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Central-Verein-Zeitung · 1927-05-06 · 18 (6.5.1927) · p. Seite 258

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
6 (1927)
Issue
18 (6.5.1927)
Date
1927-05-06
Page
Seite 258 (sequence 6)
Language
German
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258 lidjer Freund des Präsidenten Coolidge. Ter Aänvalt Sapiros wies ferner nach, daß die von seinem Klienten gegründeten Farmerorganisationen nie Geld von jüdischen Banken erhalten haben — die beste Widerlegung der Behauptung, daß die Inden durch ihr Geld Kontrolle über die amerikanische Landwirtschaft zu erlangen versuchen. Er widerlegte ferner die Behauptung, daß Saviro die Manager der Organisationen auswähle, sie ernenne und die Politik der Organisarionen diktatorisch bestimme. Er wies nach, daß die Mehrzahl der Manager Ehristcn sind. Gr erregte nicht geringes Aussehen durch die Feststellung, daß eine Abordnung der Farmerorganisationen bei Ford Vorgesprächen habe, um chm das Wesen und die Ziele des Kooperativsystems darzulegen, daß Ford cs aber abgelehnt habe, sie zu empfangen. * Beide Parteien hatten eine ganze Reihe von Anwälten in ihre Dienste gestellt. Ter weitaus bekannteste ist der eben erwähnte Hauptanwalt Fords — kein Geringerer als der Bundessenator James A. Need aus Missouri, ein Mann von nationalem Nufe und nationaler Bedeutung als Politiker. Er gehört zu dcn „Präsidentschaftsmöglichkeiten" der Demokratischen Partei. Need (nicht zu verwechseln mit Need aus Pennsvlvania, einem republikanischen Senator, der gleichfalls großes Ansehen genießt) hat vor einigen Monaten als Vorsitzender einer Senatskommissiou, die mit der Untersuchung gewisser korrupter Vorgänge bei den Primärwahlen in Pennsylvania und Illinois beauftragt war, die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Herkry Ford hat, wie ich in einem Bericht der „United Press" lese, nahezu eine halbe M i l l i o n Dollars „für die Vorbereitung seiner Verteidigung" ausgegeben. Das lvar schon vor Beginn des Prozesses. Er hat^seine Anwalts in weite Winkel des großen Landes entsandt: nach Spokane und Seattle im .Staate Washington, nach Pendleton und Porttand im Staate Oregon, nach San Francisco, Oakland und Fresno^in Kalifornien, nach Lewiston im Staate Idaho, nach Richmond im Staate Virginia, nach Raleigh im Staate Nord-Carolina, sowie nach den Staaten Texas, Maine, Arkansas, Minnesota und den beiden Dakotas. Diese Herren hatten ein Jahr lang nichts anderes zu tun, als in den genannten Staaten Farmer auszusuchen und von ihnen Berichte über die Tätigkeit und Erfolge der -Sapiroscheu Organisation „cntgegenzunehmen". Sie haben aus diese Art etwa 200 Protokolle vorlegen können. Aber die Anwälte Sapiros haben dem Treiben nicht müßig zugesehen; sie sind den Spuren der Ford-Leute gefolgt, haben sünsmal den ganzen nordamerikanischen Kontinent kreuz und quer bereist und sich nach den Farmern und ihren Aussagen sehr genau erkundigt. * Bezeichnend ist auch die Art. wie Ford bemüht war. sich der gerichtlichen Vorladung als Zeuge zu entziehen. Nach amerikanischer Vorschrift muß eine Vorladung („summons") dem Betreffenden eigenhändig überreicht werden, d. h. der Vorzuladende muß die „summons" persönlich in Empfang nehmen und wissen, daß es sich um eine Vorladung handelt. Ford verstand es lange Zeit, sich der Ueberreichung der Vorladung zu entziehen, trotzdem die geschicktesten Gerichtsboten zu ihm entsandt wurden, die alle erdenklichen Schliche und Kniffe aufboten, um seiner habhaft zu werden. Sie suchten ihn vergeblich in seinen Bureaus, in seinem Hause; und als sie eines Tages erfuhren, daß Ford im Begriffe stehe, nach Florida zu reifen, lauerten sie ihm auf