Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 6 (1927)
- Issue
- 25 (24.6.1927)
- Date
- 1927-06-24
- Page
- Seite 353 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Serlin, 24. Juni 1927 VI. Jahrgang » Nr. 25 1 A ( (smicinummer 10 Bieunig, vT A c VVvV ,/vs '!',f f ' HnHi iui vvw^cy RBsrM - ilMiif - EMÄMZ. §m §?. Alfr i. Wer öfter Gelegenheit hat. Vor standssitz ungen und DertreterLagungen großer Verbände beizuwohnen, der ist mit ihren Gesetzen wohl vertraut. Schlägt am Lagungssonntag die Mittagsglocke, so lichtet sich die Teilnehmerschar. Größer und immer größer werden allmählich die Lücken. Die letzte halbe Stunde der Verhandlungen kann höchstens auf das „Fähnlein der (dreimal) sieben Aufrechten" zählen. - Diese nun schon eherne Erfahrung muß nach dem Juristentag des E. V. ernstlich überprüft werden. Gewiß, nicht alle 400 Teilnehmer aus Berlin und dem Reiche hielten getreulich stand, bis die Sitzung geschlossen war, aber eine stattliche Schar war geblieben und lebhafteste Teilnahme in ihr. Und — wie bezeichnend! — stark beschäftigte Abgeordnete, Anwälte, Richter und Staatsanwälte, die, für eine Sitzung fern von ihrem Wohnorte, auch nur für ein paar Stunden, „einzufangen" schwerer hält, als den Osta auf den Pelion zu stülpen — sie saßen geruhig am Sonnabend und Sonntag ihre Zwölf Stunden Sitzung ab, und die Augen leuchteten am Sonntag um 7 Uhr genau so frisch von innerer Beteiligung wie einen Tageslauf vorher. Warum diese lange Dauer? Warum diese innere Leidenschaftlichkeit der Teilnahme? Viele mögen auf Neuland geschritten sein, desien Art sie fesselte. Daß hier und da eine Urteilsbegründung mit der sogenannten Rassewissenschaft uns Juden bedenklich zu nahe trat, war ihnen nicht entgangen. Auch höchst merkwürdige Auslegungen des 8 166 RStGB., die der jüdischen Religion den gesetzlichen Schutz entzogen, hatten sie in diesen Blättern gelesen. Aber sie waren erstaunt, ja sie waren erschüttert über die große Fülle solchen Materials, solcher Mrnderwertung von Juden und Judentum. Und wenn auch jeder der Berichterstatter, jeder der Ausspracheredner sich ängstlich hütete, einem deutschen Richter etwa einen bewußten Fehlspruch ancl) nur im entferntesten zuzutrauen — alle fühlten, gegenüber den Tausenden und aber Tausenden gerechter Urteile im Zivil- und Strafverfahren, bei denen Juden beteiligt sind, sind die zahlreichen vorgetragenen Fälle von Fehlurteilen, richtiger Fehlbegründungen, keine Entgleisungen einzelner, sondern oft systernatische Folgen einer erschreckenden Unkenntnis, 1a Verkennung jüdischer Lebens- und jüdischer Weltanschauung. Aber noch ein anderes, einLetztes hielt die Teilnehmer in so langem Bann. Nicht das: „Tua res agitur", fjitfjt, daß gerade Juden und Judentum betroffen wurden, packte alle so im Inneren. An der Saalwand war unsichtbarsichtbar mit leuchtenden Buchstaben geschrieben:. Justitia lundameuturn regnorum, „Gerechtigkeit i st des Staates Grundstein". Jeder Rechtsbeflissene in der Versammlung fühlte sich als Hüter dieses Grundsteins, dieses sozusagen heiligen Steines. Und schon die Möglichkeit, diesem Pfeiler könne ein Leid geschehen, hatte alle auf die Schanzen gerufen. Rudols v. I h e r i n g hätte die Versammelten freudig als solche erkannt, die mit ihm den dauernden „K a m p f u m s Recht" zu führen hingebungsvoll bereitend. Und auf wen anders als auf diese Tagung träfen bester seine Worte zu: „Die Gewalt, mit der dasRechtsgesühl gegen eine ihm widerfahrene Verletzung tatsächlich reagiert, ist der Prüfstein seiner Gesundheit. Ter Grad des Schmerzes, den er empfindet, verkündet ihm, welchen Wert er auf das bedrohte Gut legt"^. Hochachtung vor solchem Rechtsgefühl der jüdischen Juristen! H.- Landgerichtsrat Tr. Jacques Stern entwickelte am Sonnabend nachmittag wistenschaftlich gründlich, richterlich leidenschaftslos ein Bild der „Völkischen Rechts- und S t a a t s p h i l o s o p h i e". Vertraute Namen wie Professor Mar W u n d t (Jena), Dr. Hermann Meyer (Leipzig), Amtsgerichtsrat Wagemann (Eöttingen), Landgerichtsrat I e n n e (Berlin), Vorkämpfer völkischer Weltanschauung, völkischer Rechtsgestaltung erklangen. Hinter ihnen reckte sich vor den Augen der Kundigen stets und ständig Houston Stewart Ehamberlains Gestalt auf: Ohne Rassenlehre kein völkisches Recht. Nur wenn die bestehende Staatsfonn und die Mehrzahl ihrer Träger nicht minder das geltende Recht als rassisch verdorben hingestellt und „bewiesen" werden, kann die „völkische Erneuerung" durch die Tore ziehen. Verdienen die „rassisch bedingten" kühnen Darlegungen! Wundts und Meyers über Volk, Staat und Recht als „specimina eruditionis", als Musterbeispiel völkisch- 0 Rudolf v. Ihering: „Der Äcmpf ums Recht." Mit einem Vorwort von Dr. Rudolf Wassermann (München). Berlin 1925. (Philo Verlag und Buchhandlung.) C. 43. Ls dem Inhalt: ffxJm Mich - Beil, M. d. L. (Dresden): Das Nationale fühl. — Dr. Norbert Einstein: Die „reichen" Juden. — Jakob Seifensieder (Nürnberg) und Professor Dr. Alfred Grotte (BrcSlan): Wohin mit den deutsch-jüdischen Altertümern? — Tr. Hugo Spregler: Ter numerus clausus als jüdisches Problem. — Willy Aron (Hamburg): Gabriel Rietzey alS Hamburger. — Neue Bücher.