Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 6 (1927)
- Issue
- 25 (24.6.1927)
- Date
- 1927-06-24
- Page
- Seite 355 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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355 Die Berichterstatter der Juristentagung. Rechtsanwalt Dr. E. Eyck. Jastizrat Dr. S. Löwenstein. Landgerichtsrat Dr.J. Stern. Zeichnung von Epstein. Rechtsanwalt Dr. B. Weil. Sic waren von dem Gefühl der Verantwortung der Gesamtheit gegenüber getragen und bewegten sich in den Bahnen, die uns durch unsere jahrzehntelange Arbeit aus dem Gebiete des Rechtes und des Rechtslebens vorgezeichnet sind. Möge unsere Arbeit wie alle gute jüdische Arbeit auf deutschem Boden dem deutschen Rechtsleben zum Segen gereichen." ih. Und das Ergebnis; Mag man von einer jüdischen Ncchtsnot sprechen wollen oder nicht — der Schutz durch die Gesetze Juden und Judentum gegenüber reicht nicht aus, ja er versagt. Die „Aufreizung zum Klassenhaß (§ 130 StGB.), der „Schutz der religiösen Einrichtungen" (Z 166 StGB.) werden in vielen Fällen so angewandt, so ausgelegt, daß sie keinerlei Schutz mehr gewähren, um nur diese beiden Paragraphen herauszuheben. Das haben Vorträge und Aussprache klargestellt. Aufklärung über diese bedenklichen Zustände hinein in die Richterwclt. hinein in alle in der Oeffentlichkeit stehenden maßgebenden Persönlichkeiten. Was heute den Juden zujtößt, kann urorgen den Katholiken begegnen, droht jeder politischen Minderheit. Es gibt keine Verletzung des Rechts eines einzelnen, die nicht dem Rechte als solchen Schaden zusügt. Unausgesetzte und noch weit umfangreichere Aufklärung als bisher durch Wort und Schrift über Juden und Judentum in alle an der Rechtsprechung beteiligten Kreise. Die Broschüren des Philo-Verlages. die „M o n a t s a u s g a b e der C. V. - Zeitung" find segensreiche, wichtige Anfänge? Weit mehr muß geschehen. Man kennt uns nicht, man verkennt uns. Anerkannt wurde das feit Jahrzehnten bewährte Vorgehen des C. V. auf juristischem Gebiete. Keine Sensation, kein Aufbauschcn in den Tageszeitungen, nüchternfachliche Arbeit, energisch und würdig, dort, wo das Recht verletzt erscheint. Zupacken nur dort, wo unbedingt erforderlich und erfolgverheißend, aber dann auch mit größter Zähigkeit. Bei der Gestaltung des neuen Strafgesetzbuches soll der C. V. weiter wie bisher sich auf geeignetem und zulässigem Wege beteiligen. Die Parlamente, die Kommissionen werden gern, wie stets, aus dem überreichen Schatze dauernder Erfahrungen unsere Materialien entgegennehmen und auswerten. Die Tagung hat zahlreiche juristische Mitglieder unseres Vereins dem Ernst und der Größe, unserer juristischen Aufgaben nahegebracht und sie dadurch stärker als bis jetzt uns verbunden. Wir begrüßen das herzlich. Sie werden die Tatsache der ihnen so eindringlich vorgesührten Notwendigkeit unserer Arbeit ins Land hinaustragen. Die Tagung hat auch dazu beigetragen, deutsch-jüdische Anwälte und deutschjüdische Richter zusammenzllführen. Sie sahen sich, wie cs sein muß. als gleichberechtigte Mitarbeiter an den hehren Aufgaben der Rechtspflege. 