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Central-Verein-Zeitung · 1927-09-09 · 36 (9.9.1927) · p. Seite 512

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
6 (1927)
Issue
36 (9.9.1927)
Date
1927-09-09
Page
Seite 512 (sequence 4)
Language
German
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512 die jüdischen Gcmcindcorgnnisationcn wird inan zu würdigen wissen, wenn man die Geschichte dieser Institution betrachtet. 2ic reicht bis zum Jahre 1264 zurück, als Bvleslaw von Halifdi, Herzog von Eroßpvlen, durch sein den Juden des Landes gewährtes „Privileg* den Grundstock legte zu der Judengcsctzgebung der folgenden Jahrhunderte in ganz Mitteleuropa, besonders in Polen. Im mittelalterlichen Ständestaat bildeten die Juden gleichsam einen besonderen Stand, eine besondere soziale Körperschaft. Aumral in Polen, wo sie in wirtschaftlichem Gegensatz zu der nichtjüdischen Bevölkerung vornehmlich den Handel und das Handwerk vertraten. Gleichwie die ftadiisäze Bevölkerung, die überwiegend aus eingewanderten Deutschen bestand, unter dem. Magdeburger Recht (ja? teutonicum) stand, das von einer eigenen Magistratur gehandhabt wurde, so standen die Juden unter dem nwsaisch-rabbinö'chen Recht, welches von den rabbinisck)cn Gerichtshöfen rn den Gemeinden gefproclzcn wurde. Tie jüdischen Gemeinden unterstanden unmittelbar dem König, der als Schutzhcrr der Juden von ihnen besondere Judenfteuern bezog. T-a es für die Könige vorteilhafter lvar, mit loohleingerichteten Körperschaften, als mit losen Massen zu tun zu haben, so förderten sie den Ausbau und die Entwicklung der ^autonomen jüdischen Gemeinden. Im Zahre 1551 wurde durch König Sigismund 2l u g u st das jüdische Eemeindewefen gesetzlich geregelt. Tie Juden erhielten eine weitgehende Gemeindeautononrie. Jede Ortschaft hatte ein Kahal (Gemeinde), die Mitglieder wählten nach einer bestimmten Wahlordnung die Gemeindeältesten und „nnanimi Toto et ennsensu" ihre Rabbiner und Richter, die nicht nur alle Fragen rein religiöser Natur, sondern auch alle zivilrechtlichen ^trertigtcrien zu entscheiden hatten. Tem Staate gegenüber vertrat der Kahal die einzelnen Juden. In der zweiten Halite des 16. Jahrhunderts bildete es sich als ständige Einrichtung heraus, das; die Gemeinden der einzelnen Provinzen regelmäßig über gemeinsame Fragen berieten und eine Körperschaft bildeten, die „’Naad* (Bersaunulung) genannt wurde. T^r Regierung gegenüber vertrat die Juden der Syndikus Generalis, der irr den Erlässen des Königs auch „J udäus quiia palatia nostra residel genannt wird. Tiefer „>vmrck* erwarb sich in der ganzen Judenheit eine hoch angesehene Stellung. Mit Anfragen über religiöse Gegenstände wandte man sich an ihn ans fernen Ländern. Christliche Kaufleute aus dem Auslande baten um seine Beihilfe in Streitigkeiten mit polnischen Inden. So war diele ganze jüdische Gemeindcorganisation eine der Stützen der staatlicher Ordnung. Kaiserin Katharina II. hatte 1776 den Juden in der an Rußland tzeialleneu Provinz „die alten Freiheiten." garantiert. Aber es lag nicht im Geiste russischer Regierung, ihren Untertanen, besonders wenn sie Juden waren, so viel Selbständigkeit zu gestatten. Tatzer wurden in den Jahren 1786 und 1795 die Tätigkeit der Gemeinden aus die geistlichen und fiskalischen Angelegenheiten beschränkt. Im Jahre 1804 wurden die Rad binare von den Kahalverwaltungen getrennt. Erftere hatten ausschließlich öder die religiösen Angelegenheiten zu wachen, während die letzteren für den regelmäßigen Einkauf der Judenfteuern verantwortlich waren. Ten Cherem anzulvenden, war ihnen untersagt. Ties war eine Nachahmung der Judenpolitik Josefs II., die dahin strebte, die Juden mit der rüchtjüdischen Bevölkerung zu verschmelzen und^ sie in deren soziale Organisation einzurcihen. Don da ab ging das Ltreöcn^der russischen Regierung dahin, die Juden zu „munizipalisieren*, ihren „Separatismus* zu .zerstören, sie durch allerlei Zwangsmittel von außen her in die uichtjüdöche Gesellschaft cn^ehm zu lapen. Tie Arbeit an der Nussisiziernng erreichte unter Nikolaus I. den Gipfel der Grausamkeit und 2tbfurditäE). Alles sollte den Juden den Wert^ der russischen Kultur klarruachen und sie bewegen, ihren „Separatismus* auszugeben und in der. russischen Gesellschaft aufzugelzem