Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 6 (1927)
- Issue
- 52 (30.12.1927)
- Date
- 1927-12-30
- Page
- Seite 732 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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724 aber erklärte er feierlich, daß sie . . . ihr Nettungswerk bis zum Endsieg fortsetzen werden. Der Gerichtshof verurteilte vier Angeklagte zu je zehn ^agen Arrest, zwei zu je einem, zwei zu je zwei und einen zu fünf Monaten Kerker, wobei er ihre Jugend als besonders strafmildernd in Rücksicht gezogen hätte . . . Warum der Gerichtshof trotz der durchwegs ent- Lastenden Zeugenaussagen die Studenten doch verurteilt hatte? Nun, deul Ausland wußten Opfer hingeworfen werden, da halfen auch die eifrigsten Entlastungszeugen nicht. Deshalb war man doch zufarumengetreien! Hatten dock) die neun Studenten — gegen reichliche Emtschädigurrg — Die Rolle des Prügelknaben freiwillig übernommen. Verbüßen werden die „Verurteilten" ihre Strafe natürlich nie. Außer in Bukarest wurden auch in Klausenburg und in Jassy ähnliche Komödien aufgeführt. Der wirkliche Prozeß, dem aber wohl keine Amnestie folgen wird, steht noch aus: die Aburteilung der — Opfer der Studenten, die unter der Anschuldigung, „kommunistische Unruhen" geplant und die Studenten provoziert zu haben, verhaftet wurden. Unter den Verhafteten ist auch der Hotelier Emil Weißlowitsch, der es gewagt hat, sich gegen die kn sein Haus eindringende Horde zu wehren. Weißlowitsch hat zu seinen 46 Stichwunden noch eine Lungenentzündung bekommen und schwebt noch immer Mischen L^ben und Tod. Der Prozeß gegen die „Provokateure" wird erst durchgcführt, wenn er, der Hauptschuldige, genesen — oder gestorben ist. Auch die übrigen „Kommunisten" sind noch nicht alle verhandlungsfahig, da ihre von den Studenten erhaltenen Wunden noch nicht geheilt sind. Die rumänische Regierung hat den geschädigten jüdischen Kultusgemeinden und Privatpersonen Schadenersatz versprochen und eine Kommission^zur Feststellung der angerichteten Schäden in die siebenbürgischen Städte entsendet. Tie Kaufleute sind bestrebt, die Kommission vou ihren Geschäften fernzuhalten, denn sie hoben für die „Abschätzung der Schäden" ansehnliche Gebühren zu zahlen und wißen im voraus, daß aus der Entschädigung nichts werden wird. Die stebenbürgischen Kultusgemeinden erhalten für die geraubten Thora- Rollen und sonstigen Nitusgegenstände Ersatz — von den ungarischen Kultusgemeinden. Tie Ueberbleibsel der zerrissenen und verunglimpften Ritusgegenstände werden nach altem Brauch vergraben. „Die Jaust". Nationalsozialistische Agitation in Rheinhessen. Bon Marlin Wenck (Darmstadt). Nheinhessen umfaßt eine Bevölkern ngsschicht, in der bereits seit rund 100 Jahren, seit den Tagen des Hambacher Festes, 1862, und Jxinn verstärkt natürlich durch die Revolution von 1848, eine demokratische Tradition herrscht. Zwar weniger im engeren Partei- Politisä)en Sinn — dem widersprechen die Reichstags- und Landtagsrvahlergebuisse vor und nach dem Jahre 1918 — als nach der allgemeinen freiheitlichen Gesinnung hrn. die sich in einem weitgelinden Verständnis für Gleichberechtigung aller Staatsbürger in politischer und religiöser Beziehung, in Ablehnung zugleich gegen konfessionellen Hader und Rassenhaß zeigt. T^sto unbegreiflicher mußte es auf den ersten Blick erscheinen, daß seit Beginn dieses Jahres eine von Bayern her im Geist Hitlers geleitete nationalsozialistische Bewegung mit stark antisemitischer Tendenz Fuß zu gewinnen schien, deren Träger eine in Worms redigierte, aber in Neuöttingen gedruckte Wochenschrift „D i e F a u st" ist. Verständlich wird cs aber einigermaßen dadurch, daß in diesem seit 1918 von den