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Central-Verein-Zeitung · 1926-10-29 · 44 (29.10.1926) · p. Seite 573

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
44 (29.10.1926)
Date
1926-10-29
Page
Seite 573 (sequence 5)
Language
German
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573 Das „Wische" Mrtschaftsmanifest. Von Dr. Richard Lewinsohn. Hundertundsiebzig führende Männer der Wirtschaft aus fünfzehn europäischen Ländern und aus den Vereinigten Staaten von Nordamerika haben sich zusammengefunden, um einen Wirtschaftsappell an die Welt zu richten. Sie fordern die Staaten und die Mensü)en auf, sich auch wirtschaftlich nicht durch Grenzsperren, die niemandem etwas nützen, das Leben zu erschweren, durch Zollbarrieren, Einfuhrverbote und Transvortschikane den Güteraustausch zu behindern und künstlich die Preise hochzuhalten und den Konsum zu schmälern. Das Manifest ist in seiner Fassung nicht sehr präzis, die Gedankengänge sind nicht neuartig; es gibt nur in allgemeinen Umrissen wieder, was die klassische Nationalökonomie seit Adam Smith, d. h. seit hundertfünszig Jahren, fordert, und was im heutigen Deutschland von Gelehrten wie Brentano, Dietzel, Aereboe mit Nachdruck vertreten wird. Der Erfolg des Aufrufes war nrcht so groß, wie manche es erwartet haben. Von den verantwortlichen Staatsmännern meldeten sich nur die Amerikaner. Der Präsident der Vereinigten Staaten, Soolidge, und sein Staatssekretär Mellon, die beide der hochschutzzöllnerischen Republikanischen Partei angehören, hielten sich für verpflichtet, auseinanderzusetzen, daß die Grundgedanken des Wirtschaftsmanifestes für das zerstückelte, buntscheckige Europa vielleicht nützlich und praktisch ausführbar seien, für das geeinigte Wirtschaftsgebiet der U. S. A. aber nicht in Frage kämen. Ferner soll sich der General-Diktator Primo de Ribera gegen das Wirtschaftsmanifest ausgesprochen haben, was nicht überrascht, denn als einzige der größeren europäischen Länder, mit Ausnahme des sozialistischen Rußlands natürlich, hat sich die künstlich hochgepäppelte spanische Wirtschaft an dem Manifest nicht beteiligt. Merkwürdiger war die Haltung Italiens, denn gerade von italienischer Seite haben die namhaftesten Industriellen und Großbankenleiter das Manifest unterschrieben und, da ja das neue Italien allezeit „schneidig" auftritt, eine Extrakundgebung erlassen, in der sie betonen, daß ihnen das Manifest in seinen Forderungen nicht scharf genug sei. Zweifellos geschah das mit Kenntnis und stiller Zustimmung der sadistischen Regierung. Trotzdem setzte ein paar Tage darauf in dem offiziösen Blatt Mussolinis eine Kampagne gegen das Manifest ein, weil es den „nationalen Belangen" der italienischen Wirtschaft zuwiderlause. Das übliche Doppelspiel der italienischen Nationalisten: Einlenken gegenüber dem Ausland, zumal wenn England dabei ist, aber kraftvolle Sprache nach innen. Das ist der objektive Tatbestand. Nun kommt der subjektive: das Wirtschaftsmanisest, wie die Antisemiten es sehen. Danach -ist das Manifest eine jüdische Erfindung, mit deren Hilfe die „Internationale der Händler" die Weltwirtschaft unterjochen will. Beweis? Das völkische „Deutsche Tageblatt" erbringt ihn: ' „Unter den Unterzeichnern des Aufrufs bemerkt man den jüdischen Finanzminister in Belgien, Francqui; aus Dänemark baden u. a. die Bankleute Hertz und Meyer unterzeichnet. Aus Deutschland ist die Wankjudenschaft durch die Namen Deutsch, Marburg und Mendelsohn vertreten. England hat seine Rothschilds (Lionel de Rothschild, in Firma N. M. Rothschild & Sons) nebst Herrn Montague - Norman (früher Montag geheißen) vorgeschickt. Aus Frankreich sind natürlich die anderen Rothschilds, dazu noch der