^ nur Ungesehen. Erst später bequemke er sich gegenüber" den Aussagen der beiden anderen zu einem Geständnis, das in ihm den offensichtlichen Rädelsführer erkennen ließ. Er hatte also nicht nur gelogen, sondern auch seine Kameraden hereinlegen wollen. Ferner bekundete einer der beiden vernommenen Lehrer, er habe vor einiger Zeit bei N. ans der Innenseite der Schultasche ein großes, mit Tinte aufgemaltes Hakenkreuz entdeckt. Er habe ihn deshalb aber nicht zur Rede gestellt, sondern seine» Vater daraus hingewiesen, der für Beseitigung des Hakenkreuzes gesorgt habe. Er, der Zeuge, glaube nicht, daß der Junge sich der Bedeutung des Hakenkreuzes bewußt geweserr sei. Einen antisemitischen Einschlag habe er jedenfalls nie bei ihm sestgestellt. Wlchrscheinlich habe ec das Hakenkreuz bei alteren Schüler» gesehen rmd es aus Nachahmungstrieb gleichfalls angebracht Man muß bezweifeln, ob das Gericht diese beiden Umstände richtig gewürdigt hat, als es meinte, der Vater habe keine Veranlassung gehabt, seine» Sohrz einer besonderen Aufsicht zu unterstellen. Schon daß der Schn, wie es unterstellt sesi ohne Wissen des Vaters das Hakenkreuz auf dem Innendeckel der Sch:rltasche aufgsmalL trug, zeigt eben einen großen Mangel an Aufsicht. Liese hätte aber unbedingt einsetzen müssen, na ch d cm der Vater erst einmal von der Anbringung dieses Zeichens Kenntnis erhalten hatte. Las Gericht härte ans Grund der Zeugwaussagen wohl Veranlassung gehabt, sich den Uebelräker einmal persönlich vorzuladen und ihn daraufhin zu prüfen, ob er wirklich so ahnungslos war, wie sein Lehrer ihn hinstellte. Wer auf diesem Gebiet auch nur einige Erfahrungen besitzt, der wird doch eher der Ansicht sein, daß auch ein kindlicher Träger des Hakenkreirzes sich der judenfeindlichen Bedeutung dieses Abzeichens ganz gut bewußt ist. Eine derartige Vernehunnuz fand nicht statt. Vielleicht wäre sie ergebnislos geblieben. Mindestens Härte sie schon vorher seitens der Schulbehörde erfolgen könuen. Aber gleichviel: Auch dieser Fall zeigt in allen seinen Stadien die so vielfach gemachte Erfahrung, daß heutzutage Schule und Haus ein gerüttelt Blaß von Schuld trifft, wenn wir gerade bei jugendlichen Elemente!: immer wieder jndenscindlichen Ausschreitungen begegnen. Das MrtschaftsprogramN des Cealralöerelns. Der H a u p t vor st a n d des Eeutralvereins setzte in seiner Sitzung vom 8. März in Ausführung der Vorsckfläge, die Dr. Norbert Einstein in der Hauptversammlung unterbreitet hatte, zur ei W i r i f d) a f t % i o m ni i f f i o n c it ein. die folgenden Aveckeit dienen: 1. Konrmissiorr zur Klärung der wirLschcrftlichcrr Lage der deutschen Juden. Ihre Ausgabe ist: Feststellung derjenigen Berufe, die Not gelitten haben. Prüfung, ob Berufsgruppen vorhanden sind, in denen die notleidenden Existenzen Aufnahme finden können. Ihr gehören f o l g e n d e M i t g l i e d e r an: Rechtsanwalt Dr. Georg L a u m, Tr. Norbert E i u st e i n, Dr. b. c. Jakob Goldschmidt, Oscar Heimarrn. Staatssekrerär z. D. Professor Dr. Julius H r r s ch, Bankier Julius Schwarz, Dr. Kurt Zielen zige r. Stellvertreter: Chefredakteur Georg Bernhard, S-yndikus Dr. Hermann B e r l a k. Dr. Jsmar Freund. 2. Kommissiorr zur Prüfung der BoykoLtbestrebrrngem gegen die deutschen Inden. Ihre Ausgabe ist: Genaue Nntersuchung des jüdrsck)en Angestclttenprodlems. Ihr gehören folgende Mriglieder au: Behrendt (Deuthen), Eugen Caspar y, Dr. Norbert E i u st e r n. Alfred P a n ow s k i, GeneralsekreLLr Rudel, Syndikus Artur Schweriner. Beide Kommissionen haben das Recht der Zuwahl. Es soll insbesondere in die Merke Kommission eine weibliche AugesteLte hür- .zuaelvählt werden.