Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1927-10-21 · 42 (21.10.1927) · p. Seite 592

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
6 (1927)
Issue
42 (21.10.1927)
Date
1927-10-21
Page
Seite 592 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2277379-2277729-2277770--04024-2284592
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

orbiumq zu ent'Hden haben weiden. Diejenigen Studentewchaftm, die es aölehnen werden, sich auf den Boden der Verordnung zu^swllen, werden als staatliche Zwangsorganisationen aufgelöst werden. Für die AurrechterbalLuna der Wohlsahitseinrichtungen wird dann der Minister prgen. Die andern werden ihre Tätigkeit in der brsherrgen Weise mit den durch die Verordnung erforderlichen Aendernngen wrtsetzen. Hoffentlich sind die preußischen Smdentenschafren ^eiwrchrrg genug, im'Interesse ihrer anderweitigen Awgal^n auf die Erfüllung der Österreich'llllen Londerwünsche Zu verzichten. Der Kenner der studentischerr Verhälunffe betrachtet jedoch die künftige Entwicklung init einiger Skepsis. Hech'chulring, Vorstand der Deutschen Studentenschaft chnd viele der großen Korporationsverbände, fordern die Preußischen -^tudenLenschaften auf, sich um jeden Preis den Forderungen des M'msterinms zu widersetzen. Hoffen wir. daß sich der gesunde Sinn der^picntznchxen Studenten von den lockenden Sirenengesängen gewerbsmäßiger Hetzer picht betören läßt. Referendar ferner Rosenberg. Schützt die -Jugend vor politischem Mißbrauch! Ans Potsdam wird uns geschrieben: Im Schuhe der Dunkelheit und der Stille, wie das „Potsdamer Volksblatr^ schreibt, haben völkische Hände in der Sonnrag-nachr cm 25. September die Synagoge am Wilhelmsplatz mir zahlreichen Kreidehakenkreuzen und Schmähwörtern bechdelt. Es ist nicht das erstemal, daß in dieser Weise in unsere^ Lladt völkische Sudeleien an der Synagoge angebracht werden. <achan lange kennte man beobachten, wie sich der gleiche Unfug an Fensterläden, Mauern, Zäunen und Häusern breitmachte. Als ich während meiner Ferienreise einem Mitglied der N. S. A. P. D. zu verstehen gab, daß ich an die Weiterentwicklung seiner Partei nicht glaube, vielmehr ihren Niedergang vor Augen sehe, da schickte er mir zum Beweis für meine irrige Aufsagung ein? Summer des „Völkischen Beobachters", in der sich ein ausführlicher Bericht über den Parteitag in Nürnberg befand. Zn der gleichen stummer aber war der Latz zu lesen: ,ch)n Preußen selbst regieren der im Hause des ^Kaufmanns Krün von besten Magd geborene Innenminister ErezesinwY und Dr. Ladt, getreuer Marxist und zionistischer Führer." daß ich dem betreffenden Herrn schrieb, er möge 'endung jener Zeitung Untertanen. die ich als ände. Eine Bewegung, die das deutsche Volk vor der toten Mutter eines Parteigegners echt verwirkt, sich als Retter des deutschen Das empörte In Zukunft die , eine Beleidigung retten wolle haltmache, habe Volkes ausspielen zu wollen. Tie hier vorgenommene Unterstellung liegt so klar aus der Hand, daß eine weitere Auseinandersetzung nicht notig erscheint. Wer so erbärmlich handelt, in dunkler Stunde Gotteshäuser besudelt. Friedhöfe zerstört. Tote verunglimpft, der verliert das Recht, in den Reihen der Anständigen geführt zu werden, der verliert das Recht, als Ehrist geschätzt zu werden; denn keine Religion rechtfertigt Roheit der Gesinnung. Und noch ein anderes: Die Parteien der Völkischen versuchen eine Höherzüchtung unserer deutschen Jugend. Wer al^er den ..'Kinderkreuzzug" der Werwölfe vor einigen Wochen in Potsdam mit ansah. wer beobachten mußte, wie diese wirklichen Kinder dahinmarschierten unter dem Zeichen von schwarzen Fahnen