Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 49 (3.12.1926)
- Date
- 1926-12-03
- Page
- Seite 639 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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„plamäKtze Mische Verderbertätigkeü?" Von Nr. M. G. Mer-, K d. R. Die völkische Fraktion des Reichstags hat folgenden Antrag eingebracht: „v. G r a c f e ckylecklenbnrg), Tr. F r i ck und Genossen. In den lcütcu Monaten Hansen sich die Fälle, in denen Angehörige der jüdischen Rasse unter Mißbrauch eines Di-enst- oder AntoriLütsverhältnisscs und ihrer Geldmacht sich schwerer sittlicher Verfehlungen gegen deutsche Mädchen und Frauen schuldig machen. So wurden allein in Nürnberg in diesem Jahr nicht nicht weniger -als drei reiche Juden (Schloß, Kommerzienrat Guggercheimer, «Lchäscr) wegen solcher Sittlichleitsverbrccheu zu mehrjährigen Zuchthaus- und Gefängnisstrafen verurteilt. Typisch an diesen und allen derartigen Füllen ist die Verachtung des Juden gegenüber der nichtjüdischen Frau. Sie hat ihren tiefsten Grund in der den Ausdruck jüdischen Wesens bildenden jüdischen Sittenlehre (Talmud), die den Nichtjuden, insbesondere die nichtjüdische Frau, als minderwertig dem Vieh gleichsteüt. Das zeigt sich vor altem auch darin, daß der Jude <z. B. im Fall Schloß), der sonst keine Schonung kennt, ein ihm als Opfer Angeführtes jüdisches Mädchen nicht antastete. Sind der Reichsregierung diese Tatsachen bekannt? Ist sie bereit, gegen jene Planmäßige jüdische Verderbertätigkeit, deutsche Mädchen und Frauen Zu schänden und Physisch und moralisch Zugrunde zu richten, nötigenfalls nach Sammlung des Materials in einer Denkschrift, einen erhöhten strafrechtlichen Schuß zu gewähren und entsprechend dem heute noch gültigen Kanonischen Recht Juden das Halten von nichtjüdischen Hausgeh ils in neu zu verbieten?" Hierbei fommen auf das Konto der evangelischen strasmündigen Personen 3935 Fälle, auf die katholischen 2954 und ans die jüdischen 59. — Ebenfalls die Rubrik der Erregung von Aergernis durch unzüchtige Hand ln «gell und die Verbreitung unzüchtiger Schriften — cin^ziemlich aktuelles Thema — bietet nur eine recht unsichere Angriffsfläche, da hier die Beteiligung der Evangelischen 1493, der Katholischen 993 nnd der Inden 27 beträgt. Daß es sich bei diesen für die „Nichtjuden" nicht gerade günstigen Ziffern leider nicht nur um ganz vorübergehende Erscheinungen handelt, muß inan an nehmen bei Vergleichen mit Feststellungen aus den Jahren vor dem Kriege. In diesen betrug zum Beispiel die Beteiligung an den Verbrechen der Blutschande auf je 100000 strafmündige Persollen in den Jahren 1899 vis 1902 bei den Christen 0,8, bei den Juden 0.0 und in den Jahren 1909 bis 1910 bei den Christen 0,7, bei den Inden lvieder 0,0; während die Jahre .1915 und 1916 eine Beteiligung der Christen mit 0,4, bzw. 0,5, der Jndell mit 0,1, bzw. 0,2 feststellen. — Auch an den Verbrechen der A b t r e i - Dung sind die Juden in all den genannten Jahren, ausgenommen die Zeitspanne von 1899 bis 1902, wo sie um 0,1 die Christen über- Lreffen, wesentlich geringer, d. h. mit Differenzen bis zu 1,1, beteiligt. Im Interesse der Nichtjuden wäre es doch erwünscht, wenn der Rasseneifer sich das Glashaus, auf das er Steine zu werfen^ für notwendig hält, vorher etwas näher auf seine Insassen hin ansähe. Zur Jubiläumsfeier öer Universität München. ..Typisch an diesem und allen derartigen"-Anträgen ist die „Verachtnng" der Wahrheit, die allerdings nicht ihren ,,tiefsten Grund in der den Ausdruck arischen Wesens bildenden germanischen Sittenlehre" hat, sondern eine Spezialität einiger germanischer Schwächlinge zu sein scheint, die offenbar glauben, im Kampf gegen das Judentum nur mit den Mitteln gröbster Unwahrheiten Erfolg erzielen zu können. — Vielleicht werfen die Antragsteller einmal einen Blick Ln die Statistik des Dentschen^Reichs, Band 279, 802, 304, Tabelle UI, und in den Band 146. — ^ie könnten dort für die Jahre 1915, 1916 und 1917 unter deni Abschnitt 10 „Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit" unter den Buchstaben n, c und f Ziffern finden, deren Bergleich den von der völkischen Fraktion angeblich vertretenen germanischen Belangen nicht sonderlich vorteilhaft ist. Nach diese Ziffern verteilt sich der Anteil der einzelnen Konsesfiomen in Sen Jahren 1915, 1916 und 1917 ans die in Frage kommenden Delikte wie folgt: ch ch n Z u ct) t i! u i e r Ni i ß b r a tt ch d e s V e r t r a u 1 Verhältnis s s e s : Evang. Kath. Juden 1915 . . . . . 44' 17 — 1916 . , 19 — 1917 > . ... 16 8 — U n z u ch t mit Gewalt an B e w uß t l 0 se K i n d c t n 11 sw.: Evang. Kath. Inden 1915 . . . . . 