Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 6 (1927)
- Issue
- 24 (17.6.1927)
- Date
- 1927-06-17
- Page
- Seite 342 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Z4L l V 'V; * \; a i ° ) ■■! ) -! - '■ - v ‘ V - ' a -( > ’v ’ Abspielen des Borkum-Liedes erregten Menschenmenge tätlich angegriffen worden ist. Tie erste Instanz hatte teils Gefängnis, teils Geldstrafe verhängt. Tie Berufungsinstanz bestätigte dieses Urteil in vollem Umfange und wies die B e r u f u n o zurück. Zette Hanse unö drei Pfund Gewürz. Ein Urteil aus dem Jahre . . .? Ein merkwürdiger Prozeß ist vor einiger Zeit in Mansbach in Hessen zur Entscheidung in erster Instanz gekommen. Die dortige Kirchenbehörde verlangt von jedem verheirateten jüdischen Ehemann einen Kirchenzins, bestehend aus einer Gans im Jahre oder 2.50 Mark. Die Jüdische Gemeinde selbst hat ein Pfund Gewürz, nämlich ein Viertelpsund Pfeffer, ein Viertelpfund Ingwer, vier Lot Nägelein, vier Lot Muskatblüte, vier Lot Safran und vier Lot Zimt, oder dafür 3 Mark zn leisten. Diese Beträge werden seit mehr als hundert Jahren so gezahlt; jetzt aber verlangt die Kirchenbehörde plötzlich Bezahlung zu Tagespreisen. Diese Zahlung verweigerte die jüdische Bevölkerung, und die c v a n g e l i s ch e Kirchengemeinde Mansbach verklagte d a r a u f v o r d e m Landgericht Hanau zehn M a n s b a che r B ü r g e r jüdischen Glaubens und die Synagogcngemeinde M a n s b a ch wegen L i e s e r u n g dieses K i r ch e n z i n s e s. Die Kirchenbehörde machte dabei geltend, daß sie die Nachfolgerin der Adeligen, die früher Eigentümer der Güter waren, sei. Dabei wurde vermutet, daß die Adeligen als Patronatsherren von ihren früheren *Schutzjuden die Abgabe zu verlangen berechtigt gewesen seien. Das Landgericht Hanau hat die Beklagten verurteilt, der Klägerin, also der Kirchengemeinde, a) „je drei ausgewachsene, gesunde Gänse in normalem Gewicht als Michaelis 1922 und Michaelis 1923 sowie Michaelis 1924 faltig gewesene Jahresabgabe zu liefern, eventuell der Klägerin ein jeder denjenigen Betrag 311 bezahlen, welcher dem Werte dreier ausgewachsener Ganse in normalem Gewicht im Zeitpunkte der erfolgenden Zahlung entspricht, nebst 4 Prozent Zinsen aus je einem Drittel des Betrages seit dem 1. Oktober 1922, 1. Oktober 1923 und 1. Oktober 1924, b) die Synagogengemeinde wird verurteilt, an die Klägerin als Michaelis 1922, Michaelis 1923 und Michaelis 1924 fällig gewesene Abgabe zu liefern: drei Pfund Gewürz, ein jedes Pfund bestehend aus einem Viertelpsund Pfeffer, einem Viertelpfund Ingwer, vier Lot Nägelein, vier Lot Muskatblüte, vier Lot 3afran und vier Lot Zimt, eventuell an die Klägerin denjenigen Betrag zu bezahlen, welcher dem Werte dieser Gewürze im Zeitpunkte der erfolgenden Zahlung entspricht, nebst 4 Prozent Zinsen aus je einem Drittel des Betrages seit dem 1. Oktober 1L22, 1. Oktober 1923 und 1. Oktober 1924 . . . Gegen das Urteil, das sich im wesentlichen darauf stützt, daß es sich um ein privatrechtliches Abkommen aus dem Jahre 1808 handele, für das kein öffentliches Recht, also auch nicht die gesetzliche Gleichberechtigung Platz greife, war Berufung eingelegt worden. Erfreulicherweise hat das Oberlandesgericht in Kassel das Urteil vor kurzem ausgehoben. Mar Warburg und der Koren Hajessod. In verschiedenen jüdischen Zeitungen wurde in Aussätzen, die Ma