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Central-Verein-Zeitung · 1926-12-24 · 52 (24.12.1926) · p. Seite 680

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
52 (24.12.1926)
Date
1926-12-24
Page
Seite 680 (sequence 4)
Language
German
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Wegen bewegt, wie die Zielsetzung verschieden fein muß. Dabei kann man sich menschlich, begrenzt auch jüdisch, verstehen, aber unbedingt voreinander den Hut abnehmen. Die Unterschiede werden ' aber groß durch die Vergröberung' der Straße. Der Wille, diese Vergröberung zu vermeiden, muß unter allen Umständen herrfcheud werden. Darin sollten sichdie Parteien znsammentun. Für uns, den C. V., fei - eures hervorgehoben: unsere Hauptallfgnbe ist es immer gelvesen, nach -außen zu arbeiten und zu kämpfen. Wir sind die Organisation, die den jüdischen Deutschen in seinem Vaterlande frei leben lassen will, die also für Ehre, Recht und Existenz des deutschen Juden einzutreten hat. Wir können diese unsere große politische Arbeit nur leisten, wenn wir eine Grundlage haben, aus der sie geleistet wird. Diese G r u n d L a g e i st j ü d i s ch e r Glaube und deutsche Heimat. Wer von denen, die sich gleichfalls zum jüdischen Glauben bekennen, ans anderem Boden steht, wird von uns als Mensch und als Jude geachtet und geehrt. Niemals werden wir unsere Hauptaufgabe in seiner Bekämpfung erblicken. Die Behandlung innerjüdischei' Themata wird und muß aus Grund der Erkenntnis der festen und nlwerrückbareu Grundlage unserer Bewegung mit der Feit einen noch geringeren Raum einnehmen, als er ihr^ trotzdem dashäufig verkannt wird, jetzt schon eingeräumt wird. Wir kärnpsen u-m den Frieden nach innen; wir hoffen, ihn bald zu erreichen.. Wir kämpfen, aber hauptsächlich um den Frieden nach außen. Was wir wollen, ist: die lleberzeug ung von der Wertigkeit des jüdischen Deutschen so zu festigen, daß wir nicht mehr um unsereu Name n, urrsete Steilung und tt n fere Zukunft zu Langen brauchen. WM MAMlSMW««!!. I. Im Februar d. I. wurde in der Stadt Norden ein Flugblatt des Völkischen Bundes verbreitet, das die lleberschrist trirg: „Der .Ostsriesische Kurier^ und die Juden." Darin beschwerte man sich, daß die genannte Zeitung einen völkischen Dersammlungsbericht nicht habe -abdrucken wollen. Schuld daran waren felbstverstLndliich — di-e Juden. So hieß es denn in dem Flugblatt: „Weil der Jud' iw Anzeigenteil mit seitenlangen Airzeigen den ,Gauues" in seine Läden lockt, deswegen hat er auf der ersten Seite das ,Recht', dem ,Goi' seine Weltanschauung anZuschneidern. genau nach Maß natürlich und prima. Wenigstens darf der Jude aber verlangen^ daß man ihm vorn nicht auf die Plattfüße tritt, wenn er hinten duftige Annoncen von sich gibt." Am Schluß war dann noch gesagt: „Unser nächstes Ziel ist, in Norden eine Stelle zuschaffen, wo der Deutsche offen zum Deutschen reden darf, eine Stelle, die von Jud en schmutz und Judengold remgehalteu werden soll." Selbstverständlich hatten unsere Norder Freunde sofort nach Erscheinen dieser Gemeinheiten die.erforderlichen, strasrechtticheu Schritte eingeleitet. ' Drei Kaufleute, die im „Ostfriesischen Kurier" Anzeigen aufzugeben pflegten, erstatteten Strafanzeige trugen Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft bejahte das öffentliche Jutere s f e und erhob Anklage. Termin zur Hauptverhandlung stand in erster Instanz vor dem großen ^chösfeugericht in A rr r i ch an. Die Beleidigten lvareu als Nebenkläger zilgelasien. Das ltrteil lautete auf Frei s p rech u n g , weil .das Schöffengericht dem Angeklagteu glaubte, er habe gar nicht daran gedacht, die Nebenkläger zu beleidigen. Vielmehr wollte, er nur die Juden ganz allgemein treffen. Gegen dieses Urteil legten sowohl die Staatsanwattschast als auch die Nebenkläger Berufung ein. In der Hanptverhandlung vor der großen Strafkammer in Au r ich erfuhr das Verhalten des Angeklagten eine andere Beurteilung. Der Oberstaatsanwalt beantragte 1000 Neichsmark Geldstrafe. Das Urteil lautete auf 000 Neichsmark sowie Vervfsenttichungsbesuguis. In den Gründen iv n r d e in i t aller D e n t l i ch feit ansges ü h r t, d a ß d e r A n geklagte j i ch bei der A bsassn n g n n d A e r - b r e i t u u g des Fl u g b l a t t s je h r w o h t d e s s e n Wirkung bewußt w a r. Denn wenn vom „Ostsriesischen -Kurier", der in Norden erscheinenden Zeitung, gesprochen würde, so könnten unter -den Inden, um deretwillen der völkische Bersammlungsbericht nicht ausgenommen sei, nur die in Norden ansässigen jüdischen Kaufleute verstanden werden. Das folge auch ans dein Schluß des Flugblattes, wo man die Gründung einer neuen Zeitung ankündige. Das Gericht stellt also fest, daß der Angeklagte