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Central-Verein-Zeitung · 1926-07-30 · 31 (30.7.1926) · p. Seite 407

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
31 (30.7.1926)
Date
1926-07-30
Page
Seite 407 (sequence 3)
Language
German
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Grossdeutsche oder kteinvötkische Studentenschaft.’/ yon TÄTT’*' Vom 28. Juli bis *3. August findet der diesjährige Deutsche S t u d e n t e n t a g in Bonn statt. Diese Veranstaltung wird eine ganz besondere Note tragen, ist doch ihr Zustandekommen ein lebendiges Symbol für die Befreiung der ersten Zone des besetzten Nheinlandes. Denn noch im vorigen Jahre war die Abhaltung des Studententages in Bonn durch ein Verbot des französischen Generals Gmelin unmöglich gemacht worden. Aber noch aus einem anderen Grunde must diesem Studententage eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden die Probleme wieder angeschnitten werden, die unter der zusammensassenden Bezeichnung „Be r f a s s u n g s k ä m p f e" seit Jahren in der Studentenschaft lebhaft umstritten sind. Ihr Ausgangspunkt ist der Streit um die „Zngehörigkeitsformel" der deutschen Studentenschaft. Bekanntlich ist die Deutsche Studentenschaft eine der wenigen Organisationen, die den g r o ß d e u t s ch e n Gedanken wenigstens teilweise praktisch zu verwirklichen versucht haben. In bewußter Nichtachtung der unserem großdeutschen Wollen durch die Verträge von Versailles und St. G e r m a i n auferlegten Beschränkungen dehnte sie ihre Organisation über die Grenzen des Deutschen Reiches hinaus auch auf die Hochschulen Deutschösterreichs, des Sudetenlandes und Danzigs aus. Anstatt in einer wahrhaft großdeutschen Studentenschaft alle Studierenden, die sich zum Deutschtum bekennen und der deutschen Kulturgemeinschaft angehören. Zusammenzufassen, ist man auf halbem Wege stehengeblieben und hat auf Drängen der Oesterreicher von den auslandsdeulschen Studenten nur die sogenannten „A rier" ausgenommen. Diese nach dem Würzburger Studententage von 1922 erfolgte Regelung steht in krassem Widerspruch zum großdeutschen Gedanken, der den großdeutschen Staat als die politische, geistige und kulturelle Gemeinschaft aller Deutschfühlenden erstrebt, keinesfalls aber im Sinne des völkischen Prinzips eine Unterscheidung zwischen Ariern und Nichtariern macht. Vergebens warnte der damalige rechtsstehende Vorstand der Deutschen Studentenschaft vor dieser Verfälschung der großdeutschen Idee, indem er folgendes aussührtei Die Deutsche Studentenschaft kann kein völkischer Verband sein. Sie dient der ganzen Nation und empfangt durch den Ausbau der Einzelstudentenschaften vom Staat ihre Rechte. Darum kann weder die Einzelstudentenschast noch der Gesamtverband ausgebaut sein als rassenvölkische Organisation, die nur innerhalb des Deutschen Reiches ans Zwcümätzigkeitsgründen das SLaatsbürgerprinziv anerkennt. Die Verwendung zweier Aufbanprinripien (national-kulturelles und rassenvölkisches) mutz zwangsläufig die Einheit zerreitzen und fruchtbare Zusammenarbeit verhindern . . . Darum darf die Deutsche Studentenschaft nicht den Rassenkamps zwischen deutschen Gruvvcn in Deutschöfterreich und den Grenzlanden unterstützen. Der grotzdcutsche Gedanke ist nicht der grotzvölkische Gedanke. Wegen ihrer unhaltbaren, dem die deutsche Reichsverfassung beherrschenden Staatsbürgerprinzip hohnsprechenden Zusammensetzung wurde die Deutsche Studentenschaft von den