Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 31 (30.7.1926)
- Date
- 1926-07-30
- Page
- Seite 409 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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m 50 Jahre Bustrittsgesetz. 28. Juli 1876-28. Juli 1926. Von Moritz A. Koeb (Berlin). Der heutigen Generation ist es nur schwer möglich, sich in die Geistesverfassung Zu versetzen, die um die Mitte des vorigen Jahr" Hunderts in den jüdischen Gemeinden Preußens und des übrigen Deutschland herrschte. Der Kamps zwischen den Anhängern der überlieferten, gesetzestreuen Richtung und den Freunden der Reform war auf seinem Höhepunkte angelangt. Es war ein Kamps um die Macht, bei dem die unterliegende Partei alle Rechte auf Geltendmachung ihrer Anschauungen innerhalb der Gemeinden einbüßte. Nach der allgemeinen Rechtslage jener Zeit war jeder Jude nüt unauflöslichen Banden an die Gemeinde seines Wohnortes gefesselt. Ein Austritt aus der Gemeinde war unmöglich; es gab nur einen Austritt aus dem Judentum. Auch das Gesetz vom Jahre 1873, betreffend den Austritt aus der Kirche, ein Gesetz, das in seinem § 8 auch die Anwendung auf Juden cinschloß. änderte an diesem Tatbestand nichts Wesentliches. Ein konnte für die Juden nur aus dem Judentum, nicht aus den einzelnen Gemeinden erfolgen. Bei der Beratung dieses Gesetzes war im Abgeordnetenhause auf Antrag des Abgeordneten Eduard Laster der folgende Beschluß gefaßt worden: . „Die königliche Staatsregierung aufzusordern, dem Landtag baldigst eine Vorlage zu machen, durch welche auch den Juden in allen Teilen der Monarchie der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ans konfessionellen Bedenken, ohne gleichzeitigen Austritt aus dem Judentmne. ermöglicht wird." Es dauerte volle drei Jahre bis die Regierung Zeit fand, diesem Ersuchen nachzukommen. Am 29. März 1876 wurde dem Landtag das Gesetz, betreffend den Austritt aus den jüdischen Spnagogengemeinden, vorgelegt. Seinen Kern bildete der K 1, der festsetzt, daß es jedem Juden gestattet ist, wegen religiöser Bedenken aus der Gemeinde, der er angehört, auszutreten. < Die Einbringung der Borlage war das Zeichen zur Entfesselung eines erbitterten Kampfes. In der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" führte ihr Herausgeber, Rabbiner Dr. P h i l i p P s o h n , das schwerste Geschütz gegen den Entwurf ins Feld. In seiner Annahme sah er als unabwendbare Folge den Untergang des Judentums in Preußen. Massenaustritte seien unausbleiblich, die „religiösen Bedenken" würden als Vorwand für alle möglichen unreligiösen Bestrebungen dienen müssen, die Geineinden würden ihren Kredit verlieren nsw. Auf der Gegenseite kämpfte in vorderster Reihe Dr. L e h m ann , der Herausgeber des „Israelit", in Mainz. Seine Ausführungen gipfeln in der Darlegung, daß das Gesetz in den meisten Fällen nur vorbeugend wirken und Willkür seitens der Gemeindevorstände verhindern werde. Zahlreiche Petitionen für und gegen gingen beiden Häusern des Landtages zu. Dabei wäre es durchaus verfehlt, etwa anzunehmen, daß die Liberalen geschlossen gegen, die Konservativen geschlossen für die Vorlage eingetreten seien. Wohl war die Mehrzahl der letzteren, namentlich die Vertreter der jungen Sondergemeinden Berlin und Frankfurt a. M., Esrrel Hildesheimer und Samson Raphael Hirsch, für die Vorlage; aber auch aus einer ganzen Anzahl vorwiegend liberaler Gemeinden tarnen zustimmende Aeußerungen. Auf der anderen Seite gab es auch Konservative, die von dem Entwurf schlimme Einwirkungen erwarteten. Am 15. Mai 1876 erfolgte im Abgeordnetenhaus die erste Lesrlng. Kern Geringerer als Heinrich von Sybel, der berühmte Historiker, trat gegen den Entwurf in die Schranken. Seine Argunrente stammten indessen ausnahmslos aus der Rüstkammer Philippsohns, so daß ihn die Tageszeitungen in ihren Berichten als das P h i l i p P s o h rr s ch e Sprachrohr bezeichneten. Einen überlegenen Gegner fand er in Eduard L a s k e r, der mit allen Mitteln einer glänzenden Rhetorik für die Vorlage emtrat. Seiner Dialektik gelang es, die Kommissionsberatung zu vermeiden und den Entwurf durch alle drei Lesungen schnell und glücklich hindurch zu bringen; erwähnenswert ist noch, daß auch die übrigen jüdischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Hirsch (Hirsch-Duncker) und Marburg, für die Annahme gestimmt hatten. So gelangte das Gesetz an das Herrenhaus, in dem es gegen alle Erwartungen einer sehr eingehenden Beratung unterzogen wurde. Berichterstatter war Herr v. Winke rfeld, der sich sehr ausführlich mit den zahlreichen eingelaufenen Petitionen befaßte und für die Annahme der Vorlage eintrat. Von den jüdischen Mitgliedern des Herrenhauses glänzte das eine, F r e i h e r r M a y e r K a r l v. R o t h - schild, wie gewöhnlich, durch Abwesenheit, das andere, Fried- Länder (Bromberg) sprach