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Central-Verein-Zeitung · 1926-11-12 · 46 (12.11.1926) · p. Seite 594

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
46 (12.11.1926)
Date
1926-11-12
Page
Seite 594 (sequence 2)
Language
German
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SU lichen Hochschulen wie D a m m a n n , E s s er, Vo i t, B a n g (Kopenhagen) — wenn diese Wegbahner deutscher Wissenschaft und noch ein Paar hundert Tierärzte und Schlachthofdirektoren sich gegen ein Schächtverbot offen aussprechen und die rituelle Schlachtung als durchaus humane Tötungsart anerkennen — soll die möglicherweise größere Zahl anders urteilender Gutachter die Wagschale für das Schächtverbot zu Boden schnellen? Sollen die Sachverständigen, die Schlachthoftierärzte und -direktoren, ja auch die Tierschutzvereine, diese — sozusagen — „Volksentscheide" unter sich fortsetzen darüber, ob das Schächten Tierquälerei sei oder nicht? Und glaubt der richige Beurteiler wirklich, daß in Gutachteusammlungen und auf Vereinszusammeukünften diese Frage mit dem Stimmzettel entschieden wird? Wenn sich, wie eine abgebrauchte Redewendung kündet, nicht einmal die „Gelehrten einig sind", dann ... ja dann sollen ersichtlich die Politiker und die Abgeordnetem berufen sein, für lange Zeiten durch Majoritäten, zll entscheiden, ob das Schächten eine humane oder eine barbarische Tötungsart ist. IV. Und solche Tierquälerei wird der jüdischen Religion' unterstellt, von der Universitätsprofessor Heinrich E o r n i l l — kein Jude, ihr Schnüffler! — ein ausgezeichneter Kenner der jüdischen Religion, soweit sie sich in der Bibel ctufhtt, aussagt: „... Der Israelit erkannte dem Tier eine Seele zu und sah auch in ihm ein Geschöpf Gottes . . Und können die folgenden Worte „Tierquäler" gesprochen haben, könnten ihre Nachkommen heute solche Worte Hochhalten? „Verbinde nicht dem Ochsen das Maul beim Dreschen." (5. Buch Moses 25,4.) „Und ich werde Gras aus deinem Felde für dein Vieh geben, unb bu wirst essen und satt werden", schreibt die Bibel (5. Buch Moses 11,15.) Dazu der Talmud (Gittin- 62a): „Dies lehrt uns, daß man nichts essen darf, bevor man dem Hausvieh das Futter besorgt hat." Oder wie ist's mit einem Ausspruch aus einem jüdischen Sittenbuch des Mittelalters — ein Dutzend Beispiele sind leicht.in einer Minute aufzuzählen. — dem Sefer middot: „Auch sol ainer nit underbarmiz sein über behemos (Tiere), er sol sie nit überladen oder übertreiben, un* sol sie nit Inniger lassen leide." „ . . . Vergesset nicht," schrieb Samson Raphael Hirsch, einer der großen Bannerträger der gesetzestreuen Judenheit unserer Tage in einem seiner Hauptwerke, „daß der Bube, der sich mit roher Lust an dem Zappeln eines geqälten Tieresweiden kann, auch bald gegen Menschenschmerz stumpf fein wird." (Weitere Belege „Die Lehren des Judentums", Band 11, S. 294ff.) V. Auch in diese betrübende Frage spielt der Humor hinein. Der Münchener Tierschutzverein stellt anscheinend aitf Grund seiner biblischen und talmudischen Fachkemrtnisse in einer Eingabe an den bayerischen Landtagfest, daß, falls ein staatliches Schächtverbot erlassen würde, damit der „Fall -höherer Gewalt" gegeben fei, „die von der Einhaltung der religiösen Vorschrift entbindet". Wie sagt ein Spaßvogel heute noch bisweilen: „Da staunt der Fachmann, und der Laie wllndert sich!" Aber genug des Scherzes! Ernsthaft: Man denke, der jüdische Literaturverein in Fstadt träfe in einer öffentlichen Eingabe die Feststellung, daß ein altehrwürdigeA Gebet der katholischen Kirche in dem oder jenem Falle gültig sei. Welche Maßnahmen werden wohl die katholischen Instanzen, voll gewaltiger Empörung treffen? Wir hoffen, die meisten Mitglieder des Münchener Tierschutzvereins würden solcher Ungeheuerlichkeit gegenüber ihren Zorn in die bilderreichen Figuren kleiden, die gerade die bayerische Sprache so vorzüglich und anschaulich besitzt. —- Die mannhafte und in ihrer Logik so bestimmte und bestimmende „Vorstellung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden und der bayerischen Rabbinerkonserenz zur Schächtfrage" schreibt kurz und gewichtig: „Darüber, was jüdisches Religionsg e s e tz ist, und über die Verbindlichkeit seiner Vorschriften haben allein die religiösen Instanzen des Judentums zu entscheiden." VI. Hätten doch ernste Schächtgegner einer losen Zusammenkunft verschiedener führender Rabbiner Deutschlands, die jüngst in Berlin stattsand, beigewohnt! Mit wie unwiderstehlichem sittlichem Ernst die Schächtfrage dort besprochen wurde! Welch gewaltige Erregung in diesen Männern auch nur die Möglichkeit auslöste, es könnte überhaupt jemals-zu einer Aufhebung des rituellen Schächiens kommen. Wahrlich! Es ist unmöglich, daß sich ein gewissenhafter