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Central-Verein-Zeitung · 1926-10-01 · 40 (1.10.1926) · p. Seite 524

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
40 (1.10.1926)
Date
1926-10-01
Page
Seite 524 (sequence 4)
Language
German
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sn Ser NMW clüsiiis in Ungarn. Bon Budapest, ßube Septentber. Von besonders unterrichteter Seite wird uns zu den jüngsten Vorgängen in Ungarn geschrieben: Man müßte wirklich eine Satire schreiben, wenn das Thema nicht so traurig wäre: wenn es nicht um den ungestillten Wissensdurst (der vielleicht nicht weniger quälend ist a-8 der physische) von Tausenden junger Leute ginge und wenn man sich zynisch über die Borniertheit und Bosheit der Schöpfer dieses „Gesetzes" hinwegsetzen könnte. Eugen Ra lost, ein hundertprozentiger Magyare und Christ, der hochangesehene Nestor der ungarischen Jonrna.istik, hat in einein Leitartikel erklärt, der nummis clausus sei die Weisheit politischer Schuster und nicht die Arbeit von Staatsmännern, er sei ein Schandsleck auf dem Wappen Ungarns. Als Schusterarbeit muß auch die „Korrektur" angesprochen werden, die Unterrichtsminister Graf Kuno K lebelsberg jetzt am nnmorus clausus angebracht hat. Cr hat verfügt, daß in Hinkunft zum Christentum übergetretene Juden nicht zum Kontingent der jüdischen Hörer zu zählen sind und daß die den Inden zugestandenen sechs Prozent nicht mehr nach der Zahl der wirklich angemeldeten Hochschü er, sondern im Verhältnis der ministeriell Zugelassenen Höchftzahl der Hörer zu berechnen sind. Dieser ministerielle „Kommentar" hat das Gesetz endgültig zmn juristischen Komikmn gestempelt. Gesetzartikel XXIII vom Jahre 1920 — mit dem der numerus clausus ein geführt wurde — besagt, daß au die Universitäten Hörer nur in beschränkter Zahl ausgenommen werden können, und zwar wird das Kontingent im Einvernehmen mit den Prosessorenkollegien vom Unterrichtsminister bestimmt. Der ans die Juden gemünzte § 3 lautet: . . es ist auch darauf zu achten, daß das Zahlenverhältnis der ZU den einzelnen Nassen und Nationalitäten des Landes gehörenden Hochschüler womöglich das Gesamtverhältnis der betreffenden Rassen oder Nationalitäten Zueinander erreiche, ihm aber wenigstens bis auf neun Zehntel nahekomme." Ein Schulbeispiel für das, was die Antisemiten „jüdische Dreherei" zu nennen pflegen. Das ungarische Staatsgrundgesetz (G.A. X\-.'1: 1867, G. A. XLII: 1895, und G. A. XITII: 1895) erklärt die Juden ausdrücklich als Bollbürger und bestimmt, daß „die bürgerliche und politische Rechtsfähigkeit Vollkommen unabhängig ist von der Konfession", man konnte also nicht geradeheraus ein Gesetz erbringen, das die Ausnahme von Juden in die Hochschulen einschränkte, und mutzte Umwege suchen. Alan kontingentierte daher die Zahl der Gesamthörer und sagte: Es kann doch niemand übelnehmen, wenn wir dafür sorgen, da§ innerhalb dieser beschränkten Hörerzahl jede „Rasse" und jede „Nationalität" zu der ihrer Seelenzahl entsprechenden Vertretung kommt. Und da man auch auf den Friedensvertrag Rücksicht nehmen mußte, formulierte man das Gesetz so. daß der Rechtsraub den Anschein des Rechtsschutzes bekam: die Universitäten wurden angewiesen, darauf zu achten, daß nur ja jede Minderheit die ihr zukommende Zahl von Hörern auf die Universitäten schicke! Das verlogene Pharisäertum Stefan