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Central-Verein-Zeitung · 1927-08-19 · 33 (19.8.1927) · p. Seite 480

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
6 (1927)
Issue
33 (19.8.1927)
Date
1927-08-19
Page
Seite 480 (sequence 4)
Language
German
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I X t ■ y » j < i 4 (, \ i u . n ■■' ■ l * i V>s>i>'^/' Als nach bnn Zusammenbruch die Grundlagen unseres Staatslebeus wankten. da schrieb Adolf Wach: „Tie Unabhängigkeit des Richtertnms . . . ist das A und das 0 des Nechisüaaies. Mil ihr geht Ordnung und Recht in Trünuner. Wehe de:u Volk, das an dieses Palladium der Freiheit, an dieses höchste und heiligste Glit die Hand legt. Was gehört dazu? Nicht nur die Unabhängigkeit in thesi; damit ist's ncch nicht getan. Es gehört dazu erstens ctu Richtertum, das fähig und gewillt ist Zu richten nach Gesetz und Recht, cchne Ansehen der Person, und zweitens der S ch u tz d e r richterlichen Stellung../ Und ein Mitglied des höchsten bayrischeil Gerichts warnte Zur gleichen Zeit vor den Versuchen, auf die Unabhängigkeit der Rechtspflege „auf bcm Wege über die Justizverwaltung, das Parlament oder die Presse Einfluß zu gewinnen". In Nürnberg erscheint die nationalsozialistische Wochenschrift „Ter 3 t ü r in e r", herausgegeben von Herrn Julius Streicher, der je nach Bedarf die pressegesetzliche Verantwortung selbst übernilumt oder sie Parteigenossen überläßt. Jahraus, jahrein beschimpft „Ter Stürmer" nicht nur Inden, sondern jeden, der sich feinen Unwillen zugezogeu hat. Besondere Vorliebe hat er für das geschlechtliche Gebiet. Vor zwei Jahren schon hat ihm ein Gericht bescheinigt, daß er aus „Sensationslust und Skandalsucht" handle. Häufig beschäftigt „Ter Stürmer" die Gerichte. Nach der Verhandlung ergießt er die Fülle seines Hasses auf Richter und Staatsanwälte, die die Pflicht hat-ten, in diesen Fällen ihres Amtes walten zu 'muffen. Tie Vergangenheit, das Privatleben werden in die Ocsfentlichkeit gezerrt, die Amtsehre wird in den Schmutz gezogen. Ter Zweck dieses Verfahrens ist offensichtlich. Ter bayrische Justizminisrer Gürtner hat ihn klar erkannt und im bayrischen Landtag trcsjlich gekennzeichnet: „Ich kann mich manchmal des Eindruckes nicht erwehren, als läge dieser Art der Pressetätigkeit die Absicht einer Artvon Ermüdung?- oder Erschütterungs- oder Lähmungstaktik zugrunde. Man will durch eine fortwährende Wiederholung persönlicher Angriffe des Beamten, des Richters ihm sein Amt verleiden und wohl auch letzten Endes seinen Willen beugen ... Ich möchte . . . den Richtern mit allem Nachdrucke zurufen. wenn in der Pressekampagne diese Absicht erkannt wird, sich dann erst recht und ganz besonders mit Festigkeit zu wappnen und nach Erkenntnis des Zieles dieser Angriffe ihnen frei und osten die Stirne zu bieten." Die Folgen solcher Erkenntnis lägen, scheint es, nahe. Mit der „Unabhängigkeit in thesi" ist wahrlich nichts gedient. Tie Justizverwaltung hatte die Pflicht, die Beamten gegen Angriffe dieser Art zu decken, sich schützend vor sie 31t stellen^ in ihnen das Bewußtsein zu erzeugen und zu festigen, daß die Autorität des Staates hinter denen stehe, die in seinem Namen dem Rechtsbrecher gegenübertreten. Aus das s ch w e r st e h a t „T e r Stur m c 1" j ü d i s ch c Richter beschimpft. Kein Wort und keine Tat des I u st i z m i n r ft e r s wies ihn in seine S ch r a n k e n. Als Abgeordneter des bayrischen Landtags har Herr Julius Streicher in einer Rede die Zahl der in Nürnberg tätigen jüdischen Richter berechnet und daran die Bemerkung geknüpft: „Das Volk sagt es ganz offen, daß es heute oft üblich sei, das; gewisse Leute darauf schauen, das Geld von denen zu bekommen, die eben Geld haben, von dem, der nichts hat. kann man ja nichts bekommen . . . Wenn rnan mir sagt, daß es doch manchmal auch Juden gibt, die ein gerechtes Urteil fällen können, daun sage ich: Gut, das will ich nicht abstreitcu, aber dann bestätigt das eben die Regel." Ruch der jüdischen Mitglieder der Kammern für Handelssachen wird nicht vergessen: „Da paffen sie ja hinein, tut muß man die Lumperei ein bißchen verstehen." Unmittelbar nach dieser Rede nimmtder Justizmiuister das Wort. Mau sollte glauben, daß cs ihm. ' wenn nicht Herzens-, so doch Amtspflicht gewesen wäre, den Auslassungen Streichers entgegenzutreken. Ter Bericht des Landtags verzeichnet kein Wort der Erwidern n g. Unwillkürlich erinnert man sich hierbei der warmen und entschiedenen Worte, mit denen einst der bayrische JusUzinüiifler