x W a r b u r g s 60. Geburtstag würdigten, infolge einer Meldung der JTA angeführt, Mar Warburg sei „Mitglied des Paläftina-Anfbauson-s Keren Hajessod und ein Freund der Besiedlung Palästinas vorn Kultur- und Kolonialstandpunkt" ans, er sei aber „n icht Anhänger der zionistischen Bewegung". Wir teilen dazu berichtigend mit, daß unseres Wissens Max Marburg n i e m a l § Mitg l i ed des Keren Hajessod ttxir und auch feine Besiedlung Palästinas unter jüdisch-kulturellen Gesichtspunkten unterstützt. In dem Auslobungsprozesz Holländer gegen Fritsch, in dem Direktor Dr. Holländer den Nachweis der fatschen Wiedergabe einer Talmudftelle durch Fritsch erfolgreich führte und daraufhin durch Gerichtsurteil die Auslobung Fritschs in Höhe von 1000 Mark erhielt, hatte Professor Dr. Kahle (Bonn) ein Gutachten zu M a i m 0 n i d e s , Talmud und S ch u l ch a n A r u ch veröffentlicht, das für den Ausgang des Rechtsstreites von entscheidender Bedeutung war. Bei der Wichtigkeit, die die Kahlesche Arbeit in der Diskussion über die Richtigkeit der üblichen Talmudübcrsetzungen hat, haben wir an sämtliche orientalische Seminare der deutschen Universitäten, an die Präsidenten der OberlandeSgerichte und großen Landgerichte, fernerhin an eine große Anzahl von Gelehrten — sowohl Juden wie Nichtjuden — Abdrucke dieses GumchtenS gesandt. SsHiokoletd® €IN UOC«G€NU// M(Mltft-\WECtKE</CHWA8ZEeB<30Ea.,lEJß2ia Das Hrasko ösr „Mischen völkerbLmöllgsrP. Ein Nachwort zum Berliner Kongreß. Die Entdeckung, daß das Judentum eigentlich ein Politikum ist und als solches mit den Methoden berufsmäßiger Politik „gerettet" werden muß, wird von gewisser Seite als Beginn einer modernen Nenaiffance des Judentums gewertet. In Wirklichkeit war das Judentum immer ein politischer Faktor,; und zwar nicht, nur im passiven Sinn als Objekt systematischer' Ausbeutung durch spekulative Fürsten und Gegenstand feindlicher Angriffe seitens ebenso spekulativer Demagogen, fonbevn auch aktiv. Es war auf die Abwehr solcher Anschläge stets bedacht, sonst wäre es ja längst nicht mehr da! Daß das Judentum so viele Völker und Staaten — auch den eigenen! — überlebt hat, verrät sogar eine besondere politische Geschicklichkeit; aber diese Geschicklichkeit war niemals reglementiert, sondern äußerte sich in der Fähigkeit, sich den jeweils gegebenen Zwangslagen mit gesundem Instinkt gewachsen zu zeigen und das gerade Zweckmäßige zu tun. Eine gebundene Marschroute wie in der jüdischen Religion hat es in der jüdischen Politik niemals gegeben. Die großen geistigen Wegweiser des Judentums waren immer nur darauf bedacht, es erhaltenswert zu gestalten. W i e es erhalten werden sollte, erschien ihnen als eura posterior, und — die Geschichte hat ihnen recht gegeben . . . Das konstatiert der Erforscher der Vergangenheit mit freudiger Genugtuung, der Beobachter der Gegenwart aber mit banger Sorge. Tenn heutzutage macht sich das gegenteilige Bestreben geltend: den äußeren Bestand des Judentums durch politische Methoden zu sichern, die mit seinen inneren Lebensquelleu nichts zu tun haben. Tie Erfolge dieses Systems sind keineswegs vielversprechend. D-as hat erst jüngst wieder der in Berlin ab geh alte ne Kongreß der Völkerbundligen gezeigt. Diesem Kongreß wohnten sozusagen als Verkörperung der zur 'Wissenschaft erhobenen „jüdischen Politik" mich „j ü d i sch e (d. h. n