Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 43 (22.10.1926)
- Date
- 1926-10-22
- Page
- Seite 560 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Sö0 sin unsere bayerischen Zreunüel Dank und Trengrntz. Stimmen aus Bayern zeigen uns, wie sehr die dort veranstalteten Kundgebungen Freude bereitet, Gleichgültige erweckt und die Freunde begeistert haben- Vergessen wir nicht, all den Führern unserer Bewegung in Bayern herzlichst zu danken. Sie waren zur Stelle, sie haben uns mit Rat und mit Tat gefördert und sie allein haben die Tagungen ermöglicht. Zeigen wir ihnen auch in den Zeiten scheinbarer Stille — wo in äußerer Ruhe unermüdlich für uns alle gearbeitet wird —, daß wir die Arbeit unserer Führer dankbar und freudig anerkennen. Treue um Treue. Justizrat Dr. Brovnitz, Dorsitzender des Centralverrins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Gilt ÜMUflW ÜM MdMg-WÜj-SMW. (S O n d e r b e r i ch L für di e „C. V. - Zertun g".) Hg. Hamburg, den 19. Oktober. Zum fünften Male begegneten sich Max Marburg und Theodor Fritsch vor dem Gerichte, um den Kampf, den Fritsch seit 1921 gegen das Hamburger Bankhaus und insbesonders gegen Max Marburg fuhrt, zu Ende zu bringen. Man erinnere sich kurz der vier v o r a n gegangenen Etappen. Zunächst war, im Februar 1923, ein Vergleich Zwischen den Mitgliedern des Hauses Marburg und Fritsch geschlossen worden, in dein Fritsch seine Beschuldigungen, daß das Bankhaus Marburg bie bols ch e w i st ische Revolution finanziert habe, in vollem Umfange zurücknahm. Bald nahm der „Jammer" die Angriffe gegen Marburg. wieder auf. Es erschienen neben anderen Aufsätzen „Der heimliche Kaiser" und „Wer ist an der Niederlage schuld?", sowie ein mysteriöser Handzettel, für den Fritsch die Verantwortung ablehnte. Das erste Urteil des Hamburger Einzelrichters lautete auf drei Monate Gefängnis wegen Beleidigung von Max Marburg und Dr. Melchior. Das Berufungsgericht, das von beiden Parteien angegangen wurde, ermäßigte diese Strafe auf 1000 Mark und begründete diese Milde damit, daß Fritsch bei feinem hohen Alter doch nicht zu anderer Ueberzeugnng gelangen werde. Die Rechtsausführungen über die Anwendbarkeit des § 193, die Wahrnehmung berechtigter Interessen, hatten seinerzeit das entrüstete Erstaunen der Laien und Juristen aller Kreise erregt. Max Marburg — Dr. Melchiors Privatklage war inzwischen aus formalen Gründen erledigt — sollte sich, nach der Meinung der Strafkammer, als Persönlichkeit der Zeitgeschichte eine Kritik an seinen Leistungen gefallen lassen müssen, selbst in dem Ausmaße und in der Form, die Fritsch anzuwenden pflegte. Das hanseatische Oberlandesgericht als Revisionsinstanz kennzeichnete die Wirkung dieser irrigen Rechtsauffassung dahin, daß durch sie füralle im öffentlichen Leben stehenden Persönlichkeiten ein an Rechtlosigkeit grenzender Zustand geschaffen würde. Das Urteil wurde aufgehoben und an die Strafkammer zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. -r- Landgerichtsdirektor Dr. L ü h r s e n , der in der neuen Verhandlung den Vorsitz führt, macht daraus aufmerksam, daß das Gericht an die Rechtsaufsassung der Revisionsinstanz bezüglich der Wahrnehmung berechtigter Interessen gebunden sei und nur die Tatbestände zu ergänzen und