mit-Totenköpstn und- Beinknochen, wer die ernst einstudierten Gesichter sah, der mußte sich mit Schrecken fragen, wie cs möglich ist, daß Eltern ihr eigen Fleisch und Blut aus solch gefährlichen Pfaden wandeln lasten. Hier handelt es sich nicht nur um den Mißbrauch urteilsloser Jugend, sondern darüber hinaus um eine Vergiftung und Verhetzung, die unser Vaterland noch teuer zu stehen kommen kann. Diese Jugend war schulpflichtig. Sie alle hatten an dein Sonnabend, an dem diese Maskerade ausgeführt wurde, Schulunterricht. Ich frage: Wer hat die Kinder beurlaubt? Wie verantworten cs Schulleiter und Lehrer, daß solche Dinge geschehen? Hat die Vorgesetzte Behörde von diesen Vorgängen Kenntnis erhalten? Erziehung zur Niedrigkeit und Gemeinheit darf nicht in ein System gebracht. werden. Kinder, die mit diesem Eist infiziert werden, sinken viel leichter als Erwachsene, die gegen wiche Einflüsse schon eher immun sind. Kinderparadics. wo bist du geblieben? Ihr Völkischen, vcrgeßt nicht, das; cs ein Wort gibt, welches heißt: „Summa debetur reverantia puero — Dein -Kinde ist man die höchste Ehrfurcht schuldig". Vielleicht überlegt ihr einmal, weshalb das Wort gilt, und weshalb es gerade jetzt besonderen Sinn und tiefsie Bedeutung hat. Wenn cs euch wahrhaft' ernst ist mit der Ehrsurcht^vor den Kindern als den Trägern der deutschen Zukunft und den Trägern der^von euch so gerühmten Reinheit und sittlichen Tiefe, dann zieht die Schlüsse daraus, ermcift den Kindern die>'e Hobe Ehrfurcht und laßt sie aus euren . . . kindischen Spielen, die euch Verachtung, d e n K i n d e r n a b e r G e s a h r — weil Entsittlichung * bringen. Obcrstrrdicndirektor Dr. K. Müller (Potsdam). Neue Rechtsmittel gegen Verleumder. Eine grundlegende ReichZgerichtsenLscheiDung. Tie wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung völkischer Verleumdungen durch Wort und Schrift rst die Schnelligkeit ihrer Abwehr. Eine bewußte Falschmeldung oder Verleumdung wird wie ein Fangball von einer Zeitung der anderen zugeworfen. t Der meist verspätet eintretcnds strafrechtliche Schuh ist mir wenig geeignet, solchem Treiben Einhalt zu gebieten und den inzwischen zug-fügten moralischen Schaden wieder gutzumachen. Denn auch^hier gi ist das alte Sprichwort: aliquid hacret! Was nutzt auch ein Strafverfahren, gegen eine im Wahlkampf verbreitete Lüge, wenn es erst uwnatelang nack) Beendigung der Wahlen durcl'.gesührt werden kann? Ganz abgesehen davon, daß einem fanatischen Verleumder vom Gerichts bisweilen seine Gutgläubigkeit bescheinigt oder gar gemäß 193 des chircsgc'etzbuches die Wahrnehmung berechtigter Jnterenen zugebilligt wird —' und dcmruwlae seine Bestrafung überhaupt nicht zu erzielen ist bietet das Strafverfahren erfahrungsgemäß keinen hinreichenden Schutz gegen die Wiederholungsgesthr. Schnell und wirksam hingegen kann einer Verleumdung nur mittels des zivilrcckstlichu Rechtsbehelfs der einstweiligen Verfügung enrgegengetreten werden, indem der Zivilrichtcr dem Verleumder unter Androhung empfindlicher Geldstrafen au'gibt, die Aufstellung oder Verbreitung bestimmter Behauptungen künstig zn Unterlasten. Tie Rechtsprechung des Reichsgerichts hat jedoch noch in Band 91 Seite 265 ff.' einen wichen llnterlasiungsanspruch grundsätzlich dann verneint, wenn die Unterlassung von Handlungen begehrt wurde, die einem jeden schon durch ein Strafgesetz verboten. sind.