Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 25 (18.6.1926)
- Date
- 1926-06-18
- Page
- Seite 336 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2277379-2277622-2277647--02992-2283458- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
336 Noch bor Morsten in Volksversammlungen umjubelt worden war. Am 7. Juni hatte im Reichshallentheater in Erfurt eine von einem Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei einberufene „5lnt.i* S chm a l ix - V er s a m m l ung" stattgejun-den, in der 1200 Personen anwesend waren, und in der sich Herr Schmalix vergeblich bemühte, verschwundene Pracht und Herrlichkeit aufzufrischen. Mit allen gegen zwölf Stimmen wurde folgende Entschließung angenommen: „Ueber Lausend Männer und Flauen aus allen politischen Lagern erheben bei Negierung und Polizei schärfsten Protest gegen das würdelose und hetzerische Auftreten des Schriftstellers Adolf Schmalix. Seit gut dreiviertel Jahren wird durch den Genannten eine jeder Beschreibung spottende Hetze gegen alle diejenigen getrieben, die nicht aus die politische Meinung des Schmalix eingeschworen sind. Der Ton und Inhalt der letzten Versammlungen ist nicht nur geeignet, die Sittlichkeit der anwesenden jungen Leute aufs schwerste zu gefährden, sondern auch der gute Ruf Erfurts kommt in Gefahr, wenn nicht endlich energisch von Negierung und Polizei die Maßnahmen ergriffen werden, die es verhindern, daß die politische Versammlungsfreiheit zu einer Derleumdungsfreiheit wird. Die Versammlung ist in überwältigender Mehrheit der Auf- Bung, daß das Wirken des Schmalix nicht dem Wohle des terlandes dient, und daß seine Art und Weife „Politik zu machen" eine Gefahr für die gesamte Oesfentlichkeit Erfurts darstellt." Ehrenwerte Männer wie Schmalix beschäftigten in der letzten Zeit aber nicht nur Volksversammlungen, sondern auch die Gerichte. So erregte dieser Tage der Prozetz gegen die „Deutsche Handelsrrrrd Wirtschaftsbank", ein Tochterunternehmen der „Deutschvölkischen Bank", vor dem Schöneberger Schöffengericht Aufsehen. Ein Staatsanwalt a. D. Geras und einige Genossen waren wegen Betruges und Untreue gegen reinrassige völkische Brüder angeklagt, die ihnen 800 Millionen anvertraut hatten, um diese nicht in dem Morast der jüdischen Banken und Börsen versinken zu lassen. Geras verkaufte Aktien eines Unternehmens, das noch gar nicht Zeingetragen war, unterschlug einen Wertbrief und nahm Papiere aus einem Depot der Bank, die er unter seinem Namen bei einem Herrn — Schlvme lombardierte. In deutschvölkischen Blättern hak man kaum etwas davon gelesen, daß diese reinrassigen Schieber wegen Betruges und Untreue zu neun Monaten Gefängnis verurteilt wurden. In den Flugblättern aber liest man: „Es handelt sich bei der Fürstenenteignung um die Auslieferung der deutschen Volkswirtschaft an die jüdischen Blutsauger!" Ritualmordhetze in Vreslau. Aus Breslau meldeten zu Beginn dieses Monats die Zeitungen von einem grauenvollen Morde an zwei Kindern, die in bestialischer Weise zerstückelt aufgesunden wurden. Entsetzen und inniges Mitgefühl mit der unglücklichen Mutter, der dieses Schicksal zugestoßen war, erfüllte die Leser. Aus der Tag-espresse weiß;eder, mit welch fieberhafter Erregung Behörden und die Breslauer Bevölkerung in ihrer Gesamtheit" an der Aufklärung dieser Untat arbeiteten. Alles bemühte sich, durch sachliche Mithilfe die Aufdeckung dieser Wahnsinnstat zu fördern. Da flatterte ein offenbar in einer Hausdruckerei gedrucktes Flugblatt in die Breslauer Straßen, das das schlesische völkische Blatt, die „Schlesische Volks sti mme", sofort aufgriff und durch Abdruck in die