Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 6 (1927)
- Issue
- 41 (14.10.1927)
- Date
- 1927-10-14
- Page
- Seite 580 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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SSO Der Dankgottesörenft zu GrauZenz. Eine zeitgemäsre Erinnerung. Ter Burgfriede war zu Beginn des Weltkrieges proklamiert. Als im August des Jahres 1914 die Schlacht bei Dannenberg mit emer beispiellosen Niederlage der Russen endete, ergriff die Begeisterung alle Schichten der Bevölkerung ohne Unterschied von Beruf und Konfession. Aber schon damals führten gewisse Kreise des Ostelbiertulns den ersten Dolchstoß gegen das Gemeinschaftsgefühl, das in Deutschlands Gauen herrschte. Aus unseren Archivakten entnehmen wir folgenden Borgang: Am 3. -September 1914 wurde wie in anderen deutschen Städten auch in Grande n z aus Anlaß des Sieges bei Dannenberg ein Dankgottesdienst veranstaltet, in dessen Verlauf der evangelische Tivisionspsarrer und ein Vertreter des katholischen Tivisionspfarrers Ansprachen hielten; die jüdischen Soldaten und ein jüdischer Geistlicher wurden aber nicht hinzugezogen. Unser Mitglied Tr. Loewy, damals Rabbiner von Graudenz, teilte uns mit, der 'Gouverneur von Graudenz ein Herr v. Zastrow, habe es nickt für richtig befunden, daß zu einem Gottesdienste, bei welchem ein Altar mit einem Kreuz ausgestellt war, jüdlsche Personen, zumal ein jüdischer Geistlicher, eingeladen wurden. Außerdem sei ihm mitgeteilt worden, daß nur die christlichen Konfessionen in Deutschland anerkannt seien, die jüdische nur „geduldet" werde. Der Gouverneur habe sich auch dahin geäußert, daß er in einem ähnlichen Falle nicht anders würde handeln können. Wegen dieses eigentümlichen Standpunktes des Herrn v. Zastrow wandte sich der Centralverein beschwerdeführend an den Kriegsminister und erhielt unter dem 6. Marz 1915 vom Kriegsministerium, gezeichnet Wandel, einen Bescheid, der deutlich erkennen ließ, wie das Kriegsnnnisterimn zwar beflissen war, den Gouverneur zu decken, aber auch die jüdischen Gefühle nicht zu verletzen. In dem Bescheide hieß es. daß es sich bei der Feier von Graudenz nicht um einen eigentlichen Gottesdienst, sondern um eine bestimmungsgemäß vorgesehene „m ilitärische Feier nt i t religiöser W e ih e"^ gehandelt habe. Es hätte deshalb nichts im Wege gestanden, die jüdischen Heeres angehör ige n zu der Feier hinzuzuziehen. Die Beteiligung eines Rabbiners neben den beiden christlichen Geistlichen sei aber auch bei solchen Feiern nicht angängig, denn auch sie seien zum Teil religiöse Veranstaltungen. Das Militärkirchenwesen beträfe jedoch nur die Angehörigen der evangelischen und katholischen Kirche. Tann aber legte das Kriegsministerium energisch Verwahrung gegen die Anschauung ein, daß die lübifd^e Konfession in Deutschland nur „gedulde:" sei; es führte vielmehr aus, daß-zu den mit Korporationsrechten aus ge statteten, gesetzlich anerkannten (nicht nur geduldeten) Religronsgerneinsch asten auch die Lynagogengemeinde gehöre. Trotzdem gingen uns im.Verlauf des Krieges Mitteilungen zu, daß Lei der Rekrutenvcreidigung nur die Geistlichen der beiden christlichen Konfessionen an die Rekruten Ansprachen hielten, und daß auch bei solchen Feldgottesdiensten, an denen jüdische Soldaten teilnahmen, die Anrede „christliche Kameraden" gewählt wurde. Tie Vorgänge bei der Totenfeier für die im Kriege gefallenen Helden im Jahre 192-4, wo auch der jüdische Feldgeistliche zurückgewiesen wurde, sind allen noch bekannt. Dr. I. R. Rubus, Tannenberg-Denkmal, Freimaurer, Kabbala, Luöenöorff und öas verlegte Raufchhafchonsh. Luden Dorfs uiib seinen Freunden ist cs zu verdanken, daß die gehalten-ernste