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Central-Verein-Zeitung · 1927-11-25 · 47 (25.11.1927) · p. Seite 660

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
6 (1927)
Issue
47 (25.11.1927)
Date
1927-11-25
Page
Seite 660 (sequence 4)
Language
German
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große Volkserhebung zur Abwehr eines unerträglichem Friedens notwendig werden kann. In Westpreußen bildete sich dann ein Volks aus schuß für nationale Verteidigung, dem Männer und Frauen der Vaterlandspartei angehörten. In diesem Artikel wandte sich nun Tr. Haas dagegen, daß in höchster Not des Vaterlandes die Einheitsfront durch einen derartigen törichten Ausschuß zerbrechen werde. Dr. Haas schrieb damals n. a.: „Bringen die mit Wilson eingeleiLeien Verhandlungen den Frieden? Wird ein letzter großer Berteidigungskampf nötig? Tie nächste Zukunft gibt uns Antwort. Ter Feind kann Bedingungen ausstellen, die für das deutsche Volk unerträglich sind; wir wollen den Frieden und wir brauchen den Frieden; aber einem Frieden, der gegen dieEhre gehtuud der uns und unseren Kindern das Recht zum Leben nimmt, zieht das deutsche Volk den Kamps bis zun: letzten Ende vor." „Die Kreise, aus denen sich diese Ausschüsse bilden, schwören sonst auf die Autorität der Regierung, vor allem aus die Autorität der militärischen Instanzen. Wir haben nie diese Autoritäten angedetet. und der Krieg hat uns allzu hart gelehrt, wie gerechtfertigt unser Unglaube war. Wenn sich aber Ausschüsse bilden, ohne jede Sachkenntnis und dann mit Prophezeiungen und falschen Informationen das Volk überschwemmen, wie jene früheren Gründungen zur Förderung des unbeschränkten U-Bootkriegcs, dann wird ihre Arbeit zürn nationalen Unglück. In Zeiten höchster Gefahr kann blinder Autoritätsglauben nach erträglicher sein als freches Draufgängertum. Tieses Traumaugertum geht nicht im Maschinengewehrfeuer auf den Feind los;" es betätigt sich im warmen Zimmer in Ausrufen und Proklamationen. Der Patriotismus lauter Worte ist unerträglich, wenn draußen die Front schweigend ihre Pflicht erfüllt." „...Es ist Aufgabe der Reich »regier ung, in engster Fühlung mit der Obersten Heeresleitung zur Wilson scheu Note Stellung zu nehmen. Es ist nicht gut. Entscheidungen von ungeheurer Schwere durch Volkskundgebungen beeinflußen zu wollen. Weil wir den Frieden noch nidjt haben, weil ein letzter großer Kampf nötig werden kann, hüte man sich, den Gedanken der nationalen Verteidigung zur Parteisache zu machen. Wir schassen die Stimmung nicht, die wir brauchen, wenn die nationale Verteidigung zur Parteisordcrnng, zumal zur konservativen Förderung wird. (Von uns fett. Tie Schrift- Leitung.) Kommt es nicht zum Frieden, dann hat die Netz i e r u n g d a s Volk a u f z u r u f e n; das Kriegsministerium, das daun volkstümliche Kräfte sich nutzbar machen muß, hat die nationale Verteidigung zu organisieren. Je geschlossener wir jetzt — zum Frieden gewillt, zum Kampf bereit —- schweigend hinter der Negierung stehen, desto mehr machen wir die nationale Verteidigung, wenn sie notwendig wird, aussichtsreich. Ter Schmerz nüd die Sorge, die alle bewegt, bedarf keiner lauten Worte; aber das geht nicht an. daß jetzt jede Gruppe und jeder Stammtisch Proklamationen erläßt." „Viel steht zwischen uns und den Konservativen, aber keiner auf der Linken verkennt, daß sie, in gleicher Weife