Im Jahre 1841 erließ er einen Ilkas, wonach „die Juden in den Städten und den Weilern unter die Jurisdiktion der allgemeinen Verwaltung zu stellen waren, und die Kahals arrsgehoben lverdcn sollten*. In ganz Westeuropa war dies eine Folge der vollkommenen Gleichstellung der Juden in bürgerlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht. Aber Nikolaus erhielt die ganze Rechtlosigkeit der Juden aufrecht, sowie ihre wonder steuern an Geld und Blut. Natürlich mußte ein Rudiment der jüdischen Gemeindeverwaltung bestehen bleiben, besten sich die Staatsbehörde zu diesem doppelten Zlvecke bediente. Tie jüdische Gemeinde wurde also zu einer Rckrrrtenfängerin und e^teuerexekutorin erniedrigt. Sie wurde ein Gegenstand der Verachtung und des Hasses von feiten der jüdischen Massen. Tas findet seinen schärfsten Ausdruck in den Schriften der jüdischen und hebräisc!)en Sitten» schULrrer jener Zeit, die fürchterliche Anklage gegen den Kahal deswegen erheben. Tie Rabbiner cntschi'.den natürlich nach wie vor in rituellen und eherechtlichen Tingcn. aber dir jahrchun-dcttalte Hebung, ihre Rechts- Üreitigkeiten vor die Rabbiner zu bringen, konnte man den Juden ül^er Nacht nicht austreiben. In Oesterreich erhielt sich der rabbinische Gerichtshof kBctb-Tin) noch lauge nach der Emanzipation. Mit der Thronbesteigung Aleranders 1L schien die grauenvolle Aera Nikolaus 1. auch für die Juden ein Ende zu nehmen. Allein aus die Zeit der liberalen Reformen (Bauernbefreiung, ^emstwrveriassimg und andere) kam. infolge eines wahnsinnigen Attentates, eine Periode ärgster Reaktion', natürlich tobte sie sich am schlimmsten gegen die Inden aus. Wilna regierte damals Michael Murawjew, „der Henker*, den der Zar als Generalgouverneur hingcschickt hatte, um nach dem polnischen Aufstand die Russisizierung mit der grausamsten Rücksichtslosigkeit durchzusühren. Tie Bureaukratie ergab sich mit Wonne dem Kampf für die Russistzierung, gegen den „jüdischen Aberglauben und «Separatismus'. Nun kam ein getaufter Jude, der cs doch Nüssen mußte, und verriet in grundgelehrten Ausführungen die geheime Luelle dieser beiden unausrottbaren Nebel. Wie sollte sic da nicht aufmerksam lauschen? Vergebens wirsen jüdische Schriftsteller, tr. a. der berühmte Leon Lew au da, aus dic offenbare Unwissenheit Brafmans hin und auf seine Verkennung der historischen Rolle, die der Kahal spielte. Tie Bureaukraten, die kein selbständiges Urteil hatten, „glaubten* dem Denunzianten. Jakob Brafman loar in seiner frühen Jugend mit Mühe den Nachstellungen der 'Schergen seiner Gemeinde entgangen, die ihr; unter die nikolaistischcn Soldaten stecken wollten. Sein Haß richtete sich merkwürdigerweise nicht gegen die Macht, dic die jüdische Gemeinde so entwürdigt hatte, sondern — gegen die jüdische Gemeinde. -) Man vergleich..' Benjamin Segel: „Die russischen Juden unter Nikolaus I. tm „Morgen", Jahrgang 3, Heft 3. Philo^Perlag, Berlin. Ein gutes hatte feine Schandschrist doch: sic regte ernste Männer an, die Dokrrnwnte jüdischen Ecmeindelcbens zu sammeln und zu erforschen. Der christliche Professor M. Bierschadski hat als erster in dieser Richtung Bahnbrechendes geleistet und Öen Grund zu dein Forschungsgebiet gelegt, auf dem die Arbeiten noch lange nicht abgeschlossen sind._ Einige Jahre darauf war Brafmans Pasauill total vergessen. Tie Juden hatten bald angefangcn, die russischen Schulen aller^Katcgvrien zu füllen und auch in allen anderen Beziehungen ihren „Separatismus* so' gründlich abzulegcn, daß es der russischen Bureaukratie zu viel wurde', und sic aus Mittel sann, diesen „Separatismus* wieder aufleben zu lassen. Sie fand bekanntlich, daß Pogrome, Austreibungen, Maigesetze, ^urnerus clausus dic besten Mittel dazu waren . . . Nun wird — wenn der Ankündigung die Tat folgt —- der Verschollene von den Toten anferstehen und gewürdigt werden, in deutschem Gewände vor ein europäisches Publikum zu treten, eingesührt von einem leibhaftigen Universitä t s p r o s c f so r. In früheren Zeiten übersetzte man aus dein Russischen lns Deutsche Sckzöpfungen der führenden Geister. Den .Antisemiten war es Vorbehalten, russische Hintertreppenliteratur ins deutsche Publikum einzusühren. Ten Anfang machte man mit den „Protokollen der Weisen von Zion", nun folgt das „Buch vom