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Central-Verein-Zeitung · 1927-06-17 · 24 (17.6.1927) · p. Seite 341

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
6 (1927)
Issue
24 (17.6.1927)
Date
1927-06-17
Page
Seite 341 (sequence 5)
Language
German
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in der jüngsten Vergangenheit starke Zeugnisse aus zionistischem Munde ein. Wenn dort von maßgeblicher Stelle kraft der besonderen Innigkeit, mit der die fünstausendjahrige Treue zum Judentrmr empfunden werde, auch die Treue zum Daterlande und Staatsvolk als heilig und hoch ausgerufen, wenn eine tausendfädige Verbundenheit mit dem deutschen Daterlande beteuert wird (nicht nur durch die formellen Pflichten des Staatsbürgers, sondern auch durch seelische Verknüpfung), so gibt es kaum eine stärkere Rechtfertigung unseres Weges von solchen, die sich weigern, chn mitzugehen. Weshalb -man ihn dann eigentlich verlassen soll, anstatt ihn wie bisher ohne Krümmung und Windung mit sicheren Schritten fortzusctzen, oder warum man die Richtung, in der er geleitet, nicht verdeutlichen und bekennen darf, wird bei 341 aller Bereitschaft zu Verständigung und Brüderlichkeit sich fchwierrgst demonstrieren lassen. Abwehr und Gesinnung lassen sich nicht voneinander trennen; sie brauchen es nicht und sollen es nicht. Jeder darf sich am Kampfe für Recht und Ehre beteiligen, der sich zu ihm meldet, weil ihn Ehrgefühl und Verbundenheit treiben, weil er sich als Glied der deutschen Judenschaft empfindet, deren Wurzelhafter. aufrechter Bestand ihm am Herzen liegt. Man wird seine Gesinnung nicht ketzerisch durchschnüffeln. Deren Nachprüfung liegt seinem Gewissen ob. Es wird zu der richtigen, notwendigen Entscheidung kommen, indem es die Forderung des Tages, der die Aötoehr befiehlt, klangvoll und rein mit den Stimmen der Ewigkeit verschmitzt, die in der Brust des deutschbewutzten Juden tönen. Erfreuliche Erfolge öurch gerkchtliches Vorgehen. Ueberempfindlichkeit gegenüber vermeintlichen judengegnerischcn Herausforderungen ist wahrlich nicht das Wort zu reden. Bei wirklichen Beleidigungen durch Völkische, sei es persönlich, sei es durch Briese oder durch die Presse, mutz aber f e st z u g e p a ck t werden. Beharrlichkeit und würdige Vertretung der gerechten Sache führen meist auch zum Ziel. Tie Ortsgruppen des C. V., die Bureaus der Landesverbände, die Zentrale stehen jedem so Beleidigten. wie es feit Jahren in unzähligen Fällen geschehen, zur Rechtsberatung unentgeltlich zur Verfügung. Wier veröffentlichen im folgenden -aus einer stattlichen Reihe von Urteilen, die uns besonders angehen. einige bemerkenswerte Fälle: Der „famose <£. v." klagte tatsächlich! Ein junger Hamburger Kaufmann hatte mit einer jüdischen Firma eine geschäftliche Tisserenz, die er in der von manchen Seiten so beliebten Methode mit.antisemitischen Beleidigungen schloß. Ter Central- Verein wurde von der jüdischen Firma angerufen und setzte sich für sie ein. Darauf erhielt unsere Hamburger Geschäftsstelle folgenden Brief: „bin Volk wie die Judenbande kann ja ^ar nicht beleidigt werden, bin Volk .jüdischen Glaubens" gibt es ja nicht. Ist das vielleicht .Glauben", wenn sich derartiges Zeug einen Gott erwählt. der Meineid, Ehebruch, Tiebstahl, Mord ustv. erlaubt und «utheißt? Ist das .Glauben", wenn einem Menschen sein Gott befiehlt, Kinder