Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 6 (1927)
- Issue
- 52 (30.12.1927)
- Date
- 1927-12-30
- Page
- Seite 730 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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b i e © r c n 3 e u 1} t n a n § wirksa m. Dbtvohl hier völkische Eigenart eine beträchtliche Nolle spielt. In Ungarn wurde er gefördert im Gegensatz zu Oesterreich, das klerikal und antisemitisch war. Wäre in Wien liberal regiert worden, so hätte man in Budapest bestimmt das Gegenteil getan. Mit dem rumänischen Liberalismus lästt sich überhaupt nichts aufangrn. In Italien, das denAntisenntismus nur wenig fcimt* ist er gegen die Fremdherrschaft und hat alle freiheitlich denkenden"Elernenre mit sich gerissen. Andere Kräfte hat er nicht gehabt. Er ist heute vorn Faschismus abgetöst worden, der entgegen den Behauptungen der Deutschvölkischerr niemals judenfeindlich war. Dl u {j 01 i n i hat das mit aller Deutlichkeit ausgesprochen. In Frankreich ist der Antisemitismus von einer gewissen Art Klerikaler gegen die Republik propagiert worden. Auch der Treysus-Skauda! ist nicht zuletzt eine Ausnutzung der Pöbelinstinkte gegen die Staatsform gewesen. In England liegen die Dinge etwas anders. In den Auseinandersetzungen der Parteien hat die Jndenfrage keine Rolle gespielt, wenigstens nicht in den letzten Jahrzehnten. Auch Juden gehörten in führender Stellung der konservativen Partei an. Llber gerade dieses Land zeigt, wie die Entwicklung dem Liberalismus ungünstig ist. Als großes Industrie- und Ausfuhrland wird es von den Nachwirkungen des Krieges am stärksten betroffen. Sobald die Arbeitslosigkeit wächst, wird auch das jüdische Proletariat. starker beachtet. Die Arbeiterpartei ist so wenig antisemitisch.wie die sozialistische Partei in der Welt überhaupt. Wenigstens theoretisch. Praktisch wendet man sich ganz naturgemäß gegen jede Gefahr der Lohndrückerei und der Konkurrenz. Und das ist der eigentliche Schlüße!. Von hieraus betrachtet, wird verständlich, warum der Antisemitismus in den letzten Jahren im Fortschreiten begriffen war. Jeder Niedergang treibt dazu. Die unteren Schichten betonen den Anlikapitalismus lauter und werden dann durch gewissenlose Agitation namentlich gegen die Juden gehetzt, die als die besitzenden Klassen gelten, obwohl sie es in den wenigsten Fallen find. Man übersieht vollkommen, daß auch die soziale Schichtung bei den Juden die gleichen Verschiedenheiten aufweist wie bei allen anderen. Der Haß und der Neid entladen sich immer in der Richtung des schwächeren Widerstandes. Die Juden aber find überall konfessionelle Minderheiten. An und für sich müßten die herrschenden Schichten den Antisemitismus ablehnen. Einmal aus Gründen der Staatsantoritat. In Rumänien hat man ja jetzt ein praktisches Beispiel nach den Pogromen in Groß-Wardein. In Wirklichkeit aber gibt diese Erwägung gar nicht den Ausschlag. Ebensowenig fühlt man eben eine Gemeinschaft, selbst wenn Juden den gleichen Beruf und der gleichen Besitzklasse angehören, weil man sie gar nicht einzeln wertet, sondern nur als Masse von einem antidemokratischen Standpunkt ans mit Abneigung verfolgt. Das ist überhaupt das Entscheidende. Jeder Kollektivismus fördert den Antisemitismus. Weder oben noch unten betrachtet man die Juden als zugehörig. Das ist an sich richtig, denn sie verteilen sich über das ganze Volk. Nur kommt dann das Gefühlsmäßige zum Ausbruch. Es entspricht durchaus der menschlichen Natur, daß man das Trennende hervorhebt, das ist nicht nur zwischen Juden und Christen so, sondern auch zwischen Katholiken und Protestanten, zwischen Polen und Deutschen, zwischen Engländern und Iren. Je weniger Trennendes die Juden von ihren Mitbürgern aufzuweisen haben, um so weniger macht sich der Antisemitismus bemerkbar. Ein Beispiel sei erwähnt, weil es immer noch zu wenig bekannt ist: die V e r e i n i g t e n Staaten: man ernennt einen Juden zum Botschafter etwa in Konstantinope!, aber wehe dem Präsidenten, der es wagt, wie einst R 0 0 sevelt, diesen Vertreter der amerikanischen Macht zu Tisch zu laden. Auch die christlichen Großkapitalisten treffen sich mit ihren jüdischen Handelssreunden nur außerhalb ihres Hauses. Man wird der weiteren Entwicklung nicht gerade optimistisch entgegensetzen. Gerade der Jude ist seiner ganzen Vergangenheit nach Individualist und Einzelpersönlichkeit. Jede Zusammenfassung trifft ihn schwer, weil er nun in den verschiedensten Lagern!teht und doch erleben muß, daß im Kamps gegen das andere?ager ein an hervorragender Stelle stehender Jude nicht als Gegner, sei es wirtschaftlich, sei es politisch, sondern als Jude angegriffen wird. Das ist bei uns der Fall, aber genau so in allen anderen Ländern. Der Niedergang des Liberalismus nicht als Partei -- denn da stimmen