Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 6 (1927)
- Issue
- 3 (21.1.1927)
- Date
- 1927-01-21
- Page
- Seite 26 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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2ö Als eine wesentlich größere Veranstaltung wurde der Zweite Akadeurirertag im Mai 15)25 in Elberfeld aufgezogen, dessen altakademische Ortsgruppe als eine der besten iw Reiche gilt. Unter den etwa 5000 bis 6000 Delegierten fast aller studentischen Verbände und Organisationen — auch die meisten katholischen Verbände waren vertreten — sah man auch zahlreiche Vertreter der Hoch schul» behörden, so den Rektor und Prorektor von Marburg, die Rektoren von Gießen und M ü n st e r, einen Vertreter des Rektors von Leipzig und andere. Ueber die aufschlußreiche Tagung kann hier leider nicht ausführlicher berichtet werden?) Ae Elßrmlöer Mchliiffs. Hier interessiert vor allem die Stellung dieser ja angeblich die gesamte deutsche Akademikerschaft vertretenden Organisation zur Juden frage. Zu diesem Zweck wurden sogenannte Richtlinien, die durch einen von der Tagungsleitung eingesetzten Ausschuß zur Rassenfrage formuliert waren, von dein Plenum ohne Diskussion und o h n e eine Begründung einstimmig a u g e u o m in e n. Wer mit der antiseniitischen Ideologie vertraut ist. wird unschiver erkennen können, daß die geistigen Vater dieser Beschlüsse zur Judenfrage wohl in der Haupisache zwei Männer sind: Professor Plate (Jena) und der relegierte Heidelberger Privatdozent Tr. Arnold Rüge. Es ist ungemein bezeichnend für den Geist, der in Elberfeld herrschte, daß keine Bedenken gegen die Mitarbeit eines Mannes ivie Rüge bestanden, der wegen schwerer Verstöße gegen die akademische Würde von seiner Heidelberger Fakultät mit Entziehung der venia legendi und wegen Aufforderung; u m Morde mit einem Jahr E e s ä n g n i s vom Münchener Volksgericht b e st rast ivorden war. Ten eigentlichen Richtlinien setzte der Ausschuß einige einleitende Absätze voran. Er bezeichnete als Hauptaufgabe der völkischen Bewegung „den 'Kampf gegen den zersetzenden und entsittlichenden Einfluß des materialistisch-mammonistischen Geistes und seiner Träger, in erster Linie des Judentums". Beim Begriff „Volk" wird betont, daß die „Zugehörigkeit zu einem Volke, von Ausnahmefällen abgesehen, nicht von dem persönlichen Bekenntnis des einzelnen zu einem Volke abhängig ist, sondern „durch Sprache und Abstammung, durch das Vorhandensein bestimmter körperlicher und geistiger rassischer Eigenschaften, durch die^Blutsgemeinschaft mit den art- und wesensgleichen Volksgenossen gegeben ist". Bei dieser Crundeinstellung ist man über die Forderung, d i e j ü d i s ch e n Deutschen aus der Gemeinschaft des deutschen Volkes auszuscheiden. nicht mehr erstaunt. Aber über die verletzende Formulierung dieser Beschlüsse wundert man sich, die an die berüchtigten Burschenschafterbeschlüsse von den „jüdischen und farbigen Weibern" erinnern, namentlich wenn man berücksichtigt, daß sie einem Kreise vorgelegt worden sind, in dem neben den Vertretern der katholischen Verbände auch die Vertretung der akademischen Gruppen der Deutschen Bolkspartei saß. Doch diese Verwunderung steigert sich zu einem le b h a s t e n Befremden, wenn man hört, daß in der Versammlung selbst weder gegen die Form noch gegen den Inhalt dieser alles andere als „akademischen" Richtlinien auch nur der geringste Widerspruch laut wurde, obwohl es dort heißt: „Ebensowenig wie der Chinese oder Neger, auch wenn er sich selbst zum Deutschtum bekennt, als Deutscher bezeichnet werde» kann» darf der Jude infolge seiner rassischen Verschiedenheit und seines Durchaus anders gearteten Wesens znm deutschen Volke gezählt werde». Diese Tatsache ist auch von Den führenden Männcrü der arischen Völker und des Judentums bestätigt worden. 