Unterrichtsverwaltungen der deutschen Länder n i ch t a n e r k a n n t. Die staatlich anerkannten Einzelstudentenschaften traten ihr aber bei. Nur H a m b u r g als einziger deutscher Staat hatte den Mut, seiner Studentenschaft den Beitritt zu verbieten. Hätten sich andere deutsche Länder, uamentlich Preußen, dem Vorgehen Hamburgs angeschlossen, so wäre dem leidigen Verfassungskampf ein baldiges Ende bereitet und dem rational - kulturellere Prinzip zum Siege verholfen worden. Ter Initiative des badischen Kultusministers H e l l p a ch ist es zu danken, daß auch eines der größeren Hochschulländer, Baden, den Kamps gegen die Würzburger Verfassung ausnahm. Dieser Kampf endete mit einer völligen Niederlage der völkischen Bestrebungen. Der „Arierparagraph" verschwand in der Versenkung, Oesterreicher und Reichsdeutsche werden grundsätzlich gleichgestellt, und die Zugehörigkeit anderer Auslandsdeutscher darf nicht nach völkischen Kriterien bestimmt werden. Ein Zusammenschluß mit völkisch allsgebauten Studentenschaften ist den badischen Studentenschaften nicht mehr gestattet. Behält die Deutsche Studentenschaft das völkische Prinzip weiter, so werden die badischen Studentenschaften austreten müssen. Wohl unter dem Druck dieses Vorbildes hat sich nunmehr auch ln Preußen an maßgebenden Stellen die Erkenntnis durchzusetzen begonnen, daß das preußische S t u d e n t e n r e ch t einer Reform dringend bedarf. Der Landtag hat vor etwa zwei Wochen einen Beschluß angenommen, der das Staatsministerium ersucht, die Verordnung über die Bildung von Studentenschaften vom 18. September 1920 dahin abzuändern, daß nicht nur die vollimma-trikulierten Studierenden deutscher Staatsangehörigkeit, sondern auch die vollimmatrikulierten Studierenden österreichischer Staatsangehörigkeit sowie die auslandsdeutschen Studenten, die vom Rektor als solche anerkannt sind, die 'Studentenschaft einer Hochschule bilden. Das bisher durch den 8 1 Absatz 2 der genannten Verordnung den Studentenschaften zustehende, meist völkisch mißbrauchte und daher suspendierte Recht, Ausländern die Gleichberechtigung zu erteilen, soll ihnen in Zukunft nicht mehr Zustehen. Bei Durchführung dieses Beschlusses würden völkische Uebergrisfe, die bisher beispielsweise dazu geführt haben, deutschen Studenten jüdischen Glaubens aus Danzig die Aufnahme in die deutsche Studentenschaft zu verweigern, nicht mehr möglich sein. Während diese Beschlüsse aber eine Verwirklichung des national-kulturellen Prinzips nur für Preußen herbeiführen würden, müßte die Auswirkung eines anderen Landtagsbeschlusses auch die außerpreußischen deutschen Studentenschaften, einschließlich der österreichischen, zu seiner Anerkenrmng zwingen. Denn ein weiterer Landtagsbeschluß ersucht das Ministerium, durch entsprechende Aenderung der Verordnung den preußischen Studentenschaften eine Koalition mit völkisch ausgebauten Studentenschaften zu verbieten. Eine Durchführung dieses Beschlusses würde die völkischen Studentenschaften vor die Wahl stellen, entweder auf die Deutsche Studentenschaft zu verzichten oder das Staatsbürgerprinzip anzunehmen. Da sie aller Wahrscheinlichkeit nach doch das letztere tun würden, würde das großdeutsche Prinzip gerettet und der Verfassungsstreit endlich in befriedigender Weise gelöst werden. Hoffentlich entschließt sich das preußische Kultusministerium bald, den Willen des Landtages auszuführen. Man darf gespannt sein, wie sich die Deutsche Studentenschaft in Bonn zu