Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 29 (16.7.1926)
- Date
- 1926-07-16
- Page
- Seite 383 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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ZtzWverbot in önyern? SesetziiHe Regelung det SWtzisrige bleibt Suche des Reiches. Hg. Der Bayerische Landtag hat am 8. Kuli mit den Stimmen der Deutschnationalen, der Nationalsozialisten, des Bayernbimdes, der Sozialdemokraten und der Kommunisten folgende Resolution angenommen: „Die Staatsregierung ist zu ersuchen 1. alsbald gesetzliche Anordnungen zu erlassen, wonach Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere und andere Wiederkäuer, Schweine und Hunde, die geschlachtet werden, vor Beginn der Bluteutziehung zu betäuben sirrd. 2. durch gesetzliche Anordnungen sicherzustellen, daß überall dort, wo es möglicy erscheint, die Betäubung des Schlachtviehes statt durch freien Kopfschlag durch mechanisch wirkende Geräte (Schuß- -bolzen usw.) erfolgt, die geeignet sind, die Betäubung oder den sofortigen Tod des Tieres herbeizusühren." Dieser Antrag ist der erste Erfolg, der auch in Zahlreichen anderen Landesparlamenten Deutschlands ein gebrach len völkischen Anträge, deren wahres Ziel ist, durch ein Verbot des betüubungslosen Schächitens von Tieren die Befolgung des religionsqesetzjlichen Gebotes vorn Genüsse rituell g es ch ächteten Fleisches zur U nmö g li chei t zu machen. Es ist nicht ohne Interesse, den Weg der völkischen Bemühungen Zu verfolgen. Bereits im Februar hatte das Plenum des Bayerischen Landtages einen völkischen Antrag auf Erlaß eines allgemeinen Schachtvevbot-es abgelehnt, dagegen einen Antrag der Bayerischen Wolkspartei angenommen, das Schächten nur prozentual der -jüdischen Bevölkerung i n B a h e r n zu gestatten. Der erste Vorstoß war also damals abgeschlagen. Denn die Bestimmung bezüglich der Kontingentierung bedeutete nichts anderes als Nie Wiederinkraftsetzung einer halbvergessenen Kriegsnotverordnung, di-e besagte, daß das Schächten von Tieren nur für rituelle Zwecke gestattet sei. In Bayern werden bei einem Unteil von 0,67 v. H. der Juden an der GchanÄbevölkerunjg 3 v. H. 'aller Schlachttrere rituell geschachtet. Im Kölner Schlachthaus dagegen richtet sich nicht, wie anderwärts, die Zahl der rituellen Schlachtungen nach der Nachfrage, sondern die Großschlächter aller Konfessionen schlachten über die Anforderung hinaus zum freien Angebot, da der Bedarf nach solchem rn der Qualität besseren Fleisch in allen Kreisen der Bevölkerung außerordentlich stark ist. Dadurch werden dort 60 v. H. aller Schlachtungen rituell vorgenommew — eine Tatsache, die bemerkenswert ist, weil aus ihr das allgemeine wirtschaftliche Interesse an der rituellen Schlachtung von, Tieren hervorgeht. Als den Völkischen im Bayerischen Landtag der direkte Weg verbaut lvar, suchten sie Mittel und Wege, um von einer anderen Seite her zum Ziele zu kommen. Es gelang ihnen, den Tierschutzverein in München zu bewegen, unter dem 11. März eine Eingabe an den Bayerischen Landtag zu richten, in der er forderte, daß alle Schlachltiere vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben seien. Dieser Antrag wurde mit seiner 22 fertigen Begründung in allen in Frage kommenden Kreisen propagandistisch verwendet und an alle deutschen Tierschutzvereine versandt. Der Antrag des Tierschutzvereins machte eine neue parlamentarische Bearbeitung der Schächtfrage im Bayerischen Landtag nötig und führte zu der bereits in „C.B.-Zeitung" Nr. 26 besprochenen Eingabe des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden und der Bayerischen Rabbinerkonferenz. Diese Broschüre, die Gutachtensammlungen, die unter Mitwirkung des C. B. geschaffen waren, verwertet, stellt in völlig eindeutiger Weise fest, daß die Argumentation des Tierschutzvereins in allen Punkten nicht schlüssig sei. Am 23. Juni fand nun im Bayerischen Versassungsarrsschuß — und auch diese Tatsache ist wesentlich, da sie die Bedeutung der Frage erkennen läßt, — die Beratung über die Eingabe des Tierschutzvereins und die Erwiderung von jüdischer Seite statt. Die Regierungsvertreter erklärten, daß die gesetzliche Regelung der Schächtfrage Sache deS Reiches sei, so daß die bayerische Landesgesetzgebung Abschließendes nicht bestimmen könne. Dort kam es zur Annahme des völkischen Antrages, wonach die rituelle Schlachtung überhaupt zu verbieten sei, sowie der volksparteiliche, der besagt: „Die Staatsvegierung wolle irn Auge behalten, daß eins den rituellen