Finanzjude Finaly und die „Urfranzosen" Laederich und Lewandowski, dabei. Aus der Tschechoslowakei laßt sich ein Bankdirektor Feilchenseld, aus Oesterreich noch ein Stuck der Rothschild-Dynastie und aus Italien der gerissene Finanzjude Toeplitz vernehmen." * Abgesehen davon, daß weder Francgui noch Montag ue- Norman Juden sind, und daß der französische Unterzeichner Laederich zwar nicht urfranzösischer, aber flämisch-christlicher Abstammung ist, ist diese Liste durchaus richtig. Es stehen für mehrere Länder auch jüdische Unterzeichner unter dem Wirtschaftsmanifest oder doch Männer halbjüdischer Abstammung; und zu den neun „Finanzjuden", die das „Deutsche Tageblatt" entdeckt hat, könnten wir den völkischen Forschern noch vier bis fünf weitere Unterschriften als jüdisch diagnostizieren. Der Befund wäre also: dreizehn oder vierzehn, vielleicht sogar fünfzehn Juden unter hundertsiebzig Finanziers und Großindustriellen, die das Manifest unterzeichnet haben. Wir möchten den Rassenforschern noch gleich einige weitere Hinweise für die statistische Auswertung dieser Zahl geben. Man könnte zum Beispiel sagen: Unter der gesamten Bevölkerung der Erde bilden die Juden nur ein Prozent, unter dem Wirtschaftsmanisest annähernd zehn Prozent. Oder: In dem arbeitssamen, ausgepowerten China bilden die Juden nur 0,001 Prozent der Bevölkerung, unter den Multimillionären des internationalen Wirtschastsmanifestes sind sie Zehntausendmal so stark vertreten. Das könnte man alles sagen, und wir würden uns freuen, diese Berechnungen demnächst in der völkischen Presse guftauchen zu sehen. Aber man könnte auch etwas anderes sagen, was nicht nur den Vorteil hat, daß es zahlenmäßig exakt ist, sondern auch der Wahrheit entspricht: Das internationale Wirtschaftsmanisest ist, wie inzwischen von dem Nichtjuden L u c i e n R o m i e r in dem nichtjüdischen, eher antijüdischen Pariser „Figaro" unwidersprochen festgestellt worden ist, von dem nichtjüdischen Engländer Sir George Paish angeregt worden. Von den Vorarbeiten war in Frankreich der nichtjüdische Präsident der Bank von Frankreich, Robineau, in Deutschland der nichtjüdische Reichsbankpräsidenk, Hjalmar Schacht, unterrichtet. Die Unterzeichner des Manifestes setzen sich naturgemäß aus denjenigen Wirtschaftskrisen zusammen, oie an einem regeren weltwirtschaftlichen Güteraustausch interessiert sind, und nicht aus denjenigen, dre durch Zwangsmittel der staatlichen Gesetzgebung, durch Zollbeamte und Grenzpolizei ihre Produkte gegen die ausländische Konkurrenz „schützen" lassen, anstatt durch Vervollkommnung ihrer Produktion aus eigener Kraft die ausländische Konkurrenz abzuwehren. Dementsprechend findet sich unter den deutschen Unterzeichnern kein Vertreter des Reichslandbundes, aber mehrere jüdische und nichtjüdische Vertreter der verarbeitenden Industrie und, was besonders hervorgehoben werden muß, die Generaldirektoren der beiden größten deutschen Jndustrieunternehmungen, Dr. Karl Bosch vom Farbentrust (I. G. Farbenindustrre) und Albert Vogler vom Stahltrust (Vereinigte Stahlwerke). Durch den Namen Albert Böglers ist die bisher politisch mächtigste und Zugleich vollkommen „judenreine" Gruppe der deutschen Industrie, die rheinisch-westfälische Schwerindustrie, mit dem internationalen Wirtschaftsmanisest verbunden, d. h. derjenige Teil der deutschen Großwirtschaft, der noch am ehesten vor den Augen der Deutschvölkischen Gnade findet und bis vor nicht zu langer Zeit auch zu den Geldgebern der extrem-nationalistischen Bewegung gehörte. Dieses offene Bekenntnis Albert Voglers ist so wenig eine Sonderaktion, wie es die Dresdener Rede des Schwerindustriellen Silverberg war. Niemand anders als der Geschäftsführer des