wie wir. von schweren vaterländischen Sorgen erfüllt sind. Kommt der letzte Kampf, dann stehen alle in e i n e r F r o n t." Ist es nicht eine Ungeheuerlichkeit, aus vlescnr Artikel beweisen zu wollen, das; Tr. Haas die Verteidigung des heimischen Bodens ab«ohne? Empfindet das „Deutsche Tageblatt" nicht doch vielleicht ein Gefühl der Scham? Vor etwa einem Jahre war übrigens schon eine Stelle aus diesem Artikel direkt gefälscht durch deutschnationale Blätter gegangen. Tr. Haas hatte damals Strafantrag gestellt; einer der Redakteure haste dann die Beleidigung mit Bedauern zurückaenommeu; das Verfahren konnte wegen der Amnestie gegen die übrigen Redakteure nicht durchgeführt werden. Es ist bezeichnend für die Methoden eines Teils der rechtsstehenden Presse, daß immer wieder der Sinn und Zweck dieses Artikels entstellt und verfälscht wird. Der„gemi!derte"WMM8 Claras in Ungarn Der Bolkerbmrv soll rrregeführt werden. Budapest, Mitte November. Als Graf Bethlen vor einigen Wochen die Milderung des Gesetzes vom nmnerus clausus ankündigte, wurden seine Erklärungen von ollen, die ihn kennen, mit Mißtrauen ausgenommen. Auch an dieser Stelle wurde damals die Frage aufgeworfen, ob der nunrerus clausus für Gens oder auch für die ungarischen Juden ausgehoben oder wenigstens gemildert werden solle. Graf Bethlen hat das Mißtrauen voll gerechtfertigt, ja noch überbotcn, denn der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf über die Abänderung des ririnreiri8-clnnsrr8 - Gesetzes verschlimmert noch die Lage der Juden, die bisher immerhin Anspruch hatten auf 5 v. H. der Hochschulplätze, in Zukunft aber, wenn cs Den Machthabern und den Terroristen der Straße und der Aula gefällt, von den Hochschulen ganz fcrngchalten werden können. Im alten Gesetz hieß es, die Zahl der zu den verschiedenen „Nationalitäten und Volksrassen" gehörenden Hochschüler habe der Derhältniszahl der betreffenden „Rationalitäten und Volksrassen" innerhalb der Gesamtbevölkerung' Ungarns zu entsprechen. In Ungarn sind 5 v. H. der Bevölkerung Juden, es dursten also 3 v. H. der vom Unterrichtsnünistcrium von Jahr zu Jahr -bestimmten Höchstzahl der zulässigen Hörer Juden sein. An einigen Hochschulen wurde das jüdische Kontingent nach der zulässigen Zahl der Hörer bemessen, an anderen nach der Zahl der sich tatsächlich meldenden Hörer (die überall hinter der zugelassenen Höchstzahl zurückblieben). Neben der Zugehörigkeit zu einer „Nationalität oder Volksrasse" war noch der Grad der „nationalen und moralischen Verläßlichkeit" der sich meldenden jungen Leute zu Prüfen. An Stelle dieser Bestimmungen tritt nun nach der Regierungsvorlage folgender Paragraph: „Bei der Zulassung an eine Hocbschnle ist nebst den Anforderungen der nationalen Gesinnung und der moralischen Verläßlichkeit einerseits auf den vvrhergegangencn Studienfort gang des . Ansnab'.ncwcrbecs beziehungsweise auf dessen geistige Fähigkeiten, wie auch darauf Rücksicht zu nehmen, daß in erster Reihe die Kriegswaisen und die Kinder der gewesenen Frontkämpfer, ferner die Kinder der öffentlichen Angestellten und der Angehörigen der verschiedenen Lcschäfügungszweige (Landwirtschaft. Industrie, Oandsl, freie Berufe usw.) in dem der Zahl der 'Angehörigen dieser Bescbästigungszweige und deren Bedeutung entsprechenden VecbälliüS zum Hochschulstudium zuzulassen sind und die Zahl der Zugelassenen auch unter