Hallers (so heißt der f'olrtische Schuster, von dem Eugen Räkost spricht) wurde von den olgenden Regierungen übernommen. Gras Kuno Klebelsberg ergänzte es. als er in Gens zur Verantwortung gezogen wurde, durch eine neue Lüge: der iniinerus clausus müsse aufrechterhalten werden, weil das verstümmelte Ungarn sich keine Ueberproduktion an Gebildeten (!) leisten könne. Tatsächlich erreichen über nur wenige Fakultäten das vom Minister „mit Rücksicht auf Ungarns Verstümmelung" festgesetzte Kontingent, ja, es gibt sogar Fakultäten mit so schwachem Besuch, daß die Zahl der Hörer nicht einmal die der Professoren erreicht! An einer Provinzhochschule gibt es eine Fakultät mit vierzehn Hörern und sechzehn Professoren. An der Budapefter medizinischen Fakultät inskribierten sich heuer 240 Hörer gegenüber einem zuge.assenen Kontingent von 400. Wenn der Minister der Meinung war, daß 400 Hörer für das verstümmelte Land erträglich sind, müßte er doch in logischer Folge seiner Genfer Rede die freigebliebenen 160 Plätze den angewiesenen Juden zur Verfügung stellen. Er geht aber nur so weit, daß man die den Juden zugestandenen sechs vom Hundert vom Gesamtkontingent von 400 und nicht, wie bisher, von der Zahl der wirklichen Anmeldungen zu berechnen hat. Das ist so viel wie nichts, denn es bleiben noch immer neun Zehntel der jüdischen Maturanten vom Hochschulbesuch ausgeschlossen. Die Verfügung des Ministers hinsichtlich der Apostaten führt das ganze Gesetz rettungslos ad absurdum. Der zitierte § 3 spricht ausdrücklich nur von „Nassen und Nationalitäten", der Minister sagt aber jetzt, der Taufschein, das Zeugnis der religiösen Zugehörigkeit, sei maßgebend für die Zuteilung der Hörer ins jüdische oder nichtjüdische Kontingent. Die Juden sind nämlich — fügt Klebelsberg erklärend hinzu — keine Nasse und keine Nationalität, sondern eine Religionsgemeinschaft, es könne also der Jude, der offiziell aus der Religionsgemeinschaft ausgetreten ist. nicht mehr als Jude behandelt werden. Keine Nasse und keine Nationalität, ihre Aufnahme in eine Hochschule wird aber doch nach einem Gesetz beschränkt, das ausdrücklich nur von Rassen und Nationalitäten spricht! Eine besondere Pikanten e bekommt die neueste Verordnung Klebel-Zbergs noch durch die Bestimmung, daß der Taufschein erst gültig ist, wenn er wenigstens — ein Jahr alt ist. Also: der Jude ist keine Nationalität und keine Nasse, sondern eine Religionsgemeinschaft, er wird in praxi aber doch als Nasse oder Nationalität be- - handelt; wer ans der jüdischen Religionsgemeinschaft ausgetreten und in die christliche emgetreten ist, hängt ein Jahr lang in der Lust, ist weder Jud' noch'Christ. Klebelsberg korrigiert das christliche Dogma: die Taufe tut erst nach einem Jahr ihre Wirkung als seelenumgestaltendcs Sakrament . . . Ein oppositioneller Politiker sagte anschließend an Wkosis Vemerkungen über den politischen Schuster, einen neuen Fleck werde Hallers Prachtstiefel nicht mehr vertragen, und der von Klebelsberg so kunstvoll aufgenähte Fleck werde auch nicht lange halten. Ein solches Absurdum von einem Gesetz müsse in kurzem den Weg aller Stiefel gehen. Es wäre im Interesse der Reputation des ungarischen Volkes hoch an der Zeit, daß dieser Augenblick bald eintrete. Nicht nur, weil der numcrus clausus mittelalterliche Barbarei ist, sondern weil sich die christlichen Ungarn