zu schänden? Leider schützt die verjudcte Republik durch die von Juden geschaffene Verfassung das Gelichter, 2lber das steht fest, die Juden sind ein 2bbschaurn der Menschheit, die -unter den wildesten Völkern stehen' Ich rechne bestimmt, daß der famose E. D. tatsächlich klagt/ Ter C. V. erhob, vertreten durch Rechtsanwalt Tr. Fürth (Altona), Privatklage, und obwohl der Wortgewandte Angeklagte sich auf Hitler und Ludendorff als Vorbilder berief, endete die Verhandlung mit seiner Verurteilung zu einem Monat Gefängnis. Reine „Tat" ohne ihren Lohn. Im November v. I. veranstaltete in Königsberg i. Pr. die auf dem Centralvereinsbodenstehende jüdische Jugend im Gebäude der Synagoge eine Versammlung. Cin Heizer, ein Maurergeselle und ein Bote, die zufällig an der Synagoge vorüberkamen, rempelten nach Schluß der Versammlung die Teilnehmer au, beschimpften sie mit judenseindlichen Redensarten und es kam zu Tätlichkeiten. Polizeibcamten, die die „Helden" sestnehmcn wollten, widersetzten sie sich in der heftigsten Weise. Vor dem Groszen Schöffengericht in Königsberg hatten sich diese jungen Burschen kürzlich zu verantworten. Ter Heizer wurde wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu zwei Monaten, einer Woche Gefängnis und 60 M ark Geldstra fe, der Maurergeselle zu eine m M v n a t Gefängnis und 50 Mark Geldstrafe wegen Körperverletzung und Beleidigung. der Bote wegen Beleidigung zu 50 M ark Geldstrafe verurteilt. Der Ueberfall auf Konsul Rantor. Wie noch erinnerlich, war am 9. April der Königs borg er Vertreter der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken, Konsul K antor, abends auf dein Wege in seine Wohnung von dem nationalsozialistischen Hauslehrer L c ch c l, der mit einer Anzahl von andern Angehörigen der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei aus einer Parteiversammlung kam, auf der Straße beschimpft und angefallen worden. Lechel stand jetzt wegen dieses Uebersalles vor dem Kvnigsberger Schöffengericht. Er versuchte sich damit zu entschuldigen, das; seine 'Angehörigen unter dem Bvlsä>ewismus stark gelitten bätii'n; er habe nicht nur die Person, sondern den ganzen russischen Zustand und insbesondere den russischen Juden in dem Konsul treffen wollen. Das Gericht verurteilte Lechel, trotzdem der Staatscnnvalt eine Gefängnisstrafe von 9 Monaten und 3 Wochen beantragt hatte, nur zu 3 M o n a t e n n n d e i n e r W o ch e G e f ä n g n i s unter Zubilligung einer Bewährungsfrist. Mit Recht schreibt die „Königsberger Hartungsche Zeitung" zu diesem Urteil: „Wie in diesem Falle das Gericht einem Rohling Bewährungsfrist zubilligcn konnte, läßt pch wohl kaum erklären, bin Mensch, der es fertig bekommt, harmlose Pananten wegen einer iüin im andern Lande widerfahrenen vermeintlichen oder wirklichen Unbill zu mißhandeln, verdient eine solche Bewährungsfrist keinesfalls. Gerade die Milde gegen die völkischen Ausschreitungen ruft immer wieder neue Ausschreitungen hervor . . / Der vornehme Ton. Tas Amtsgericht in Hamburg verurteilte kürzlich den Inhaber des Pestalozzi - Fröbel - Verlages in Leipzig. Otto Jacob, wegen Beleidigung zu einer Geld st rase von 100 Mark. Ter Beklagte hatte in einer Korrespondenz, die sich an eine Mietstreirigkeit anschlvß, geschrieben: ,Wir ersuchen Sie, für die Folge sich eines etwas anständigeren Tones zu bedienen, und bemerken, daß