dem Bahnhofe auf. Aber Ford hatte den Sonderzug bis vor sein Palais in Dearborn bringen lassen. . . Da sichtete ihn vorigen Sommer ein Gerichtsbote auf dem Ftuglzafenplatz in Tearborn. „Guten Tag Mr. Ford", grüßte der Beamte. Ford erwiderte ahnungslos den Gruß und hielt gleich darauf ein Dokument in der Hand, das er sofort als eine Vorladung erkannte. „No, no, no", rief er abwehrend aus. Es war aber zu spät. „Ycs, yes, yes", entgeguete der Beamte und ließ sich bereitwilligst von den Leuten Fords abführen. Vor Gericht fochten die Verteidiger Fords diese Art der lieberreichung der „summons" als ungehörig erschlichen an, während die Anwälte Sapiros auf soundso viele Präzedenzfälle ähnlicher Methoden hinwiesen. — Ford ist übrigens nicht dazu gekommen, als Zeuge zu erscheinen. Erst sein Automobilunfall und dann das vorzeitige Ende des Prozesses haben ihn dieser Unbequemlichkeit enthoben. Der erste Eindruck. Ein Freund unseres Blattes in Argentinien schickt uns als Ergänzung unseres Artikels „Urwaldbote" und „Journal" in Nr. 7 unserer „C. V.-Zeitunsst den Brief eines christlichen Jugendfreundes, der vor mehr als 30 Jahren von Deutschland nach Emstand auswanderte und ibm schildert, welchen Eindruck der Antisemitismus in Deutschland ans ihn bei -seinem jüngsten Besuche geniacht habe. Er schreibt: ... ,Ln Deutschland bin ich verschiedene Mal gewesen und macht sich dort alles wieder tüchtig vorwärts. Leider scheint der materielle Fortschritt den moralischen weit zu überschreiten. gDas ist übrigens in vielen Ländern der Fall.) Der miserable Antisemitismus scheint stark zu sein, einige ganz intelligente Leute (darunter ein ehemaliger Proskancr, den ich nicht nennen will) scheinen ganz verbohrt und lesen alle wahnsinnigen Schundschriftcn. Mir ganz unverständlich, wie überhaupt viele andere politische und kleinlich-nationalistische Ansichten. Wenn man die Welt bereist, wird man eben wohl etwas wcitsehcnder und großherziger in feinen Ansichten." Abwehr, Centralverein, flguüa. In Nr. 11 des „Israelit" finden wir einen Artikel: „Abwehr, Ccntralverein, Aguda" von Julius Carleb ach (Hamburg), der eine Erwiderung auf Aufsätze von Jsmar Fellner und Tr. Horlacher (Berlin) darstelltt). Wir entnehmen diesem Artikel folgende bedeutsame Allsführungen: . . Das Organ des Eentralvcreins, die „E. B.-Zeitung", die wöchentlich den Mitgliedern zllgestellt wird, dient sowohl dem Kampf gegen völkische Verhetzung als auch der Aufklärung über jüdisches Wesen. Sie liefert unseren Mitgliedern das Nüstzellg, das sie im Kampfe brauchen. Das aber, worauf es hier ankommt, ist die Monatsausgabe der „C. V.-Zeitung", die einen Extrakt der Wochenallsgabe darstellt. In ihr sind die Aufsätze enthalten, die für christliche Leser von Interesse silid. oder von denen wir wollen, daß sie in christlichen Kreisen Verbreitung finden. Sie wird kostenlos an Lehrer, Rechtsanwälte, Beamte, Äerzte, Abgeordnete, Arbeiter usw. usw. gesandt, nachdem wir uns vorher durch ein Anschreiben darüber Gewißheit verschafft haben, daß die Herren gewillt sind, unsere Zeitung zu lesen. Zahlreiche Anerkennungsschreiben beweisen uns, daß nur uns hier auf dem richtigen Wege befinden. Wir sind noch lange nicht am Ziel, denn wenn auch heute die Auflage schon eine stattliche Höhe erreicht hat, so wird unsere Aufgabe erst dann erfüllt sein, wenn cs uns gelungen ist, die Monatsausgabe in jedem christlichen Hause zu verbreiten . . ." „... . Diese Aufklärungsarbeit kann gar nicht intensiv genug betrieben werden. Es muß uns gelingen, endlich Verständnis für den jüdischen Menschen und Achtung vor unserer Religion auch im gegnerischen Lager zu gewinnen. Im letzten Jahr sind über zwanzig Schändungen ta>n jüdischen