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Central-Verein-Zeitung · 1926-09-17 · 38 (17.9.1926) · p. Seite 500

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
38 (17.9.1926)
Date
1926-09-17
Page
Seite 500 (sequence 4)
Language
German
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5Ö0 was eigentlich seines Amtes sei, mit* ihn hoffentlich nicht mehr mit Missionen betrauen, in denen er in Berührung mit dem Publikum kommt. Die „sogenannte Mische Religionsgemeinschaft". Wir haben berichtet, daß Theodor Fritsch vom Schwurgericht in Hof wegen Gotteslästerung zu acht Tagen Gefängnis verurteilt worden sei. Tie ',,2 cl) i ejische B olkssti m ni e", jenes Blatt, das bcn trauxtt^cu Ruhm für sich in Anspruch nehnien kann, den Breslauer Kiudcrmord zürn „Nitualuwrd" nmgeschaffeu zir haberr, veröffentlicht nun in ihrer Nummer von: 4. September 1920 einen „ö f f e n t f i ch e u A n f r u f ge g e n die Ser u x t e i l u n g d e s v ö l t i' eh e u?! l t m e i st e v $ T h c o b o r Frit s ch". Dieser Aufruf, der Aitern ooit Tr. A r t h u r Di nt er unterzeichnet ist, der sich vorsichtigerweise durch den Zusatz „Mitglied des L a n d t a g s v o n 1 i) ü v i n g c n" hinter seine Immunität zurückzieht, trägt rund 50 ltntevjcijxifien von Lehrern, Nettoreu, Professoren. Beamten, Reichs- und Laudtagsabgeordnetem darunter die führenden Männer der völkischen Bewegung. Die Unterzeichneten erklären sich mit den Aeußerungeu, derentwegen Fritsch zu Gefängnis verurteilt worden ist, solidarisch, gruppieren in drei Absätzen den Inhalt der Fritsehschen Meinung n'ud stellen iviederum in drei Absätzen Forderungen auf, die die völlige staatsbürgerliche Entrechtung der deutschen Juden zum Inhalt haben. In dem 'Aufruf heißt es: ..Der heutige sittliche und wirtschaftliche Tiefstand unseres Baterlandes ist teils unmittelbar, teils mittelbar die Folge der sittlichen und wirtschaftlichen Zersetzung und Ausbeutung durch die Juden. Die segcrmmUe jüdische Religionsgemeinschaft ist nichts anderes als eine Maste, diese sittliche und wirtschaftliche ZcrsctzZnrg und AusPLündernng unter dem Schutze der denLschsn Staatsgcsctzc zu betreiben ... Tie jüdische Neiigiousgemeiuschost ist nichts anderes, als ein inmitten des deutschen Str?ates unter dem Schutze der deutschen SLaatsgcfetzc stctzcndcr,. dem drutschen Volt und Staate feindlicher Staat ... 9t11f sofortiges Eingreifen unseres uiederschlesischeu Landesverbandes ist die „Dchlensche Bolksstimme" beschlagnahmt worden und gegen sie Strafverfolgung wegen Gotteslästerung eingeleitet. ' Wie zu erwarten, erschien der gleiche Aufruf in dem „Hammer". Wir haben sofort Strafantrag bei der ^laatsauwaltichaft in Leipzig gestellt und ersucht, gegen sämtliche Unterzeichner des Aufrufs und gegen den verantwortlichen Schriftleiter des „Hammer", Theodor Fritsch, Strafverfolgung chvegen Gotteslästerung einzuleiten, sowie den „Hammer" vom.' 15. September 1926 zu beschlagnahmen. Sefangene Richter. Ein Berliner Gericht unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Tr. Marfchuer halte kürzlich einem von völkischer Seite gestellten -Anträge aus Ablehnung Zweier jüdischer Richter wegen Befangenheit stattgegeven. Als jetzt eine Verhandlung gegen eine jüdische -.Angeklagte unter Vorsitz des Landgerichtsdircklors Tr. Marschner vor dem Landgericht I in Berlin stattsinden sollte, hat Rechtsanwalt Tr. Zaegnes A b r a h a in den Vorsitzenden abzulehnen beantragt. Tie Entscheidung über diesen Avlehnungsantrag steht noch aus. Zn diesen Vorgängen schreibt uns Rechtsanwalt Dr. Arthur Brandt (Berlinst Die Amtsansübung des Richters ist unabhümzig von seinem