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Central-Verein-Zeitung · 1927-02-15 · 8 (15.2.1927) · p. Seite 102

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
6 (1927)
Issue
8 (15.2.1927)
Date
1927-02-15
Page
Seite 102 (sequence 6)
Language
German
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102 Die Rechtsstellung öer Synagogengememöen in Preußen. Zur Revision ver bisherigen Gesetzgebung. Ueber die Notwendigkeit einer Revision der Gesetzgebung über die Rechtsstellung der preußischen Synagogengemeinden herrscht im allgemeinen,, wenn auch keine restlose, Uebcreinstimmung. Btan sordert die Revision zunächst, um Einheitlichkeit an die Stelle der bisherigen Rechtszersplitterung zu sehen, die sich daraus ergibt, daß die seit Erlaß des preußischen Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 2-3. Juli 1847 zu Preußen gekommenen jüdischen Gemeinden unter den alten Rechten bisher weiter lebten, ohne Rück sicht auf den tatsächlichen Inhalt der betreffenden Cesetzesvorschristen-, sodann weil diese Gesetze inhaltlich teils dem heutigen Rechtsbewußtsein und -empfinden widersprechen, teils auch den völlig veränderten Zeitverhältmssen nicht mehr gerecht werden. Ferner wird insbesondere die revolutionäre Austrittsgesetzgebung als bedrohlich für den Bestand der Gemeinden und deren Verwaltung empfunden, und endlich ist die, dieSynagogengcmeinden betressende Gesetzgebung, wie dres bereits für die christlichen Kirchen geschehen ist, den Bestimmungen der neuen Reichs- Verfassung anzu passen. Es ist selbstverständlich, daß das Maß der Ansprüche, welche die einzelnen an die Revision der Gesetzgebung stellen, sich nach dem Umfang richtet, in welchem die anderen das bisher geltende Recht als noch brauchbar oder als veraltet und nicht mehr zeitgeinäß betrachten. Jsmar Freund tut in seiner soeben im Philo-Verlag (Berlin) erschienenen Schrift: „Tie Rechtsstellung der Synagogengemeinden . in Preußen und die Reichsverfassung, ein Beitrag zur Revision der bisherigen Gesetzgebung", weder das eine noch das andere ganz; in nchiger, kühl abwägender und dadurch an den meisten stellen der klar und übersichtlich geschriebenen Schrift auch überzeugender Weise nimmt er Zu dem Problem Stellung. Die Notwendigkeit einer Revision erkennt auch er an, weil ein einheitliches Staatswesen auch eine einheitliche Gesetzgebung erfordert, ist sie doch erst die Grundlage für ein gemeinsames Leben, das zu fördern ja dre Aufgal^e des Staates und feiner Gesetzgebung ist. Auch soweit moderne Gedanken, wie der der "Selbstverwaltung in d-en Zurzeit geltenden Gesetzen nicht verwirklicht knd, vielmehr die Mitglieder der Gemeinde mehr Objekt als Subjekt oer Gemeindestatutcn sind, tritt F r e u n d für eine Revision ein. Nur .in die allgemeine Verurteilung des Gesetzes von 1847, das man als ^den Gipfelpunkt der Rückständigkeit, als veraltetes Polizeigesetz" bezeichnet, stimmt er nicht ein, nennt es vielmehr „geradezu eines der fortgeschrittensten, modernsten und brauchbarsten Judenrechte" (Seite 13), dessen Mängel — bezüglich der Stellung, die es dem Rabbiner zuweist, des Frauenwahlrechtes und der vorgesehenen Höchstzahl der - Mitglieder der Verwaltungskörperschaften — entweder leicht zu beheben oder nicht allgemein, wie z. B. beim Frauenwahlrecht, als solche empfunden würden. Lediglich die Notwendigkeit einer durchgreifenden Revision der Austrittsgesetzgebung, die aber völlig außerhalb der eigentlichen Gesetzgebung über die Stellung der Gemeinden erfolgen kann und aus verschiedenen Gründen wird erfolgen müssen, diese aber auch rückhaltlos, gesteht Freund zu, weil die jetzige Rechtslage die Gemeindebehörden in einer gewisienhasten und die Notwendigkeiten selbst einer nahen Zukunft berücksichtigenden Verwaltung behindere. So konrmt er zu dem Schluffe, daß, nachdem auch unter der neuen Reichsversasiung der Staat bei der Neugestaltung der gemeindlichen Verhältnisse im weiten Umfange und in gewichtigen Fragen mitzusprechen haben wird — der Bedeutung des Artikels 137 der Reicks- Verfassung und seiner 'bisherigen Auslegung durch den preußischen Staat und der bezüglichen Rechtsprechung des Reichsgerichts sind - mehrere Kapste! der Schrift gewidmet —eine Totalrevision der preußischen Gesetzgebung über die'Verhältniffe der Synagogengemeinden vom jüdischen Standpunkt aus nur insoweit anzustrebcn sei, als sie - eine bedingungslose Verbesserung bedeute, und daß auf sie verzichtet > werden müsse, wenn diese Verbesserung nicht zu erreichen sei. Lediglich die Austrittsgesetzgebung will Freund aus den erwähnten Grünen baldigst revidiert sehen. Die Vorschläge, die er aber hier macht, ..werden schwerlich allgemeinen Beifall finden. Die Gewissensfreiheit ist ein zu hohes Gut, als daß wir sie, sei es auch aus guten Gründen Und um noch so großer Ausgaben willen, preisgeben wollten. Grundläßlich kann nur gefordert werden, daß zu den Lasten einer Religionsgttneinschaft beitragen muß, wer sich zu ihr bekennt; im übrigen * aber muß das Gesetz ihm überlassen, an welche Gemeinde bzw. an ..welchen Verband er seinen Beitrag entrichten will. Ebenso erscheint. . Freunds Forderung, die Zugehörigkeit zum Preußischen Landes-' ^rbande für fämtllche öffentlich-rechtlichen Synagogengcmeinden Preußens obligatorisch zu machen, einen unerträglichen Zwang zu schaffen. Der Zusammenschluß der preußischen Judenhcit muß. wie «s auch Artikel-137 der Reichsverfassung vorsieht, durchws frei- ..Willig sein und bleiben. Gerade hierin liegt eine größere Gewähr . für seine Zukunft und seinen Bestand als im staatlichen Zwange. .