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Central-Verein-Zeitung · 1926-11-12 · 46 (12.11.1926) · p. Seite 593

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
46 (12.11.1926)
Date
1926-11-12
Page
Seite 593 (sequence 1)
Language
German
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SerU», 12. November 19 20 V. Jahrgang * Nr. 46 1 Einzelnummer 10 GolOpfennig >>> «_ PMtrr sürKrlljscdtumWM0ryan ües Lalrrü-^rerus örutscl mW luventuMM^ W StaatsdüryeriiMscden StoobensTtt Allgemeine Leitung des Oudentums Monatsabonnement 40 Goldpfennig zuzüglich Bestellgeld Verlag u. SchrifLleiLung: Berlin SW 68, Lrndenstr. IS. Fernsprecher: Amt Dönhoff 3594,3595. Postscheckkonto: Berlin 304 72. Bankkonto: Dresdner Bank, Wechselstube G, Berlin 8W 68, Linoenstr. 7, und von Goldschniidt-Rothschild & Co., Berlin W 8. Alleinige Anzeigenannahme: Anrroneen-Expedition Rudolf Moste, Berlin SW 19, und deren Filialen. Anzeigenpreise: 0,90 JUi für die 7gespaltene Zeile nach Rudolf Mostes Normalzeilenmesser Nr. 4, Familienanzeigen und Stellengesuche (nicht Stellenangebote) für Mitglieder d. Centralvereins 0,45 JMl, die 90 mm breite Reklamezeile 4M Gegen den Gewissenszwang! Zu den jüngsten Bestrebungen der Schächtgegner. Bon Dr. Alfred Wiener. Der Gerechte weiß, wie seinem Vieh Zumute ist; des Frevlers Regung ist grausam. (Sprüche Salomonis XII, 10.) I. Die Berliner Katholiken aller politischen Richtungen haben in diesen Tagen hell und vernehmlich ihre Stimme erhoben. Vor den Türen einer Kirche sollte ein Freibad eingerichtet werden. Und gegen den unvermeidlichen Lärm der 3000 Badenden kehrte sich — wer begriffe es nicht? — die fromme Hingabe der Beter und Beterinnen im Gotteshause. Die in ihrer -heiligen Kirchenruhe Gefährdeten wurden einmütig von allen Katholiken Berlins in ihrer Ablehnung und sicher auch von den Katholiken im Reiche unterstützt. Ein anziehendes, nicht ungewöhnliches Bild katholischer Einigkeit, sobald es gilt, Störungen der Religionsübung zuvorzukommen. Diese notwendige Geschlossenheit gegen einen erstrebten, weit schwereren Eingriff in die Religionsübung wird das deutsche Judentum aller religiösen Rich - t u n g e n ebenfalls Herstellen. Die Schächtgegner sind seit langem in verschiedenen deutschen Staaten rastlos am Werk, damit der Gesetzgeber das Betäuben vor dem Schlachten befehle. Anträge auf die Einführung dieser Schlachtmethode, also eines Schächtverbote s , liegen den Landtagen in Preuße n und T h ü r i ngen, in letzter Zeit auch in B r a u n s ch w e i g, vor. In B r e m e n drangen die Schächtgegner nicht durch. In Bah e r n erreichten sie mit Hilfe bei* sozialdemokratischen Stimmen einen Antrag an die Staatsregierung, dem Landtag alsbald einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, der das Betäuben der Tiere vor der Schlachtung anordnet, also ein Schächtvevbot darstellt. Ob der einzelne Bundesstaat überhaupt die gesetzliche Besugnis hat, das rituelle Schlachten zu verbieten, ist fraglich und höchst unsicher. Eine Kriegsverordnung von 1917 läßt das Gegenteil erkennen. Daß sogar die Justizkommission im Reichstag des kaiserlichen Deutschlands einst der festen Meinung war, eine Regelung irgendwelchen rituellen Schlachtens sei nur Reichssache, beweist ihr Antrag an das Plenum: „L a n d e s r e ch t l i ch e B e st i m m u ngen, w eiche in die r i tu ellen. Vo rschri'ften einer R e l i g i o n s ge s e l l s ch a f t ü b e r das S ch l a ch t e n von Tieren ein greifen, sind unzulässig." (Back, „Schächten oder Betäuben?" Straßburg 1911, £. 8.) II. r Nur wer die Augen absichtlich Zudrückt, wird übersehen können, daß als die Wortführer aus der Bühne, als die Akteure hinter der Bühne bei allen dem Schächtvevbot dienenden Bestrebungen B.ö l k i s ch e sich betätigen. Niemand wird bezweifeln, daß auch viele Schächtgegner die völkische Einstellung für sich ablehnen, daß ernste Gründe einer vermeintlichen Tierschuhnotwendigkeit solche in ihrem Verhalten bestimmen. Aber die erdrückende Mehrzahl der Schächtfeinde schwang und schwingt mehr oder minder sichtbar das Hakenkreuzpanier. Vor dem Kriege mtb in diesen Zeitläufen. Wir sind so gerecht, auch unter den Völkischen manchen für einen ü b erzeugte n Gegner des Schächtens zu halten, der aus Gewissensvorschrist handelt. Der Ueberzahl solche Gewissenhaftigkeit zuzubilligen, daran hindert lauge und unaufhörliche Erfahrung. Wem eine rote Brille auf der Nase sitzt, der sieht Mensch und Vieh. Baum und Strauch, Feder und Buch, Wasser und Schiff nur rot. Und wer den Juden, wie es der Völkische unserer Tage tut, der Allsgeburt aller Scheußlichkeiten gleichstellt, jüdische Religion und Sittenlehrenweitaus minderwertiger einschätzt als etwa die tierischen Regungen des geringsten unter den Pygmäen im australischen Busch der ist von vornherein, bewußt oder unbewußt, so von grenzenlosen Haß gegenalles, was jüdisch ist, erfüllt, daß er blindwütig mit der Keule darauf losschlägt, gleichgültig, ob dieses Etwas Talmud oder Kriegstätigkeit, Purimfest oder Schächten heißt. Soviel Diplomat allerdings ist der Völkische schon, um sich für diesen Keulenschlag, auf das rituelle Schlachten gezielt, die zwar dünne, aber weithin leuchtende Papierhülle „Tierschutz" gern — zumal sie ungemein wirksam ist — gefallen zu lassen. Die Nichtvölkischen unter den Schächtgegnern sollten diese Tatsachen nicht leicht wägen. Die „gewaltige Massenbewegung", die angeblich ohne ein Schächtverbot keine Stunde Seelenfriedens mehr findet, schrumpft unter der Lupe des nüchternen und gerechten Beobachters stark, sehr stark zusammen. III. Wenn Physiologen von Weltruf wie du Bois- Re y - m onb (Berlin), pathologische Anatomen wie Rudolf Virchow und Asch off (Freiburg), Anatomen wie Waldey er und Her t wig,' Hygieniker wie Rubener (Berlin) und v. Gr über (München), Dozenten au tierärzt- Von Georg Hermann.

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