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Central-Verein-Zeitung · 1926-10-29 · 44 (29.10.1926) · p. Seite 572

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
44 (29.10.1926)
Date
1926-10-29
Page
Seite 572 (sequence 4)
Language
German
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S72 gungen der jüdischen Religion und des jüdischen RaLbinerstandes etwas unternommen hat. Wir haben auch bisher noch nichts von einsr Empörung gelesen, welche nichtjüdische Organe über die Schwere und einzig dastehende Beleidigung des Rabbinerstandes und des Judentums überhaupt ergriffen hat. Man stelle sich vor, e i n jüdischer Schriftsteller würde auf den ungeheuerlichen Gedanken kommen, in derartiger Weife etwa die christliche Geistlichkeit und die christliche Lehre an zu greifen! Es ist nur nötig, diese Frage überhaupt zu stellen, um sofort zu begreifen, welche unübersehbare Folgen solche Untat im deutschen Vaterlande Hervorrufen würde. Der „Völkische Beobachter" und der Verfasser des Artikels täuschen sich gründlich, falls sie meinen, uns im Kamtz's um unser Recht durch solche Ausführungen einzuschüchtern. Wrr haben selbstverständlich gegen diese Herausforderungen alle notwendigen Maßnahmen, insbesondere juristischer Art, ergriffen. Zum Schluffe stellen wir nur nochmals fest: So etwas wie der Aufsatz des „Völkischen Beobachters" ist in Deutschland 1926 möglich. 4! Herrn Pastor Id Wirrdfrchr (Hamburg) haben wir gebeten, sich zu einigen der im „Völkischen Beobachter" angezogenen Talmudstellen und sonstigen Behauptungen Zu äußern. Der Gelehrte schreibt folgendermaßen: Immer wieder -er Talmuö. Wie eine verheerende Krankheit geht der Judenhaß unter uns um, ergreift den einen so. daß er es kaum selbst bemerkt, und läßt die Krankheit bei dem anderen in wildes Gebaren ausarten, daß er selbst nicht mehr weiß, was er tut. Ein erschreckendes Beispiel letzterer Art findet sich in dem Leitartikel des Münchener „Völkischen Beobachter" vom 19. Oktober 1926. Veranlaßt durch ein schwebendes Gerichtsverfahren, gießt er über die Juden eine solche Fülle von Gehässigkeit aus, daß einem gebildeten' Menschen schon wegen der Form das Herz fast im Leibe erstarrt. Daraus im einzelnen einzugehen, würde uns Gedankengänge aufnötigen, die um der Sauberkeit willen nicht in unsere Seele dringen dürfem Und dem Gegner werden feine Umgangsformen auch nicht durch Zeitungsartikel vermittelt. Wir wollen uns daher beschränken aus einige Vorwürfe, welche dem Judentum wieder einmal auf Grund des Talmud gemacht werden. Die Untaten eines fränkischen Juden, von dem berichtet wird, er habe Mädchen und Frauen geschändet, werden dadurch verständlich zu machen gesucht, daß im Traktate Sanhodrin fol. 52b ein Gebot (!) sich fände: „D i e Schändung der n i ch t j ü d i s ch e n Frauen ist keine S ü n d e". Wir schlagen entsetzt das angegebene Blatt des Talmud auf. Und was finden wir? Es ist dort die Rede von dem Ehebrecher, der, falls er seine Tat mit einer jüdischen Frau begangen hat, mit dem Tode durch Erdrosselung bestraft wird. Ausgenommen von dieser Strafe wird ausdrücklich derjenige, der mit einen nichtjüdischen Frau die Tat begeht. Das ist juristisch — und nur um juristische Dinge handelt es sich dort — völlig in Ordnu ng. Denn ein derartiger Fall gehört überhaupt nicht vor das jüdische Gericht, sondern vor dasjenige, welches für den benachteiligten Ehemann Zuständig ist, und muß nach dem von diesem zu handhabenden Gesetz bestraft werden. Aus alledem ein sittliches Gebot ableiten zu wollen, welches den Ehebruch mit nichtjüdifchen Frauen zur Pflicht macht, ist vollendeter Unsinn und gehört in das Gebiet bedauerlichster Verdrehung. Nun war der fränkische Jude nach Angabe unseres Gewährsmannes noch obendrein