weitesten Kreise brachte. Der Text dieser Meldung lautete: „Ist der Kindcrmord ein „NitrraLmord"? Am Dienstag, den 8. d. M., hat der Brotherr des seit dem 2. Juni spurlos verschwundenen jüdischen Hausdieners Hase der Kriminalpolizei Angaben gemacht, die etwa folgendes besagen: Hase batte in den letzten Tagen vor seinem Verschwinden ein besonders aufgeregtes und zerfahrenes Wesen zur Schau getragen. Nach Beton ntweckoen der Untat hätte er, der Arbeitgeber, bemerkenswerte Feststellungen gemacht, unter anderem, daß Hase sich mit allen möglichen Mitteln Zugang zu einem ihm gehörenden Lagerkeller am Dvminikanerplotz zu verschaffen gesucht hätte, ohne dort etwas zu suchen zu haben. Der Lagerkeller enthalte Packmaterml, auch Packleinen. Hase hat als Sohn eines Schlächters (er selbst wollte es auch noch werden) es durchaus nicht notig, bei einer solchen Untat „Veilgerärrsche" zu wachen, sondern er dürste das Ausschälen der Knochen mit dem Messer verstehen. Werner sei, mindestens für den Laien, die Handschrift Hases der PaLcherraufschrift recht ähnlich. Hase neigte stark Zu Frömmelei, Leute, die ihn kennen, sprachen ihm die Möglichkeit religiösen Wahnsinns durchaus Zu. Warum hat die Polizei diese Angaben bisher nicht verfolgt und nicht mindestens nachgesorscht, -wo der verschwundene Hase geblieben ist? Er muß ja nicht der Täter sein, -aber diese grausige Tat erfordert doch wohl, idaß ein-cr so eigenartigen Spur ebenfalls mit allen Mitteln nachgegangen wird. Läßt nicht auch die Tatsache, daß die gefundenen. Körperteile völlig ausgeblutet sind, auf die Möglichkeit einer solchen Art der Kinschlachturrg schließen?" Man solle nun meinen, daß die gesamte anständige Presse Breslaus mit Entrüstung * dieses Gerücht zurückgewiesen oder niedriger gehängt hätte. Von dieser selbstverständlichen Maßnahme machte die deutschnationale „Schlesische Zeitung" eine Ausnahme, die an die Veröffentlichung der hetzerischen Meldung folgende Bemerkung knüpft: „Es wird nun die Ausgabe der Kriminalpolizei sein, das Dunkel, welches über dem verschwundenen Hausdiener und seinem gewaltsamen Ende schwebt, aufzullären. Denn ein furchtbarer Verdacht, einmal ausgesprochen, wälzt sich bei der begreiflichen Erregung der Bevölkerung, die übrigens durch die öffentliche Schaustellung der Kleider der ermordeten Kinder und der Mordpakete noch gesteigert worden ist, lawinenartig fort, und kann leicht zu törichten Aeutzerungen führen." Mit anderen Worten: Die „Schlesische Zeitung", ein in Beamten-, Ossiziers- und Großgrundbefitzerkreisen viel gelesenes Organ, hält die Vermutung, daß ein Ritualmord vorliegen könnte, für durchaus möglich. Die Breslauer Ortsgruppe unseres Ceutralvereins hat sich sofort nach dem ersten Auftauchen der Nitualmordbeschuldigung mit den zuständigen behördlichen Stellen in Verbindung gesetzt, und es ist mitzuteilen, daß die „Schlesische Volksstimme" beschlagnahmt wurde und daß die Kriminalpolizei umgehend ein Dementi veröffentlichte, in dem es eingangs heißt: „Zunächst muß amtlicherseits dem zum Teil auch durch die Presse verbreiteten Gerücht, es könne sich um einen „Nitualmord" handeln, mit Entschiedenheit entgegengetreten werden. Der medizinische Befund ergibt mit absoluter Sicherheit den geradezu typischen Falldes Lustmordes. Eine heute durch zwei medizinische Autoritäten vorgenommene Nachprüfung des Sektionsbefundes hat dasselbe zweifelsfreie Resultat ergeben." Sodann wird festgestellt, welche tatsächlichen Vorgänge mit dem jüdischen Hausdiener Hase im Zusammenhang stehen. Danach hat Hase sich am 1. Juni die Schlüssel zu dem am Dominikanerplatz, dem Ort, an dem die Leichenteile gefunden