Freiherr v. Leonrod Angriffe aus die jüdischen Rechter zurückgeuucüu hat. Allerdings! Tic jüdischen Richter können sich nicht darüber beklagen, daß cs ihnen schlechter gehe als ihren christlichen Kollegen, die Herrn Streicher mißfallen. In der gleichen Rede wird von Herrn Streicher das Urteil eines Amtsrichters mit dessen angeblicher Zugehörigkeit zu einer bestimmten politncGm Partei in Zusanunenhaug gebracht; die Richtigkeit' des Eides eines Landgerichtsrats wird in Zweifel gezogen; einem Landgerichtsdirektor wird vorgeworfen, er habe in einein Amtszimmer einem Nationalsozialisten gesagt, dieser sei in seiner Politischen Einstellung viel zu bekannt, als daß er bei Gericht je etwas erreichen könne. Auf all das schweigt der Herr Justizmimstcr. Ein Amtsgerichtsdirektor, ein ruhiger, sachlicher Rjchter, der politisch nie hervorgetretcn ist, hatte beit Schriftleiter des „Stürmer" wegen eines Falles schwerster Beleidigung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Dies gab Streicher Anlaß, die Este des Richters mit einer Frau jüdischer Abstammung in die Erörtcrnng zn ziehen, angebliche Gespräche des Beamten im häuslichen Kreise wiederzugebeu, von „Amtsvergehen", „Beugung des Rechts" zn sprechen und schließlich zu behaupten, der Richter sei schlecht qualifiziert. Hier findet der Justizminister eine Antwort. Nicht etwa gegen den Vorwurf des Amtsvergehens, nicht gegen den der Rechtsbeugung; aber er gibt zu verstehen, der Richter habe eine bestimmte Stelle angestrebt, fei aber für diese nicht „voll qualifiziert" gewesen. Ter Angriff des Herrn Streicher gibt also dem höchsten Beamten der Justizverwaltung Anlaß, einen allgemein geachteten Richter vor dem ganzen Lande bloßzustcllen. Ein Staatsanwalt hatte in einem gegen einen Juden gerichteten Strafverfahren in der Höhe des Strafantrages der Meinung des Herrn Streicher nicht entsprochen. - Das veranlaßt Herrn Streicher zu der — unrichtigen — Behauptung, dieser Staatsanwalt stamme von Juden ab und habe nicht das getan, was er hätte tun sollen. „Entweder ist der Mann nicht gesund oder eben ein Jude." Auch hierzu äußert sich der Herr Justizmiuister im Landtag nicht. Wenige Tage nach der Landtagssitzung zeigt sich freilich, daß der Justizminister sich für diesen Fall persönlich interessiert hat. Ter Staatsanwalt hatte wegen des auch am „Stürmer" gegen ihn erhobenen Vorwurfs bewußter Amtspflichtverletzung Privatttagc erhoben. In der Verhandlung ergibt sich durch die Aenßerung des Herrn Streicher, daß der Herr Justizminister in eigener Person sich mit ihm über einen Vergleich besprochen hat. Ein Staatsanwalt wird in der Presse eines mit Zuchthausstrafe bedrohten Verbrechens beschuldigt: er erhebt Privatklage. Ter Justizminister, weit entfernt auf Bestrafung des Beleidigers zu dringen, unterhält sich mit bcm Angeklagten über einen Vergleich! Nicht einzelne Fälle sind dies mehr. Ter .T cr.ro r, der von Herrn Streicher und seinen Genossen durch Verunglimpfung der Richter und Staatsanwälte unter nachsichtiger Duldung der Justizverwaltung ausgeübt wird, berührt die Gr u u d lagen der Rechtspflege. Das richterliche Urteil ist nicht mehr frei. Ter Rjchter, der Staatsamvatt, der gegen einen Nationalsozialisten scharf zugreift, muß gewärtig sein, daß er in der Presse, im Landtag in gehässigster Form angegriffen, daß seine persönliche und seine amtliche Ehre in den Schmutz getreten werden, ohne daß er den S ch u tz findet, den er seiner Person und seines Amtes halber, mehr noch n m des Recht e s wille n sollte erwarten können. Die Richter waren keine Menschen, wenn nicht auf die Dauer ihre Schutzlosigkeit Einfluß auf sie gewinnen könnte. Und schon allein die Tatsache, daß ungewöhnlich milde Urteile, wie man sie erlebte, mit solchen Dingen in Zusammenhang gebracht werden können, bedeutet eine außerordentliche Gefahr. Ernsteste Besorgnis muß jeden erfüllen, dem Recht und Gesetz am Herzen liegt. Es wäre nicht zn verwundern, wenn die Richter — selbst vielleicht nicht ohne Schuld, da ihre zuständige Vertretung schlveigt — sich unfrei und bedrückt fühlten. Mit der Berufssrcude ist das Berufsethos in Gefahr. Der Glaube an die Unabhängigkeit der Gerichte leidet Einbuße. Das Vertrauen zur Rechtspflege wird rrschüttert. N i ch t u m eine politische Frage handelt es sich, die P a r t e i i n t e r e s s e n zugänglich ist, sondern d a r u m , daß allein das Recht, abseits von anderen E r n f 1 ü f jen , 3 u Geri ch t sitz e. LZ. -1 u k 1 (.3 l I

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