die hierauf sich gründenden Urteile zu treffen habe. Er wies gleich zu Beginn darauf hin, daß er diese Strafkammer nicht zur Entscheidung über eine mehr als zwei Jahrtausende alte Streitfrage, nämlich den angeblichen Gegensatz zwischen Ariertum und Semitentum, verleiten lassen werde. Die Verlesung der Vorstrasenliste brachte einen bezeichnenden Dialog Zwischen dem Vorsitzenden und Fritsch:? ritsch: „Meine Vorstrafen wegen Beleidigung rühren zum en Teil daher, daß die Richter einen früher verurteilten, wenn man einen Juden Jude nannte. Aber auch, als ich, um das Wort Jude zu vermeiden, einen Juden als einen „angenehmen- S -e m i t e n" bezeichnete, wurde ich bestraft." Vorsitzender: „Herr Fritsch, Sie kennen doch das Wort: Der Ton macht die Musik!" Fritsch: „Die Verurteilungen wegen Gotteslästerung beruhen daraus, daß ich als erster den Unterschied zwischen dem alten Gott der Juden, als einem Gotte der Rache, und dem Christengott, als Gotte der Liebe, seststellte." Vorsitzender: „Sie meinen also, daß sich die Gerichte in der rechtlichen Beurteilung der Passivlegitimation des beleidigten Gottes geirrt habenV . . . * Die Wiederaufrollung der Einzelheiten bei der Beweisaufnahme kann hier übergangen werden. Nur ein paar charakteristische Ergebnisse: Es konnte auf Grund der früheren Verhandlungen als feststehend bezeichnet werden, daß an den vertraulichen Vorbesprechungen in Stockholm mit Protopopow über Friedensmöglichkeiten nicht M a x, sondern Dr. Fritz Marburg im Austrage der deutschen Regierung teilgenommen habe. Jetzt taucht ein Zeuge auf, der sich erinnert, vor fast zehn Jahren im Adlon Max Marburg sich seiner Teilnahme an diesen Verhandlungen rühmen gehört zu haben. „Nennen Sie doch den Herrn", sagt Marburg. „Darin liegt ja die furchtbare Macht des Judentums, daß man keinen Zeugen hier vorführen kann, ohne ihn der größten Gefahr auszufetzen", ist die Antwort der Gegenseite. Marburg ruft ans: „Bringen Sie wenigstens einen von ihren 50 Gewährsmännern hierher. Es ist ja ganz unglaublich; immer trenn es sich um Tatsachen handelt, stellt es sich heraus, daß nichts wahr ist, und die Gegenseite zieht sich hinter allgemeine Behauptungen zurück." Es kommt zur Verlesung des „D a i l y - E x P r e ß Aufsatzes, der Marburgs Einfluß darstellt und der von Fritsch als Beweis von Marburgs v a t e r l a n d s s ch ä d l i ch e r Arbeit verwendet worden ist. Es ergibt sich, daß gerade ein Satz, aus dem hervorgeht, daß Marburg seinen Einfluß mit Erfolg f ü r die deutschen Interessen eingesetzt habe, vom „Hammer" unterdrückt worden ist. Fritsch beginnt zu z i t i e r e n. Er zitiert Finanzschriststeller, um Marburgs Reichtum zu beweisen — aber es kommt nur heraus, daß sich das Haus Marburg in überwiegend christlicher Gesellschaft befindet. K l a tz k i n s vor zehn Jahren im „Inden" erschienene Aussätze müssen herhalten, weil Fritsch glaubt, in ihnen gefunden zu haben, daß der Jude an die Landesgesetze nicht gebunden sei. Der Vorsitzende wirst die nicht ganz 'unberechtigte Frage aus, wie Fritsch Dinge, die andere belasten, als allgemein-gültige Erscheinungen gerade Marburg zuschieben könne. Das deutsche w i s s e n s ch a f t l i ch e E m p f: n d e n frage doch nach Gründen! Daraus der Anwalt Fritschs: „Das ist ja