Franzosen besetzten Gebiet erst nach der seit Jahresfrist begonnenen Lockerung einer strengen politischen Zensur nationalistisch-völkisch gerichtete Agitation überhaupt beginnen durste und so auf einmal das als etwas ganz Neues losbrach, was im Zeichen des Hakenkreuzes im übrigen Deutschland an Verhetzung Schon längere Zeit geleistet worden war. Es geschah um so hemmungsoser, als eben die vorausgegangene französische Zensur auch nicht gestattet hatte, irgendeine Abwehr vorzul>ereiten, das parteipolitische Leben überhaupt mehr oder weniger mehrere Jahre geruht hatte. So vermochte ein Blatt wie „Die Faust" unerwartet Boden unter der Bevölkerung, namentlich gerade unter der Jugend der höheren Schulen, zu gewinnen. Wie groß die Verwirrung der Köpfe war. dokumentierten verschiedene Ausschreitungen gegen deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens, darmKer gegen einen Lehrer, der seinen Schülern Pflichtgemäß den Vertrieb der „Faust" auf den Straßen verbot, offene Schmähungen des jüdisck>en Glaubens, Verunglimpfungen einzelner Bürger, unverhüllte Gehässigkeiten, die jeder Scham entbehrten. Bar jedes eigenen Gedankens marschieren in fast jeder Nummer der „Faust" Zitate aus Schriften geistiger Größen Deutschlands, wie Luther s, K a n t s, Fichte s, Goethe 3 nsw., auf. die, aus dem zeitlichen und sachlichen Zusannnenhang gerissen, den Antisemitismus in seiner angeblichen Berechtigung erhärten sollen. Dazu fügt sich eine verlogene Verallgemeinerung einzelner Straftaten jüdischer Mitbürger, dle sich natürlich ebensogut bei Protestanten und Katholiken vorsindeu. Man hat in Nheinhessen trefseud erkannt, daß diese «ngeistige Art des Kampfes, soweit sie sich in einzelnen Fällen juristisch fassen läßt, vor den Strafrichter gehört. Und so hängen Denn auch dem verantwortlicksen Redakteur der „Faust" seit dem Sommer und Herbst nicht weniger als fünfzehn Prozesse in 23 oi m 3 und Mainz an, von denen bereits drei für ihn mit Geld bzw. Gefängnisstrafen geendet haben. Der Nimbus, den sich das Blatt zu Anfang zu geben versuchte, als ein Organ für „Recht und Wahrheit", ist denn auch trüber schon einigermaßen in Verfall geraten. Es kann weiter festgesteUt werden, daß seine Verbreitung augenscheinlich abnimmt. Es sucht sich in letzter Zeit mit einem nachträglichen Kampf gegen Teilnehmer an der separatistischen Bewegung in Nheinhessen populär zu machen. Damit läßt sich freilich kein Antisemitismus verbinden, denn deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens fühlten in jenen trüben Tagen politischer Verwirrung zu deutsch, als daß sie au diesem Separatismus teilgenommen hatten. Aber so berechtigt auch die Hoffnung sein mag, daß somit die plötzlich aufgetauchte nationalsozialistische Welle in Nheinhessen wieder abebben wird, die nur bei den besonderen politischen Zeitumständen, die wir anführten, unter der sonst so abgeklärten Gesinnung der Bevölkerung möglich war, so wird dock) eine wertere politisch-kulturelle Aufklärung notwendig bleiben, weil die für das nächste Jahr zu erwartenden Reichstagswahlen durch Aufwulstung der Volksleidenschaften auch dem Nationalsozialismus wieder den Boden für seine Demagogie lockern könnten. „Ein schlimmes Erbstück." AuS einem Lehrbuch für KonfirmanDeu. Der Stuttgarter Stadtpfarrcr Eugen Müller hat eine „Evangelische Lebenskunde"*) geschrieben, die „religiös-sittlichen Besprechungen in Kvnfirmandcmrntcricht. Christenlehre, Fortbildungsschule, Jugcndvercin" zu-- grunde gelegt werden soll. Das Kapitel „Ein schlimmes Erbstück" besaßt sich mit der Erbsünde. Der Verfasser gibt Beispiele für schlechte Erbanlage ganzer Völker und Nasien und führt wörtlich aus: „Man spricht von schlimmen