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Central-Verein-Zeitung · 1927-04-01 · 13 (1.4.1927) · p. Seite 164

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
6 (1927)
Issue
13 (1.4.1927)
Date
1927-04-01
Page
Seite 164 (sequence 4)
Language
German
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164 bösen Geist, dem das germanische Weib seine angebliche Entwürdigung verdanke. Aber mit dieser Behauptung verstößt sie gröblich gegen die historische Wahrheit. „Es besteht nach jüdischem Synagogengesetz heute noch die Ungeheuerlichkeit, daß in dem Augenblick, in dem das gesetzlich mündige Mädchen sich anschickt, durch Eheschluß sich dem höchsten und heiligsten Berufe — der Mutterschaft — zu weihen, es vom Staate entmündigt wird, ähnlich dem Geisteskranken und dem notorischen Säufer/ Dieser Sah mit seiner bösartigen Karikierung unseres deutschen Rechts und seiner grotesken Entstellung eines natürlichen und berechtigten Gesetzes ist in seiner Unwahrhastigkeit selber schon die beste Widerlegung von Frau Dr. Ludendorfs. Denn' er ist sachlich durchaus unrichtig. „Dieses ungeheuerliche, undeutsche Gesetz" ist in Wirklichkeit echtes, urdeutsches Recht. Das Bild von der rechtlichen Stellung des Weibes bei den Germanen aber, das Frau Dr. Ludendorss entwirft, ist zum guten Teile reine Phantasie, das Wunschbild einer Vergangenheit, wie sie sie gerne hatte, wie sie aber nie gewesen ist. Zum Erweis berufen wir uns auf den befugtesten Richter, auf Jakob Grimm, den großen deutschen Mann, dessen alttestamentarischer Vorname allein schon Zeugnis für die Bedeutung des Judentums für die deutsche Äergangenheit ablegt. „In vielen stücken gilt das wew weniger als der mann, zuweilen hat es auch größere gunst. Das neugeborene kind wird höher geachtet, wenn es ein knabe, geringer, wenn es ein madchen ist. Im altertume wurden Mädchen häufiger ausgesetzt, als knaben/ So beginnt er die Schilderung der Lage des Weibes bei den Germanen in seinen klassischen „Deutschen Rechtsaltertümern" (4. Auflage, Leipzig 1899, S. 557). Eine Menge von Beispielen, die er weiterhin gibt, bestätigt durchweg die Feststellung: „In vielen Stücken gilt das Weib weniger als der Mann/ Die Unmündigkeit der Ehefrau im Speziellen aber beruht nicht, wie Frau Dr. Ludendorsf unbegreiflicherweise behauptet, auf dern „jüdischen Synagogenrecht, sondern ist auf deutschem Boden gewachsen, altes germanisches Gesetz. „Aller ihrer befugnisse ungeachtet ist die frau dem manne untergeordnet und steht in seiner Vormundschaft" erklärt Grimm (S. 617). „Kein Weib in unserem Lande darf nach seinem Ermessen mündig leben (in selpmundia vivere), sondern sie müssen immer unter der Gewalt ihrer Männer oder des Königs leben" sagt der berühmte Satz eines hervorragenden altdeutschen Gesetzbuches, des langobardischen Edictum Rothari. „Ter Mann rst der Vormund seines Weibes, sobald es ihm angetrauet ist" gebietet der Sachsenspiegel, das vornehmste unter den deutschen Rechtsvüchern des Mittelalters. In diesem Punkte besteht völlige Harmonie zwischen dem germanischen, dem römischen und dem jüdischen Eherechte. Das von Frau Dr. Ludendorff bescholtene „jüdische Synagogenflesetz" enthüllt sich als echtbürtiger deutscher Rechtsgrundsatz, erlösten aus germanischer Seele. Unter diesen Umstanden erübrigt sich eine eingehende Darstellung des Rechtes der Frau im Judentum. Gewiß ist hier so wenig wie im germanischen Rechte die Frau dem Manne gleichgestellt. Aber so viel Freiheit wie nur in irgendeiner alten Gesetzgebung ist ihr im Judentum gewährt. „Als