Glaubensbekenmins. stein verständiger Mensch wird annehmen, daß der p s l i ch t b e w u ß t e, von der ihm durch sein hohes Amt^ auserlegten Verantwortung durchdrungene Richter sich bei seiner Tätigkeit irgendwie von konfessionellen Gesichtspunkten leiten lassen, das; er gegen Angehörige seiner Religion m i l d e r Vorgehen könnte als gegen A n d e r s g l ä u b i g e. Die Grundsätze . der Gleichheit und G l a u b e n s s r e i h eit, von der Verfassung gewährleistet, die jede unterschiedliche Behandlung, ja schon die bloße Befragung nach der stonsession der Rechtsuchenden untersagen, verbieten auch eine Differenzierung je nach der religiösen Einstellung des Richters selbstt Diesem an sich selbstverständlichen Gedanken entsprach auch die bisherige Praxis der Gerichte. Unter Billigung des Reichsgerichts haben die deutschen Gerichte bisher stets den Standpunkt eingenommen, daß der Angeklagte, der einer anderen Religion als der Richter angehört, ni ein als berechtigt sei, hieraus Mißtrauen -gegen die Unparteilichkeit des Richters herzuleiten. Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit eines Richters, die sich ans seine der einen Prozeßpartei gegenüber angeblich ungünstige religiöse Einstellung stützten, wurden daher regelmäßig als unbeg rundet zurückgewicsen. Um so befremdender muß es erscheinen, wenn nuumehr ein Berliner Gericht diese ständige Praxis durchbrich: und Grundsätze ausstellt, die in der Oesfentliehkeit nicht ohne erhebliche Beunruhigung ausgenommen werden können. Vor dem Schöffengericht Berlin-Mitte schwebt ein Strafverfahren gegen den völkischen Schriftsteller v. Vogtländer, der sich wegen Beleidigung des Berliner Landgerichlsrats Dr. Ros entsink zu verantworten hat. Die Anklage stützt sich darauf, daß Vogtländer gegen den in seinem Scheidungsprozeß als Richter fungierenden Landgerichtsrat den Vorwurf erhoben hatte, dieser habe als „jüdischer Demokrat" if)my dem ^deutschen Aristokraten" gegenüber das Recht gebengt. Vor der Hauptverhandlung .richtete nun der Angeklagte an das Gericht ein Schreiben, jn dem er erklärte, daß er alle im Kollegium etwa amtierenden jüdischer: Ri chde r oder Richter j ü disch er Herkunft wegen Befangenheit abtehne. Zur Begründung gab er an, daß er sich als „deutscher 'Aristokrat" vor „.jüdischen Demokraten^ nicht verantworten könne. Tatsächlich war der Vorsitzende des Schöffengerichts jüdischer Herkunst, und auch der als Beisitzer fungierende Assessor war Jude. Das Gesuch wurde nunmehr der zuständigen 3. Strafkammer des Landgerichts I zur Entscheidung vorgelegt, nachdem sich beide Richter zn dein Ablehnungsgesuch dienstlich geäußert und für völlig unbefangen erklärt hatten. Die Strafkammer hat nun das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt. In den Gründen dieses seltsamen Beschlusses heißt es: „Es handelt sich um eine Strafsache mit mehr oder weniger -onfefsLorretlcm oder politischem .Hintergrund. Wenn sich der Angeklagte jetzt vor einem Geeicht verantworten soll, dessen beide richterliche Mitglieder von jüdischen Eltern abstammen, und von dem der eine noch heute Jude ist, so kann der Angeklagte von seinem Standpunkt aus der Nebcrzeugnng sein, das; diese Richter nicht die nötige Unbefangenheit haben werden, um bei der Entscheidung über die Schuldssage und insbesondere auch über das Strafmaß die gesamten, für die Entscheidung in Betracht kommenden Verhältnisse zutreffend zn würdigen . . Tie Wirkungen dieser Entscheidung können geradezu verhänguisvoll für unsere Rechtspflege werden. Man vergegenwärtig^ sich die Konsequenz: Das Gericht dekretiert nichts Geringeres, als daß in Strafsachen mit