diesen Vorgängen stellen wird. Ihr bisheriger Vorsitzender, Referendar Bauer, wird in seinem Referat „Studentenschaft in der Hochschule" an dieser Erörterung nicht Vorbeigehen können. Die Deutsche Studentenschaft wird nunmehr zu erweisen haben, ob ihr die g r o ß d e u t s ch e I d e e h ö h e r stehtals völkische P a r t e i s o r d e r u n g e n. Sie sollte sich das Verhalten der Heidelberger Studentenschaft zum Vorbild nehmen. Auch dort bekämpften die Rechtsgruppeu, namentlich die Wafsenstudenteu, zuerst scharf die neue Verfassung. Als sie aber sahen, daß das Ministerimn aus seinem Standpunkt beharrte, zögerten sie keinen Allgenblick, um der großen gemeinsamen Aufgaben willen auf eigene Forderungen zu verzichten, und stellten sich unter Führung der Korps des Heidelberger S. C. rückhaltlos auf den Boden der Berfassllug. Sie bejahten die Notwendigkeit dieser Neuregelung auch für die ganze deutsche'Studentenschaft. In ihrer Erklärung au die Heidelberger Studentenschaft heißt es: „W i r hoffen, daß die in Heidelberg n lt lt nt e h r g e - s u n bene L ö s u n g der [tritt i g e n B e r f a s s u u g s s r a g e u in Z u kunft auch f ü r d i e g e s a m t e d e tt t f d) e Studentenschaft vorbildlich werden wird." Die Heidelberger Studentenschaft wußte die großdetltsche Idee über die völkische Parole zu stellen. Vivant 8eguentes! Soweit öie öeuLfths Zunge klingt. Die grotzventsche Politik -es DÖAV. Der streitbare völkische „Geist", der die Tagungen des Deutsch- Oesterreichischen Alpenvereins von 1923 und 1924 erfüllte, läßt sich nicht allein in Satzungsberatuugen und Ausschließungsdebatten bannen. Er bestimmt die ganze Denk- und Betrachtungsweise seiner Mitglieder und dringt auch in die scheinbar ganz unpolitischen Reiseberichte ein. So schildert in Nr. 13 der Mitteilungen des Deutsch -Oe st e rr e ichi s che n Alpenvereins W i l h e l m L e h n e r einsame Ruhetage „A m S a m erbe r g": „And wie unaufdringlich wirken die paar Sommergäste, denen man da und dort einmal begegnet, in welch einfachen ruhigen Bahnen wickelt sich hier der Fremdenbetrieb ab. Auch ohne Hakenkreuz und ähnliches hielt sich die Bewohnerschaft des Samerberges die unerwünschten semitischen Gäste und die gesprächigeren Brüder aus dem Norden Deutschlands ferne." Wie erhebend für die Juden, daß sie jetzt mit den „norddeutschen Brüdern" aus die gleiche Stufe der Unbeliebtheit gestellt werden, wie erfrischend für den deutschen Mann, dessen Vaterland sich erstreckt, „soweit die deutsche Zunge klingt". Was einst E. M. Arndt gesungen, das sind überholte Ideen. Einst galt der Deutsch-Oesterreichische Alpenverein als einigendes Band, das alle deutschen Stämme innerhalb und außerhalb der Neichsgrenze umschlang. Auf festlichen Tagungen wird er wohl heute noch als Wegbereiter eines künftigen Großdeutschlands gefeiert, als großes Sammelbecken für alle Glieder der deutschen Äultur und Sprachgemeinschaft, auch wenn sie durch gewalttätige Friedensverträge vom Deutschen Reich abgesprengt sind. Aber für Herrn Lehner ist das heutige Deutsche Reich schon zu groß. Nur der Süddeutsche christlichen Bekenntnisses und altbayerischer Mundart hat ein Daseinsrecht am idyllischen Samerberg. Könnte man nicht überhaupt die bayerischen Alpen für jeden sperren, der nicht das Glück hat, in Miesbach und Umgegend beheimatet zu sein? Ja, ja: „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt!" W. L.

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