gewußt habe, wen er mit seinen Worten angreisen wollte. Daß die oben wiedergegebenen Worte eine schwere Ehrverletzung der NebenWger bedeutete^ war für die Strafkammer selbstverständlich. Bemerkenswert ist nur, daß die Strafkammer, ebenso wie schon früher das Amtsgericht Norden in einem Zivilprozeß gegen den jetzigen Angeklagten wegen Bohkotterkläruugft, in der Abkürzung „Jud" statt „Jude" eine besondere Geringschätzung und Mißachtung sah. Ter Angeklagte beruhigte sich bei diesem Urteil nicht. Er legte N e v i s i o n ein. Es hatte sich nunmehr das Reich sg e r i ch t mit der Sache zu befassen. Unter dem Vorsitz des Reichsgerichts- Präsidenten Dr. Simons kam der dritte Strafsenat zur Verwerfung der Revision Die Begründung nimmt auf die bekannte relchsgerichtliche Rechtsprechung Bezug. Es heißt in dem Urteil: „Es ist indes nicht erforderlich, daß der Täter bei der Beleidigung mehrerer Personen diese einzeln namhaft macht, er braucht nicht einmal eine Vorstellung von jeder einzelnen zn haben, cs genügt vielmehr, dntz er ste irr einer die Betroffenen äußerlich erkennbar machenden Gesamtbezeichnnng znsammenfatzt, vorausgesetzt, das; sein Vorsatz dahin geht, die sämtlichen unter die Bezeichnung faltenden Personen zn beleidigen." Im übrigen käme es hauptsächkich aus die t a t - s ä ch l i ch e u Feststellungen der Strafkammer all, die vom Nevisionsgericht nicht mehr nachzuprüfen seien. „Dabei war die Straskauuner", so führt das Reichsgericht fort, „nicht gehindert, die wegwerfende Abkürzung Jud' als Beweisgrund zu verwerten." Dieses Urteil des Reichsgerichts ist nicht nur in rem rechtlicher Hinsicht erfreulich. Es enthält auch eine gute Lehre für unsere Vorsitzenden in den kleinen und kleinsten Städten. Ueberalt, wo cntfchloffeue Männer für unseren C. V.-Gedanken kärnpsen, läuft der Gegner Gefahr, für seine Angriffe in geeigneter Weife haftbar gemacht zn werden. Leider besitzt so ^nancher unserer Freunde nicht den Blut, mit seinem Namen eine Strafanzeige zu deckerr. Tenn sonst wären scholl weit mehr derartige Prozesse durchgesührt worden. lluh ferner beweist das Verfahren, daß nur der Anschluß an die große Gemeinschaft, den C. V., unserem Vorgehen bei den Behörden Nachdruck verleiht. Der einzelne ist auch hier weit besser geschützt, weim er eine Organisation wie den C. V. hinter sich hat. Rechtsanwalt Dr. Charig (Emden). II. IMOWMM — m MlMk AWlff. Das Reichsgericht in Leipzig hatte sich vor kurzem mit der Auslegung des Begriffs „Dentschstämmigleit" zu beschäftigen. Der preußische Staat hatte einem Landwirt zur Errichtung von Wohnungen für Landarbeiter ein Darlehen zugesagt, wofür jener die Eintragung einer Dienstbarkeit des Inhalts bewilligen mußte, daß die Wohnung für oll Jahre nur von deutsch st ä m m i g e n L andarbeite r f a rn ilien bewohnt werden dürfe. Das Reichsgericht hat die Eintragung wegen der ll übest im mtheit des Begriffs Deutschstämmigkeit abgelehnt Die mit den Ausdrücken „deutschen Skamrues", „deutschstümmig" versuchten Bezeichmmgeu seien lucht bestimmt genug, llru zweifelssrer richtig verstanden zn werden. Wenn anzunehmen nnüe, daß damit lediglich die deutsche -Staats- (Reichs-) Angehörigkeit erfordert sein solle, so bestehe kein rechtliches Bedenken: der Ausdruck wäre daun aber dementsprechend richtigznftellen. Auderufalls würde die Beschränkung der Dienstbarkeit, die eine nähere Prüfling der Abstammungsverhältnisse im Einzel fall ilnd nach sonstigen Merkmalen erfordern, würde, gegenüber den im besonderen für das Grundbuch zu stellenden Anforderungen nicht als ausr e i che n d a u s g e d r ü ck t gelten können. Für die Voraussetzungen und Erfordernisse, die bezüglich der „Deirtschstämmigkeit" gemeint sein sollten, wäre dem Eintrag im Grundbuch kein klarer, bestimmter Inhalt zu entnehmen. — Das Reichsgericht hat daher Zunächst die Sache au das Grundbuchamt zurückverwieseu, damit dieses vorerst durch Zwischenverfügung den Antrag klarstellen zu. lassen hätte. ' Es dürste interessant sein, die Weiterbehandlung der Sache durch das Grundbuchamt (Amtsgericht zu verfolgen. (Beschl. v. 14. 10. 25; V B 22/25. — Münster.) Rechtsanwalt Dr. Dannerrbanm (Düsseldorfs Fricdhofsfchändnrrg ixt Breslau. Unbekannte Täter haben in der Nacht vorn 14. :>inu 15. Dezember dm alten j it dische n F r i c b I) o f in d e r Ela a sz e n ft r a sz c, ein t u 11 u x - n n d k it n ft h i st o r i - s ch e s Mo uunn e nt, geschändet. Zehn alte Grabsteine wurden unn geworfen rmd beschädigt. Tie Attentäter überstiegenan einer niedrigen Stelle der Umzäunung den Stacheldra-Ht und gelangten fo auf den Friedhof. Bisher fehlt von ihnen jede Spur. r) S. „C.B.-Ztg." 1926 Nr. 18.

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