wurden, belogenen Lagerkeller seines Chefs geben lassen, ohne einen triftigen Grund anzngeben. Der Arbeitgeber stellte noch am gleichen Tage fest, daß Hase es unterlassen hatte, den Kellerordnungsmäßig zu verschließen, holte dies nach und nahm dem Hase den Schlüssel ab. Am 3. Juni gab Hase seine Stellung aus und war seitdem verschwunden. Am 9. d. M. wurde er in Oswitz als Leiche aus der Oder gelandet. Er hat augenscheinlich Selbstmord verübt. Die Breslauer Presse verzeichnet dieses selbstverständliche Dementi mit großer Genugtuung, bis aus die „Schlesische Zeitung", die nicht den Mut findet, die schweren Beschuldigungen, die sie gegen die jüdischen Mitbürger mit erhoben hat, durch einige redaktionelle Bemerkungen wieder gutzumachen. Der Vorgang zeigt mit aller Deutlichkeit, was die völkische Presse einer Großstadt der Bevölkerung an Aufreizung gegen dis jüdischen Mitbürger zu bieten wagt und was ein einflußreiches und angesehenes Blatt nur aus politischen Gründen decken zu können meint. Die Erregung, die durch das Zusammentreffen mit der Llgitation zum Volksentscheid vermehrt wird, wird auch in Breslau bald abebben. Der Schandfleck bleibt aber auf den Blättern, die diese Hetze inszeniert und aufrechterhalten haben. ... und Theodor MW. Während allerorten der laute Kamps um die Fürstenabfindung die Gemüter erregt, hat Theodor Fritsch in aller Stille sein beträchtliches Strafregister um eine Position vermehrt. Vor dem Schwurgericht in Hof fand am 10. Mai die Hauptverhcmdlung gegen Theodor Fritsch wegen Beschimpfung der jüdischen Religion statt, begangen durch einen Artikel im „Hammer", der auch in dem in Hof erscheinenden völkischen Blatte „Der Streiter" abgedruckt wurde. Fritsch hatte in seinem Artikel gesagt: Datz die Talmrrdlehren dev Rabbiner eine Zur Religion erhobene Schurkerei find, weis; jeder Jude. Die Staatsanwaltschaft in Hof hatte von Amts wegen Anklage erhoben. Jetzt kam es nach fast zweijährigem Schweben des Verfahrens zum Urteil. Die Form der Fritschschen Verteidigung, aus zahllosen Prozessen ähnlichen Inhalts bekannt, entbehrte jeglicher Originalität. Das Gericht ließ sich aber diesmal gar nicht aus lange Sachverständigengutachten und Beweiserhebung über den Inhalt dieser und jener Stelle ein, sondern machte lediglich die den Gegenstand der Anklage bildende Aeußerung zum Inhalt der Verhandlung. Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer aus: „Der Angeklagte gibt selbst zu, Beschimpfungen ausgesprochen Zu haben. Es ist kein Zweifel, daß nach Reichst und Staatsgesetz das Judentum die Rechte einer korporativen Gemeinschaft genießt. E s steht unter dem Schutz des Staates. Fritsch hat aus seiner Erfahrung und als gebildeter Mensch das gewußt; wenn er es trotz seiner Vorstrafen getan hat, so wirkt das straferhöhend. Gewiß find die Beweggründe des Angeklagten lauterer Art, aber das ist für die Schuldfrage belanglos. Der Angeklagte gehört ins Gefängnis. Trotz seiner 74 Jahre. Die Lauterkeit der Motive kann nur bei der Festsetzung des Strafausmaßes berücksichtigt werden. Ich beantrage drei Wochen Gefängnis." Das Uticil lautete, trotzdem Fritsch das Gericht beschwor, im Namen des Heiligen Geistes das Urteil zu fällen, aus eine Woche Gefängnis und Tragung der Kosten. # Unsere Veröffentlichungen bilden nur einen Ausschnitt aus dem Geschehen der allerletzten Tage. Sie zeigen, in welch ungeheuerlicher Weise, ohne Rücksicht aus Bedenken sittlicher oder politischer Natur, der Kampf gegen unser Recht, unsere Ehre, unsere körperliche Unversehrtheit geführt wird. Unsere Freunde wissen, daß wir unermüdlich aus dem Posten sind und bleiben werden.