Stimmung, die besonders die deutschjüdischen Kreise im Zusamrnenhang mit der Enthüllling des Tannenberg- Dcnkmals erfüllt, einer stillen Heiterkeit Platz machen kann. Die „Deutsche Wochenschau", das Sprachrohr Ludendorffs, veröffentlicht mit einer dreispaltigen ttebcrschrift „Das Jehova- Denkmal bei Tannenberg" aus der Feder eines Festtcilnchmcrs eine Schilderung der Weihesestlichkeitcn, die uns an dieser Stelle nicht lveiter zu befchästupur braucht, da wir leine Zeitschrift für Psychiatrie sind. Ünx ein kleiner Teil des Aussatzes muß auch bei uns wiedergegeben werden, weil er so dumm ist, daß er bereits wieder in das Gebiet der völkischen Politik gehört. Die Gedankengänge dieses Absatzes sind nämlich Geist vom Geiste Lndcndorfss und 'seiner Frau Mathilde und sozusagen Sprösslinge ihres erstmals beirn Münchener Kriegerdenkmal entstandenen K ubus - K o m P lex es. Man lese: „Nicht am Tage der großen Schlacht Unir Eimoeiliung des Denkmals, sondern ganz Zufällig int Anschluß an das Neujahrsfest der Juden und Freimaurer, uni> das war gut so. denn dein erstaunten Auge Zeigte sich auf dem Schlachtsslld ein streng nach den Gestirn des heiligen jüdischem und sreimamerischen Symbols Jehovas errichteter Dan. Quadratische kunstlos Türme, durch kunstlose Blauer vevduuden, und im Innern, im „Ehrcnhof", ein großer Kubus, vor dem bei der oeier der Reichspräsident betend seinen Helm abnahm. Während vier Stunden, die ich auf der Tribüne vor dein Denkmal -saß, i>atte ich Zeit, mich über diese tollkühne Verhöhnung unserer Rasse durch das mlsettoählte Volk mib seine Levitenprieftcrsck)ar der Freimaurer zu freuen. Ilnd durste dabei über dem Eingangstvr zam Ehrcnhvs die zehn auf die Fre-nt des Torkurmcs gelegten Schnitter bcsta-umn, die den jüdiscl>-liftischeu Saum, das Klügste Stjuibol der jüdlsck)--srcirnanrcrilch>en S3_Vl:I>crrfd>att, mit seinen orct maulen streng nach den Gesetzen der Kabbala darstellen. Tie Feier vor dem Kubus im Ehrcnhof entzog sich meinen chro'ancn' Blicken, und das nächste, rvas ich miterlebte, war der Anblick des Feld- Herrn Ludendorsf, der rnit seinem Adsiltanten allein auf der FeldherrntrDürre stand, Werl er es ablehnte, rnit sozialdem o C t a t i'chen Ministern zusammen iri e i n e m d e r k ub i s ch c n T ü r m e z u f r ü h - stücken." In Anbetracht des Umstandes, daß sich Lndeirdorff mit dem Kriegsansgange verrechnet hat, ist es nicht schlimm, tvcuit seine Zeitschrift R a u s chh a s ch on o h aus de n 1 8. st a 11 auf den 27. September verlegt. Auch das Wiedersinden kubusförmiger Körper um Ludendorsf herum ist lediglich für die Feststellung wesentlich, daß damit in die K n b u s l e h r e des Lud e n - d o r f s - K r e i j c 3 langsam Methode kommt. Völlig neu und seine Anhänger überraschend scheint uns dagegen die Entdeckung zu sein, daß „'zehn Schwerter den jüdisch-lalstwlistisihen Baum, das heiligste Symbol der jüdisch-freilnanrerischen Weltherrschaft rnit seinen drei Säulen streng nach den Gesetzen der Kabbala darstellen". Und mit dieser erschütternden Feststellung wollen wir Herrn Ludendorsf seinen weiteren Schicksalen überlasten. kicken«. §ür die deutsche Volksgemeinschaft. Die Festrnrrmner der „K.-C.-Bläller". Unter den zahlreichen Ehrungen, die Direktor Tr. Holländer anläßlich seines 50. Geburtstages zuteil geworden sind, befindet sich auch eine Festnummer der „K. C.