2lllc diese fremden Elemente könnten bestenfalls als Freunde oder 'Anhänger der dcntschen Kultur bezeichnet werden, niemals aber als Deutsche selbst. Auf (Hruuv der Tatsache, das; die Inden ein eigenes Volk bilden, das, über die ganze Welt zerstreut, doch die Wcltverbindung unter sich, sogar mit eigener politischer Spitze, durch den jüdischen Staat in Palästina uutcrhält, ist die deutsche Ltoatsleitung ansznforvcrn, unverzüglich die Juden als nationale Minderheit im Deutschen Reiche zu erklären und die sich daraus ergebende Rechtsstellung zu schassen." . *) gur näheren Information fei auf meine ausführliche Darsirllung in dt» C. - D! s t t e r n", 16. Jahrgang, vttobcchcft 1®6, 6. gl ff., hin» jctDttjcn* Ein Kommentar zu diesen Beschlüssen erscheint überflüssig. Man täte ihnen mit einer Widerlegung zu viel Ehre an. Lsn den „nationalen" Ninörcheiten. Vielleicht darf nur darauf hingewiesen werden, daß einer der obersten Grundsäße des „Rechts der nationalen Minoritäten" lautet: „Fremde Minderheiten innerhalb einer Nation haben Anspruch auf den Schutz als nationale Minoritäten. liefe Sonberfteßung muß aber tion ihne n begehrt werden niemals können Teile einer Nation „w i d e r ihren Willen zu einer nationalen Minorität gestempelt werden". Wer käme m Deutschland auf den Gedanken, den M asure n, die bei der Volksabstimmung meist für Deutschland stimmten, eine von ihnen nicht gewünschte Sonderstellung in der deutschen Nation als nationale Minorität irgendeines slawischen Volkes zuzuweisen? Tie moderne Vö'lkerrechtslehre, insbesondere die Spezialisten des Minderheitenrechts, lassen für die Zugehörigkeit des einzelnen zu einer nationalen Minderheit und damit auch zu einer Nation keine objekl-iven Merkmale, wie Abstammung, Rasse, Muttersprache, sondern lediglich ein subjektives B e k e nu t u i§ seiner Neberzeugu n g entscheidend sein. Dies hat wohl am klarsten eine der führenden Persönlichkeiten des Deutschtums den Nordmarken, Generalstaatsanwalt Dr. Hansen (Kiel), neulich ausgeführt (zitiert in der Zeitschrift „Kultur- Willen", Heft 9). „Entscheidend für das Zugehörigkeirsuerhältnis zu einer nationalen Minderheit ist die lieber* zeugung, dieser Minderheit anzugehören, das nationale Bekenntnis und als Folge daraus der W u n s ch , aus diesem Bekenntnis Rechte norznleiten." Es bedarf in diesen Blattern keines besonderen Beweises, das; die erdrückende Mehrheit der deutschen Juden, die ja zwangsweise zur nationalen Minderheit gepreßt werden sollen, sich freudig zur deutschen Nation bekennt und jeden, der sie gewaltsam aus dem deutschen Bolke Herausstoßen will, auf Tod und Leben bekämpft. Gelegentliche Versuche nationaljüdischer Utopisten, für uns die Sonderstellung einer nationalen Minderheit zu fordern, wurden üets energisch .zurückgewiesen, so etwa von Hugo Preuß im Vorfassungsausschuß der Deutschen Nationalversammlung. Es folgen dann in den Elberfelder Beschlüssen Bestimmungen, die als die staatsrechtliche Folge der oben wiedergegebenen „Grundsätze" gedacht sind. So sollen als Juden auch diejenigen angesehen werden, die früher einer mosaischen Glaubensgemeinschaft angehört haben, ebenso ihre Abkömmlinge; Deutsche, die eine Ehe mit Juden oder Jüdinnen eingchen, sollen samt ihren Abkömmlingen gleichfalls als Juden gelten. Nach diesen Richtlinien wären z. B. der berühmte Rechtslehrer £tto v. Gierte, Richard Dehmel, der deutschnationale Abgeordnete Qua atz mit seiner jüdischen Mutter Juden. Darf man nebenbei fragen, ob dann auch Graf R e v e n t t o w mit feiner französischen Frau noch znm deutschen Volk gerechnet wird? Für den beim clausus. Es ist geradezu beschämend, daß in dieser Versammlung von 5000 bis 6000 Akademikern sich keine Stimme der Kritik gegen diese Ungeheuerlichkeiten erhob. Aus den „Richtlinien" sei besonders noch auf die Beschlüsse zur „En tj u d u u g d e r H o ch s ch u l e n" hingewiesen. Es heißt dort: ,,Der Ucber'frcmdung der deutschen Hochschulen durch jüdische Lehrkräfte und Studierende ist ein Riegel vorzrrschrebcn. Lehrer jüdischer 'Abstammung sind nicht mehr zu berufen, für die jüdischen Ttndiererrden ist der niuiicrus clausus eirrzusührerr." Auch hier wird nicht einmal der Versuch eine Begründung unternommen. Allerdings versucht Professor Plate lJena) ein halbes Jahr später in der „Deutschen Akademiter-Zeiumg" vom 26. September 1925 sie zu begründen: „Unsere Hochschulen sollen nicht nur der Forschung und Lehre dienen, sondern sie sollen auch die akademische Jugend zu idealer Gesinnung. Charakterstärke und Vaterlandsliebe erziehen. Dazu werden Juden im allgemeinen nicht fähig sein, und deshalb hat auch der so glänzend verlaufene Zweite Akademikertag in Elberfeld einstimmig beschlossen, daß Juden in Zukunft nicht mehr als Lehrer an der Hochschule Zugelassen werden." Man sollte diese Worte eines deutschen Hochschullehrers in einer akademischen Zeitschrift jedem deutschen Dozenten, vor allem aber den jüdischen Dozenten, am besten zugleich mit der Kundgebung vom