politischem oder konfessionellem Hintergrund Richter mit einer der Anschauung des Angeklagten kontrastierenden Gesinnung abgelehnt werden können. Bemerkenswerterweise hat die Strafkammer sogar die Ablehnung des Richters jüdischer Abstammung für begründet erklärt. Auf die wirkliche politische oder religiöse Ueberzeugung legt also das Gericht keinen^ entscheidenden Wert. Es ist nur konsequent, daß auch der Vorsitzende der nach dem Ausscheiden der'abgelehnten Richter nunmehr . mit der Sache befaßten Abteilung der Strafkammer sofort mitteilte, daß auch er entfernt mit einem Inden verwandt sei. Ob auch diese Verwandschaft als ausreichend erachtet werden wird, die Ablehnung zu rechtfertigen, steht noch dahin. Man wird der Entscheidung der Strafkammer mit Interesse entgegensehen müssen und man wird weiter abwarten, wie sich dieses Gericht der selbstgestellten Ausgabe, für die Verhandlung gegen den „deutschen Aristokraten" Richter mit absolut unverfälschtem Blut zu finden, entledigen wird. Diese Ausgabe wird sich noch schwieriger gestalten, wenn nun gar der als Nebenkläger anftretende Landgerichtsrat Rosenthal seinerseits die Konsequenzen aus diesem Beschluß ziehen wird. Denn warum soll nur der „deutsche Aristokrat" den jüdischen Richter ablehnen können? So einseitig kann die Strafkammer wohl unmöglich eingestellt sein! Warum soll also nicht auch der Jude den christlichen Richter ablehnen können. Wohlverstanden, in Sachen mit konfessionellem Hintergrund. Hat sich also endlich der Richter gesunden, dem auch nicht die leiseste Blutsverwandtschaft mit einem Juden zur Last gelegt werden kann, dann wird der jüdische N e b e n k l ä g e r seinerseits mit Recht diesen Richter a b l e h n e n können. Wie dann der Richter gefunden werden soll, der beiden Parteien k o n f e s s i o n e l u n b e s ange n erscheint, wird ein Rätselraten werden, das man lustig nennen könnte, wenn die Sache nicht so bitter ernst wäre. Immerhin, eine Frage drangt sich auf: Was hätten wohl die Richter der dritten Strafkammer gesagt, wenn ein jüdischer Angeklagter es gewagt Hütte, alle nichtjüdischen Richter wegen Besorgnis der Bemnaenheit abzulehnen? Das Zollamt. Erfolgreiche Beschwerde unseres Kanvesverbaudes Ostpreußen. Auf dem Zollamt in Schirwindt hing in einem Amtsraum ein Plakat mit dem Vers: Bist du ein Deutscher, dann Zeig' es der Welt. Beug' dich nicht jüdischem Machthabergeld, Kämpft bis zu Staub und zu Asche das Pack, Das dich sonst schachernd steckt ganz in den Sack. Denk' an Locarno, die jüdische Mache nsw. Unser Landesverband Ostpreußen hatte daraufhin eine Beschwerde an den Präsidenten des L a n d e s s i n a n z - amtes in Königsberg gerichtet und folgenden Bescheid erhalten: „Tie amtlichen- Feststellungen haben ergeben, daß tatsächlich in einem Dienstraum des Zollamtes in S ch i r w i n d t über dem Arbeitstisch eines Beamten ein antisemitisches ^chmähgedicht befestigt gewesen ist. Es ist nach einigen Tagen auf Veranlassung des Amtsleiters vor Eingang einer Beschwerde entsernt worden. Der bedauerliche Vorgang verdient schärfste Mißbilligung. Ich habe das Erforderliche gegen die beteiligten Beamten veranlaßt." Es ist nicht das erstemal, daß der Präsident des Landessinanzamtes in Königsberg sich sehr energisch gegen antisemitische Ausschreitungen der ihn: unterstellen Beamten richtet. Erst vor kurzem wurde der Zollinspektor Schwarz in Deutsch-Eylan mit einer ernstlichen Rüge strafversetzt, weil er auf offener Straße in trunkenen: Zustande ein jüdisches Ehepaar in antisemitischer Weise tzeschimpjt und belästigt hatte, L — y.

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