^ War somit dem Angegrinenen dev Untertassnngsanspruch bei einer strafbaren Beleidigung ver'agt. w fonntc ihm auch der sofort durchführbare Rechtsbehelf der einstweiligen Beringung nicht. zur Sette stehen. chE v st burd) ein in B a n d 116 o c i t c 1 5 1 ü. j ü n g st veröffentlichtes Urteil des 2. Zivilsenats des R e i ch s g e r i ch ts ist diese R e ch t s a n s i ch t r.t i t ü berzengenden G r ü n - den aufgegeben worden. Zutreffend führt das Reichsgericht zu diesem grundlegenden llrtcif aus, die Gerechtigkeit verkange, daß der Angegriücne o h u e R ü ck s i ch t a u f ei n B e r ' ch u l d e n d es 2er* letzers gegen Fortsttznng der widerrechtlichen Eingriffe geschützt werde. Das Reichsgericht sieht die Voraussetzung der sogenannten vorbeugenden Unwr'asinngsklnge dam; für gegeben, wenn der äußere Tatbestand der strafbaren Handlung und die Gefahr der Wiederholung erkennbar sind. Während der strafrechtliche Säwtz lediglich Vergangenes mhnen kann, schasst ,chie begründete Besorgnis weiterer Eingriffe. . . das Rechtsschutzbedürfnis für die UnterlanungsklageW;rnd zwar, wie ausdrücklich hcrrorgehobcn wird, selbst dann, wenn die zu mttcrfagcndo Handlung unter öffentliche Strafe gestellt ist. Da das Strafverfahren nur zur Verurteilung des Täters sichren kann, tv-enn chm ein Verschulden nachgewiesen wird und ihm keine Stra'aussch'ießungsgründe zur ^eitt stehen, und sich dies in der Regel zur Zeit der Vornahme der verletzenden Handlung nicht übersetzen läßt, hält cs das Rcicksgericht siir unbillig, den Angegriffenen „auf den Weg der Strafverfolgung zu verweisen, der nur beim Nachweis weiterer Erfordernisse znm Ziele führt". Die Bedeutung diests Urteile für unstren Kampf kann kaum überschätzt werden. Sagt das Reichsgericht auch nicht, daß neben jedem Ltrawerbot die vorbeugende Unrerlannngsklage gegeben ist, so erscheint es nicht zweifelhaft, daß sie im hansigstcn Falle einer strafbaren Beleidigung znlä'sig ist. Ter durch sofortige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verstärkte zivilrechrlickie Schutz ermöglicht und gewährleistet somit eine schnelle Abwehr, die uns bislang ineistcns versagt war. Dr. H. G. Kulturin£eref)e oder Parteipolitikk Nochmals Vcr Mcrftcr von Nürnberg. Unsere 'Münchener und Nürnberger Freunde teilen uns zu dem Aufsatz von Rudolf Kurtz in Nr. 41 der „G. V.-Zeitung" mit, daß der Protest gegen die Nürnberger Aufführung des ..Meistersinger"- Films ihrer Anstauung nach keine politischen Gründe habe, sondern lediglich wahres Kulttrrüttcreüe ihn veranlaßt habe. Der Protest wendet sich gegen die Verstümmclnng ..der größten geistigen Kunstdcnkn.iäler" und will diese „vor der Gewinnsucht skrupelloser Gcschäfrslcute" schützen, die nach Ablauf der Schutzfrist von 30 Jahren aus der Verfilinung dieser Werke geschäftlichen Gewinn erhoffen. Die protestierenden Verbände, zu deren Mitgliedern, da es im wesentlichen kulturelle Verbände sind, sicherlich auch manche unserer Mitglieder gehören, ersuchen in de:u Protest die bayerische Regierung und das Reichsministerium des Innern, dem Reichstag folgendes Ge'sttz in Vorschlag zu bringen: ..Werke, die eine alle.cm.cnw Bedeutung für die Kunst, die Bildung oder die Erbauung der Bevölkerung haben, dür'cn nach dein Tode des Urhebers nicht derart geändert oder bearbeitet werden, daß dies offenbar ihr An'ehcn oder ihren Wert beciltträchvigcn würde/ Wir haben mit dem Verfasste des Aufsatzes und mit anderen Sachverständigen der Filmbranche den Vorfall eingehend besprochen. Sie bleiben bei der im Aufsatz zum Ausdruck gebrachten Ansicht, daß alle diese Verbände sich von völkisch-nationalistischen Kreisen gutgläubig vor deren Parteiwagen haben spannen kaffen. Im übrigen muß der in dem Aufsatz bereits angekündigte Prozeß der Phoebus- Film A.-G. zur Aufklärung des Tatbestandes beitragen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.