die einzelnen Verwaltungsbezirke des Landes in gerechter Weife ausgeteilt zu werden hat/ Am 37. November ist aus amtlicher Quelle wortwörtlich brefct Text des neuen minienis elnnsus erschienen! Wohl in keinem Gesetzbuch der weiten Wett findet sich eine gleichzeitig so bornierte und groteske, undurchführbare und hinterlistige Bestimmung. Prüfen wir zunächst die Möglichkeit der praktischen Anwendung dieser Kategorisierung: Man muß, um die Aufteilung der Hochschulplätze (die allgemeine Einschränkung der zulässigen Hochschüterzahl bleibt nämlich aufrecht) nach den einzelnen Berufszweigen vornehmen zu können, zunächst einmal einen genauen Becufskataster anlegen, samt Kinderstatistik für die einzelnen Bcrnfszweigc, denn man muß doch naturgemäß den kinderreichen Berufszweigen mehr Plätze geben als denen, die dem Ein- und Keinkin.derfystem huldigen; dann muß man ein Barometer zur Ermittlung der „Bedeutung" der einzelnen Berusszweige konstruieren und eine Prüfstelle für nationale Gesinnung und moralische Qualitäten emrichten — dann aber kann man ruhig jedermann die Tore der Hochschule öffnen, denn zur Vorsehung dieser statistischen charakterologischen Arbeiten wird mau so viel Gelehrte brauchen, wie sie die ungarischen Hochschulen nur bei Besetzung der letzten anszutreibenden LKrnk werden produzieren können! Tann muß man noch ein sorgfältig durchdachtes System für die Fälle ausarbeiten, in denen die einzelnen Aufnaluncbedingungen ineinander übergreifen. Doch Graf Bethlen selbst hat in einer Rede zum neuen numcnis clausus gesagt, es haudle sich um eine politische und nicht u m eine p ä d a g o g i s ch e Frage, die Verantwortung trage also nicht Unterrichtsminister Graf K l c b e ls b e r g, sondern er, der Ministerpräsident. Es wäre also müßig, das neue Gesetz mich seinem sachlichen Inhalt zu prüfen. Bleiben auch wir beim Politikum. Die Regierung Bethlen. hat aus Lucien Wolfs Anregung vom Völkerbund den „Rat" bekommen, den nmnerus clausus, so wie er bis jetzt bestand, abznschafsen, da er den internationalen, auch von Ungarn Unterzeichneten. Bestimmungen über den Schutz der Minderheiten widerspricht. Bethlen hat sich in Gens verpflichtet, diesen Rat zu befolgen. Sehr contrecocur, denn er selbst ist "Antisemit von der schlimmsten Sorte und sein ganzes politisches Sb'!cm beruht auf dem feudalen Antisemitismus. Aus dem Widerstreit internationaler Verpflichtungen und den eigenen Herzensneigungcn ist nun das neue Gesetz entsprungen. Es fehlt darin auch nur andeutungsweise jede Bezugnahme auf nationale oder korrfcssiorrellc Minder- Herten, dabei aber kann und wird natürlich auch die Kategorisierung nach Berufszweigen beliebig bis zu ihrem gänzlichen Ausschluß von den Hochschulen gegen die Inden ausgewielt werden. Tie wenigen liberalen Kreise, die es in Ungarn überhaupt noch gibt, haben von der Regierung natürlich die gänzliche Aufhebung jeder Beschränkung der Hochschüterzahl verlangt, worauf sie zur Sintiuort bekamen: Ja, das geht nicht, das kleine Ungarn verträgt nicht so viel Intellektuelle! Dabei werden die Hochschulen immer weiter ausgebaut! . Dieseln Schwindel darf der Völkerbund nicht aufsiheu. der doch nicht die papierne Gleichberechtigung der Minderheiten anstrebt und sich durch derartiges Pharisäertum nicht irreführen lassen kann, ohne sich lächerlich zu machen.

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