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Central-Verein-Zeitung · 1927-12-30 · 52 (30.12.1927) · p. Seite 731

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
6 (1927)
Issue
52 (30.12.1927)
Date
1927-12-30
Page
Seite 731 (sequence 3)
Language
German
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723 dem Gericht alle Beweise angeboten, um restlose Aufklärung darüber zu schaffen, daß mit „man" keine Juden gemeint sein konnten. Das Gericht gab diesen Anträgen jedoch nicht statt, hielt sich jedoch ohne Prüfung dieser Beweise für berechtigt, diesen Veracht aus den Nassauer Juden sitzen zu lassen. Nach einer solchen Urteilsbegründung ist es kein Wunder, wenn der „Völkische Beobachter" seinen Prozeßbericht mit folgenden Unterzeilen überschreibt: „Der Jude ist ein Feind des deutschen Volkes. — Beleidigung gegen Juden keine Kollektivbcleidiguug. — Das Berufungsgericht hält es für wahrscheinlich, das; sich Inden an die Franzosen wandten." Das Münchener Urteil wird durch Nevision angefochten werden. Es besteht die dringende Notwendigkeit, auch die dritte Instanz uocl) entscheiden zu lassen, ob das deutsche Judentum als Gesamtljert auch dem sinnlosesten Presieangrisf preisgegeben ist. Eine nachhaltige Lehre ist jedoch aus den Erfahrungen mit dieser Kollektivbeleidigung zu ziehen: die Rechtsprechung muß von dem Wechsel in der Auffassung der Gerichte befreit werden. In das kommende Strafgesetzbuch müssen eindeutige Vorschriften eingearbeitet werden, die auch u n s den Schutz des Gesetzes geben. Ter Centralverein hat den zuständigen Instanzen die notwendigen Anträge bereits eingereicht. Sie lauten: Z Z 2 6 A b f. 1: ,LOer eine natürlick)? oder juristische Person oder eine Personengefamtbeit im Sinne des § 285 auf andere^Weise als durch üble Nachrede oder Verleumdung beleidigt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bestraft." ß 3 22 Abs. 3: „Ist die Dcleidignng gegen eine juristische Person gerichtet, so ist deren Vorstand strafantra^sberechtigt. Richtet sie sich gegen eine Personengesamtheit im Sinne des § 285 oder gegen einen nickst unbeträchtlichen Teil einer solchen, so steht das Antragsrecht dem Vorstand jeder für das Reich, für ein Land oder eine Provinz zur Vertretung der Interessen der Angehörigen dieser Personengesamtheit durch Gesetz oder Satzung bestimmten Vereinigung zu. Ist die Beleidigung in ihrer^Richtung ausdrücklich örtlich begrenzt, so ist neben einer 3!eichsorganisation nur die für ein Land, oder eine Provinz bestehende Vereinigung antragsbcrechtigt, zu deren Arbeitsgebiet der betroffene Ort gehört." Lj rp66 LjU‘ e© r77 r? Die Komödie vom Bukarest, Jassy tsmd Klaasemlburg. Sonderberlcht b e D. Hl. Budapest, Ende Dezember. Fünftausendsechshundert Studenten hatten, so erzählen stolz die Führer der rumänischen Antisemitenbewegung. am Großwardeiner Kongreß" teilgenommen. Und insgesamt wurden neun Studenten vor das Dukarester Militärgericht gestellt, als Hauptschuldige und Atleinverantwortliche für die Verwüstung von Großwardein. Klausen bürg, Apahida usw. Neun blutjunge Lürschleiu, durchwegs Hörer des ersten Jahrganges der Bukarester Umversttät. Ausgiebige „mildernde Umstände" waren also für die Bemessung der Strafe von vornherein gesichert ... Die wirklichen Hauptschuldigen aber saßen auf der Verteidigerbank, von wo aus sie ungestraft, ja selbst ungerügt, zu neuem Pogrom hetzen dursten: Professor Cuza, der Oberkommandant der antisemitischen Studenten von Rumänien, und zwei seiner Unterführer, die Präsidenten der „Rumänischen Studentemmion", der Jurist Vasiliu Crontz und der Theologe Lorin Popescu. Schön von der rumänischen Negierung, daß sie den Prozeß überhaupt angeordnet hat. Sie hätte ja schließlich konsequent aus dem Standpunkt bleiben können, daß die Studenten in Großwardein nur „für den Regentschaftsrat und König Michael demonstriert" hätten, wobei sie in ihrer Begeisterung zwei Schaufenster eindrückten . . ., wie es in den nach der Zerstörung der Synagogen und Geschäftsläden von Großwardein veröffentlichten amtlichen Meldungen so schon hieß. Doch etwas mußte — fürs Ausland geschehen, das den Ereignissen in Siebenbürgen größere Aufmerksamkeit geschenkt hatte, als man erwartet. Rumänien ist heute ganz besonders auf das Wohlwollen der Weststaaten angewiesen, denn die Staatskassen sind leer, und die Landesvaluta muß zusammenbrechen, wenn ihr nicht schleunigst eine ausgiebige Anleihe zu Hilfe konimt. Die auslandijckzen Finanzleute hatten ganz besonders empfindlich auf die Verwüstung der siebenbürgischcn Städte reagiert und den in Paris weilenden Anleihe-Delegierten der rumänischen Regierung, Herrn