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Central-Verein-Zeitung · 1927-06-24 · 25 (24.6.1927) · p. Seite 354

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
6 (1927)
Issue
25 (24.6.1927)
Date
1927-06-24
Page
Seite 354 (sequence 2)
Language
German
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354 philosophischen Versuchs eine gewisse Beachtung —■ Wagemann, der die Germania des Tacitus im Zeitalter der Lindbcrgh, Chamberlin und Levine wieder beleben will und der dabei, römisches Recht semitischem gleichsetzend, J8c* schimpfungen gegen die Juden häuft — Wagemanns „Wissenschaft" kann nicht ernst genommen werden. Sterns Ergebnis lautete: Eine völkische Weltanschauung als Grundlage von Recht und Staat ist weder philosophisch noch geschichtlich zu begründen. Ihre Durchführung würfe Deutschland um Jahrhunderte zurück, isoliere es im Kreise der übrigen Nationen und mache so seinen Widerausstieg für alle Zeiten unmöglich. Justizrat Siegfried Löwenstein berichtete über den Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches". Nach einem gedrängten Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung des Entwurfs — eine kritische, großzügige Prüfung des zu Erstrebenden, dabei stets eine Würdigung der in besonderer Eingabe an die Reichsbehörden niedergelegten Wünsche und Vorschläge unseres Eentralvereins. Ohne daß der Redner es betont, — ihn, die übrigen Berichterstatter wie die ganze Tagung leiten Wunsch und Willen, die von deutsch-jüdischer Seite erforderliche Arbeit für das Recht immer mit den letzten Zielen: Wohl des Staates, Dienst am Recht und Gerechtigkeit zu leisten. Eine schier erdrückende Fülle von Material über „Die Stellung der Rechtspflege zu Juden und Judentum" breitete Rechtsanwalt Dr. Erich E y ck in klarem, die Materie ausschöpfendem Vortrage vor den Versammelten am Sonntag aus. Viele, Zu viele Fälle, die unsere Freunde Zum größten Teil aus diesen Blättern kennen, die unser Vertrauen Sur deutschen Rechtsprechung wahrlich nicht stärkten! Der Einruck war: Das weitgreifende, hieb- und stichfeste Material, das der Centralverein jahrelang sorgfältig sammelte, muß gedruckt, muß der Oeffentlichkeit in geeigneter Form übergeben werden. Nicht um an dem notwendigen Vertrauen {ur Rechtspflege zu rütteln, sondern um den nichtjüdischen iichtern die unumstößliche Beachtlichkeit dieses Materials vor- Ören. Bewußt lehnte der Berichterstatter alle unzulässigen ^gemeinerungen ab. Er begnügte sich, ohne Haß und Ungerechtigkeiten die Gründe zu ermitteln, aus denen die fest- Hestellten Fehlgriffe zu erklären sind. Unparteiischere- Justiz rat Dr.J. Brodnitz, Leiter der Tagung-, Vorsitzender des Centralvereins. jetzt Vorliegenden und des rechtigleit — nur sie forderte Dr. Eyck, nicht um der jüdischen Deutschen willen, wohl aber für das große deutsche Vaterland. Rechtsanwalt Tr. Bruno Weil beschäftigte sich, ausgezeichnet in Form und Inhalt, mit dem „Politischen Prozeß". Im politischen Prozeß spielt sich seit Sokrates und Alcibiades, seit Cäsar und Cicero über die Revolutionsprozesse gegen Karl I. in England und Ludwig XVI. in Frankreich ein großes Stück der Weltgeschichte ab. Zu besonderer Bedeutung hat der Volksstaat den politischen Prozeß gestaltet. Für Frankreich wies er auf Dreysus, für das Deutschland der Vorkriegszeit auf Zabern, Fürst Eulen bürg, die Majestätsbeleidigungsprozesse hin. In der Nachkriegszeit wird das gesamte öffentliche Leben von Prozessen fortgesetzt ergriffen und erschüttert, bei denen der Strafprozeß nur die äußere Form einer im Grunde für Innen- oder Außenpolitik hochpolitischen Angelegenheit bildet. Ein Teil dieser Dinge, wie die Vorgänge um Borkum, die Prozesse gegen Loeb und viele andere, berührten neben den allgemein-staatlichen auch jüdische Interessen. Ter Redner zeichnet sodann eine Methodologie dieser Art von Prozessen, in deren Führung Vorsicht mit Energie sich paaren müssen. Ein Geschlecht politischer Verteidiger muß für diese besonderen Ausgaben des Volksstaates großgezogen werden. Für es gälte das Wort C (e m e n c e a u s über Demosthenes: „Um zu überzeugen, muß man überzeugt sein." Die Schwierigkeit im politischen Prozeß sei, daß der Richter auf Grund des ihm vorgetragenen Materials genötigt sei, historische Feststellungen zu treffen. Hier sei der Prozeß nichts, das Echo alles. Die Flut der politischen Prozesse werde mit der allgemeinen Beruhigung abebben. Mehr noch als in anderen Verfahren sei hier Verantwortungsgefühl und das Bewußtsein, nicht nur die eigene, sondern eine allgemeine Sache zu vertreten, nötig. Wer in politischen Prozessen tätig sei, in denen es sich um deutsche und jüdische Fragen handelt, müsse sich bewußt bleiben, daß sittliche Eigenschaften, geistige Gaben und treue Pflichterfüllung, nicht zum mindesten aber vaterländisches Empfinden den deutschen Juden das Recht geben, ihre tatsächliche und rechtliche Gleichstellung mit allen nichtjüdischen Deutschen zu erkämpfen. Ausgiebig war die Aussprache und — durchweg wertvoll. Gewiß eine seltene Feststellung, aber ein Ehrenzeugnis für diese Tagung. Kein Teilnehmer an der Aussprache nutzte die Geduld der Versammlung aus und diese hörte jeden Redner in Ruhe an. Der Ernst des Gegenstandes verfehlte seine Wirkung auch so nicht. Die Leiter der Versammlung, der Vorsitzende des Centralvereins, Justizrat Dr. Brodnitz, Wgeordneter Justizrat Falk (Köln), Rechtsanwalt Dr. Geiger (Frankfurt a. Main) und Reichstagsabgeordneter Dr. Haas (Karlsruhe), hatten leichte Arbeit. Justizrat Dr. Brodnitz' weihevolle Schlußworte lösten feierliche Stimmung aus. ,Wir waren uns stets der Verantwortung bewußt, die diese Erörterungen uns auferlegten. Die Jurisfentagung des Centralvereins am 18. und 19. Juni.

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