extrem-rechtsstehenden Vereins der Deutschen Stahl- und Eisenindustriellen, der deutschnationale Reichstagsabgeordnete Dr. Reichert, hat in den letzten Wochen immer wieder öffentlich für das internationale Rohstahlkartell, für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Frankreich und Belgien, Propaganda gemacht. Das alles sind keine jüdischen Erfindungen, sondern Tatsachen, wenn auch — wir glauben es gern — wenig angenehme Tatsachen für den „völkischen Gedanken" des „Deutschen Tageblatts" und der „Deutschen Zeitung". Die überwältigende Mehrheit des deutschen Volkes sieht heute in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland, sagen wir ruhig: in der internationalen Zusammenarbeit, den einzigen Weg zu Deutschlands Aufstieg. Daß die Völkischen das nicht sehen, liegt nicht nur an ihrer Blindheit, sondern vornehmlich daran, daß ein Teil von ihnen, die Verufsantisemiten, aus dieser Blindheit ein Geschäft gemacht haben, von dem ihre materielle und geistige Existenz abhängt. Zritsth zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Revision eingelegt. Am 20. und 22. d. M. fand der W a r b u r g - F r i t s ch - Prozeß vor der Hamburger Strafkammer seine Fortsetzung und sein vorläufiges Ende. In der späten Abendstunde des Freitag erging das Urteil, dessen mündliche Begründung ungefähr lautete: Das Gericht hat sestgestellt, daß Max Marburg dem Deutschen Reiche hervorragende Dienste geleistet und die Interessen des deutschen Volkes wahrgenommen hat. Die in den inkriminierten Aufsätzen enthaltenen Beleidigungen sind unter Heranziehung der übrigen im „Hammer" erschienenen Aufsätze geeignet, Max Marburg verächtlich zu machen und ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Der Wahrheitsbeweis konnte nicht geführt werden. Wo er versucht wurde, ist er mi ßglückt. Denn alles, was sich an Behauptungen nachprttfen ließ, hat sich als unrichtig erwiesen. Der Schutz des § 193 mußte dem Angeklagten versagt bleiben, wenn er auch Vertreter der Presse ist... Das schwerste, was Marburg unter §186StGB, vorgeworsen werden konnte, ist Vaterlands verrat nur des Mammons wegen. Dies ist der schlimmste Vorwurf, den man überhaupt erheben kann, und er bedeutet einen Undank für Marburgs Lebensarbeit und eine große Kränkung. Erschwerend kommt noch hinzu, daß der Kampf mit dem Hause Marburg seit 1921 dauert. Mildernd kommt in Betracht, daß der Angeklagte sagt, auch er werde oft beleidigt, und daß er 74 Jahre alt und mehr oder weniger ein Märtyrer seiner Ueberzeugung ist. Der Tenor des Urteils lautet: Die Berufung des Privatbeklagen Fritsch gegen das Urteil des Schöffengerichts wird verworfen. Der Privatbeklagte wird aus den §§ 186, 194, 73 StGB, und § 20 des Paßgesetzes wegen fortgesetzter übler Nachrede, begangen durch in den Monaten Mai brs Juni in der periodischen Druckschrift „Der Hammer" erschienene Artikel zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt. Der Privatbeklagte -trägt fünf Sechstel, der Privatkläger ein Sechstels der Kosten. Der Privatbeklagte hat dem Privatkläger die notwendigen Auslagen zu ersetzen. Dem Privatkläger ist auf Kosten des Privatbeklagten eine Urteilsausfevtigung auszustellen. Innerhalb eines Monats nach Rechtskraft ist das ganze Urteil im „Hammer" an der Spitze des redaktionellen Teiles und der Tenor in den „Leipziger Neuesten Nachrichten", der „Vosfischen Zeitung", der „Rheinisch-Westfälischen Zeitung", der „Deutschen Allgemeinen Zeitung", dem „Hamburger Fremdenblatt", den „Hamburger Nachrichten", dem „Hamburgischen Correspondenten" zu verössentlichen. Der Prozeß wird durch die von Fritsch eingelegte Revision noch einmal aufgerollt werden.

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