Antonescu, sofort verständigt, daß sie unter solchen Umständen lein Geld für Rumänien geben. . So kamen die neun Burschen vor Gericht. Die Verhandlung war, wie wohl niemand anders erwartet hatte, eine hohn volle Verzerrung besten, was man in zivilisierten Ländern unter einem -solchen Vorgang versteht. Unabhängige Richter von Selbstgesühl hätten vor allem nicht geduldet, daß der blutbefleckte Cuza. dessen Platz ans der Angeklagtenbank gewesen wäre, als Haupwerteidigcr im Gerichtssaal Platz nehme. Und was hätten wohl europäische Richter geantwortet, als Cuza den Antrag stellte, das Gericht solle auch seine zwei Unterführer Lorin Pop esc*« und Yassliu Crontz, die in Klausen bürg und Groß- Wardein an der Spitze der Vandalen marschiert waren, alö Verteidiger zulasten . . .? Die rumänischen Richter sagten Ja, obzwar die rumänische Militär-Strafprozeßordnung vorschreibt. daß vor einem M i l i t ä r g e r i ch t nur B e r u f s a d v o k a t e n und Reserveoffiziere als Verteidiger fungieren können, diese Qualifikation aber weder bei Poposcu noch bei .Crontz vorhanden ist! Die neun Angeklagten leugneten glatt jede Schuld. Ihre Aussagen stimmten säst wort-wörtlich miteinander überein (kein Wunder, sie hatten die ganze „Untersuchungshaft" gemeinsam verbracht). Sie hätten von „den angeblichen Verwüstungen" nur vom Hörensagen r „C.V.-Zeitung- Kenntnis erhalten, selbst aber während des Studentenkongresses nicht das geringste gesehen, noch weniger an irgendwelchen strafbaren Handlungen teilgenommen. Ter Militärauwalt meine in seiner Anklageschrift wohl die „provokativen Ausschreitungen" der „Großwardeiner Kommunisten? . . .. o ja, davon hätten sie gehört, doch auch die seien nicht so gefährlich gewesen, denn zurrr Glirtk waren gerade 6500 nationalistische Studenten in Gros;- Wardein zugegen, die rasch Ordnung machten ... So und ähnlich trieben die Angeklagten ihren Spott mit dem Militaranwalt und dem Gericht. Man zeigte ihnen die corpora delicti, die auf einem großen Tisch vor dem Gerichtshof aufgestapett waren: Zerrissene Thora-NoNen, Gebetbücher, Fetzen von Gcbetmäntcln und jüdischen Pricstergewandern, Kelche, Leuchter u. dgl. Die Angeklagten geruhten, die Gegenstände zu erkennen. Ja, das hätten ihnen unbekannte Personen in Eroßwardein zur Aufbewahrung übergeben, eben als ihr Zug abgehen sollte. Offenbar aus den Händen der „kommunistischen Räuber gerettete" Tinge. Eine Menge Zeugen wurden vernommen: Studenten, Teilnehmer an der Verwüstung der Städte Siebenbürgens, daneben einige — Bukarester „Großwardeiner und Klausenburger Bürger". Alle „bestätigten" die Aussagen der Angeklagten. Kommunisten hätten in Großwardein Unruhen veranstalten wollen — viertausend Kommunisten batte man mobilisiert (in ganz Rumänien gibt's nicht soviel Kommunisten) —, die patriotischen Studenten hätten aber rasch Ordnung gemacht. Die Angeklagten speziell hätten nicht einen Finger gerührt, mit Rücksicht auf ihre Jugend habe man sie nicht einmal bdim „Ordnungmachen" in Anspruch genommen. _ Der Militäranwalt verlangte „trotz allem" strenge Bestrafung der Angeklagten, die sich schwer gegen die staatliche Ordnung vergangen hätten. Kein anständiger Rumäne könne sich mit ihnen solidarisch erklären. Die Verteidiger erklärten der Reihe nach, sie fühlten sich, obzwar auch anständige Rumänen, durchaus solidarisch mitden Angeklagten, die nur ihre patriotische Pflicht erfüllt hätten. Die Verteidiger fanden es gar nicht nötig, sich auf das Leugnen der Angeklagten und die „Zeugenaussagen" zu berufen, sondern betonten iunuer wieder, daß die Angeklagten nicht würdig wären, sich Rumänen zu nennen, wenn sie in Großwardein und Klausenburg nicht aktiv ausgetreten wären. Cuza. lies; eilte lange Ncdc über die „sozialen Gefahren" loö, die von seiten der Inden drohen und gegen die er seit Jahren predige, ohne das; sich die nrastgebenden Fattoren zu den „nötigen Maßnahmen" bewegen liehen. Jetzt sei dcr Sturm in Grotzwardcin auSgcbrochen, und man frage ihn naiv, ob er sich mit den; Sturm solidarisch erkläre. Dcr Sturm werde sich nicht legen, solange sich die „atmosphärischen Verhältnisse" nicht andern. Tie Studenten — die Angeklagten sowohl wie die 559! Rickstaugeklagteu — bekamen von Cuza eine Lobrede. als ob sie den Weltkrieg gewonnen hätten. Lorin Popecsu hielt eine flammende Anklagerede gegen den „jüdisch-magparrschen Kommunismus", der den rumänischen Nationalstaat zugrunde^ richten wolle, und forderte die Bevölkerung Rumäniens auf, den Studenten ihren ergebenen Dank abzustatten dafür, daß sie das Vaterland gerettet hätten. Namens der Studenten

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