Friedhöfen vorgekommen. Wie tief muß der Haß gegen alles Jüdische in jenen jungen Menschen sein, die fast alle völkischen Verbänden angehören, wenn sie nicht einmal hallmachen vor den Toten ..." . . Jeder deutsche Jllde, der darüber hinaus ein Interesse daran hat, daß die Anschuldigungen gegen Judentum und Jndcnheit in würdigster Form bekämpft werden, auch der schließe sich den Reihen des Centralvercins an, der seit über dreißig Jahren unermüdlich mr die deutschen Juden und ihre Heiligtümer kämpft." Das unehrliche Rmö. 6in katholischer Gelehrter über Das JnDentnm. Di*, pick!. August Kneer, Rechtsanwalt in Trier, veröffentlicht soeben ein sehr lesenswertes Buch über „Das uneheliche K i n d"'). Das Buch behandelt das Problem der unehelichen Kinder vorwiegend von der rechtlichen und ethischen Seite. Der Verfasser steht auf streng katholischem Standpunkt. Er sucht in dem Kons!ist. der sich für ihn zwischen der Heilighaltung der Ehe und den Interessen des Kindes ergibt, die richtige Mitte zu finden. Ein näheres Eingehenauf das interepante und wertvolle Werk liegt nicht im Rahmen dieses Blattes. Für unseren Leserkreis sind jedoch die Ausführungen des Verfassers von Interesse, die er — bei Erörterung der Stellung der unehelichen Kinder in den verschiedenen Konfessionen — über das Judentum macht. Er schreibt aus Seite 50: „Die Zahl der israelitischen Unehelichen ist außerordentlich gering. Es beruht das auf teils religiösen, teils auf sozialen Gründen. Das jüdische Volk, jedenfalls soweit es sich den Glauben der Väter bewahrt hat, hält an der Heiligkeit der Ehe unverbrüchlich fest. Die Ehe gehört zu seinen höchsten ethischen Gütern. Tie Eheschließung gilt als ein heiliger Akt. Heiliger und einziger Zweck der Ehe ist die Kindeszeugung. Als uneheliches Kind (Mamser) — es ist hier zunächst an ostjüdische Verhältnisse gedacht — wird zwar nur das Kind einer verheirateten Frau betrachtet, das aus ehebrecherischem Verkehr geboren ist, und das als solches in verschiedenen religiösen Rechten beschränkt wird, während das uneheliche Kind eurer Unverheirateten nicht als Mamscr angesehen und weniger als dieser beschränkt wird; aber überhaupt ist die Zahl der außerehelichen Kinder verschwindend klein. Alles das natürlich nur insoweit, als nicht die Großstadt mit ihren Irrungen und ihrer freigeistigen Emanzipation destruktiv wirkt. Sind also hier -religiöse Motive wirksam, so gilt aus der einen Seite die allgemeine soziale Erwägung, daß sich uneheliche Mütter naturgemäß fast gar -nicht in wirtschaftlich gutsituierten Klassen der Bevölkerung finden. Zu diesen Klassen gehört aber (wenigstens in Preußen) die Hauptmasse der Israeliten. So erklärt sich denn schon aus diesen beiden Hauptursachen, daß bei israelitischen Müttern der Anteil an der unehelichen 'Nachkommenschaft hinter dem Bevolkerungsauteil beträchtlich zurückbleibt." Der Verfasser bemüht sich also auch, dem Judentum vollkommen gerecht zu werden. Er übersieht hierbei zunächst noch vielleicht einen Gesichtspunkt. Ein großer Teil der Kinder ostjüdischer Herkunft, die in der amtlichen Statistik als unehelich erscheinen, rühren aus Ehen her, die lediglich nach jüdischem Ritus, nicht aber vor dem Standesamt geschlossen sind und deshalb zwar im Sinne des geltenden Rechte nicht aber im Sinne der Beteiligten der NechLswirksamkeit entbehren. Im Sinne des Problems, wie es der Verfasser stellt, wäre also die i) Jsmar Fellner „Zur Abwehr", „Israelit" Nr. 3, Dr. Horlachcr „Der Weg der Abwehr", „Israelit" Nr. 6 dieses Jahres. t -) „Das uneheliche Nind, eine alte Menschhcitsfrage als Gegrnwartoproblcrri. Bolksvcrein-VcclaZ G. m. d. H., München-Gladbach 3926.

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