Begriff und Programm nicht mehr Zusammen —, sondern als Weltanschauung ist für ihn bedenklich. Jede freiheitliche geistige Strömung trägt ihn hoch, weil er sich dann als Einzelwesen entfalten kann. Jeder Kollektivismus drückt ihn herunter. V i jj G) | "o** & Mi! Die „Nassauer Juden" irr der Berufungsinstanz abgewicserw Hg. Als der Redakteur des „Völkischen Beobachters", Stolz: ng-EZerny. in erster Instanz vor dem Münchener Richter von der Anklage der Beleidigung der Nassauer Juden freigesprochm worden war. haben wir nur im Briefkasten dieses Blattes kurz von diesem Freispruch Mitteilung gemacht und angeküudigt, daß wir die Berusungsverhandlung abwarten würden, um sodann ausführlicher zu berichten. Es bestand für uns keinen Moment ein Zweifel darüber, daß die Berufungsinstanz unter Aushebung des unbegreiflichen ersten Urteils Zu einer Verurteilung von Srolzing- Ezerny gelangen müsse. Am 23. d. M. hat diese Berufungsverhandlung stattgefunden — mit dem Ergebnis, daß das Urteil der ersten Instanz bestätigt wurde. Es erscheint angebracht, kurz den Hergang dieses Verfahrens zu rekonstruieren, das schon in seiner Entstehungsgeschichte des Merkwürdigen genug bot. Der „Völkische Beobachter" vom 6. November vorigen Jahres hatte nach einem für den 30. Oktober vorigen Jahres m Nassau einberufenen sogenannten „Deutschen Tag" einen groß aufgemachten Artikel veröffentlicht, in dem es heißt: „Durch Verleumdung bei der feindlichen Bcsahnngsbehörde glaubten sie (die Nassauer Juden) endlich, diese zum Einschreiten zu veranlassen und dadurch ein Verbot des „Deutschen Tages" zu erreichen. Aber auch das gelang nicht. Somit lieferten auch am Nassauer Tag die Juden den Beweis, das; sie allein die wahren Todfeinde des deutschen Volkes sind, und das; sie die französische Besatznngöbchörde lediglich als ein Werkzeug betrachten, mit dessen Hilfe sie die Befreiung Deutschlands aus den Klauen seiner Verderber zu verhindern suchen." 24 Nassauer Juden, darunter die Führer der Gemeinde, ließen bei der Münchener Staatsanwalt Strafantrag wegen Beleidigung stellen. D-er Staatsanwalt vom Landgericht München lehnte, obwohl der „Völkische Beobachter"' in München erscl)eint, die Erhebung der Anklage mit mit der auch juristisch denkwürdigen Begründung ab, „es bestehe kein öffentliches Interesse, wegen Beleidigung von Einwohnern der Provinz Hessen -Nassau vor dem Schwurgericht in München ein Strafverfahren von Amts wegen d u r ch z u s ü h r e n. Es muß in diesem Falle vielmehr den Beteiligten überlassen bleiben, ihre Rechte im Wege der P r i v a t k l a g e zu verfolgend Gegen diesen Desllfeid wurde von unseren: Freunde, Justizrat Levinger, Beschwerde beim Oberstaatsanwalt am Dberlandcsgericht Münckfen eingelegt. Dieser berichtigte zwar die Auffassung de? einstellenden Staatsanwalts. daß nmn von seiten der Strafverfolgungsbehörde für Dinge, die in Hessen-Nassau Vorgehen, in München kein Interesse haben könne, verwies aber im übrigen gleichfalls auf den Weg der P r i v a t k l a g e. die alsdann auch erhoben wurde. Das Amtsgericht München leimte die Eröffnung des Hauptverfahreus zunächst ab. Auf die hiergegen erhobene Beschwerde ordnete die Strafkammer endlich d i e E r ö f s n n n g an. Der gleiche Richter, der zunächst die Eröffnung des Hauptverfahreus abgelehnt hatte, sprach nunmehr das Urteil. Das Ergebnis war — Frei* f P r u 4 Das Urteil führt aus. daß eine Vielheit Oon Personen unter einer Eesamtbezeichnung beleidigt wurde. Die einzelne unter diese Vielheit fallende Person fei nur dann von der Beleidigung getroffen. wenn die Absicht bestand, alle unter sie fallenden Personen zu tressen. Tie Privatkläger hätten beweisen müssen, daß der Angeklagte gerade sie mitgemeint babe. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. Die Münchener Strafkammer bestätigte jedoch die Ausführungen der ersten Instanz in vollem Umfange. Die Münchener Gerichte sind also der Auffassung, daß in Zukunft auch die ärgsten Beschimpfungen der deutschen Juden ungeahndet bleiben dürfen, weil bei der Ve'chimpsuug von Personen* gescnnlheiten n'cht einzelnen die Legitimation zum Strafantrag gegeben werden dürfe. Sie stellen sich damit in G egen j a tz zu dem angesehensten deutschen Strasrechtskommentar (Eberimwer) und zu den Entscheidungen z 0 h! r e i ch c r Gerichte, die diesem Kommentar gefolgt sind. In der Urteilsbegründung heiß! es, daß ein Wahrheits - beweis dafür. daß einer oder mehrere der Kläger sich an die Besatzungsbehörde gewandt hätten, zwar nicht erbracht sei, dagegen ein gewisser Wahr j d) c i n i i ri« feit 0 beweis. Die Unterlage für diese Auffassung bildet die Aussage eines Hoteliers, ein französischer Leut- Ußirt habe geäußert, „man habe sich au die Besatznngsbeljörde *v wandt". Wer ist „nmn"? Von seiten der Privatkläger wurden