1821 1300 23 1916 . . . . . 1374 1025 18 1917 , . ... 741 630 10 Y Kuppelei, Z u h ä l t e r e r: Evang. Kath. Juden 1915 . . . , . 1844 1145 42 1916 . . . . . 1500 920 82 1917 . . ... 921 755 20 e n, Diese Ziffern bekommen aber ihren eigentlichen Wert erst, wenn sie in Verhältnis gesetzt werden Zu je 100000 strafmündigen Personen derselben Konfession. * Nach fB&nb 146 der Statistik des Denkscheu Reiches stehen nämlich die Juden mit 9,5 gegenüber 13,9 den Christen überhaupt und 12,2 bzw. 14,6 gegenüber den Evangelischen nnd Katholiken Zurück. Leider fehlen statistische Angaben für spätere Jahre, Sa die Ergebnisse der Kriminalstatistik für die Jahre 1918 und 1922 noch nicht veröffentlicht und die Konfesstonsstatistiken der Jahre 1921, 1923 nnd 1924 nicht mit der Kriminalistik verbunden worden sind. Auch bei der Sonderbetrachtung einiger anderer sittlicher Delikte muß die völkische Anfrage gerade die „Nichtjuden" einigermaßen peinlich berühren. In den Jahren 1915 bis 1917 waren zum Beispiel an dem Verbrechen der „B l u t s ch a n d e" beteiligt: die Evangelischen mit insgesamt 475, die Katholiken mit 365, die Juden mit Zwei Fällen. — An dem Verbrechen der Begehung widernatürlicher Unzucht waren beteiligt: 418 evangelische, 352 katholische und fünf jüdische Personen. — Auch die Ziffern über die Begehung der Notzucht können von den Völkischen „rassenmäßig" nicht gerade günstig ausgelegt werden. Die Gemeinde und die jüdischen Korporationen. Vor einigen Tagen fand in München die Jahrhundertfeier der Universität statt. Diese Feier ist leider nicht in allen ihren Teilen von der Gesinnung erfüllt gewesen, die man bei einem Feste, das einer aus dem Geiste des Humanismus geschaffenen Anstalt gewidmet war, hätte voraussetzen müssen. Wir erfahren über Mißklänge ans München das Folgende: Der Rektor der Universität München, Geheimrat Professor Dr. Boßler, regte bei dem Nabbinat München wie bei den christlichen Kirchen an, bei der Jahrhundertfeier der Universität einen Gottesdienst zu veranstalten. Vorstand und Rabbinat erklärten sich bereit, den Gottesdienst abzuhalten, erhoben aber gleichzeitig in persönlicher Rücksprache folgende Vorstellungen: den j ü d i s ch e n Verbind u n g c n müsse gestattet sein, gleichberechtigt mit den übrigen Korporationen auszutreten, ausländische jüdische Studierende seien, wie dies auch an den übrigen bayerischen Universitäten geschehe,, zur Immatrikulation Zuzulassen. Der Rektor erwiderte, er erachte beide Beschwerden für begründet, er werde sich für ein Zusammengehen der Verbindungen nachdrücklich einsetzen, er könne die Mitwirkung der jüdischen Korporationen aber nicht anordnen, weit dies in die durch die Universitätsverfassung begründete Zuständigkeit des Korporatwnsansschnsses falle; hinsichtlich der Immatrikulation der ausländischen Studenten erklärte er, für sofortige Abhilfe Sorge zu tragen. Die Verbindungen, deren Mitglieder Inden s i n d oder die Juden als Mitglieder au fn e h m c n, w n rd e n v o rn K o r P o r a t i o n s a u s s ch u ß z u r F e i e r nicht ei n g e - lade n. Der Ausschuß lehnte vielmehr jedes Entgegenkommen ab. Erst die Vorstellungen der jüdischen Verbindungen und hervorragender Persönlichkeiten hatten im Verein mit der Beschwerde der Gemeinde das Ergebnis, daß der Rektor, dessen gerechte und vornehme Gesinnung deutlich hervortrat, die jüdischen Korporationen zu den Veranstaltungen der Universität einlud, jedoch gleichzeitig erklärte, daß sich die Einladung ans einen Teil der Vera n st a! t u n g e u , nämlich den Fackelzng, den Festzug, das Chargieren bei dem Festakt im Nationaltheater und beim Kommers u i ch t erstrecke, da dies an dem geschlossenen Widerstand der anderen Korporationen scheitere. Unter diesen Umständen erklärten die jüdischen Verbindungen, der Feier fernzubleiben. Der Vorstand der Gemeinde beschloß in Würdigung der Tatsache, daß die Haltung der Gemeinde gegenüber der Universität als der Trägerin der Wissenschaft durch die Jahrhunderte nicht von den V e r ir r ung e u des Tages abhängig gemacht werden könne und hervorragende jüdische Hochschullehrer a u s d c r n ä m l i ch e n E r w ä g u n g die A b h a l t n n g d e s. G o t t e s - dienst es verlangt hatten, den in der Festordnung der Universität und in der Presse schon bekanntgegebenen Gottesdienst nicht abzusetzen. Der Gemeinderabbiner und der Vorsitzende des Vorstandes erklärten jedoch in einem Schreiben an den Rektor unter Anerkennung seiner Bemühungen, daß sie nicht in der Lage seien, an den Festakten teilzunehmen, da die studierende jüdische Jugend sich nicht mit voller Gleichberechtigung daran beteiligen könne.