eben ba§ litt? glück!" Und Fritsch selbst beruft sich auf seinen in Jahrzehnten geschulten untrüglichen In stinkt. Es klappt aber nicht ganz mit dieser Untrüglichkeit. Denn als nachgewiesen wird, daß sich die wuchtigsten und größten Bankhäuser der Welt in ch r i st l i ch e n Händen befinden, sagt Fritsch: „Ich imrtz bekennen, das; sich in diesem Pnnkte eine Aendernng meiner Anschauung vollzogen hat. Ich glaubte früher, datz es nur eine jüdische internationale Hochfinanz gäbe. Meine Arbeiten in den Letzten Jahren haben mich aber dazu gebracht, datz es noch eine christliche internationale Hochfinanz von der gleichen Schädlichkeit gibt." Vorsitzender: „Wie arbeiten die beiden Internationalen? Miteinander oder gegeneinander? Alle Ihre Behauptungen zerfallen damit ja in nichts. Sie müssen jetzt immer klar sagen, ob sie die jüdische oder nichtjüdische Hochfinanz meinen." Dem Anwalt Fritschs ist dieses Versagen der Nerven seines Mandanten wenig angenehm. Er erklärt für sich datz er diese Unterscheidung nicht mitmache! Man kann noch an anderen Momenten Fritschs Unsicherheit erkennen. Er macht dem Privatkläger v e r h ü l l t e E h r e n e r k l ü r u n g e n, er verneint bie Alle:n schuld der Juden an Deutschlands! Unglück — kurz, die kühle, klare Lust des Hamburger GerichtsfaaleS und die Notwendigkeit, mit Männern, die wissen, was sie wollen, Frage und Antwort zu wechseln, vor allem, daß er einem der eingebildeten Oberweisen von Zion gegenüberstehL, verwirren dm über 70jährigen Mann, dem man sein Pathos glaubt, der im Betrachter aber auch ein rein menschliches Bedauern auslöst, wenn er sieht, wie hier die mühsam zusammengezimmerte Weltanschauung eines alten Mannes Stück für Stück der Boden entzogen wird, wie er mühsam nach neuen Beweisen sucht, sie nicht findet und schließlich immer nur den Ausweg hat: . . . Mein I n st \ n 11 . Empfinden ...Gefühl. Die Frage der Jnteressenkollision zwischen deutschem und jüdischem Empfinden und Zwischen privatem und öffentlichem Wohle taucht auf. W a r b u r g erklärt, daß seine Familie seit Jahrhunderten i n D e u t s ch l a n d ihren S i tz h a b e und daß schon 1870 Mitglieder der Familie im Felde gewesen und eines gefallen sei. In einem Gutachten über die Wirtschaftslage Deutschlands, habe er sich gegen jede Einwanderung, also auch gegen d i e O st j u d e n e inst) a n d e r u n g, ausgesprochen. Bei den Beratungen über den finanziellen Teil des Friedensvertrages sei seine Stimme gegen das A u s g l e i ch s v e r f a h r en gewesen, dessen Annahme seine Firma von überaus großen finanziellen Lasten zugunsten des Reiches befreit hätte. Er könne also sagen, daß es bei ihm einen Zweifel in irgendeiner Entscheidung zwischen deutschen und jüdischen Erwägungen nicht gebe, für ihn das deutsche Interesse stets vorangehe. Wenn diese Blätter in die Hände unserer Leser gelangen, wird das Urteil in Hamburg wahrscheinlich schon ergangen sein. Es wird nicht, was der Vorsitzende za auch nicht wollte, weltgeschichtliche Fragen entscheiden, aber es wird — und das ist unsere Zuversicht — klar erwersen, daß man in Deutschland, auch wenn man völkischer F ü h r e r ist, nicht ungestraft einen um das Vaterland hochverdrenten Ehrenmann beschimpfen darf — auch wenn er nur ein Jude ist.