Sie kein indisch cs Unternehmen vor sich haben/ Ter Empfänger des Brieses fühlte sich als Jude durch diese Wendung beleidigt: das Gericht erkannte an, daß sie zu einem beleidigenden Zwecke gewählt worden sei, und gelangte deshalb zu der Verurteilung des Beklagten Jacob. Herr Schmalix kn Erfurt. Vordem Großen Schöffengericht Erfurt stand kürzlich wieder einmal Adolf s ch m a l i x. Eines Tages war der Barbier Herr zu Schmalir gekommen und hatte ihm erzählt, er hätte eine ausgezeichnete Sache für feine Zeitung. In einer Streitsache mit dem Landwirt Linse wäre er zu den Rechtsanwälten Windesheim und S chm idt-Seebach gegangen, die^die Vertretung angenommen hätten. Später hätte der Rechtsanwalt v^chmidt-Seebach ihm von der Führung des Prozeßes abgeraten. Er vermute und habe von verschiedenen, die er als Zeugen benannte, gehört, daß Rechtsanwalt Windesheim von dem Vater seines Gegners Rebhühner bekommen hätte. Ter „-Schriftsteller" Schmalix verbreitete diese Erzählung in seinem „Echo Germania" und machte zwischen den Zeilen den beiden Rechtsanwälten den Vorwurf, sie hätten sich von dem Gegner des Mandanten bestechen lallen. Tie Vernehmung sämtlicher Zeugen zeigte die Haltlosigkeit dieser Behauptung. Ter Staatsanwalt beantragte für Schmalir, der bereits wegen Beleidigung vorbestraft ist, zwei Monate Gefängnis und für den Barbier Herr 500 Mark Geldstrafe. Tas Gericht verurteilte Schmalir wegen öffentlicher übler Nachrede zu einem Monat Gefängnis, Herr zu 400 Mark Geldstrafe und venä-gle die Publikation in sämtlichen Erfurter Tageszeitungen und die Einziehung der Zeitungen. Ter Vorsitzende wies auf die venoersliche Handlungsweise hin und stellte ausdrücklich fest, daß nicht der schatten eines Beweises von den Angeklagten erbracht wäre. Tie Tat der 'Angeklagten sei geeignet, Ehre und Ruf der Anwälte und damit auch ihre Existenz zu schädigen. Herabgesetzte Selöstrafen im Sorkum-prozeß. Tie Bcrufuugskammer für Strafsachen am Landgericht Aurich hatte sich mit zwei Urteilen zu befassen, die seinerzeit die Oeffenllichkeit im besonders starken Maße beschäftigt hatten. Im Mai v. I. war auf Grund einer Anzeige des Landcskirckxnamis Hannover und des damaligen Pastors von Borkum, Münchmeher, gegen Tr. Volk! ein als Vertaner und Tr. Ebarig und Pels als Verbreiter einer Broschüre. ^Ter Kannibalenhäuptling der Nordseeinfulaner". das Hauptverfahren wegen Beleidigung durchgeführt worden. Sämtliche drei Angeklagte, die zu Geldstrafen verurteilt worden waren, hatten Berufung eingelegt und diese, soweit Verurteilung wegen Beleidigung des Landeskirchenamtcs cnolgt war, auch durchgesührt. Mit Herrn Btünchmeycr, von denn in der Zwilchenzeit alle ihm früher menschlich, beruflich und politisch Nahestehenden abgcrückt waren, trug niemand Verlangen, sich vor Gericht zu treuen. Tie Berufungsinstanz setzte die G e l d st r a f e n i e i l w c i s e drs auf ein Dritte! herab. Rechtsmittel sind nicht mehr eingelegt worden. Unmittelbar an die Bcrusungsverhandlung gegen Tr. Bölklein und Genossen anschließend, wurde über die Berufung verhandelt, die von seiten der Verurteilten und der Staatsanwaltschaft in dem Landsricdensbruchprozeß gegen Kapellmeister Rothe und Genossen eingelegt worden war. Allan wird sich erinnern, daß Tr. Eharig im Juli v. I. von einer durch das

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