Kahal". Aber es fehlt ein Mittelglied. Ter Geist, den Brafman geweckt hatte, wehte nämlich noch manches Jahr und erweckte einen neuen Propheten namens Hippolyt L u t o st a n s k i. „lieber den Gebrauch von Ehristenblut bei den Juden" verfaßte er eine Schrift und 1879 ein zweibändiges Werk „Ter Talmud und die Juden". Tiefer Schmöker, mit dem verglichen die um diese Zeit entstandenen Schriften von Angl! st Rohling wahre Fundgruben echter Gelehrsamkeit sind, geriet alsbald in Vergessenheit. Aber E. Butrui kündigte 1907 eine Neuausgabe davon an, und zwar in seinem Buch „Wragi roda tschelowjetseheskewo" (Feinde des Aken sch euge sch lechtcs), welches die andere Ausgabe der „Protokolle" enthält und das u. a. ermöglicht hat, deren Herkunft und Entstehungszeit genau zu fixiereiE). Man sieht also den wahren Zusammenhang Zwischen den Werken von Ritus und Brafman. Der Grörn öer weißen Ritter. Eintritt 50 Schilling rmv reinstes englisches Btnt. Wir lasen vor einiger Zeit in einem Prestedienst die Meldung, das; sich in London eine neue Geheimorganisation gebildet habe, dic sich die weißen englischen Ritter nennt. Für 50 Schillingkönne man die Mitgliedschaft in dieser Organisation erwerben, die „Zum Schutze der Nation gegen die todbringende jüdische Gefahr" gegründet sei: „Tie offizielle Kleidung ist wie die des Kn-K!ur-Klan, ein weißes Bettlaken, und der Plan, einen heiligen Krieg gegen die drohende jüdische Gefahr für die Ehristenheit und die Zivilisation zu führen. Außer dem Geldbeitrag ist nur noch nötig, daß die Mitglieder „reinstes englischesBlut in den Adern haben, daß sie absolut an Gott im christlichen Sinne glauben und ebenso an die Bedrohung durch die Jude n". Tiefe Meldung erschien uns von vornherein als ein in der Saureugurkenzeit ausgebrütetes Zeitungsentleiu. Wir haben uns aber, da wir ja gewohnt sind, daß unsere völkischen Blätter derartige Meldungen, ohne die Richtigkeit zu prüfen, aufgreisen und bei ihren Lesern auch Glauben finden, in England selbst nach dieser geheimnis« vollen Neugründung erkundigt, und wir erhalten die Bestätigung, daß ,^re geheime Organisation der weißen Ritter ein Gerede ist, das in einer langweiligen Zeit zum Ergötzen des Publikums ermüden worden ist". „Alles, was uns darüber bekannt wurde." schreibt uns unser Gewährsmann, „ist, daß einige telephonische Nachrichten der „Westmmstcr Gazette* .und dem „Daily Hcrald* übermittelt wurden, die den gleichen Inhalt hatten, wie Sie ihn erwähnen. Aber niemand weiß, woher die Nachrichten stammen, und jeder betrachtet sie als einen gelungenen Spaß. der Veröffentlichung dieser Nachrichten 1>at man nichts mehr vonr Orden der „BScißen Ritter* gehört, und ich lwife und zweifle nicht, daß man auch nie mehr ettvas von ihm hören wird. In diesem Land bat der Ku-Klur-Zblan keinerlei Lebensmöglichkeit. Tie einzige Organ:'akron dieser 'Art in England sind die „Britons*. und diese führt ein recht kümmerliches Leben und hat niemals irgendeiner Eindruck aus die Oesfentlichkoit zu machen vermocht-* Und schon lesen rvir im „Ter Angriff" des Herrn T-r. Göbbels" vom 5. September: „Tie gcfanrte jüdischvölkisck>e Presse vermerkt mit Unbehagen die Gründung eines antisemitischen „Ordens der weißen Ritter* in Engtaib. Sie kann aber nicht leugnen, daß der Antisemitismus in England immer rveitcren Umfang annimmt.* ^o brütet das Entlein immer neue Eier aus . . . Ter Landesverband Groß-Berlin hatte zum 22. Oktober dic Räunie des Esplanade-Hotels gcnüetct, um dort ein Fest zu veranstalleu. Da . das Esplanade zu den Hotels gehört, die sich g r u n d s ä tz l i d) weigern, b i e Rcichsslaggc z u bissen, ist der Landesverband Groß-Berlin von dem Vertrage mit dem Hotel Esplanade ietdsivcrständtich zurückgetreten. Durch seinen Rechtsvertreter hat daraufhin das Hotel Esplanade angcdrvht, den Landesverband Groß-Berlin schadenersatzpflichtig zu machen. Ter Laudesverbaudsausschuß hat einstimmig befchloffcn, Feststcllungsklage auf ^tichtigkcit des Vertrages zu erheben und die lwrcits angezahlten 200 Mark znrückzusordern. — Falls wir andere geeignete Räume sil^den, werdcii wir unsere Mitglieder rechtzeitig benachrichtigen. Bgl. Benjamin Segel: „Die Protokolle dcc Weisen von Zion", Berlin, Philo'Verlag, 6. 31 ff.

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