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Central-Verein-Zeitung · 1926-10-29 · 44 (29.10.1926) · p. Seite 571

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
44 (29.10.1926)
Date
1926-10-29
Page
Seite 571 (sequence 3)
Language
German
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571 Was in t2>eutfifjland int Jaljee 1$26 mSglidj ißt In der Nummer 38 unserer „C. B.-Zeitung" berichteten wir von einer eigentümlichen Auslegung des Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches. In Bamberg erscheint eine völkische Zeitschrift „Die Flamme". Sie veröffentlicht eine Zusammenstellung von Sittlichteitsverbrechen, die angeblich von Juden begangen sind. Dieser Liste fügt sie folgende Bemerkung hinzu: „Jüdische Schweinekerle, die getreu ihrem" Religionsgesetzbuche, dem Talmud und dem Schulchan Aruch, nichtjüdische Frauen und Mädchen schänden. Die rabbi-nische Lehre macht diese Handlungsweise dieser Schweinepriester zur Pflicht und erhebt sie zurn^ Relig-ionsgesetz, wenn geschrieben steht: „Die Schändung nichtjüdischer Frauen ist keine Sünde (Sanhe-drin 52)/' Eine solche Beschimpfung der jüdischen Religion kann, sich kein Rechtlichdenkender gefallen lassen. Seine Ehrwürden, Herr Rabbiner K f i n s k i, Distriktsrabbiner in Burgpreppach (Unterfranken), erstattet Strafanzeige, — die Strafverfolgung wird abgelehnt mit einem Bescheide, der in unverständlicher Weise die Anwendung des Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches verneint. Im Bewußtsein unseres guten Rechtes und im Kampfe für die Ehre unserer Religionsgemeinschaft stellten wir schon seinerzeit fest: „Aus solche Beschimpfungen, ein solcher Bescheid! Man beginnt Verleumder zu verstehen . . ." Und vorher nehmen wir mit wehmütiger Ironie den Bescheid entgegen: „Ein klassisches Dokument, wert der deutschen Rechts,geschichte überliefert zu werden." Selbstverständlich beruhigt sich der Distriktsrabbiner von Burgpreppach nicht bei der Entscheidung des Staatsanwalts, er legt Beschwerde ein; dieser Beschwerde wird stattgegeben und das Ermittlungsverfahren e i n g e l e i t e t. Der vercmtwortliche Schriftleiter der „Flamme" wird vernommen, und nun ereignet sich etwas, was uns zu der wahrhaft nicht reklamemüßig hingesetzten Ueberschrift dieses Aufsatzes veranlaßt: „W a s i n D e tt t { dy Land 1926 möglich i st." Der „Völkische Beobachte r" bringt in . größter Aufmachung einen Leitartikel „Rabvinerschntz für jüdische Verbrecher. Die Schändung der nichtjüdischen Frauen ist keine Sünde (Tr. SaiiihfediiBi)"* Schon bie Ueberschrift stellt eine schwere Beleidigung nicht nur des beteiligten Herrn Rabbiners, sondern jedes jüdischen Geistlichen dar, und ferner durch das falsche Zitat eine schwere Verleumdung der jüdischen Lehre. Wir erachten es für erforderlich, nicht nur den Zehntausenden jüdischen Lesern, sondern auch den vielen Tausenden christlichen Lesern dieses Blattes den Kops der fraglichen Nummer des. „Völkischen Beobachters" hier im Bilde darzustellen. Und nun der Aussatz selbst, versaßt von L. M ö l t e r (Würzburg). Zuerst die üblichen, uns nicht weiter aufregenden Beschimpfungen und Verdächtigungen des Juden: Der Teuselsplan der „Weisen von Zion", der von den Juden herbeigesührte sittliche Niedergang des deutschen Volkes. Aber nun kornmt der letzte Schritt, weint der Verfasser, der Schritt zur Besitzergreifung und rassischen Vergewaltigung der deutschen Frau. Es werden einzelne Fälle jüdischer Sittlichkeitsvergehen und Verbrechen angeführt, die, wie üblich, dem gesamten Judentum nicht nur zur Last gelegt werden, sondern die im Geheimplan dieses Judentums in Deutschland liegen sollen. Einzelne Fälle sind erwiesen, andere noch ungeklärt. Kein Jude, wie überhaupt kein Mensch, wird für Entartete ein Wort der Verteidigung übrig haben. Es wäre aber nicht schwer, eine Gegenrechnung aufzumachen. Von Schack bis zu den jüngsten Vorgängen im Weimarischen, gibt es sogenannte „Fälle". Unser journalistischer Anstand aber und unser Verantwortungsgefühl verbieten es uns, solche schmutzigen Kampfeswege zu betreten und dadurch unsere Blätter zur schlüpfrigen Literatur für unreife Menschenkinder zu gestalten, wie das bei einem gewissen Teile der völkischen Presse zu beobachten ist. W i r hüten uns sogar, aus den zahlreichen „völkischen Fällen" etwa auf die Wertung des völkischen Gedankens irgendwelche Schlüsse zu ziehen. — Und nun setzt eine Flut von Schmähungen und Beschimpfungen der jüdischen Religion ein, die wir sobald nicht erlebt haben. Der Verfasser gibt aus seiner Erklärung an die Staatsanwaltschaft im Falle „Flamme" einen umfangreichen Auszug, der folgende Stellen enthält: „Der beauftragte