^^.Erndere Einzelheiten, in denen man mit dem Verfasser nicht - überernstrmmt, braucht hier nicht eingeaangen zu werden, weil sic für - dre Gesamtaustassrmg der Schrift unwesentlich sind. In einem Anhänge zu der Schrift sind die sämtlichen Gesetze, welche nt den verschiedenen preußischen Landesteilen für die jüdischen Gemeinden gelten, übersichtlich zusammengestcllt. . - .. . .... * M. Nathan'(Hambürg), " Georg Hermann setzt sich im folgenden mit dem Aussatz von Wolfgang S ch u mann aus dem Sonderheft „Ter Jude" auseinander. Xl. „Ein Teil zieht weg nach Palästina, ein Teil wird abstinent gemacht . . der Rest assimiliert sich" (so Schumann). Ich überlege mir: Was heißt abstinent gemacht. Ich bin nie ein Trinker gewesen, wohne zwar in einer Gegend, von der aus man in einer halben Stunde in die schönsten Wernländer kommt; trotzdem trinke ich nur selten, alle vierzehn Tage, ein Vwrtelchen. Aber wenn es sein muß — Amerika ist auch abstinent gemacht —, würde ich es schon tun, allein um diese leidige deutsche und Jndenfrage aus der Welt zu schassen. Aber da sehe ich, daß abstinent hier ganz etwas anderes bedeutet. „Sie beschäftigen sich zu stark mit den Angelegenheiten des deutschen Volkes, mit Politik, Theater, Literatur, Kunsthandel (bicl), Rechtspflege." So heißt es weiter. Und das sollen die Juden eben nicht, sollen abstinent werden. „Manche, recht viele sogar, suchen dabei ihre jüdische Herkunft zu verbergen, etliche kehren sie hervor. Die meisten scheuen sich trotz alledem n ich t, Einfluß, Dt acht, Führer s-.ya ft im deutschen Volke zu erstreben . . . Hier entspringt die Quelle des Antisemitismus, die auch d-er loyale Deutsche als begreifbar anerkennen muß" und dann weiter: „Deutschland muß vor euerm gewollt oder ungewollt undeutschen Einfluß mehr geschützt werden." Ja, ja, ich verstehe. Das sind genau die gleichen Vorwürfe, die gegen den Franzosen Fontane, den württembergischen Staatspräsidenten, den Franzosen Bazille, die Dänen Moltke und Rantzau, den Franzosen Chamisso, den Polen Nietzsche, den Holländer Beethoven, den Halbengl ä n d e r Wilhelm II., den Ganzengländer Chamberl c i n, den Schotten Kant oder gar den „Jude n st «mm* ling" Goethe immer wieder und wieder mit Recht erhoben werden. Aber wie dem abhelsen? Das mit dem Trinken hätte man ja gern übernommen, aber den anderen Gefallen kam: man Wolfgang Schumann nur schwer tun. Ich z. B. — man verzeihe, wenn ich hier von mir reden werde —, womit soll ich mich und meine Kinder und alle, die mich nötig brauchen, ernähren, wenn nicht mit der Literatur? Ich habe ja nur „auf Schreiben" gelernt. Und mit fünfundfünfzig Jahren umsatteln, ist nicht leicht. Und dann bliebe auch nur der Kunsthandel für mich als das einzige, worin ich einigermaßen mich noch einleben könnte. Aber ich halte persönlich jeden Handel für unmoralisch. Und selbst wenn ich diese Bedenken niederkämpfe: und das soll ich doch auch nicht einmal. Neble Aussichten! „Wenn der große Kladderadatsch kommt/ sagtr schon vor fünfzehn Jahren ein nicht ganz unwitziger Kronprinz, „dann kann ich ja immer noch Tennistrainer werden . . . Aber, was machen wir mit dem alten Herrn, der hat doch nichts sonst gelernt?" Was machen wir mit dem Juden Max L i e b e r m a n n, der sich den Vorsitz der Preußischen Akademie der Künste angemaßt hat? Darf er sich als Zeichenlehrer betätigen? Was mit Einstein? Darf er Rechenlehrer in der sechsten Klasse der 197. Gemeindeschule werden? Was mit Worfel? Was mit Sternheim? Was mit dem. alten Schnitzler? Darf er wieder Arzt werden, oder nur Heilgehilfe? Was mit Wassermann? Er hat als Kaufmann sch)n mol kläglich versagt. Mit Lesser Ury? Mit den politischen 'Köpfen, den ersten Autoritäten des Rechts, den Warenhauskönigen und den Bankmagnatcn? Die werden gar nicht so leicht zu verwenden sein, sind incift nur einseitig tüchtig. Aber vor allem ich ich selbst, ich bm doch in einer noch peinlicheren Lage. Mit zwanzig und mehr Büchern bin ich in fast alle europäischcu Sprachen übersetzt: holländisch, dänisch, schroedisch, finnisch Seit ©Ite! acte «IN 4JOC«G€NU/X »8EMIEB-\WE 8KC,/GfWAßZE-£ fi<5 ßEß. L£t»Zt&

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