Mann und als Weib hat Gott sie geschaffen, und dann erst nannte er ihren Namen gemeinsam .Mensch'", sagt die Thora. Dies ist der Boden, auf dem die altjüdische Gesetzgebung das Recht der Frau entwickelt und durchgeführt hat. . In diesem einen Falle haben wir uns bemüht, den Jrrtümern von Frau Mathilde Ludendorsf sachlich entgegenzutreten. Daß das aus die Dauer nicht möglich ist, da ihre Behauptungen auch von den blutigsten Laien nicht ernst genommen werden können, beweisen einige „Gedanken" aus einem Dortrage, den sie am 28. März im Eriedrich-Wilhelnr-Gymnasium. Kochstraße in Berlin, hielt. Ein-;rufer dieses Vortrages rvar das „Deutsche Wochenblatt". Frau Mathilde Ludendorsf äußerte u. a.: Man solle den Kindern nicht vom Altvater Jacob erzählen, der mit Betrug gegen seinen eigenen Vater vorgegangen sei, sondern von den nordischen Helden, wie Siegfried. 1914 sei eine Erhebung durch das Volk gegangen; erst als unsere Helden den Krieg außerhalb der Grenzen getragen haben, hielt es der Jude zusammen mit dem Freimaurer für an der Zeit, die Weltherrschaft auszurichten. Der Krieg war von den Juden an gesetzt, sie waren sich ihres Glückes sicher, da 1914, zusammengezählt. 15 betrage. waS tn ihrer Sprache „Jehova" bedeute: daher hätten sie auf seine Unterstützung gerechnet. Allerdings haben sie sich g e t ä u f dj t, b t e Entscheidung i st noch nicht gefallen. Die Krise besteht, daran ändert auch der Völkerbund nichts, der ja wohl nach Palästina verlegt werden soll. Daran ändert auch die Unterstützung des Judentums durch hohe Staatsbeamte nichts, wie z. B. durch den preußischen Kultusminister, der bei seiner Einweihungsrcde gesagt habe: Wir arbeiten mit Freuden für das Judentum. -Der Zeitpunkt sei hoffentlich nicht mehr fern, wo der preußische Kultusminister erklären wird: Wir arbeiten mit Freuden an der glorreichen Zukunft des deutschen Volkes . . . ¥ Für diesen Vortrag dankten etwa 1000 deutsche Männer und Frauen mit Heilrufen aus das Ehepaar Ludendorsf. Dilficile esfc aatiram non serösere! Ms Llrtell im Prozeß Warburg-ArlifH bestätigt. In der Beleidigungsklage des Hamburger Bankiers Max Marburg gegen den Herausgeber der antisemitischen Zeitschrift der „Hammer, Theodor Fritsch in Leipzig, wurde am 24. März 1927 vor dem hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg abermals verhandelt, da der Beklagte Revision gegen das Urteil, welches ihn zu vier Monaten Gefängnis verurteilte, eingelegt hatte. — Nachdem der Anwalt von Fritsch. Rechtsanwalt Ja cvb se n , in zweistündiger Rede die formellen und sachlichen Punkte vorgetragen hatte, gegen die sich die Revision richtete, nahm Rechtsanwalt Dr. Bartning das Wort, um gegen diese Ausführungen Stellung zu nehmen. Tr. Bartning wies nach, daß die Rügen des Prozeßgegners durchaus abwegig seien, und daß der Vorderrichter mit seinem Urteil den schweren Beleidigungen, die gegen Max Marburg allsgesprochen worden sind, nur gerecht geworden sei. Die ausführliche Urteilsbegründung, welche fast 50 Seilen umfaßt, bürge dafür, daß die verurteilende Strafkammer alle Momente der Materie genau geprüft habe. Dr. Bartning kam zu dem Schluß, daß weder formelle noch materielle Gründe für eine Aufhebung des Urteils vorliegen. Tas Gericht schloß sich diesen Ausführungen nach etwa halbstündiger Beratung an, und der Vorsitzende, Senats Präsident Grisebach, verkündete am spaten Nachmittag folgendes Urteil: „Die Revision des Privatbcklagten wird mit der Maßgabe zrrrückgewicserr, daß der Privatbeklagte außer den fünf Sechsteln der Gerichtskosten auch noch die dem Privatkläger erwachsenen notwendigen Ausgaben zu tragen hat."