Vorschriften des Judentums nicht widersprechende Art der Betäubung vor dem Schächtungsschnitt vorgenomrnen werde." Die Regierungsvertreter wiesen sofort daraus yin^ daß die Annahme beider Anträge einen Widerspruch in sich trage. So kam denn die Angelegenheit ins Plenum. Die Annahrne des zu Beginn dieses Artikels wiedergegebene« Antrages, über den, als dem weitestgehenden, vor allen anderen Anträgen im Plenum abgestimmt werden mußte, bedeutet einen lieberraschungssieg. Die Schnelligkeit, mit der der Antrag formuliert sein mag, geht insbesondere auch aus der Gegenüberstellung vo» Absatz I und II hervor. Denn während man angeblrch nur cmtz tierschützlerischen Motiven das rituelle Schächten völlig beseitigt wissen will, gibt man im Absatz II zu, daß das nichtritueue Schlachten in einer Form vorgenommen wird, die, zumindest gegenüber dem rituellen Brauche, keine tierfreundlichere darstellt. Gibt vocH sogar ein sicherlich nur von fachmännischen Beweggründen geleitetes Blatt wie die „Fleischerverbandszeitung" vom 30. Juni die Ansicht einer allerersten Autorität dahin wieder, daß das Betäuben der Tiere durch Schläge gegen den Schädel für das Tier mit höchsten Qualen verbunden sei. Es ist hier nicht die Stelle, die Gutachten erster Autoritäten wir Geheimrat T e r e g (Hannover) und Lieben rn Prag hier anzuführen, um nachzuweisen, daß der rituelle Schächtschnitt von jeder Grausamkeit und Tierquälerei weit entfernt ist. Wohl aber dürfte interessieren, was eine über die Parteien und die Ländergrenzerr hinaus anerkannte Persönlichkeit wie Fritjof Nansen zu dieser Frage schrieb, als auch in Norwegen der Versuch gemacht wurde, ein Schächtverbot einzuführen: „Soweit ich ersehen kann, beruhen die Einwendungen gegen daS Schächten hauptsächlich auf der Behauptung, daß diese Schlacht» «Methode unmenschlich sei und den Tieren unnötige Schmerzen bereits. Ich könnt* jedoch dieser Auffassung nicht bet» pflichten. Im übrigen haben so hervorragende Autoritäten, itfl* zum Beispiel Professor A. K r o g h und Professor O. Thomse» (Kopenhagen), Dr. Hill in London und viele andere sich Wer dies» Sache ausgesprochen: und insofern das Schächten sorgfältig auSgeführt wird, mutz als erwiesen angesehen werden, daß es den Tieren keins unnötigen Schmerzen zufügt. Zum Schluß will ich darauf aufmerksam machen, daß es für den gläubigen Juden eine Notwendigkeit ifk daß die Tiere auf diese Art geschlachtet werden, wenn er daS Gesetz Moses erfüllen will. Es göhört mit anderen Worten mit zur AuS» Übung seiner Religion, und da wir hier im Lande freie Religionsausübung für jedermann verlangen, scheint mir, daß dies Grund genug ist, ernsthaft in Erwägung zu ziehen, inwiefern ein Verbot deS Schächtens mit unserer Forderung einer solchen Freiheit in lieber» einstimmung gebracht werden kann. Ich glaube, ein solches Verbot würde den Prinzipien widerstreiten, die unserer Lebensanschauuntz zugrunde liegen." Die städtische Polizei war zum Teil 48 bis 50 Stunden hintereinander in angestrengtestem Außendienst. Der Polizeiwachtmeister Schmidt, dessen schwere Verwundung ja durch die Presse bekannt ist. hatte am Tage auf dem Bahnhof ankommende Nationalsozialisten nach Waffen untersucht. Am Abend bei einer Patrouille in einer dunklen Straße wurde dann auf ihn geschossen. Die Verbrennungen in feinem Zeug lassen aus die protze Nähe schließen, aus der der Schuß abgegeben ist. Der Schuß sitzt direkt über dem Herzen. Er hat einwandfrei ausgesagt. daß ein Nationalsozialist der Täter sei, und damit die Behauptungen der Rechtspresse, vor allem Artur Dinters, daß ein Kommunist der Täter sei, widerlegt. DaS beste Beweisdokument für die „deutschen Taten", die die Hitler-Leute in Weimar sich leisteten, ist ein Beschluß, den der Magistrat in Empörung über die nachweisbaren Beleidigungen der Bürgerschaft, des Stadtrats, deS Bürgermeisters und der städtischen Polizei am 5. Juli angenommen hat, und der am 8. Juli an allen Anjchlagsäulm Weimars angeschlagen war. Dieser Beschluß, der mit 15 Stimmen gegen nur drei Stimmen bei sechs Enthaltungen — zu diesen gehörte der einzige nationalsozialistische Vertreter, Buchhändler Fink —> angenommen wurde, heißt: „Zum zweite« Male hat der Parteitag der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei in Weimar getagt, und wiederum haben Angehörige Dieser Partei sich unerhörte Uebergriffe und Gewalt* tätigkeiten gegen friedliebende Bürger und auch gegen unsere durchaus korrekte Polizei herausgenommen. Die Nebergrisse und GewalttStigkeiterr