1 Den Centralverein erfüllt gerade diese Tagung mit Stolz.und Befriedigung. Träger erster Namen aus juristischem Gebiet eilten von nah und fern herbei. Jeder gab sein Bestes in diesen Sitzungen aus. Allgemein anerkannt wurde die Notwendigkeit unbedingter Fortsetzung dieser bewährten Arbeit für das Judentum, das deutsche Vaterland im Herzen und den ewigen Stern der Gerechtigkeit am ragenden Himmel über uns. Das krönt, das ist unseres Centralvereins unerschütterliche Weltanschauung. Das Nationalgsfühl. Von Dr. Else Mich-Beil (Dresden), Mitglied des sächsischen Landtags.. Eine der größten und menschlich beschämendsten Hetzen wird vor allem von nationalsozialistischer Seite gegen das Judentum dauernd getrieben. Wer von parlamentarischer Stelle Gelegenheit hat, zu beobachten, wie dieser Feldzug geführt wird, steht staunend still vor dem geringen Maß an Der stand und gutem Willen — von Wigen und geistiger Klarheit überhculpt nicht zu reden , mit dem hier zu Werk gegangen wird. Tie nationalistische Phrase spielt eine Hauptrolle, wobei vollkommen verkannt wird, daß der Nationalismus ja nur eine Erscheinungsform menschlichen Wertlebens, und zwar des abendländischen Individualismus ist, jenes Persönlichkeitsgesühls, das langsam seit der Renaissance in der Menschheit gewachsen ist. So wie der einzelne in seinem Lenken, Fühlen imb Tun seine Eigerrart herausbildete und sich seiner Besonderheiten allmählich bewußt wurde, die ihn von dem Nachbar unterschieden, so hat das Persönlichkeit^ bewußtsein in langsamen Prozessen, die sich über Jahrhunderte erstreckten, auch die Gruppen, Verbände und schließlich das Gesamtvolk und den Staat ergriffen Tie gemeinsame Sprache und die gemeinsame Geschichte wirkt bei der Entstehimg dieses Nationalgefühls entscheidend mit. Dieses Gefühl auf ragenmüßige Zugehörigkeit einwandfrei gründen zu wollen, ist wissenschaftlich unhaltbar und führt zu Absurditäten Nationen sind nicht Bluts-, sondern Schicksalsg e m e i n s ch a f L e n. « Mer übertriebene Individualismus führt bei einzelnen wie bei ganzen Nationen in die Irre. Das eitle Kokettiere;: mit der eigenen Volkspersönlichkeit, der Mangel an Ehrfurcht vor dem freuten Volke, die Ueberschähung und Verhimmelung der besonderen Eigenart unter radikaler Entwertung des anderen sind Kennzeichen jener Geistesverfassung, die, weit entsernt vom guten uiü) echten Nationalgefühh hin zum Chauvinismus treibt. Auf solchem Boden gedeiht dann auch der A n t i s e m i t i s m u s. Ter Mensch, der nur seinem lieben Ich verhaftet rst, wird eng, kleinlich und unerträglich. genau wie ein Volk, das außer sich nichts auf der Welt anerkennen will. Aller Individualismus braucht zu seiner Ergänzung den Universalismus. Das Ich muß sich zum Du Hinsühlen; im anderen muß der Bruder Mensch erkannt wer dorr, und jedes Volk muß ehrfürchtig begreifen, daß es nur eine Blüte unter vielen am Baum der Menschheit ist. Es ist auch nicht lvahr, daß gerade die Schichten, die sich so gern national gebärden, besonders vorsichtig in der Wahrung ihrer rationalen Unberührtheit gewesen sind. Durch ihre wirtschaftlichen und verlvandtschaftlichen Beziehungen rvaren gerade diese Gruppen vielfach international eingestellt. Es ist bekannt, daß der Kleinadel und Hochadel seit Jahrhunderte:: über die Grenzen feines Landes hinaus versippt urü> verschwägert war. Natürlich konnten aus diesen: Zusanunenhang oft recht widerstreitende Jnteresten, die mit dem rationalen Zusammengehörigkeitsgefühl schwer zu vereinbaren waren, erwachsen. So ist es zum Beispiel außerordentlich intereffant, daß der deutsche Adel Siebenbürgens vollkommen madjarisiert Ut. während das Bürgertum seine deutsche Kultur erhalten hat. Großhandel und Schwerindustrie find wirtschaftlich international gerichtet und oft von außernationalen Interessen tiefer ergriffen gelvesen als von nationalen. Warum sollte all diesen Gruppen das gleiche erlaubt sein, ohne Gefährdung ihres Nationalgefühls und beim Judentum sollte cs