_ Damit ist ein Prozeß beendet, der fünf Instanzen durchlausen hat und den die antisemitische Presse wiederholt zum Ausgangspunkt tendenziöser Besprechungen machte. Ä. B. deinen SHriti gegen die „freie Aelr'ZssnMrrng". Eine Erklärung ves Bundeskanzlers Seipel. Angesichts der Gefahr eines Schächtverbotes in Bayern fürchteten die jüdischen Kreise Oesterreichs, daß die dortigen Antisemiten dem Beispiel ihrer bayerischen Gesinnungsgenossen folgen könnten. Eine Abordnung der Agudas Jisroel in Wien nahm daher kürzlich Veranlassung, beim Bundeskanzler Seipel ihre Besorgnipe darzulegen. Der Bundeskanzler ließ sich genau über die Angelegenheit informieren und machte der Abordnung gegenüber keinen Hehl aus seiner Meinung, die die schächtgegnerischen Bestrebungen vorbehaltlos verurteilt. Ueber diesen Empfang wurde folgende amtliche Mitteilung ausgegeben: „T-er Bundeskanzler empfing kürzlich eine Abordnung des Vorstandes der Agudas Jisroel, bestchcnd aus den Herren Rabbiner T-r. P. Kohn, Wolf Pappenheim, Rabbiner Tr. Pollak, Kommerzialrat (Siogmunb Bondi, die den Bundeskanzler von der Besorgnis der österreichischen Judenschast in Kenntnis setzte, daß die schächtgegnerischen Bestrebungen in Bayern auf Oesterreich übergreifen könnten. Ter Sprecher der Abordnung, Rabbiner Tr. Kohn. wies besonders aus den neuen deutschen Strasgesetzentwurs hin, der im Zuge der Rechts angle ichnng auch für Oesterreich von Bedeutung werden kann. Dessen Tierschutz- Paragraph könnte eventuell von schächtgegnerischer Serie für eine Propaganda verwendet werden» Ter B u nd eskanzler erklärte, daß chm von derartigen Bestrebungen in Oesterreich nichts bekannt sei. Sicherlich werde von Staats wesen nichts unternommen werden, waS der vcrfassungsmätzia gewährleisteten freien Religionsübung widerspricht und autzcrdem einem von den Juden als biblisches Gebot betrachteten Brauch den Makel der Grausamkeit ausdrücken würde. Er glaube aber, daß auch in der Bevölkerung selbst, mindestens in der katholischen Bevölkerung, nicht dir Tendenz besteht, den Angehörigen indischen Glaubens das Schächten unmöglich zu machen. Der Bundeskanzler wird bei Dev endgültigen Fassung des neuen Strafgesetzbuches für Oesterreich «nd Deutschland auf diesen llnrstand bedacht sein." ¥ Von einer Reihe völkischer und deutschnatwnaler Abgeordneter des Preußischen Landtags wurde der Antrag (Nr. 3569) gestellt: „Der Landtag wolle beschließen, das Slaaisministerium zu ersuchen, unverzüglich einen Eesetzentwurs einzubriugen, der das betäubungslose Töten des Schlachttieres verbietet/ Dieser Antrag wurde am 17. März anläßlich der Beratung des Landwirtschastsetats mit den Stimmen sämtlicher Rechtsparteien einschließlich des Zentrums der A ns schuß ber a tun g überwiesen, wahrend Wirtschaftspartei, Demokraten, Sozialdemokraten und Kommunisten geschlossen dagegen stimmten. §r!eöhofsschänüungen im Nhelnlanö. Offenbar im Zusammenhang mit den hakenkreuzlerisck)cn Umtrieben im Rheinland, nehmen auch die Friedhofsschändungen dort zu. Erst kürzlich wurde uns gemeldet. daß auf dem jüdiMn Friedhof in Kerpen im Rheinland zwei Grabsteine «mgeworsen und andere beschädigt wurden. Jetzt meldet uns ein Telegramm auS Essen, daß in Neviges (Regierungsbezirk Düsseldorf) in einer der letzten Nächte der jüdische Friedhof durch Umstürzung von elf Grabsteinen verwüstet worden ist. — In beiden Fällen sind polizeiliche Untersuchungen im Gange

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