Schächtgegner darüber klar geworden ist, welche Gewissensqual für den gesetzestreuen Juden die Unmöglichkeit bedeutet, fein Vieh rituell schlachten zu lassen. Würde er diese nicht zu schildernde Pein klar erkennen, er wandelte sich. Und Hand in Hand schritte er mit den Deutschen jeden Glaubens und jeder Partei, die es weit von sich weifen, d e r T o r t u r d e s r e l i g i ö f e n Gewissenszwangest m d e u t s ch e n V a t e r l a n d e den W e g z n bereiten. In diesem Sinne geht der Kampf gegen ein Schächtverbot alle Parteien, auch die Rechtsparteien und ihre Freunde im Lande) an. „Alle Bewohner des Reiches genießen volle Glaubens- und Gewisfen sfr e ih eit. Die ungestörte Religionsübung wird durch die Verfassung gewährleistet und steht unter staatlichem Schutz. Die allgemeinen Staatsgesetze bleiben hiervon unberührt." So sichert die n e u e R e i ch s v e r f a s f u n g die Gewifsenssreiheit und Religionsübung (§ 135), und ähnlich hält es schon das A l l g e m e i n e L a ndrecht von 1794: „Die Begriffe der Einwohner von Gott und göttlichen Dingen, der Glaube und der innere Gottesdienst können nicht Gegenstand von Z w a n g s g e s e tz e n sein. Jedem Einwohner .im Staat m u ß eine' vollko m m e n e G l a u b e n s - u n d G e - w i s s e n s f r e i h e i t gestattet werden." So soll es sein! So muß es bleiben! Der Dank -es Deutsthen Volksrats Posen. Ein Brief an Berthold Haase. In Nr. 45 der „C. V. - Zeitung" haben wir den ausführlichen Bericht Berthold Haases über die Stellungnahme der überwiegenden Mehrheit der deutschen Jude:: in dein Kampf um d i e P o s e n e r H e i m a t veröffentlicht. Wir sind heute iu der Lage, das Dankschreiben wiederzngeben, das der Deutsche Volks rat in Posen an Dr. Haase für feine Mitarbeit in dem Deutschen Volksrat gerichtet hat. Dieses Dokument beweist am bestell, loie die deutschen Juden auch iu dieser schwersten Zeit für Ihr Vaterland eingetreten sind, und widerlegt beweiskräftig die Beschuldigungen, die zum Teil im Anschluß an das Kollenschersche Buch jetzt gegen den Posener Juden erhoben worden sind. Ter Brief lautst: Posen, den 22. November 1919. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! Wir haben voll der Niederlegung Ihres Amtes als Vorsitzender des Nechtsausschusses imd Mitglied des Beirats Kenntnis genommen. Von manchen Freunden und Mitarbeitern lnußteu wir in diesen Tagen Abschied nehmen, aber Ihr Scheiden löst besondere Empfindungen aus. Bewegten Herzens lasen nur Ihre schönen tiefempfundenen Abschiedsworte llnd Ihre anspornendcn Zukunfts- Wünsche. Sie verlassen uns in dem Augenblicke, wo unser deutsches Schiss feine Fahrt in ungewisse Ferne alltreten soll. Zeigt es sich als glückhaftes Schiff, emeift cs sich seetüchtig und erprobt es sich im stampfe, dann ist dies nicht zum wenigsteil Ihnen zll verdanken, der Sie als Erster Hand an dies Werk legten und es rüsten halfen. Niemals werden loir es vergessen, daß Sie mit wenigen deutschen Männern in ernstester Zeit und unter Mißachtung persönlicher Gefährdung dem bedrohten Deutschtum Halt und Stütze zu geben versuchten. Ihre hervorragenden Kenntnisse, Ihre voll heißer Liebe zum : deutschen Vaterland getragene unermüdliche Schaffenskraft haben Sie unserer Arbeit geliehen. Sie waren Haupt und Herz des von Ihnen geleiteten Ausschusses, dessen Tätigkeit hier lind lviederholt an anderer Stelle verdiente Anerkennung fand. Ihr kluger Rat, Ihr sachverständiges Urteil, Ihr politisch geschulter Blick werden uns im Beirat, Ihre Persönlichkeit, die uns Borbild und Ansporn war, loird uns im Kreise unserer Freunde und Mitarbeiter fehlen. Erfüllt es Sie mit freudigem Bewußtsein, Ihre Persönlichkeit in bcn Dienst der gemeinsamen deutschen Sache gestellt zu haben, so ist es uns Freude und Stolz zugleich, daß Sie unsere Tätigkeit gutheißen itnb einer der Unserigen waren. In der letzten Beiratssitzung, an der Sie teilnahmen, wiesen Sie uns unsere Zukunstsaufgaben und die Wege dazu. Ihre Worte klingen uns nach, und wenn ails unserer Arbeit später Früchte reifen, so werden Sie erkennen, daß diese ans bcm von Ihnen gestreuten Samen aufgegangen sind. Möge Ihnen die neue Tätigkeit am neuen Ort Glück und Freude brillgell, wir werden hier bemüht, sein, unsere Aufgaben, deren Größe Sie uns mit eindrucksvollen Worten aufs neue zeigten, in tiefem Berantwortuugsgefühl und nach bestem Können zu erfüllen. Jli der Ueberzeugung, daß Sie uns gern gestatten lverden, Ihren Rat und Ihre Unterstützung gegebenenfalls auch loeiter in Anspruch zu nehmen, sagen wir Ihnen, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, herzlichst Lebewohl. Mit vorzüglicher Hochachillllg Deutscher Volksrat Posen, gez. Unterschrift,

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