Erbstücken . . . einer Rane (Juden: Neigung zum Betrügen, die Welt durch Geld zu beherrschen)". Seite 13. Der Verfasser will in seinem Buche „junge Menschenherzen erwärmen" (Seite 5). er will Jugendlichen „für ihr jetziges praktisches Leben etwas Brauchbares bieten" (Seite 4). — Wird dieser 8mccf erreicht, wenn das gehässige Urteil über die Juden den Konfirmanden eingcimpst wird? — Ein Geistlicher sollte der letzte sein, der zu solcher Verhetzung die Hand reicht. Heranwachsende Menschen hören also von autoritativer Seite, daß die Neigung zum Betrügen ein Erbteil der Juden ist. sie noerden weiter belehrt. daß solche Erbstücke „nicht wegzubringen sind" (Seite 14): ihre Einstellung zu ihren jüdischen Mitbürgern wird Dadurch von Grund aus und unwiderruflich vergiftet: denn was nützen alle Hinweise aus ehrliche Juden, was nützen alle Argumente gegen die angeblich „jüdische Geldherrschast", wenn der Satz von der „Verderbtheit der Juden" als unwiderlegliches Axiom hingcstellt wird? Aber Pfarrer Müller verstößt nicht nur gegen die Grundbegriffe der Ethik, wenn er Anlaß zu Haßgefühlen gibt. — er verletzt auch den klaren Wortlau tder W e i m a r e r V e r f a s s u n g . die ausdrücklich verbietet, den Geist der Verhetzung durch Erziehung und Unterricht in die Jugend hineinzntragen. Da das Buch sonst ein gutes Niveau einhält und mit Verständnis und Liebe gearbeitet ist. so darf man wohl annehmcn. daß die angeführte Stelle nur eine bedauerliche Entgleisung ist, die hoffentlich in den späteren Austagen verschwindet. Dr. S. W. . » . mit gleichem Maße. Rechtsanwalt Ludwig Foerder veröffentlicht in der „Breslauer Zeitung" Nr. 340 einen sehr beachtenswerten Aufsatz über „Nickstereignung". der. frei von Verallgemeinerung, von Dem Fall des Landgerichtsrats Pietsch in Hirschberg ausgeht und Vorschläge zur Vermeidung ähnlicher unerfreulicher Vorgänge macht. Wir entnehmen dem Artikel die folgenden Ausführungen: „Besonders viel diskutiert wird aber in den letzten Jahren die Frage der Nichtereignung im Hinblick aus die polirische Einstellung und Betätigung des Richters. Die Forderung, eine potitisch einseitige Rechtsprechung dadurch cmsnischalten, daß man von den Ricktern. die in die Lage versetzt werden, Prozeße mit politischem Hintergründe zu entscheiden, die Ablegung eines politischen Glaubensbekenntnisses verlangt, muß zurückgewiesin werden. Man könnte dann zu leicht den Teufel mit Beelzebub austreiben. Man erinnere sich der Worte, die ein glänzender Praktiker wie der spätere Ministerialdirektor Öuc o? im Frühjahr 1592 gelegentlich einer Debatte im Preußischen Landtag als Negiernngsvertrcter äußerte, als schon damals ähnliche Angriffe wie heute gegen die politische Justiz gerichtet wurden: .Für die Rechtspflege und für die Jnstizverwarinng kommt cs nicht darauf an. daS Verfahren den Wünschen ciuzclttcr Kreise und einzelner politischer Bekenntnisse cnrsprcchcnd;u gestalten, sondern unser Lcitsiern ist aucin die Pflicht. Für uns gibt cs rricht Semiten und Antisemiten, sondern für uns gibt cs einfach Staatsbürger, denen wir verpflichtet sind, das Recht mit gleichem Maße zuzumcsscn.' ... Es ist geradezu unverständlich, wie die Landes; ustizvorwaltung feil Jahren gerade das verantwortungsvolle Amt des Untersuchungsrichters dem Landgerichtsrat Pietsch anvcrlrnnen konnte, über den jetzt in allen Blättern zu lesen ist. es tctzle chm völlig das gerade für dieses Ami notwendige psychologische Verständnis. Dieses Manko konnte doch dem Präsidium des Landgericht. auf denen Vorschlag seine Bestellung erfolgte und alljährlich erneuert wurde, unmöglich unbekannt geblieben sein. . . . *) Stuttgart, Z. §. C t e l n! o p f Verlag, 2. Auflage, 1925.