Beschwerdeführer Ksirrski stellt die Behauptung aus, daß der Aufsatz der „Flamme", Nummer 23, der israelitischen Religion wahrheitswidrig eine Vorschrift unterstellt, für welche die Religion verantwortlich gemacht wird. Das ist eine bewußte Verdrehung der Tatsachen. Es ist eine bekannte Tatsache, datz das Judentum und seine Vertreter die Geheimhaltung der jüdischen Religionsgesetze durch Lüge, Leugnen und Verdrehen der eiuzelnen „Sätze" ängstlich wahrt... Der in der ,Flamme", Nummer 23, zitierte Satz, „Die Schändung nichtjüdischer Frauen ist keine Sünde" (Sanliedrin 52), ist für jeden talmudistischen Inden Religionsgebot, das heißt Glaubenssatz. . . Wenn der Beschwerdeführer Ksirrski in seiner Beschwerdeschrift auf den „Ritualmord" und „Meineid" zu - sprechen kommt, so betone ich, datz in den letzten Jahrzehnten Morde an Christcnkindern nachgewiesen wurden. (Was die Blntmorde, Abzapfung von Chriftenblut, planmäßige Schändung von Mädchen und Frauen durch Inden anbetrifft, so verweise ich ans die nationalsozialistische Wochenschrift „Der Stürmer" . . . Das Rol-Xidre- Gebet, das die Juden von allen aus ihren Schwüren und Eiden erstehenden Pflichten frei macht, wird heute noch alljährlich am Versöhnungstage in allen Synagogen in feierlichster Form gesprochen. . . So treiben ste heute noch S*2. SliMBafoi » J°hrv°na / t» W. |B WLnrh« (»«atsft. I, Otto«« tfö* jggHffgeaT ajarrMMgA Rabbinerschuh für jüdische Verbrecher Dis Schändung der mchLiüddche» Frauen M SsZrrr «Sünde ILr. <9a$$*deist) KÄÄ Salonwnsoho, der Seer-i-Stürze, f *“Tfe«35-V W JalDBBiCKSrtt >»._,-,»> ,i,.>.. „a „ r„ y,„,. 7^***?? nach alter Gepflogenheit das Schächten, das, moralisch und fachmännisch betrachtet, einer planmätzigeni Tierquälerei in rohester Form glcichkommt. . . lind dann heißt es folgendermaßen über die „C. B.-Zeitung": ,,. . . Die pöbelhafte, freche Weise, in der das Hilfsorgan des Beschwerdeführers Kstnsti, Nr. 38 der „C. B.- Zcitung" — Organ des Centralvcreins deutscher (?) Staatsbürger jüdischen Glaubens —, den angezogcnen staalsanwältschaftlichcn Beschlutz behandelt, ist in de» Augen eines Rationalsozialisten der typische Ausdruck jüdischer Gerissen- und Frechheit gegen einen deutschen Richter! . . Bisher haben wir noch nicht gehört, datz die zuständige Staatsanwattschast gegen die unerhörten Verunglimpfungen und Beleidi- General, die vor den Polen sofort kapitulierten. Diese zutreffende Tatsache ist zwar sicherlich nicht geeignet, die eigenen Fehler des Jüdischen Volksrates zu rechtfertigen, aber sie läßt es gewiß verständlich erscheinen, wenn ein Teil der im täglichen Leben von dem Terror der Polen bedrohten Bürger den ihnen angebotenen und versprochenen Schutz nicht zurückwies. Jeder, der die damaligen Verhältnisse kennt, weiß, daß während der doppelten Umwälzung — der allgemeinen staatlichen und der -besonderen polnischen Revolution — es in ganz Posen anfangs nur ein kleines Fähnlein Aufrechter war, das der unsicher gewordenen Masse der deutschen Bevölkerung allmählich erst wieder ihren Halt gab. Das war der Boden, aus dem der Jüdische Volksrat eine kurze Zeit einen gewisien Einfluß ausüben konnte auf Menschen, die sich, wenn man sie danach fragte, empört gegen die Zumutung wehrten, als seien sie nationaljüdisch gesinnt. Hierauf die Behauptung zu gründen, daß auch nur ein nennenswerter Teil der Posener Juden für die Idee einer nationaljüdischen Autonomie gewonnen worden sei, ist eine unverantwortliche Irreführung der Oeffentlichkeit. Der Erfolg hat ja auch gezeigt, daß sich die in gefahrvollen Zeiten durch die falschen Versprechungen des Jüdischen und des Polnischen Volksrates Irregeleiteten bald wieder von den Verführern abwandten. Kollenscher muß eingestehen, daß die Politik des Jüdischen Volksrates zusammengebrochen ist, weil die Menschen, die er führen wollte, ihm die Gefolgschaft versagt haben. Nichts kann deutlicher beweisen, daß dev vom Jüdischen Volksrat vertretene Gedanke einer jüdischen nationalen Autonomiebei den Posener Juden überhaupt keine Wurzeln geschlagen h at. Der Jüdische Volksrat war ein Spuk, der schnell, wie er gekommen war, wieder verschwunden ist. Bestehen blieb der Deutsche Volksrat, dessen Schutz sich dann auch die ohne Armee übrig gebliebenen Führer des Jüdischen Volksrates anvertraut haben. Bestehen bleibt die Tatsache, daß dis Posener Juden in ihrer Masse die deutsche Volks- und Schicksalsgemeinschaft innerlich und äußerlich geteilt haben. Wenn dies noch eines weiteren Beweises bedürfte, so genügt der Hinweis aus die Zahl derjenigen, die lediglich aus diesem! (Fortsetzung des Aufsatzes Seite 574.)

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