a t i 0 n a l j ü d i sch e) V ö l k e r l> u n d l i ge n" aus verschiedenen Ländern bei und verfochten eifrig — „nationale M i n d e r h e i t s r ech t e" der Juden. Tie Gefährlichkeit dieser Taktik steht seit Jahr und Tag zur Diskussion und braucht deshalb hier nicht eingehend theoretisch erörtert zu werden. Es genügt der Hinweis auf die praktischen Ergebnisse der zur Judenfrage abgeführten Debatte, ^ie hat sich ausschließlich auf die Lage der Juden in Rumänien beschränkt, und schon diese Beschränkung bedeutet ein Fiasko des politischen.Systems, das durch die Schaffung jüdischer Völkerbundligen verkörpert wird. Denn in Ungarn, wo speziell an den Universitäten ähnliche Verhültnhie herrschen wie in Rumänien, hat sich die Judenschaft eine Einmischung ausländischer Korporationen in interne Landesangelegenheiteu schon vor Jahr und Tag energisch verbeten. Auch die Juden der Türkei haben längst in aller Form auf die Beglückung durch nationale Minderheitsrechte verzichtet. Jetzt, anläßlich des Berliner „MinderheitsnationerP-Kongresses hat es weitere Proteste geregnet. So brachte das Wiener ^ucka-Blatt eine geharnischte Absage der slowakischen Juden, die in aller Deutlichkeit schließt: „Sollte auf der Genfer Konferenz abermals der Versuch gemacht werden, das tschechoslowakische Judentum in die nationalistische Minderheits- Politik der Zionisten hineinzuzichen, so mögen die Herren erfahren, bevor es zu spät ist: Wir wollen nicht!" Im selben Geiste war eine Entschließung der Israelitischen Union in Oesterreich gehalten. In Deutschland erübrigten sich derlei Proteste, denn hier haben es die Zionisten gar nicht ernsthaft versucht, den Plan eigener jüdischer Völkerbundligen zu verwirklichen. Das ist nicht zuletzt das Verdienst Paul Nathans, der in dieser Zeitung rechtzeitig (5. Februar und 19. Februar 1926) besagten Plan grundsätzlich bekämpft hat. Wie berechtigt das allgemeine Mißtrauen gegen die von den Zionisten geschaffene Institution ist, lehrt das Ergebnis der Berliner Kongreßdebatte. Es wurde von Baron Adelsward, dem gewiß ganz objektiven Vertreter der schwedischen Liga, dahin charakterisiert, die Debatte führe eher zu weiterer Entfremdung als zur Annäherung. t Nur naive Gemüter konnten das Gegenteil erwarten. 3« f einer Zeit, in der die Pädagogik sogar bei der Erziehung der Kinder Zwangsmaßregeln ausgeschaltet wissen möchte, ist es ein arger Anachronismus, Völker mit Zwangsmaßregeln erziehen zu wollen. Mit Gewalt kann man reale Forderungen durchsetzen, aber . nicht ideelle. Am allerwenigsten läßt sich Liebe und gegenseitige ' Achtung erzwingen. Beide sind nur durch m e t h 0 d i sch e A it s - kläruug herbeizusühren. Diese muß den Weg zum Herzen der verführten Massen finden, aber nicht in fruchtlosen Debatten ' mit den Verführern sich erschöpfen. Was der Redner der; rumänischen Liga, der Rektor der Bnkarester Universität Professor Pangrati, auf die Anklagen der Juden erwidert hat, zeigte wieder einmal die alte Wahrheit, daß die Wortführer des Antisemitismus nicht zu bekehren sind, sondern desavouiert werden - müssen. Gerade oas wird aber durch die Völkerbundligenpolitik erschwert. Tenn zu den Argumenten des runränischen Wortführers, die durchaus der Ideologie der internationalen Hakenkreuzwissenschast entlehnt sind und daher eine eingehende Widerlegung gar nicht <ForUftxang S. 343 unten.)