mit der Aufrechierhnltung dieses Gesetzes ein schmähliches Armutszeugnis ausstellen: sie gestehen, daß sie die Konkurrenz der jüdischen Talente nur mit Gewaltmitteln bekämpfen können was eine unter die Strafbestimmungen des Gesetzes zmn Schutze des Ansehens der ungarischen Nation fallende Verleumdung ist und auch den Tatsachen nicht entspricht, denn es gibt wohl kaum noch ein Elsmillionenvolk, das der Menschheit so viel Talente geschenkt hat wie das ungarische. Gewaltsame Fernhaltung der Talente ist nur das Interesse der aus das geistige Gebiet verschlagenen — Schuster. Kein Antisemitismus in Südafrika. Von Dr. M«. R. Breyne, Dozent der niederländischere und südafrikanischen Sprachen am Orientalischen Seminar der Universität Berlin. Anläßlich eines Hauptartikels im „Völkischen Beobachter" über den angeblichen Antisemitismus in Südafrika und das Zustandekommen einer sogenannten judengegnerischen Geheimorganisation in Johannisburg wurde ich von der Schriftleirung der „C. V.-Zeitung" gebeten, dazu Stellung zu nehmen. Im Interesse der Wahrheit komme ich diesem Wunsche gern nach und gestatte mir folgende Ausführungen, die aus persönlicher Erfahrung und Kenntnis des Landes, das ich 1924/25 noch bereiste, wie auch aus Mitteilungen der afrikanisch-holländischen Zeitung „Ons Vadevland", Regierungsorgan aus Prätoria, beruhen. Ein direkter Antisemitismus, der in einem blinden Rassenhaß gipfelt, wie er in Deutschland besteht, ist in Südafrika gar nicht vorhanden. Bis zmn Jahve 1924. hauptsächlich in den älteren Zeiten der Krüger-Regierung, war von einer judengegnerischen Bewegung nicht die geringste Spur zu finden. Es ist allgemein bekannt, daß der Jude Sammle M a r ck s sein großes Vermögen dem sehr gerechten Präsidenten Krüger zu verdanken hat. Erst nach dem europäischen Kriege, als die Auswanderung jüdischer Elemente aus den osteuropäischen Randstaaten in größerer Zahl nach Südafrika einsetzte, wurde aus bestimmten Kreisen gegen diese Zunahme mittelloser Einwanderer jüdischen Glaubens die Aufmerksamkeit der Regierung gelenkt. Bis dahin war es ein offenes Geheimnis, daß z. B. die frühere Negierung Smuts von den großindnstriellen jüdischen Kreisen Johannesburgs, Kimberleys u. a. sehr stark beeinflußt war. Seitdem die rein burisch-nationale Negierung Hertzogs ans Ruder kam, die für eine Erhaltung der niederländisch-afrikanischen Muttersprache, Sitten und Religion kämpft, das heißt für ein überwiegend holländisch-afrikanisches, evangelisches Südafrika, gewann dieses Einwanderungsproblem naturgemäß einen ganz anderen Charakter. Bedeutet das nun, daß in Südafrika damit eine bestimmte antisemitische Bewegung, wie z.. B. in Der Morgen Zweimonatsschrift ÄSS). 2. Jahrgang: Heft 4 erscheint am 1. Oktober Aus dem Inhalt des 4. Heftes: Paul Kämmerer: Ist die Rasse veränderlich? — Jakob Fromer: Spinozas Persönlichkeit. — Felix Perles: Die Erforschung des nachbiblischen Judentums im Rahmen der Universitas Litterarum. — Else Schubert-Christeller: Zwei Legenden. — Alfred Stern: Judentum und Humanität. — G. Blustein: Das römische Ghetto. — Benno Altmann: Moderne Formen der Religionsbekämpfung. — D. Herzog: Adolf Bartels und Wilhelm Fischer. -— Julius Goldstein: Rudolf Eucken zum Gedächtnis. —- Besprechungen. Zu beziehen: Philo Verlag, Berlin SW 68, Lindenstr. 13.

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