ein „recht typischer, häßlicher Jude". Abgesehen von der dann vorliegenden Geschmacksverirrung der fränkischen Mädchen, ist es denn doch ein starkes Stück, wenn aus Traktat Taanith fol. 7b das „Gebot" herausgelesen wird: „Je häßlicher ein Jude ist, desto besser versteht er den Talmud". Zunächst einmal kann man diesen Satz kaum ein Gebot nennen. Er stellt höchstens eine Sentenz dar, und freilich keine schmeichelhafte, wenn er sich rechtfertigen ließe. Aber damit ist es nun freilich wieder nichts. Das läßt sich am besten dartun, indem wir die angezogene Stelle in wörtlicher Uebersetzung hier vorführen unter Hinzufügung einiger erläuternder Bemerkungen, die sich durch die Klammern als solche kenntlich machen. „Die Tochter des Kaisers sagte zu (dem häßlichen, aber gelehrten.) Rabbi Iosua ben Chananja: ,Oh! Welch herrliche Weisheit in häßlichem Gefäß!' Er antwortete: ,OH Tochter eines Mannes, der seinen (köstlichen) Wein in (unansehnlichen) Tongefäßeni aufbewahrt (wie kannst du so sprechen?).' Sie sagte: Worin denn sollte er sonst aufbewahrt werden?' Darauf er: ,Jhr angesehenen (reichen) Leute solltet ihn in goldenen und silbernen Gefäßen ausbewahren." Darauf ging sie hin und sagte das ihrem Vater. Der lieh nun seinen Wein in goldenen und silbernen Gefäßen aufbewahren, worin er sauer wurde. Als man ihm das meldete, fragte er seine Tochter: .Wer hat dir das geraten?' Sie erwiderte: .Rabbi Josua ben Chananja.' Er ließ ihn kommen und fragte ihn: Warum hast du ihr das geraten?' Er antwortete: ,Auf Grund dessen, was sie mir sagte.' — Dagegen läßt sich aber doch einwenden, daß es auch schöne Männer gibt, die hochgelehrt sind. — (Freilich;) aber wenn sie häßlich' waren, würden sie noch gelehrter fern, (weil sie dann auf ihr Aeuveves noch weniger achthaben würden)." Aus 'dieser schönen und psychologisch so überaus fein beobachtenden Geschichte leitet man berm „Völkischen Beobachter" das oben zitierte „G e b o t" ab. Wer sehen will, der sehe) Im weiteren Verlauf des Artikels steht dann die nicht mehr ganz neue, aber immer noch grausliche Behauptung: „Es ist eine bekannte Tatsache, daß das Judentum und seine Vertreter die Geheimhaltung der jüdischen Religionsgesetze durch Lüge, L e u g n e n und Verdrehen der einzelnen „S ä § e" ängstlich wahrt". Das sind Worte, die zu einer leeren Phrase zusammen» sinken, sobald man anfängt, aus ihnen einen konkreten Sinn abzuleiten. Man vergegenwärtige sich! Fest formulierte Religionsgesetze der Juden sind vorhanden. Das stellt man nicht in Abrede. Wer die 13 Millionen Juden in der Welt sollen es durch^die genannten unsittlichen Mittel Zuwege bringen, daß wir alle über den wahren Sinn jener Gesetze im unklaren bleiben. Der „Völkische Beobachter" muß an ein Ziemlich geringes Ausmaß der Intelligenz bei Nichtjuden gewöhnt sein, wenn er das für möglich hält. Wir können ihm da nicht folgen, möchten vielmehr wenigstens für die „edle arische Rasse" fordern, daß sie nicht für geistig so minderwertig und tölpelhaft angesehen werde. In Wahrheit ist es mit jener schier unausrottbaren Behauptung etwa so, als wenn jemand den Bauern in Oberbay-ern erzählt, die Nordsee bestände aus roter Tinte. Von denen, die das glauben, wird kaum jemand hinfahren., um sich zu überzeugen. Wer die Leute an der Küste wissen, was sie von solcher Behauptung zu halten haben. In unseren deutschenBibliotheken und Universitäten stehen neben den anderen Büchern auch die g e s a m t e n W e r k e der jüdischen Literatur in Reih und Glied. Wer sich mit ihr beschäftigen will, findet Anleitung und Unterweisung, soweit solche menschenmöglich sind. Was gibt es d a z-u v e r b e r g e n? In unserem papierenen Zeitalter lassen sich einmal gedruckte Gedanken überhaupt nicht mehr geheimhalten. Der „Völkische Beobachter" könnte der Wissenschaft wahrlich keinen größeren Gefallen tun, als einmal e i n j ü d i s ch e s G e h e i m b u ch anzugeben. Er würde sich wundern über den Eifer, mit dem man sich eines so seltenen Bissens dann annähme. Nur dürfen es natürlich nicht Produkte wie die „W e i-s e n v o n Zion" sein, die bei näherem Zusehen als übler Schwindel sich entpuppten, so daß man die Juden für sie nicht verantwörtlich machen kann. Was aber das Verhalten des einzelnen Juden auf diesem Gebiete betrisst, so kann ich aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung heraus bekennen, daß mir von den vielen, vielen Juden aller Bildungs- und Volkskreise, mit denen ich Zusammentraf, stets bereitwillig Antwort und Belehrung Zuteil geworden ist auf Fragen, die ich stellte. Und ich habe mich bei meinem Fragen keineswegs unkontrollierte Wege von jenen führen lassen. Kaum anders als mir ist es wohl allen gegangen, die sich ernsthaft und ohne verrannte Voreingenommenheit in jüdischen Dingen an Juden wandten. Und daß sie alle sollten übertölpelt sein, ist zu lächerlich, um es zu denken. Vis soweit erweisen sich die Behauptungen des „Völkischen Beobachters" für jeden Einsichtigen sonnenklar als das, was sie sind. Etwas komplizierter gestaltet sich die Widerlegung eines alten, auch hier zum Schluß nicht vergessenen Vorwurfs, der sich an das Lol-Mdre heftet. Nach dieser, in der Liturgie des Versöhnungstages sich findenden Formel werden alle innerhalb des kommenden Jahres ausgesprochenen Gelübde und Schwüre im voraus für ungültig erklärt. Daraus wird gefolgert, daß „das Lol-Nickre-Gebet die Juden von allen aus ihren «schwüren und Eiden erstehenden Pflichten frei wacht"; mit anderen Worten: Ein von einem Juden geleisteter Eid habe für ihn keinerlei ethisch ihn bindende Kraft. Demgegenüber besteht nun freilich die Möglichkeit, daß von böswilliger Seite dem bloßen Wortlaut der Formel eine derartige Deutung gegeben wird. Indessen sollte gegen diese Deutung doch schon die einfache Überlegung bedenklich machen, daß, da schlechthin von al l en Gelübden und schwüren die Rede ist, ohne Rücksicht auf den, dem sie geleistet werden, die Juden damit auch untereinander ihre Eide völlig entwerten würden. Und es ist kaum anzunehmen, daß ein Volk etwas Derartiges zum geltenden Grundsatz macht. In der Tut kennt denn auch die jüdische Praxis eine Aushebung von Gelübden usw. nur in der feierlichen Form, daß sie vor drei Männern in der Synagoge von Fall zu Fall geschieht. Daher haben sich denn auch innerhalb des Judentums von den ältesten Zeiten an viele gewichtige Stimmen gegen den Gebrauch jener mißverständlichen Formel erhoben. Ja, einzelnen Gemeinden Deutschlands ist sie sogar in der shnagogalen Liturgie gestrichen. Damit ist allerdings ihr Wesen noch nicht erklärt. Will man sie verstehen, so muß man sich vergegenwärtigen, daß der Orientale selbst heutzutage viel leichter geneigt ist, seiner Rede durch schwurartige Formeln Nachdruck zu geben, als wir das im Abendlande zu tun gewohnt sind. Derartige Verschwörungen werden auch von dem, an den sie gerichtet sind, gar nicht ernst genommen. Allein sie sind ausgesprochen. Und da verlangt das eigentümliche religiös-juristische Empfinden des Juden, daß sie auch in solchem Falle irgendwie gelöst werden. Diesem Gefühle gerecht zu werden, ist die Aufgabe der Lol-Nickie-Formel. Sie stellt also letzten Endes nichts anderes dar, als das peinliche, von Selbsterkenntnis eingegebene Bekenntnis einer Unsitte. Man sollte demnach mit jener alten Beschuldigung solange zurückhalten, bis man an der Lebenspraxis der Juden den Nachweis ihrer Wahrheit zu bringen vermag. Das aber dürfte wohl keine m gelinge tv

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