-Blätter", die schon rein äußerlich durch besonders gute Ausstattung ihre Bestimmung zu erfüllen sucht. Neben den Aufsätzen, die der Persönlichkeit Tr. Holländers gewidmet sind, findeic sich Abhandlungen, die sich mit seinem Lebenswerk besauen, und darüber hinaus den ganzen Kreis der Fragen, die heute die deutsch-jüdische Sefsentlichkeit bewegen, behandeln. So reihen sich neben Anssätze, die die Arbeit des C. B. würdigen, auch solche, die allgemein interessierende Fragen, tute Parteibildung und Parteicnkampf im deutschen Judentum, nationale Autonomie, Antisemitismus, Rassefragen und das Problem der jüdtzchen Lstsiedlungcn, in den Mittelpunkt chrer Betrachtungen gestellt haben. Leider ist es infolge Raummangels nicht möglich, alle Anssätze einer cimzehendcn Würdigung zu unterziehen, es kann daher nur aus einzelne Darlegungen näher eingegangen werden. In einenr aus tiefster und ehrlichster Ueberzeugung geborenen Aussatz spricht Gemeinderabbiner Tr. Neinhold Lewin (Königsberg) vom scheinbaren Dualismus des deutschen Juden unserer Art. „So wenig wie die Abstammung von zwei Eltern ist es in unseren Augen, in unseren Herzen ein Zufall, daß wir zugleich ins Judenturn hineingcboren und am die deutsche Erde gesetzt wurden." Er weist auf die innere Verschmelzung dieser beiden gleichstarken Gegebenheiten und den daraus resultierenden Willen zu unserem Deutschtunr und Judentum hin. — Rabbiner Dr. Italiener (Tarmstadt) erörtert in Liesen Darlegungen die Frage nach dem Wahrheitsgehalt von Judentum und C h r i st e n t u ut. Er hebt Gedanken aus dem Buche des bekannten Pädagogen F. W. Förster „Religion und Charakterbildung" heraus und tritt mit sehr beachtenswerten Aussührungen der 2luffassung Försters entgegen, der die Frage, welche Religion die absolute Wahrheit besitze, und tvelche Religion daher am besten befähigt sei, den Menschen zur Sittlichkeit zu führen, dahin beantwortet hat, daß diese Religion das Christentum sei. — In interessanten Ausführungen beleuchtet Professor Dr. Rosenthal (Breslau) das Phänomen des jüdischen Arzte s in seiner geschichtlichen Gegebenheit und in seiner besonderen Anteilnahme an der Entwicklung seiner Wissenschaft auf Grund jüdischer Erbanlagen. — Mitten hinein in die Kämpfe nur Begriffe und Probleme, wie Bolkszugchörigkeit und Nation, führt ein Aufsatz von Werner Rosen b erg (Berlin) über die „B e st i m m u n g der nationalen Z u g e h ö r i g k e i t i m Rechte d e r M i n d e r h e i t c n". Mit aller Eindringlichkeit zeigt er die Notwendigkeit auf, sich nun endlich über die Frage — um nur eine aus diesem Gebiete herauszugreisen — klar zu werden, wie sich die Zugehörigkeit zur Nation äußert, oder worin ihr Wesen besteht. Basierend aus den Definitionen Fr. Hertz' kommt er zu dem Schluß, daß cs Pflicht sei. dem staatsbürgerlichen Individuum das freie Eelbstbestimmungsrecht seiner Nationalität einznräumen und sornit seine nationale Zugehörigkeit seiner subjektiven Willensentscheidung zu überlassen. Seine Forderung beruht auf der Erkenntnis, daß alle sogenannten objektiven Merkmale, wie Abstammung. Sprache, Gemeinschaft der Kultur und des Schicksals, untauglich sind zur Ermittlung der nationalen Zugehörigkeit. Das Entscheidende muß die ^irmu:c von Imponderabilien bleiben, die man Nationalgefühl nennt. Ilm dieses Gefühl rechtlich erfassen zn können, fordert er das nationale Bekenntnis, die nationale Lpstion. Werner Rosenbergs Ausführungen sollen Wegbereiter sein zu einem so ethisch fundierten Seldstbestimmungsrecht nationaler Minderheiten. Mehr als eine bloße Gelegenheitssannnlung bedeutet diese Fest- «rusgabe. die Hermann Berlak hervorragend umsichtig angelegt und durch einen Aussatz von aktueller Bedeutung bereichert fyit; sie zeigt, daß eine große Gruppe von begeisterten und hingebuugssähigen. rvissenschaftlich forschenden Menschen es sich zur Ausgabe gemacht hat, an der Eingliederung der deutschen Juden in die deutsche Volksgemeinschaft und ihrer Anerkennung als vollwertige Mitschöprcr am Volksganzeil mitznarbeitcn, L. 31—f.