sich für den Entwurf aus. Seltsamerweise sah sich auch der F ü h r er der Konservativen, Freiherr v. Kleist-Retzow, veranlaßt, in die Debatte oinzugreifen. Seine Motive, wie seine Ausführungen selbst, sind interessant genug, um heute, nach 50 Jahren, der Vergessenheit entrissen zu werden. Was den streitbaren Necken alls den Kampfplatz rief, war vor allem 8 6 des Entwurfes, der das Recht der austretenden Mitglieder auf Benutzung des Begräbnisplatzes, aus eine ganz kurze Frist beschränkte. Er führte aus: „Ich habe die herzlichste Teilnahme für das Volk der Juden. Das Heil ist uns Christen von den Juden gekommen, und doch liegt ihnen noch gegenwärtig die Decke vor ihren Augen, doch sind sie ein Volk ohne Vaterland und ohne Hoffnung. Deswegen bin ich gern bereit, wo es sich um Gewissensdruck unter ihnen handelt, hilfreiche Hand zu dessen Beseitigung zu leisten. Aber eben so bestimmt werde ich, und ich glaube wir alle, denjenigen Anmaßungen, die diesem Volke eigen sind, entgegentreten, nämlich, daß sie zur Herrschaft der Welt berufen zu sein meinen, auch zur Herrschaft über die Christen. Die Verheißung, die sie haben, bezieht sich auf den echten Samen Abrahams, die des Glaubens Abrahams sind, aus die Christen. Darum herrschen die Christen wirklich in der Welt." Kleist - Retzow wollte also unter allen Umständen vermeiden, daß christliche Friedhöfe für die Bestattung ansgetretener Mitglieder hcrangezogen werden würden, eine Befürchtllng. die freilich nur in seiner Einbildung bestand. Da aber die Konservativen über die große Mehrheit verfügten, nmßte diesen Bedenken Rechnung getragen und der § 6 dahin geändert werden, daß den Austretenden 'das Recht auf den Friedhof so lange verblieb, bis ihnen ein anderer Friedhof zur Verfügung stand. . In dies er Gestalt wurde die Vorlage von beiden Häusern des Landtages angenommen. * « * 50 Jahre sind seitdem vergangen. Die schweren Befürchtungen, die bei der Einbringung des Gesetzes laut wurden, haben sich nicht bewahrheitet. Ans seiner Grundlage wurden im ganzen zwei neue A u s t r i t t s g e m c in b e n, Köln und Wiesbaden, ins Leben gerufen. Der Bestand der Muttergemeinden wurde durch die Schaffung dieser Sondergemeinden, in ganz Preußen nur vier (Berlin, Franks u r t a. M., K ö l n und W i e s b a b c n), niemals gefährdet. Auch Austritte einzelner Mitglieder aus Grund des Gesetzes von 1876 erfolgten nur sporadisch. Dagegen hat das Gesetz wesentlich zu einer M i l d e r u n g der r e l i g i ö s e n Gegen s ä tz c beige tragen. Blieb auch der theoretische Widerstreit der beiden Weltanschauungen, konservativ und liberal, in aller Schärfe bestehen, so lernte man auf dem Boden der Tatsachen sich nebeneinander einzurichten, miteinander auszukommen. Mit der Einführung des Anstrittsgesetzes war eben die Möglichkeit geschwunden, den Gegner zu unterdrücken und ihn zur Teilnahme und Unterstützung religiös verpönter Einrichtungen zu zwängen. Damit mußte an die stelle des Zwanges die Unterhandlung treten, die einseitige Geltendmachung des Mehrheitswillens der Üebereinkunst und der Anpassung an berechtigte Wünsche den Platz räumen. Sv ist das einst so gefürchtete Allstrittsgesetz zu einem Mittel geworden, das während eines halben Jahrhunderts die Einheit des preußischeu und damit des deutschen Judentums erhalten half. Wenn heilte eine Revision des Judengesetzes von 1847 im Gange ist, so stimmen alle Richtungen wohl darin überein, daß die Gewissensfreiheit, wie Fie das Gesetz vor: 1876 brachte, nicht verloren gehen darf. Brr Herrn Justus Aufrichtig! Eine Antwort von einem alten C. V.er. Im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Justus Aufrichtig in Nr. 29 der „C. V.-Zeituug" möchte ich daraus Hinweisen, wie schwer es gerade für die Leiter der Ortsgruppen an kleinen Plätzen ist, dem C. B. die Mitglieder zu erhalten oder gar neue Mitglieder zu werben. Einmal ist an sich der Kleinstädter nicht so großzügig wie der im Getriebe der Großstadt wirkende Mensch; anderseits haben infolge der großen räumlichen Entfernung des betreffenden Ortes von der Zentrale die Mitglieder zu wenig persönliche Fühlung mit den führenden Männern des C. V. Vornehmlich aber hindert der Geldpunkt viele, Mitglieder zu werden, und oft kommt es vor, daß, selbst wenn and} „prominente" Persönlichkeiten in die kleinen Plätze kommen, ihre Vorträge aus Furcht vor etwaigen Kosten nicht genügend besucht werden. Es liegt mir fern, etwa diejenigen Glaubensgenossen treffen zu wollen, denen ihre wirtschaftliche Lage das Zahlen eines Vereinsbeitrages nicht erlaubt. Diesen Brüdern und Schwestern unserer Glaubensgemeinschaft bleibt die Tür zum Centralverein nicht verschlossen. Aber an diejenigen Kreise richte ich meinen Appell, und nur an.diese, welche nicht zahlen zu können behaupten bzw. nicht zahlen Tag«! V/M Kathreiner# Malzkaffcc er er